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Rechte/Pflichten eines Vaters ohne Sorgerecht

 
(@teufelchen7568)
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Hallo!
Weiß jemand welches Recht und Pflichten (außer das sie KU zahlen dürfen wenn sie können...) der KV hat wenn er kein Sorgerecht hat. Besuchsrecht weiß ich aber hat er sonst noch Rechte?
Mein Ex nimmt zwar noch nicht mal das Besuchrecht wahr, aber evtl träumts ihn in zig Jahren das er zwei Kinder hat und möchte aufeinmal mitreden. Und ich möchte schon mal vorher Wissen was da evtl auf mich zukommen kann. Ich möchte ihm ja nichts vorenthalten wenn er ein Recht darauf hat...(ja es gibt auch Kindsmütter gibts die darauf achten *lächel*)...wie gesagt NOCH intersssiert es ihm ja nicht aber man weiß ja nie....
Gibt es dazu evtl auch Bücher oder so???
Ahso die Kinder sind geb 2002 und 2003...er wohnt 220 Km weiter weg. Falls das irgendwie wichtig wäre für die beantwortung der Frage.
Vielen Dank im voraus!

[Editiert am 7/6/2005 von Teufelchen7568]

Gruß Teufelchen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2005 20:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Rechte hat ein Elternteil ohne SR keine.

Er hat die Pflicht zu Umgang gem. § 1684 BGB (die Kinder haben das Recht dazu) und die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt. Beide Elternteile haben gem o.a. § die Pflicht, den anderen nicht schlecht zu machen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2005 22:10
(@nicknick)

Moin,

Rechte hat ein Elternteil ohne SR keine.

Er hat die Pflicht zu Umgang gem. § 1684 BGB (die Kinder haben das Recht dazu) und die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt. Beide Elternteile haben gem o.a. § die Pflicht, den anderen nicht schlecht zu machen.

DeepThought

😡 Hallo,

das ich nicht lache!!!

Pflicht ja, aber wie wahr nehmen, wenn man nicht gelassen wird?

Fünf Jahre Krieg reicht mir! :mad2:

Gruß
Nicknick (DOSch)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2005 22:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Nick,

das würde ich gern unter Einbeziehung deiner persönlichen Situation in einem gesonderten Topic diskutieren. Vielleicht gibt es Wege.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2005 22:26
(@teufelchen7568)
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Hallo!

@Deep: Mir wurde gestern Abend noch erklärt das mein Ex mitsprache Recht hätte wenn ich zB eines meiner Kinder in ein Internat geben würde denn so bald er mitbezahlt für die Schule hätte er auch mitsprache Recht und kann die Zeugnisse anfordern....sowie hätte er ein Recht darauf zu erfahren wer mein neuer Lebenspartner ist (umgekehrt aber nicht...) und er dürfe wissen wer hier rein und raus geht zum Wohle des Kindes...usw. Ich dachte nämlich das sei "Sache" des gemeins. Sorgerechtes aber nun wurde mir das gestern auch noch so erklärt...jetzt bin ich etwas konfus....wurde mir da jetzt was falsche erklärt???

Gruß Teufelchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2005 10:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Teufelchen

Blödsinn! Wer sagt das und auf welcher/n Rechtsgrundlage/n fußen die Aussagen?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2005 10:19
(@teufelchen7568)
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@Deep
Der jenige Sprach aus Erfahrung. Vor Gericht hat seine Ex-Frau durchgesetzt das er die hälfte der Kosten des Internates zu bezahlen hat. Im Gegenzug muß seine Ex ihm die Zeugnisse vorlegen so das Gericht außerdem rügte der Richter die Frau weil sie den KV nicht vorher informiert hatte über die Absicht das Kind in ein Internat zu gegeben.
Fakt: der KV hat kein Sorgerecht.....die Frau kam nicht Ihrer Informationspflicht nach (lt. Richter) , trotzdem muß der KV nun die hälfte der Schulkosten tragen....
Ich dachte bisher halt auch bei alleinigen Sorgerecht muß man die KM nicht Fragen wohin die Kinder zur Schule gehen ect pp und mir war auch neu das sich der KV "reinhängen" kann wenn Ihm die Nase des neuen LG nicht paßt.
Da hab ich mir schon gefragt warum es überhaupt noch das Alleinige Sorgerecht gibt 😉

Aber wenn es Gesetzlich eigentlich nichts gibt außer das Umgangsrecht, Unterhalt und gegenseitig nicht schlecht machen ist es auch ok....wäre für mich dann auch verständlicher beim Alleinigen Sorgerecht.

Gruß Teufelchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2005 10:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Teufelchen:

Unterscheide zwischen Mitsprache und Informationsrecht.

Klar hat ein Elternteil, der nicht das Sorgerecht hat ein Recht darauf über alles was zur Entwicklung des Kindes gehört informiert zu werden. Ein Recht mitzuentscheiden auf welche Schule das Kind geht hat er nicht. Bei Internatsbesuchen wäre aber eine gemeinsame Absprache aufgrund der Kosten schon sinnvoll.

Ansonsten geht es ihn nix an wer bei dir ein- und ausgeht und auch nicht detailliert mit wem das Kind Kontakt hat.

Der Vater meiner Kinder hat sich sogar verbeten etwas aus meinem Privatleben zu erfahren. Also hat er bis heute nichts vom meinem LG erfahren, der aber ne wichtige Bezugperson für die Kinder ist.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2005 11:32
(@teufelchen7568)
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Hallo Tina!
Ahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh ok etz ....mal noch ne andere Frage. Wenn sich der KV nicht für die Belange der Kinder interessiert und sie auch nicht Besucht...muß ich ihm dann hinterher rennen und ihm Infos über die Kinder geben?? Ich mein wenn er fragt (er hat ja handynummer, Festnetznummer und Adresse....)kein Thema aber ich pers. hab wenig Lust jemanden nachzurennen dem es im Grunde wurschd is...wenn Du verstehst was ich meine.... 😉

Gruß Teufelchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2005 11:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nö hinterherrennen mußt du ihm nicht. Davon steht nix im dazugehörigen Paragraphen ;). Es ist sein Recht Auskunft zu verlangen und deine Pflicht sie ihm zu erteilen, wenn er danach fragt.

Nur, wenn er von selbst kommt und was wissen will mußt du ihm halt in gewissem Rahmen Auskunft erteilen, z.B Kopien über Zeugnisse. Aber eingie hier legen glaub ich Mappen an mit wichtigen DIngen, um sie dem KV oder der KM irgendwann mal zu geben, falles Interesse bestehen sollte...

Der KV meiner Kinder kümmert sich nicht die Bohne, hat aber diese Auskünfte eingeklagt. Schert sich aber keinen Deut um die Wünsche die die Große anlässlich des letzten Berichts geäußet hat. Wo da sein berechtigtes Interesse ist frag ich mich seid Monaten.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2005 12:11