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Rechtsstaat Deutschland - Neues Urteil

 
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo @ll,

auf spiegel.de wurde heute ein aktuelles Urteil veröffentlicht:
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Vater muss für teure Privatschule zahlen

Dass er für den Unterhalt seines 16-jährigen Sohnes aufkommen muss, war dem Vater klar. Den Besuch einer Privatschule wollte er aber nicht finanzieren, klagte dagegen - und verlor: Koblenzer Richter halten seine Einwände für "rechtlich unerheblich".

Rund 1100 Euro monatlich kostete der Besuch des 16-jährigen Jugendlichen auf einer Privatschule. Ein Gutachter hatte der geschiedenen Mutter dazu geraten, den Sohn dorthin zu schicken. Der Vater wollte sich nicht an den Kosten beteiligen: So ein teurer Schulbesuch sei überflüssig, der Junge könne auch eine öffentliche Schule besuchen.

Der 16-Jährige reichte daraufhin eine Zahlungsklage gegen seinen Vater ein, der das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz stattgab: Der Vater könne sich nicht mit dem Argument wehren, der Besuch der Privatschule sei unnötig. Diese Entscheidung stehe allein dem sorgeberechtigten Elternteil zu. Ein Mitspracherecht habe er daher nur im Fall der gemeinsamen elterlichen Sorge, heißt es in dem Urteil (Aktenzeichen 11 UF 27/04).

Das OLG wertete den Einwand des Vaters als "rechtlich unerheblich". Im Verfahren gehe es allein um die Frage des Unterhalts - nicht um die Richtigkeit von Entscheidungen des jeweils sorgeberechtigten Elternteils. Habe der Vater Zweifel, so könne dies nur im Rahmen eines sorgerechtlichen Verfahrens, nicht aber in einem Unterhaltsprozess geklärt werden.

Link: http://www.spiegel.de/unispiegel/geld/0,1518,369003,00.html
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Das muss man eigentlich zweimal lesen, bevor man es glaubt: Eine Mutter hat hier - warum auch immer - das alleinige Sorgerecht; der Vater ist zum Zahlen und Fresse halten verurteilt. Die Mutter kassiert am Ende noch EU wegen "Kinderbetreuung" - und schiebt den Junior einfach in eine teure Privatschule ab; der Alte zahlt ja...

Irgendwie wundert es mich immer weniger, dass immer mehr Männer in den Zeugungsstreik treten. Bei einer Privat-Insolvenz als eigentlich grösstem anzunehmendem wirtschaftlichen "Unfall" ist man nach 7 Jahren aus dem Schneider - aber wenn eine alleinsorgeberechtigte Madame keinen Bock hat, ihr Sorgerecht auszuüben, delegiert sie es einfach an Dritte und lässt den Alten dafür zahlen - möglicherweise 10 Jahre und länger. Verkehrte Welt...

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2005 20:24
(@Aniram)

Das muss man eigentlich zweimal lesen, bevor man es glaubt:

Nein, so oft kann ich das gar nicht lesen, um das zu begreifen.

Und außerdem

Diese Entscheidung stehe allein dem sorgeberechtigten Elternteil zu.

Na gut... soll so sein, wenn sie das alleinige Sorgerecht hat. Aber jeder kann nur das
tun und lassen, wofür er die Mittel hat und zwar die aus eigener Tasche.

Die Mutter kassiert am Ende noch EU wegen "Kinderbetreuung

Wofür, wenn der Junge im Internat ist ? Und außerdem... bei einem 16-jährigen
kann man wohl kaum mehr von Kinderbetreuung reden. Madame sollte sich besser
um Arbeit umschauen, damit sie nicht auf so haarsträubende Ideen kommt.

Und abschließend... sehr erziehungsfähig kann die Gute auch nicht sein, wenn ihr
von einem Gutachter angeraten wird, den Sprössling in ein Internat zu stecken. Ich
sehe das als Bankrotterklärung der Mutter, aber das interessiert scheinbar wieder
mal niemanden.

Gruß´

Marina

PS.: Es ist nur zu hoffen, das der Junge mit seinen 16 Jahren alt genug ist, um sich
seinen eigenen Reim zu machen und ihr irgendwann das Nötige dazu sagen wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2005 20:52
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

nun, ich habs zweimal gelesen, und es geht schlicht darum, daß:

"Im Verfahren gehe es allein um die Frage des Unterhalts - nicht um die Richtigkeit von Entscheidungen des jeweils sorgeberechtigten Elternteils. Habe der Vater Zweifel, so könne dies nur im Rahmen eines sorgerechtlichen Verfahrens, nicht aber in einem Unterhaltsprozess geklärt werden. "

Somit ist im Prinzip nur entschieden worden, daß der Vater hier zahlen muß, aber die Entscheidung, warum er zahlen muß (genauer die Frage: warum der Sohn auf eine Provatschule muß), wurde garnicht angefochten. Somit: falsche Fragestellung und dadurch falsche Antwort.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2005 20:53
 Uli
(@Uli)

Schade, dass keine Details genannt sind.
1.100,- EURO/Monat wäre allein die Hälfte meines Nettoeinkommens. Vielleicht verdient der Vater exorbitant viel, so dass in solchen Kreisen der Besuch einer Privatschule vielleicht aus gesellschaftlichen Gründen geboten erscheint. :knockout:

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2005 22:32
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:phantom:

Ich hab da was nicht verstanden!

Also, der Unterhalt wird festgelegt. Errechnet sich aus dem laufenden Einkommen/Verpflichtungen etc.! Der wird dem Elternteil gezahlt, der sich um das Kind kümmert und der auch bestimmt, wer wann was macht (erziehungstechnisch gesehen), dafür bekommt er ja nun auch das Geld.

... und dann kann noch bedenkenlos nachgefordert werden?
Hmmm, 1.100 Euro haben manche nicht mal netto in der Tasche, geschweige denn, dass sie überhaupt so viel Unterhalt zahlen können!
Handelt es sich hier zufällig um eine Klage gegen Herrn Schremp?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2005 22:38
 Torx
(@torx)
Schon was gesagt Registriert

Und was sagt uns das?

Das in solchen und ähnlichen Belangen - z.B. bei der soooo beliebten Zahnspange, dem Fremdsprachen-Tripp nach England, der superneuen und teuren Babyerstausstattung einschl. Umstandskleidung für Mutti oder sonstiger Sonderbedarf - der Einspruch nicht gegen die Höhe der Zahlung, sondern grundsätzlich gegen die Notwendigkeit der Leistung zu erfolgen hat.

In diesem Fall hat der Vater seinen Einwand auf falsch gestellt !!! Das ist wichtig zu wissen.
Es lohnt also nicht darüber zu sinieren, wer vom Elter welchen Anteil zu tragen hat, sondern ob die teure Spange notwendig ist. Und DAS entscheidet nicht Mutti, bei GSR. Auch die Empfehlung des Zahnarztes sollte man(n) kritisch sehen und andere Varianten in Erwägung ziehen. (Die Spange war jetzt nur ein Beispiel, um das Problemchen zu verdeutlichen. )

Für Väter ohne SR wohl aussichtslos.

_____
Torx

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2005 23:52
(@Aniram)

In diesem Fall hat der Vater seinen Einwand auf falsch gestellt !!! Das ist wichtig zu wissen.

Bin ich zu doof um zu erkennen, was an dem Einspruch des Vater falsch war ?

Ich kann sowohl das Argument "teuer oder zu teuer" nachvollziehen, wie das,
daß es genügend ausgezeichnete öffentliche Schulen gibt.

Nichts dagegen zu sagen, wenn die Mutter ihren Filius ins Internat geben will,
(stimmt eigentlich auch nicht, weil wenn sie nicht mit ihm fertig wird, vielleicht
würde es der Vater) aber dann ist das ihr Hobby und dann soll sie auch die
Kosten tragen.

Das Beispiel

Auch die Empfehlung des Zahnarztes sollte man(n) kritisch sehen und andere Varianten in Erwägung ziehen

ist wirklich unpassend. Weil eine adäquate Alternative zur Zahnregulierung gibt
es nicht, also mir ist keine bekannt. Und es wäre verantwortungslos und sogar
ungesund, einem Kind die Zahnspange aus Kostengründen zu verwehren.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2005 00:08