Hallo, ich habe ein Schreiben meines Amtsgerichts bekommen mit einer Terminierung zwecks Erörterung bzgl. Umgang. Was ist/war geschehen? Ich habe vor ein paar Wochen auf eine Beurteilung der VB reagiert. Die VB hatte sich bereit erklärt nach den Weihnachstferien nochmal mit meinen Kindern (14 und 16) zu sprechen, wie gut alles gelaufen ist bzgl. Umgang seit Herbst 2020 (nach meinem Eilantrag). Nun, der Bericht hat nur an der Oberfläche gekratzt und überhaupt nicht die gegenwärtige Situation widergespiegelt. Zudem war dieser auch sehr lückenhaft. Das Amtsgericht bat mich, nach Weiterleitung des VB Berichts an mich, um Stellungnahme. Dies habe ich dann auch über zwei Seiten gemacht und prompt fliegt nach ein paar Wochen die richterliche Einladung ins Haus mit dem Stichwort 'Erörterung' der Situation. Leider wieder mit der gleichen VB Dame, die sehr KM fokussiert ist.
In meinem Bericht habe ich auch über die nicht stattgefundenen Umgänge nach Vereinbarung bspw. Weihnachtsferien, die Versäumnisse bzgl. mediz. Versorgung und das 'tot stellen' bzgl. Schule erwähnt und das ich mir große Sorgen mache. Auch deswegen habe ich vor ein paar Monaten eine offizielle Meldung beim Jugendamt gemacht. Die reden jetzt alle 1 -2 Wochen mit der KM, um zu schauen ob und wo sie Hilfe benötigt. Dem Schreiben den Richters lag auch eine Beurteilung des JA bei ... was soll ich sagen, so oberflächlich und wichtige Details erst gar nicht erwähnt. Vielmehr heißt es darin, dass die KM sich bemüht und meine Tochter sehr belastet ist und Elternschaft bla bla bla. Kein Wort über das was extrem schief gelaufen ist.
Was denkt ihr was der Richter mit dieser Erörterung bezweckt und was könnte hieraus resultieren?
Na Dein Antrag wird erörtert und im Besten Fall am Ende / nach dem Termin darüber entschieden.
Moin,
ich steh grad auf dem Schlauch.
Kannst du mit den Kinders das nicht direkt klären? Wer stellt sich tot in bezug auf Schule?
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Na Dein Antrag wird erörtert und im Besten Fall am Ende / nach dem Termin darüber entschieden.
Hallo Inselreif, es gibt keinen Antrag von mir. Lediglich die Aufforderung seitens des Richters Stellung zu nehmen zum Bericht der VB, was ich auch getan habe. Danach flatterte dieser Termin seitens des AG ein.
Kannst du mit den Kinders das nicht direkt klären? Wer stellt sich tot in bezug auf Schule?
Mach ich ja auch. Bin sogar soweit es so hinzunehmen (muß ich ja), wenn meine Tochter mal wieder nicht mit mir spricht bzw. grundlos blotckier. Gewöhne mich leider so langsam daran, aber kurz nach den Osterferien hieß es noch "Papa, die paar Wochenenden mit dir ist mir zu wenig. Ich will länger bei dir bleiben. Wenn ich bei der Mama zuhause bin fühle ich mich gestreßt und unter Druck." Ich verstehe das nicht.
In meiner Stellungnahme zum Bericht der VB habe ich dargelegt, was ich alles für die Kids tue/erreicht habe und was alles schief gelaufen ist (tot stellen der Mutter bzgl. Schule; auch gegenüber der Schule und wichtige medizinische Termine). Daraufhin die Einladung zur Erörterung. Weiß da erörtert werden soll weiß ich nicht, da ich nicht vorhabe nochmal Umgang ö.ä. gerichtlich regeln zu lassen. Bring eh nix bei diesem Alter der Kids.
Hallo,
hast du außer der Ladung nichts weiter bekommen? Welches Aktenzeichen trägt das Verfahren, das selbige wie das zuvor geführte Umgangsverfahren?
Wenn wirklich keiner einen Antrag gestellt hat, muss das Gericht ja von Amts wegen ein Verfahren eingeleitet haben. Meist geschieht das nach § 1666 BGB. Anscheinend sieht das Gericht hier Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung?!
Ich würde einfach mal im Geschäftszimmer anrufen. Vielleicht findet sich ja ein Vermerk in der Akte. Ggf. kannst du um Akteneinsicht bitten und bei Gericht darin blättern.
Wann ist der Termin?
Und nur als Randbemerkung: Gerichte laden nicht ein, sie laden vor.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
hast du außer der Ladung nichts weiter bekommen? Welches Aktenzeichen trägt das Verfahren, das selbige wie das zuvor geführte Umgangsverfahren?
Wenn wirklich keiner einen Antrag gestellt hat, muss das Gericht ja von Amts wegen ein Verfahren eingeleitet haben. Meist geschieht das nach § 1666 BGB. Anscheinend sieht das Gericht hier Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung?!
Das Aktenzeichen ist dasselbe wie zu meinem Eilantrag im Herbst 2020 d.h. UGxyz. Angehängt war ncoh ein 'nutzloser' Bericht des JA, weiter nichts.
Nun mach ich ja gar nix mehr geltend bzgl. UG, daher meine Fragezeichen und der Sinn einer solchen Vorladung. Die kritischen Themen, die ich aber auch angeführt habe in meiner Stellungnahmen waren eher sorgerechtlicher Natur d.h. Schule, Medzin.
Nun wurde ich vor ein paar Tagen für ein Elterngespräch (mit der KM) beim Jugendamt eingeladen. Termin ist genau ein Tag vor meinem Umgangswochenende. Also bat ich um Verschiebung auf diesen Vormittag d.h. 1 Tag später. Prompt kam die Antwort: "Nicht verschiebbar, außerdem ist ein Gespräch vor Ort am Besten". Sehe ich auch so, paßt aber nicht mit meinem Terminkalender zusammen. Zustätzlich habe ich noch angeboten, dass wir das Ganze gerne am ursprünglichen Termin per Telefon machen können.
Ticken die so beim Jugendamt?? Ich fahre doch nicht am vorgeschlagenen Terminstag 400km, ein Tag später und am Sonntaginsgesamt 800km wegen Umgang, um am Montag (Gerichtstermin) nochmal 400km runterzureissen. Das habe ich auch so erläutert, daher meine Bitte um Verschiebung um einen Tag.
Was sollte hier die richtige Reaktion sein?
Moin,
meiner Meinung nach hast Du das schon richtig gemacht. Du hast um Verschiebung des Termin gebeten.
Bei einer solchen Entfernung ist es kaum zumutbar, dass man Urlaubstage und Fahrkosten negiert, wegen eines Termines, der vielleicht gerade mal eine Stunde geht. Da sollten die schon entsprechende Einsicht zeigen.
Ist die Frage noch offen, oder haben die grundsätzlich bereits abgewunken?
Es ist zwar nur Spekulation, aber wenn die einen „ärgern“ wollen, sind solche Verhaltensweisen gerne mal genommen. Es stellt sich also spekulativ die Frage, wie sehr die an einem vernünftigen Gespräch interessiert sind?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Dann weiß ich auch nicht und musst wohl warten, was die bei Gericht von dir wollen.
Das mit dem Gespräch ist schon eine Frechheit... man kann das machen, wenn man im Anschluss ans Gespräch dann auch das Kind mitnimmt. Solange gewisse Herrschaften ihren Hintern nicht bewegen müssen, ist denen anscheinend alles andere egal oder wollen die sich bei dir treffen, weil es ja so wichtig ist?! Warum ist es denn so wichtig, haben die dazu was gesagt?
Frag mal nach, ob du im Anschluss Umgang haben kannst, ansonsten ist deine Begründung mehr als nachvollziehbar...
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Danke Euch für eure schnelle Reaktion. Mittlerweile konnte ich kurz mit meinem Anwalt darüber sprechen. Der argumentiert genauso wie ihr das tut. Habe dem JA nochmal geantwortet das ich gerne einen Tag später, an meinem Umgangstag, zur Verfügung stehe.
Es geht um ein erstes Elterngespräch, vor dem Gerichtstermin (Richter hat vorgeladen, aber warum genau, weiß ich nicht), nachdem die KM einiges verbockt hat. Man versucht mich als 'nicht-kommunikativ' darzustellen denke ich ... ist es doch die KM, die sich bei allem und jedem tot stellt und auf nix reagiert.