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Rechtsanwalt Mandat kündigen - Wie komme ich an die Verfahrensakten dran?

 
(@dasschwachegeschlecht)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Väter,

nach einem gescheiterten Sorgerechtsverfahren bin ich zutiefst enttäuscht von meinem Anwalt.
Die finanziellen Aspekte sind bereits erledigt, und ich möchte ihm nun das Mandat entziehen. Geht das formlos oder muss ich da was Besonderes beachten?

Noch viel wichtiger ist, dass ich aktuell noch keinen neuen Anwalt habe, ich allerdings die ganzen Verfahrensakte in meinen Besitz bringen möchte, solange ich keinen neuen RA habe.
Habe ich Anspruch darauf diese vom bisherigen RA kostenlos ausgehändigt zu bekommen?
Reicht es dafür einfach nur den Wunsch an ihn zu richten?
Wird die Akte üblicherweise postalisch zugestellt, oder muss ich sie persönlich in der Kanzlei abholen?

Ich danke euch vielmals für brauchbare Tips!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2020 04:56
(@inselreif)
Moderator

Was verstehst Du unter "Verfahrensakte"?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2020 08:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

vermutlich meint der TO alle Unterlagen im Zusammenhang mit seinem Sorgerechtsstreit, die der Anwalt besitzt.

U.U. muss der Anwalt Kopien (auf Kosten des TO) erstellen und heraus geben, aber mehr bestimmt nicht und ob das Sinn macht weiss ich auch nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2020 09:26
(@inselreif)
Moderator

Der Rechtsanwalt muss auf Anforderung seine gesamte Handakte herausgeben. Das sind alle Dokumente, die er im Zusammenhang mit dem Mandat erhalten hat.
Das ist aber keine Kopie der Verfahrensakte, wie sie bei Gericht geführt wird. Daher meine Nachfrage. Soweit der Anwalt alle Schriftsätze sauber weitergeleitet hat, wie sich das gehört, werden aus der Handakte kaum neue Erkenntnisse zu gewinnen sein.

Haken dabei: zum einen muss er sie nur herausgeben (also nicht verschicken), zum anderen hat er ein Zurückbehaltungsrecht, so lange noch offene Forderungen bestehen.

Üblicherweise redet man mit dem Anwalt anlässlich der Mandatskündigung freundlich darüber und dann ist das alles kein Problem.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2020 09:35
(@dasschwachegeschlecht)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank, ihr Lieben, vor allem an Inselreif!

Es bestehen keine Forderungen mehr von Seiten des Anwalts. Das bedeutet dann, dass mir der RA die Handakte aushändigen muss, richtig?

Ich möchte nur auf der sicheren Seite sein.

Vielen Dank, nochmal an alle!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2020 13:07
(@inselreif)
Moderator

So ist es, § 50 II BRAO.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2020 13:18
(@dasschwachegeschlecht)
Schon was gesagt Registriert

Hi Inselreif,

ich habe heute mit einem potenziellen neuen Anwalt telefoniert, und mich erkundigt, ob mir der alte Anwalt die Handakte aushändigen wird.
Der neue Anwalt sagte, dass wenn der alte nicht will, er es nicht tun braucht. Der neue Anwalt wird sie hingegen bekommen (müssen).
Na, wie dem auch sei.

Vermutlich werde ich demnächst den neuen Anwalt mandatieren, und dann kann er das machen.
Auf ein paar Tage mehr kommt es hier nicht an.

LG an Alle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2020 22:50
(@inselreif)
Moderator

Das ist definitiv falsch. § 50 II BRAO ist (so auch die Feststellung des BGH) eindeutig und unabwendbar.
Allerdings spielt das in der Praxis fast gar keine Rolle, weil man sich entweder gütlich einigt oder ein paar fehlende Schriftsätze schneller aus der Gerichtsakte kopiert sind.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2020 09:32