**Abgetrennt von Uralt-Thread aus 2016**
Hi,
ich bin neu hier. Mich interessiert, wo ich Verlangen kann, das mir das Zeugnis gezeigt wird. Ich habe ähnliches Problem... Muss ich das beim Jugendamt verlangen, oder beim Gericht? Muss das ein Anwalt machen oder kann ich das machen?
Servus itchi81 und willkommen im Forum,
hab einen neuen Faden für Dich eingerichtet, dann bleibt es übersichtlicher. 😉
Zur Beantwortung wären ein paar Hintergrundinfos gut; z.B. besteht gSR (gemeinsames Sorgerecht), wieso möchtest Du die Zeugnisse verlangen; Hast Du Kontakt zu Eurem(n) Kind(er), usw.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
habt ihr gemeinsames Sorgerecht (gSR), dann muss die Schule Dir Auskunft über Dein Kind gewähren und damit auch Einblick in die Zeugnisse. Gibt es kein gemeinsames Sorgerecht, dann ist die KM Dein Ansprechpartner, um Dir Einsicht in die Zeugnisse zu geben. Funktioniert das nicht, dann kannst Du das JA um Hilfe bitten. In diesem Fall kann das JA aber nur beraten und vermitteln.
Gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1686.html>§" 1686 BGB</a> muss Dir die KM Auskunft über die Belange der Kinder gewähren, solange es nicht dem Kindswohl widerspricht. Voraussetzung ist, dass Du die Information nicht anders erhalten kannst. Also kein gSR und auch kein Umgang besteht, bei dem Du die Information erhalten kannst.
Besteht kein direkter Kontakt, dann kannst Du gemäß § 1686 BGB Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes von der KM verlangen und das beinhaltet auch Kopien der Zeugnisse der Kinder. Bei einer Klage auf Auskunft gemäß § 1686 BGB besteht kein Anwaltszwang.
VG Susi
Auch bei gemeinsamer Sorge verweigern Schulen oft die Herausgabe von Zeugniskopien. Klagen wohl erfolglos. Beispiel: https://openjur.de/u/491443.html
Es bleibt dann nur die schon angesprochene Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes (§ 1686 BGB). Am Ende eines solchen Verfahrens muss ein Beschluss mit Zwangsgeldandrohung her, sonst hat das alles keinen Zweck.
Ähm, die E-Mail ist sichtbar. Das lässt sich ausblenden.
Auch bei gemeinsamer Sorge verweigern Schulen oft die Herausgabe von Zeugniskopien. Klagen wohl erfolglos. Beispiel: https://openjur.de/u/491443.html
Wenn ich das Beispiel richtig verstanden hab wurde die Klage abgewiesen da das kind am ende schon 18 war auch wenn vorher noch 17.
Sollte das kind von itchi jünger sein sollte da entweder bei der Mutter oder bei der schule doch was machbar sein. Wäre das kind im ähnlichen Alter gibt's ab Volljährigkeit halt keinen Unterhalt mehr ohne Nachweise
Das verlinkte Urteil gibt einen interessanten Hinweis: das Zeugnis in der Schule einzusehen wäre wohl durchzusetzen gewesen, die Herausgabe einer Kopie nicht.
Die Schulen mischen sich in diese Streitigkeiten ungern ein und ich würde mich hier nicht auch noch auf den Nebenkriegsschauplatz der Verwaltungsgerichtsbarkeit begeben, wenn es doch einen sicheren Weg gibt, an das Zeugnis zu gelangen.
Gruss von der Insel
wenn es doch einen sicheren Weg gibt, an das Zeugnis zu gelangen.
1686 brutal durchsetzen, sag ich doch.
Moin!
Die Schulen sind nicht dazu verpflichtet, sämtliche Infos (und Zeugnisse) in doppelter Ausführung an jeweils beide Elternteile zu geben. Wegen „Unzumutbarkeit“ wie ich regelmäßig lese.
Die gesetzliche Pflicht liegt allein beim betreuenden Elternteil, also hier die Mutter, dem getrennt lebenden Elternteil das Zeugnis zukommen zu lassen. Zumindest wenn GSR besteht.
Greetz,
Milan
Moin,
nicht immer, aber manchmal, macht einfach der "Ton" die Musik!
Ich erinnere mich an meine Zeit, und ich hatte mit der Schule abgesprochen, dass die Kindesmutter jederzeit Unterlagen, Zeugnisse und Gespräche direkt mit der Schule absprechen konnte. Dazu war die Schule auch durch aus bereit. Sie hat es nicht wahrgenommen! Damit ist es ihr Problem…
Aber nichts ist du trotz ist meine Erinnerung, auch wenn das bereits Zehn Jahre her ist, dass man mit allen Beteiligten durchaus vernünftig sprechen konnte und auch alle Informationen erhalten hat, die man haben möchte, offen und ehrlich, authentisch und vor allem höflich auf die Person zugegangen ist. Ich habe niemals ein Lied, dass eine Sekretärin im Schulbüro einem höflichen Gespräch nicht abgeneigt war und sich nicht doch zu irgendwelchen Informationen breit schlagen lies. Besonders hilfreich ist in solchen Umständen, wenn man sich in der Schule engagiert und sich vielleicht sogar zum Elternvertreter wählen lässt, was das Standing unglaublich verbessert. Und die Aufgaben sind meist wenig belastend....
Was heute manchmal vielleicht einfach aufhört zu jammern, sondern machen!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
Ich hatte damals die Vereinbarung mit der Klassenlehrerin, dass sie nach den Ferien, wenn der Vater mir keine Kopie gegeben hat, eine Kopie zusendet. Ich habe aber vorab ein persönliches Gespräch mit ihr geführt und ihr Umschläge mit Briefmarken, auf denen schon meine Adresse stand, gegeben. Und dann habe ich ihr einfach eine kurze Mail geschrieben, wenn ich das Zeugnis nicht bekommen hatte.
Das war eine relativ einfache Vereinbarung. Denn so wusste sie, dass ich es erfolglos versucht hatte und ihr nicht einfach Mehrarbeit gemacht habe.
Und der Vater konnte keine machtspielchen spielen.
Sophie
Servus @ll,
vielleicht sollten wir -vor weiteren Diskussionen und Ratschlägen- abwarten, bis der TO sich zum Thema gSR äussert... 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Super, vielen Dank für eure Infos. Gestern wurde mir das Zeugnis zur Einsicht ausgehändigt, als ich meinen Sohn zur Mutter gebracht habe.