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Hallo,
bei unserem Gerichtsstreit ums ABR hat der Richter jetzt seine Drohung wahrgemacht und zum Verfahrendspfleger
für die Kinder auch noch ein Familienpsychologisches Gutachten angeordnet. Dieses Gutachten soll aber erst begonnen
werden wenn beide Partein jeweils eine Vorrauszahlung von 2500€ eingezahlt haben.
Davon abgesehen das ich das Geld nicht so liegen habe, frage ich mich was passiert wenn ich nicht einzahle.
Meine getrennt lebende Ehefrau möchte mit den Kindern wegziehen und hat das ABR beantragt, was ich dann in der Verhandlung auf nachfrage des Richters auch beantragt habe.
LG Herbert
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2014 23:37