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Schulwechsel Grundschule Gymnasium

 
(@supernova)
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Moin zusammen!

Ich hänge mich mal an diesen alten Thread, da hier schon ein paar Sachen genannt wurden.

Meine Situation:

Kind lebt bei KM, GSR.
Kind wechselt im nächsten Jahr auf die weiterführende Schule. Die ersten drei Jahre Grundschule waren für Kind der Horror, keine Beteiligung am Unterricht, schlechte Beurteilungen/Noten. Im letzten halben Jahr ist es etwas(!) besser geworden. Nicht die Motivation, aber die Noten (mit großem Mehraufwand). Lehrer attestiert nach jetzigem Stand keine Empfehlung für das Gymnasium, empfiehlt kleine Realschule o.Ä..

Nachfragen bei der KM zu diesem Thema blieben unbeantwortet. Nach schriftlicher Fristsetzung (die Info-Termine an den weiterführenden Schulen starten ja jetzt) bekam ich immer noch keine Antwort, aber einen Brief des RA der KM. In diesem wurde mit fadenscheiniger Begründung empfohlen den schulischen Teil des GSR auf die KM zu übertragen und meine Zustimmung erbeten. :applaus2: Meinerseits folgte ein "Nö", danach kam nichts mehr.

Nun erfuhr ich von Kind, dass es auf ein Gymnasium soll welches KM ausgesucht hat. BTW: Kind hat bis heute(!) keine Ahnung was ein Gymnasium (oder eine andere Schulform) ist, weiß bis heute nicht um wieviel Uhr sein Unterricht morgens beginnt oder mittags endet, kennt seine Noten nicht (ausser der letzen Tests/Arbeiten evtl.).

Aus diversen Gründen bin ich strikt gegen ein Gymnasium. Für mein Kind gibt es wesentlich bessere schulische Alternativen um Persönlichkeit und Leistungsfähigkeit gerecht zu werden.

Meine Befürchtung ist nun, dass ich vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Also wird mir wahrscheinlich nur der Weg zum FamG bleiben, oder? Oder JA?

VG
SN

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2015 15:52
(@totohh)
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Moin.

Meine Befürchtung ist nun, dass ich vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Also wird mir wahrscheinlich nur der Weg zum FamG bleiben, oder? Oder JA?

M.E. nein! Denn bei GSR kann ohne Deine Zustimmung eben keine Schulanmeldung erfolgen. Dazu bräuchte es erst die Übertragung der Teilsorge iS Schule auf die KM alleine. Und da Du dem ja nicht zugestimmt hast, müsste KM nun den gerichtlichen Weg gehen und da hast Du dann die Chance Deine Argumente darzulegen.

Und was willst Du denn dem JA oder gar FamG jetzt erzählen? Das Du glaubst, KM hat Kind auf Gymn. angemeldet?

Ich gebe zu, dass die Zeit gegen Dich spielt. Aber erst wenn Du weisst, dass das Kind tats. auf einem Gymn angemeldet ist, dann kannst Du dagegen aktiv werden. Vorher bleibt eigentlich nur die Chance, Alternativschulen zu eruieren und KM schmackhaft zu machen bzw. Dich evtl. auch mit den infrage kommenden Gymnasien zu beschäftigen. Und sachlich und eindeutig der KM darzulegen, warum Du der Meinung bist, Gymn. ist das falsche! Sollte es tats. zu einer FamG Verhandlung bzgl der Übertragung der Teilsorge kommen, dann hast Du auch gute "Beweise", dass Du konstruktiv unterwegs bist und eben nicht bloß "nö" sagst.

Schrieb Toto, der allerdings Theoretiker diesbzgl. ist...

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2015 16:09
(@kasper)
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Moin,

die Anmeldefristen für die weiterführenden Schulen mögen unterschiedlich sein, aber hier bei uns gibt es nur ein schmales Zeitfenster im Frühjahr, wenn die Halbjahreszeugnisse ausgegeben wurden. Daher vage ich mal vorsichtig zu bezweifeln, dass die KM das Kind schon irgendwo angemeldet hat und dies derzeit nur eine Option ist, die noch nicht umgesetzt wurde.

Abwarten!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2015 16:23
(@supernova)
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Moin ihr beiden,

zum Gymnasium: nein, es erfolgte natürlich noch keine Anmeldung. Die Infoabende sind jetzt im November. Danach folgen die Anmeldefristen der Gesamtschulen, später der Gymnasien, Real- und Hauptschulen.

Ich kenne alle Info-Termine der weiterführenden Schulen in der Umgebung, die meisten Schulen auch selber, da ich diese Tour mit dem Kind meiner LG bereits hinter mir habe bzw. Kinder aus unserem Umfeld diese besuchen. Natürlich gibt es berechtigte (sachliche) Gründe, warum das Kind eine andere Schulform besuchen sollte. Allerdings ist die KM für diese unempfänglich, weil das Kind in ihren Augen "perfekt" ist, nur sie das Kind wirklich kennt und Einschätzungen von Lehrer, Kinderpsychologen und mir von aussen kommen.

De facto ist es doch so, dass kaum eine Schule prüft ob berechtigterweise nur eine Unterschrift auf der Anmeldung ist. Damit sind dann erstmal Tatsachen geschaffen. Wenn es nun(im Äussersten) zur Verhandlung kommt, erfolgt diese sicher nicht zeitnah und die Möglichkeit des Schulwechsels ist schon fast zunichte gemacht. Die begehrten Schulen sind total überlaufen und die mit freien Plätzen haben diese nicht ohne Grund.

Wie kann ich hier proaktiv tätig werden? Ist das JA der richtige Ansprechpartner? 

VG
SN

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2015 16:55
(@annasophie)
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Hallo,

wie ist es in eurem Bundesland, dürfen die Eltern sich über die Empfehlung der Schule hinwegsetzen oder ist die Empfehlung der Schule bindend?

Wie sieht es aus mit den Gesamtschulen, haben die eine gymnasiale Oberstufe, so dass euer Kind evtl. dort die Förderung bekommt, die sie benötigt und gleichzeitig bestmöglichst gefördert wird?
Wäre das ein Kompromiss, die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe anstatt Realschule oder Gymnasium?

Wie ist es bei euch mit dem Rahmenlehrplänen? In Brandenburg ist der Lehrstoff für Klasse 7 und 8 (Schulwechsel erst zur 7. Klasse) bei Gymnasium und Gesamtschule gleich. Also könnte hier problemlos vom Gymnasium auf Gesamtschule gewechselt werden oder umgedreht. Erst ab Klasse 9 differiert das, da die Gesamtschulen 13 Jahre machen.

Gibt es bei euch ein Probehalbjahr auf den Schulen, was passiert, wenn dies nicht bestanden wird?

Könnt ihr als Eltern noch ein Gespräch mit der Klassenlehrerin führen, warum sie genau der Meinung ist, dass euer Kind eher auf die Realschule gehört?
Beispielsweise nicht selbständig genug beim arbeiten, benötigt etliche Wiederholungen bis der Stoff sitzt etc.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2015 18:53
(@supernova)
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Hallo AnnaSophie,

es geht um NRW.

a) Schulgesetz:

Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 auf der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Grundschule über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I.

Es gab mehrere Klagen von Eltern dagegen, sind aber alle gescheitert (z.B.: ):

Die Grundschulempfehlung bindet die Schulleitung einer weiterführenden Schule als besondere Aufnahmevoraussetzung im Sinne des § 46 Abs. 2 Satz 2 SchulG NRW.

b) Erprobungsstufen:
Ja, 5. und 6. Klasse sind Erprobungsstufen. Es gibt im Umfeld zwei sehr gute Gesamtschulen (insgesamt auch noch mehr) die eine gymn. Oberstufe haben. Eine davon wäre in meinen Augen Option 1, da die Lehrinhalte, AGs und Anbindung für alle Beteiligten gut wären.

c) Rahmenlehrplan? M.W. nicht...

d) Probehalbjahr findet sich in der Erprobungsstufe wieder.

e) Es gibt natürlich vorher einen Elternsprechtag. Die letzten Zeugnisse des Kindes und die Ausführungen des Lehrers zeugten von großer Unselbstständigkeit des Kindes und Defiziten in den Grundkenntnissen aller Hauptfächer. Die Noten sind inzwischen von "ausreichend" auf "befriedigend" gestiegen, aber nur mit immensem Aufwand. Der Lehrer wird definitiv keine Empfehlung für das Gymnasium geben (können), allerdings hat er sich schon of von der KM nach massivem Druck (auch bei Noten) umstimmen lassen...

VG
SN

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2015 14:09
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

d.h. wenn die Grundschule keine Gymnasialempfehlung gibt, kann das Kind nicht am Gymnasium angemeldet werden.
Vielleicht solltest du versuchen den Aufwand, den euer Kind jetzt schon betreiben muss zu beziffern, zeitlich gesehen.
Und bei dem gemeinsamen Gespräch Eltern-Lehrer auf die Gesamtschule versuchen hinzusteuern, dass Gesamtschule und Realschule empfohlen werden.
Vor allem da sich euer Kind dort bis zum Abi auf der gleichen Schule bleiben kann, also nach der 10. Klasse kein Schulwechsel notwendig ist, wenn es auf dei Gesamtschule geht und der Knoten doch noch platzt.
Und ich kenne viele, die auf der Gesamtschule das Abi geschafft haben, einfach weil sie dort dann auch mal zu den guten und nicht nur immer zum Mittelfeld zählen.
Klar dürfte sein, dass euer Kind das Gymnasium evtl. schafft, aber nur mit viel Aufwand und ohne zum oberen Leistungsdrittel der Klasse zu gehören und das erst gibt die Motivation, wenn nach der Grundschule die Noten sich verbessern.

In Brandenburg musste in den drei Hauptfächern eine Gesamtnote (D, E, M) zusammen nicht höher als 7 sein um eine Gymnasialempfehlung zu erhalten.
Ist in meinen Augen auch sinnvoll.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2015 14:19
(@supernova)
Schon was gesagt Registriert

Die Problematik (welche ich im Vorfeld sehe) ist, dass das Kind die letzten Jahre immer durch Druck der KM auf die Schule (Schulleitung/Lehrer) weitergekommen ist. Waren im Elterngespräch die Noten noch "ausreichend bis mangelhaft", stand dann auf einmal auf dem Zeugnis "befriedigend". Von der Schule bekam ich im Nachhinein nie eine Begründung dafür. Die Zeugnisse waren geschrieben.
Noten von Arbeiten/Tests bekomme ich auch nur mit Unterstützung des RA, da die KM keinerlei Informationen weitergibt und die Schule grundsätzlich keine Lust hat sich zwischen die Stühle zu setzen. Die mündliche Mitarbeit findet fast gar nicht statt und lag beim letzten Elterngespräch zwischen "mangelhaft und ungenügend" in allen(!) Fächern! Das darauf folgende Zeugnis stellte mich vor einige Fragen, die aber wie zuvor erwähnt nicht beantwortet wurden.

Na gut, ich werde abwarten. Die Termine der grundsätzlich in Frage kommenden Schulen habe ich und werde daran teilnehmen. Mehr kann ich im Moment wohl nicht tun...

VG
SN

_____________________

! Ups: Ich lag wohl falsch - Die Lehrerempfehlung ist in NRW nicht mehr bindend! https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschulen/FAQ-Grundschulempfehlung/index.html

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2015 14:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in Ergänzung von AnnaSophie: Wer erstellt die Schulempfehlung der/die Klassenlehrer(in) oder die Lehrerkonferenz.
Ich denke, dass es letzteres ist, auch damit man den einzelnen Lehrer nicht unter Druck setzen kann.

Aus meiner sicht solltest Du am Ball bleiben, aber auch nicht panisch reagieren. Ich denke nicht, dass die KM das Kind beim Gymnasium angemeldet hat, u.U. gibt es Vorabmeldungen, die müssen aber noch bestätigt werden. Dies wird aber nicht gehen, wenn es keine Empfhelung für das Gymnasium gibt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2015 14:34
(@tina10)
Rege dabei Registriert

d.h. wenn die Grundschule keine Gymnasialempfehlung gibt, kann das Kind nicht am Gymnasium angemeldet werden.

Das ist für Nordrhein-Westfalen nicht zutreffend.

Die Empfehlung der Grundschulde war nur bis zum Jahr 2010 bindend. Nunmehr ist es lediglich eine unverbindliche Empfehlung.

Supernova, wenn Du bei Deiner Haltung bleibst, die Zustimmung zu verweigern, so ist es die Kindesmutter, die das Familiengericht anrufen muss, wenn sie ihre Entscheidung durchsetzen möchte.

Von daher kannst Du natürlich abwarten. Ich würde an Deiner Stelle jedoch konstruktive Gegenvorschläge erbringen und sie der Mutter Eurer Tochter schriftlich zukommen lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2015 15:07




(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

in meinen Augen stellt sich die Situation wie folgt dar: die Anmeldung an staatlichen Schulen ist auch bzw. trotz GSR durch einen Elternteil (KM) allein möglich. Es besteht allgemeine Schulpflicht; das Kind wird angemeldet, Punkt und aus für die Schule. Ein Einverständnis des anderen Elternteils wird regelmäßig nicht abgefragt.

Ich sehe hier sehr wohl die Gefahr, dass das Kind durch die KM an einer Schule ihrer Wahl angemeldet wird und sie damit Tatsachen schafft, die dann nur schwer oder gar nicht mehr aus der Welt zu schaffen sind.

Besteht die Möglichkeit, bei den in Frage kommenden Gymnasien vorstellig zu werden und aktiv und nachweislich darauf hinzuweisen, dass man erstens das GSR innehat und zweitens einer Anmeldung des Kindes an diesem Gymnasium XY nicht zustimmt?!

Oder beim JA um Unterstützung zu bitten, damit sich alle Beteiligten (Eltern und Grundschullehrer) im Beisein des JA an einen Tisch setzen, um das GSR mit Inhalt zufüllen?

Oder selbst die Übertragung eines Teils des GSR im Hinblick auf die Schulwahl bei Gericht zu beantragen, da offenbar keine Einigung zwischen den Eltern zustande kommt (auch nicht durch die zahlreichen und intensiven Bemühungen des KV). Anhand der vorliegenden Unterlagen/Einschätzungen durch die Pädagogen und des KV (Entwicklung der Schulnoten, Zeugniskopien, Gesprächsnotizen zu Elternsprechstunden, Bildungsempfehlung, Gedächtnisprotokolle, vergebliche Bemühungen, durch das JA eine Einigung mit der KM zu erreichen) kann nachgewiesen werden, dass das Gymnasium keinesfalls dem Kindeswohl entspricht; es statt dessen wahrscheinlich permanent überfordert sein wird und deshalb weder Motivation noch Erfolgserlebnisse zu erwarten sind.

Ich sehe eine Chance tatsächlich nur im sofortigen Aktivwerden des KV, sonst schafft die KM Tatsachen (und das geht leicht bei der Schulanmeldung; ohne Probleme!).

VG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2015 18:23
(@psoidonuem)
Registriert

Ich habe mein Kind heute morgen alleine angemeldet. Ich sollte den Vermerk "Mutter wünscht die Einschulung in der ***schule nicht" anbringen, das war's

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2015 18:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich glaube, da macht jede Schule ihr eigenes Ding. Bei der Grundschulanmeldung habe ich meinen Sohn bei der zuständigen Schule im Einzugsgebiet angemeldet, da hat sich keiner für eine 2. Unterschrift interessiert, obwohl nach dem 2. Sorgeberechtigten explizit gefragt wurde und ich ihn natürlich auch angegeben habe.

Bei der Oberschule wurde nicht danach gefragt und auch gesagt, dass denen ein Elternteil reicht. Da mein Ex 6 Grundschuljahre lang kein Interesse gezeigt hat, habe ich auch keine Anstalten gemacht, ihn einzubeziehen.

Solange der andere Elternteil nicht aktiv protestiert ist vermutlich für den betreuenden Elternteil idR alles möglich.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2015 19:57
(@psoidonuem)
Registriert

Ach so, das war die Grundschule im korrekten Schulbezirk.

Das Geschmäckle bei der Sache ist, dass ich ja das ABR bekommen habe und ausdrücklich der LMP bei mir sein soll. Folglich habe ich ihn ja zu mir umgemeldet. KM wünscht aber, dass er bei ihr eingeschult wird, damit sie nicht so einen großen Umweg fahren muss. Dass "meine" Schule da ist wo das Kind schon immer wohnt, der Kindergarten ist, (fast) alle Freunde zur Schule gehen sei irrelevant. Er finde neue Freunde. Ich solle ihn daher auf ihre Adresse ummelden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2015 20:12
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Supernova,

Die mündliche Mitarbeit findet fast gar nicht statt und lag beim letzten Elterngespräch zwischen "mangelhaft und ungenügend" in allen(!) Fächern

wir reden ja hier von der Grundschule - in NRW. Also aus meiner Sicht hat Euer Kind dann noch ganz andere Probleme, wenn es so ausser der Spur läuft. Gymnasium kann man dann getrost vergessen. Vernünftig ist die Gesamtschule, da dort alle Möglichkeiten offen stehen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2015 20:58
(@supernova)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

erstmal Danke für eure Rückmeldungen!

Aktuell hat sich nicht viel getan. Inzwischen war ein Informationsabend an der GS, auf dem mich die KM mit Ignoranz gestraft hat. Auch eine weitere schriftliche Bitte um Gedanken und Auskunft zum weiteren schulischen Geschehen ist nicht beantwortet worden.

Dem Kind hat man beim letzten Umgang den immensen Druck angemerkt, der auf ihm lastet. Hier kann ich aber auch nur vermuten, dass seitens der KM klare Vorgaben gemacht werden, was erzählt werden darf und was nicht. Sobald Gesprächsthemen auch nur ansatzweise in die Richtung eines Themas gingen, bei dem die KM Front macht (Weihnachten, Weihnachtsferien, Schule), schaltete Kind ab.

Beim Thema Schule ist Kind total raus. Das ganze System, der Ablauf und das was auf es zukommt, findet in einer anderen Welt (der der KM) statt. KM kümmert sich ja (Kindbesitzerin). Es kann mir keine der letzten Noten nennen, nicht den Notenstand in den Fächern, nicht ansatzweise und altersgerecht den Unterschied der weiterführenden Schulen.

Die Problematik des passiven Verhaltens in der Schule ist bisher im Ernstfall immer vom KL der Grundschule gedeckelt worden, so sind auch die letzten befriedigenden Noten auf dem Zeugnis zustande gekommen. Bzgl. verminderter Aufmerksamkeitsspanne etc. gibt es ein kinderpsych. Gutachten, welches von der KM ignoriert wird.

Nach den Fakten nun meine Gedanken:
a) ich warte ab, lasse die KM (im Zweifelsfall am Gymnasium) anmelden. Im schlimmsten Fall kann ich mich nach 1-2 Jahren hinstellen und sagen "Ich wusste es vorher...", was aber dem Kind nichts nutzt.
b) ich versuche vorab irgendwo die Hand dran zu bekommen und eine der Kindessituation angemessene Entscheidung zu erzwingen.

Ich tendiere dabei ja eher zu b), bin mir aber ja auch gar nicht sicher WAS die KM vor hat. Vielleicht decken sich unsere Vorstellungen ja sogar. Ohne Auskunft ihrerseits kann ich aber nur spekulieren.

Grundsätzlich denke ich, dass ich mit meinem RA einen Antrag gem. §1686 BGB besprechen werde. Denn wie soll ich im Zweifelsfall mitentscheiden und Verantwortung übernehmen, ohne die Parameter zu kennen?
Was haltet ihr davon?
Ebenfalls würde ich in diesem Antrag grundsätzlich und ergänzend zum ergangenen Beschluss zum Umgang eine Belehrung gem. §89 FamFG hineinnehmen wollen.

Danke für Euren Kopf...

VG
SN

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2015 14:50
(@ingo30)
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Moin Supernova,

Beim Thema Schule ist Kind total raus. Das ganze System, der Ablauf und das was auf es zukommt, findet in einer anderen Welt (der der KM) statt. KM kümmert sich ja (Kindbesitzerin). Es kann mir keine der letzten Noten nennen, nicht den Notenstand in den Fächern, nicht ansatzweise und altersgerecht den Unterschied der weiterführenden Schulen.

auch wenn es natürlich ungewöhnlich ist, dass ein Kind hier angeblich "nichts weiß". Wo steht geschrieben, dass Kinder Dir Zeugnisse runterbeten können oder den Unterschiede von Schulformen? Das konnten sicherlich die wenigsten hier aus dem Forum zur damaligen Zeit.

Aus meiner Sicht ist es hier als GSR-Inhaber DEINE Aufgabe bei Problemen Kontakt mit der Schule aufzunehmen. Du bist dazu berechtigt und solltest Dich informieren, wenn Du von der KM keine Informationen bekommst. Dazu gibt es regelmäßige Elternsprechtage oder die Möglichkeit Kontakt mit den Lehrern aufzunehmen.

Ich würde hier mit Eurem Kind sprechen, ihm noch mal die Schulformen kindgerecht vorstellen und dann Fragen was sich EUER KIND vorstellt. Denn nicht ihr sitzt nachher im Klassenraum sondern das Kind. Wenn es das ausprobieren möchte, soll es halt probieren. "Runter" geht es halt dann vom Gymi, wenn es nicht läuft mit den Noten nicht läuft. Das hat aber auch schon viele andere getroffen, die aus intakten Familien gekommen sind.

Ich würde hier kein Fass aufmachen. Wenn, dann informier Dich selbst bei den Lehrern bzw. überleg dann, ob Du deine Unterschrift geben möchtest oder nicht. Bzw. ob Du Eurem Kind noch mehr Stress antun möchtest. Es besteht Schulpflicht, somit wird Euer Kind schon auf eine Schule kommen. Solange es eine staatliche Schule ist und die KM nicht noch Extra-Kohle für ein Internat- oder Privatschule haben möchte, musst Du aus meiner Sicht nicht aktiv werden. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2015 20:58
(@supernova)
Schon was gesagt Registriert

Moin Ingo,
moin alle,

es ist natürlich hier schwer möglich immer die ganze Situation darzustellen. Grundsätzlich: Kind nimmt alles ohne Infragestellen hin, was KM regelt/entscheidet/vorgibt - hat keine eigene Meinungsbildung. In meinem Alltag manchmal gruselig und zum heulen, denn Kind läuft nur mit...

Zu Ingos Punkten:
a) Ja, es muss seine Noten nicht "runterbeten" können. Aber schon einen gewissen Überblick haben. Ich versuche es mal deutlicher auszudrücken: Das "System" Schule ist Kind von KM nie nahe gebracht worden. Das ist eher eine Freizeitgestaltung solange KM arbeitet. Dass in der Schule auch Erwartungen erfüllt werden müssen, ist dem Kind nicht wirklich bewusst. Auch Verpflichtungen (Hausaufgaben) sind nicht bewusst, denn KM entschuldigt deren Fehlen regelmäßig mit Schreiben an den KL. Habe ich über das Thema Schule/Noten/Zeugnis mit Kind gesprochen, intervenierte die KM und ließ Kind wissen dass sie sich um alles kümmert und Kind nicht darüber nachdenken soll.

b) Ja, ich habe es versucht. Nach massivem Druck seitens der KM auf den KL bekomme ich (trotz Anmahnung durch RA) keinerlei Auskünfte mehr von der Schule. Wenn ich den Termin des Elternsprechtages in Erfahrung bringen kann, werde ich auch zähneknirschend eingeladen. Zeugnisse nicht von KM, nur nach mehreren Mahnungen von der Schule.

c) Wie oben schon erwähnt: Ich (bzw. meine LG und ich) haben bereits mit Kind darüber gesprochen (übringens gibt es in unserem Haushalt noch mehr Kinder, ist also keine Premiere). Kind staunt, macht sich kurz Gedanken, fährt zurück zur KM ... und das Thema ist aus dem Kopf, denn KM sagt dass das für Kind nicht wichtig ist - sie kümmert sich schon. Kind hat keine Meinung dazu! Das Wichtigste ist, dass der Spielplatz auf dem Schulhof gut ist. Dieses Verhalten ("Ich denke nicht darüber nach, weil ich es nicht muss.") legt Kind auch in ganz vielen Alltagssituationen an den Tag. Es ist einfach nicht gewohnt selber Entscheidungen zu treffen und Meinungen zu äußern...

VG
SN

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2015 09:57
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Supernova,

ich bleibe dabei: An dem Problem kannst DU noch mehr tun. Nicht Euer Kind.

Wenn Du beim Klassenlehrer nicht weiterkommst machst Du einen Termin beim Schulleiter. Flankierend bieten heute viele Grundschulen (gerade in NRW) auch sozialpädagogische Fachkräfte an, die man aktiv ansprechen kann. Hast Du das schon mal probiert?

Das ist eher eine Freizeitgestaltung solange KM arbeitet. Dass in der Schule auch Erwartungen erfüllt werden müssen, ist dem Kind nicht wirklich bewusst

Auch das ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar, denn dann wären hier wirklich Missstände in der Schule zu beheben. Wieder kein Punkt, wo Euer Kind in der Pflicht ist. Vielmehr ist es hier DEINE Aufgabe als Erwachsener, die Schulleitung einzuschalten. Insb. wenn auch ständig fehlende Hausaufgaben ohne Konsequenz bleiben.

Das Wichtigste ist, dass der Spielplatz auf dem Schulhof gut ist

Auch das dürfen Kinder. Somit hat Euer Kind ein Interesse: Es spielt gerne - wahrscheinlich mit anderen und das an der frischen Luft. Gut so.

Noch mal: Mach bitte einen verbindlichen Termin in der Schule (mit Lehrer / Schulsozialdienst / Schulleitung) und sprech die Punkte, die Dir aufgefallen sind, an. In NRW wird für jedes Kind eine umfangreiche Lernstandserhebung während des Schuljahrs durchgeführt. Sollte es Probleme geben bzw. Euer Kind wirklich so schlecht sein, wird es aus diesen Protokollen schnell ersichtlich sein. Dann hast Du mal verbindliche Antworten und kannst auch mal eine klare Lagefeststellung durchführen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2015 21:04