Hi ich bin heute hier, weil sich die Dinge in meinem Fall überschlagen und ich dringend Rat brauche.
Hier die Fakten: Wir haben gemeinsames Sorgerecht für unsere 7 jährige Tochter
Nach der Trennung habe ich erlaubt das unsere Tochter bei ihr leben darf und 5 Jahre ging das auch ganz gut.
Letztes Jahr hat die KM wieder einen neuen Partner kennengelernt und hat beabsichtigt zu ihm zu ziehn.
Sie hat versucht dort Arbeit zu bekommen aber bisher ohne Erfolg da sie auch keine Ausbildung hat.
Als ich im Februar von Schichtarbeit zu Normalschicht wechselte ging der Streit richtig los.
Ich hatte das alleinige ABR beantragt und sie auch da sie im Sommer umziehen wollte.
Ich brauche jetzt nicht alles erzählen was in den 4 Monaten passiert ist dafür reicht der Platz nicht.
Zumindest war es nun so das alle Anzeichen dafür standen das meine Tochter zu mir kommt und ich das alleinige ABR bekomme.
Jetzt kurz vor der Entscheidung vom Richter ist die KM kurzerhand mit der Tochter in die neue Stadt gezogen und hat sie dort an der Schule angemeldet
Natürlich hat sie vorher das Kind bei der alten Schule abgemeldet. Ich bekam darüber erst später eine Information, da ich es erst von der Klassenlehrerin erfahren habe. Den Richter habe ich nun auch schon die Situation geschildet und sitze hier nun wie auf heißen Kohlen und warte das etwas passiert.
Über den jetztigen vorzeitigen Schulwechsel wurde ich nicht informiert. Darf denn die KM einfach ohne meine Zustimmung unser Kind an Schulen an- und abmelden. Vielleicht hat sie bei der neuen Schule nicht angegeben das wir GS haben. Sollte ich mal bei der neuen Schule nachfragen. Was kann ich denn noch machen. Ich dachte schon daran zur Polizei zu gehen da ich auch garkeine Ahnung habe wo meine Tochter nun wohnt.
Danke für eure Antworten.
Hallifax83
Hi Halifax,
willkommen hier im Forum (auch wenn Du schon länger dabei bist).
Vielleicht kannst Du trotzdem noch mal ausführen, warum Du das ABR beantragt hast (keine Sorge, wir haben keine Angst vor langen Texten - mach am besten noch ein paar deutliche Absätze rein, dann ist es gut lesbar. Falls Du etwas zitieren möchtest, nutze die Sprechblasenfunktion).
Im Regelfall sollen einem Kind beide Elternteile erhalten bleiben - das GSR bietet die Möglichkeit dafür.
Jetzt kurz vor der Entscheidung vom Richter ist die KM kurzerhand mit der Tochter in die neue Stadt gezogen und hat sie dort an der Schule angemeldet
Das ist allerdings eine beliebte Exen-Taktik. Denn so hat sie Fakten geschaffen - und das ist meist nicht verkehrt, wie wir hier schon öfters im Forum gesehen haben. Dazu kommt, dass KMs offensichtlich weit weniger Probleme haben, Schulanmeldungen (wozu ja auch Deine Unterschriftsleistung benötigt wird) ohne Probleme "durchzuboxen". In Ordnung ist dieses Verhalten aber keineswegs.
Da Du schon bei Gericht warst und sicherlich auch einen fähigen Rechtsanwalt auf Deiner Seite hast, bist Du hier schon mal gut aufgestellt.
Das die KM einfach umzieht (was man in Deutschland niemand verbieten kann) OHNE Dir als GSR-Inhaber jegliche Information über den Aufenthaltsort Eures Kindes zu geben, würde mir allerdings auch zu weit gehen.
Hast Du keine Handynummer von der KM / Kind / Großeltern / Freunde die Du erstmal anfragen könntest? Ist das Jugendamt eingeschaltet worden? Wenn das nicht zum Erfolg führt, würde ich wirklich mal mit Deinem Anwalt sprechen ob hier nicht auch eine Anzeige geschrieben werden sollte. Gruß Ingo
Ich würde mit meinem RA besprechen, ob es nach der bisherigen Sach- und Streitlage sinnvoll ist, einen Einstweiligen Anordnungsantrag auf Übertragung des ABR zu stellen, damit die örtliche Kontinuität bis zur Entscheidung in der Hauptsache erhalten bleiben kann. Begründen würde ich dies mit dem Willen des Gesetzgebers in Bezug auf § 154 Satz 1 FamFG. Danach bleibt das vor dem Umzug zuständige Familiengericht zuständig, um dem widerrechtlichen Wegzug des betreuenden Elternteils gemeinsam mit dem Kind möglichst zu verhindern, weil diese eigenmächtige Vorgehensweise die bisherigen sozialen Binduingen des Kindes nicht berücksichtigt und dem Kindeswohl abträglich sein kann (siehe Engelhardt in "Keidel - FamFG", Kommentar, 16. Auflage, § 154 Randnr. 1).
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Ok danke erstmal.
Gut wenn ihr alles wissen wollt schreibe ich es so gut ich kann.
Also wie gesagt bis vor einem Jahr lief alles ohne Probleme und dann erzählte sie mir das sie im nächsten Jahr umziehen wolle.
Ich hatte damals in Schichtbetrieb gearbeitet und hatte mich gleich darum bemüht eine Normalschichtstelle zu bekommen. Das dauerte etwas und im Februar diesen Jahres fing ich damit an.
Als nun die Grundlagen geschaffen waren das meine Tochter auch bei mir bleiben könnte, habe ich erstmal alleine mit der KM geredet. Da habe ich ihr gesagt das ich ihr nicht gestatte unsere Tochter mitzunehmen, da sie hier großgeworden ist und hier zur Schule geht. Dann gab es noch ein Gespräch bei ner Familienberatung wo sie mir mitteilte das sie das alleinige ABR beantragt und mir den Umgang kürzte.
In Schichten war es so, dass ich meine Tochter 5 Tage bei mir hatte und dann war sie 7 Tage bei der KM. Nun ist es so das ich meine Tochter alle 14 Tage von Freitag 15 Uhr bis Sonntag 15 Uhr habe.
Ende März kam es dann zur 1. Anhörung in der nur die Daten aufgenommen wurden und festgelegt wurde das
1. Das Kind vom Richter angehört wird.
2. Stellungnahmen des Jugendamtes und Familienberatung eingeholt werden.
3. Ein Vervahrensbeistand meiner Tochter zugestellt wird und
4. die Entscheidung für den 11.05. festgelegt ist.
Nachdem nun die Anhörung meiner Tochter beim Richter nicht erfolgen konnte, da sie sich nicht äußerte und die Stellungnahme des Jugendamtes da war, der sich auch nur neutral äußerte ging es erstmal darum das der Verfahrensbeistand herrausfand. Der schrieb das er empfehlen würde das meiner Tochter zu mir kommen sollte.
Kurz vor der Urteilsfindung hatte die KM aber noch einen Antrag gestellt in dem wieder das Kind vom Richter befragt werden sollte, da sich die Meinung meiner Tochter zum Vater zu ziehen nicht ihre dauerhafte Meinung wäre. Auch bei dieser Anhörung kam es zu keiner Aussage meiner Tochter.
Nachdem die Mutter mit dem Kind das Gerichtsgebäude verlassen hatte, gingen diese nochmal zurück und meine Tochter stand alleine beim Richter in der Tür und äußerte, dass sie noch sagen wolle das sie bei der Mutter leben möchte. Der Richter stelle aber fest das die KM sich in unmittelbarer Nähe meiner Tochter befand.
Der Termin für die Entscheidung wurde aufgehoben und inzwischen kam auch die Stellungnahme der Familienberatung in der stand das meine Tochter zwar von beiden Elternteilen gut erzogen werden würde, aber das Kind aufgrund eines Umzuges aus der stabilen Umgebung und von den stabilen Bezugspersonen herrausgerissen werden würde.
Nun war es so das die KM meine Tochter ohne meine Kenntnis einfach von ihrer Schule abgemeldet hat und in der 200 km entfernten Schule angemeldet hat. Ich erfuhr das nur über Freunde und dann noch über die Klassenlehrerin. Ich hatte auch erfahren das sie mit meiner Tochter auch dort hingezogen ist.
Ein Umzugstermin ist aber von ihr erst in den Sommerferien angegeben worden. Ich habe mich mit meinen Anwalt gleich in Verbindung gesetzt und abgesprochen, da er zur Zeit viele Fälle bearbeiten muß, dass ich selbst einen Brief an den Richter schicke. Das war letzten Donnerstag.
Nun warte ich auf eine Antwort von Richter und hoffe, dass es nicht zu lange dauert.
Ich frage mich was kann ich noch machen. Könnte ich nicht meine Tochter einfach zurückholen. Immerhin habe ich doch auch das gleiche Sorgerecht. Kann mir denn die Polizei dann helfen, da ich nicht die Adresse habe wo meine Tochter nun lebt. Mein nächster Umgangstermin ist am nächsten Freitag, aber ich glaube nicht, dass ich sie da bekomme. Dafür müßte die KM ja ans Telefon gehen um abzusprechen wo ich mein Kind holen kann. So wenn es noch fragen gibt dann fragt mich ruhig. Ich habe nicht alle Details hineingeschrieben.
Gruß Hallifax83
Hi Halifax,
also bei soetwas würde ich immer etwas hellhörig werden:
Ich habe mich mit meinen Anwalt gleich in Verbindung gesetzt und abgesprochen, da er zur Zeit viele Fälle bearbeiten muß, dass ich selbst einen Brief an den Richter schicke. Das war letzten Donnerstag.
Du bist sein Mandant, er ist Dir verpflichtet und Du bezahlst sicherlich auch gutes Geld für seine Dienste. Es geht hier ja nicht um Peanuts. Dir ist bewußt, dass Dein Schreiben in der Akte zu dem Fall landet? Wenn ich daran denke was wir hier im Forum schon für (auf Grund der emotionalen Situation) kontraproduktive Schreiben gesehen haben, die vielleicht gerade noch verhindert werden konnten, keine gute Sache aus meiner Sicht.
Kann mir denn die Polizei dann helfen, da ich nicht die Adresse habe wo meine Tochter nun lebt.
Warum sind solche Fragen nicht beim Anwalt gestellt worden? Aus meiner Sicht bedarf gerade die Beantwortung intensiver Beratung, da hier sachlich beurteilt werden muss, ob der Tatbestand der Kindsentziehung erfüllt worden ist. Dazu kann der Anwalt ja auch nach Beratung mit Dir die Anzeige schriftlich aus seiner Kanzlei verschicken und das Verfahren weiter vorantreiben Das geht hier also weit über die Kompetenz eines Forums hinaus.
Ansonsten würde ich mich an die zuständige Einwohnermeldebehörde wenden. Die Abmeldebehörde vom vorherigen Wohnort müsste ja bekannt sein. Da Du als Elternteil definitiv ein berechtigtes Interesse hast, würde ich dort morgen persönlich vorsprechen (Unterlagen mitnehmen) und dann eine EMA-Auskunft einholen. Wenn Du die neue Schule kennst, müsste ja auch die räumliche Zuordnung auch halbwegs möglich sein. Gruß Ingo
Zur EMA-Auskunft: http://de.wikipedia.org/wiki/Melderegisterauskunft
Moin hallifax,
Könnte ich nicht meine Tochter einfach zurückholen. Immerhin habe ich doch auch das gleiche Sorgerecht.
naja, dann holst Du sie bei Deiner Ex, und die holt sie (mit dem gleichen recht wieder bei Dir. Das löst Euer Problem nicht.
Kann mir denn die Polizei dann helfen, da ich nicht die Adresse habe wo meine Tochter nun lebt.
Ihr habt GSR; von daher kann nicht von Kindesentziehung oder -entführung gesprochen werden. Deshalb würde die Polizei überhaupt nichts unternehmen.
Mein nächster Umgangstermin ist am nächsten Freitag, aber ich glaube nicht, dass ich sie da bekomme. Dafür müßte die KM ja ans Telefon gehen um abzusprechen wo ich mein Kind holen kann.
das ist der ganz normale Umgangsboykott. Hier käme es darauf an, ob es eine gerichtliche Umgangsregelung gibt oder ob der Umgang bislang einfach frei vereinbart war. Aber selbst eine gerichtliche Umgangsregelung löst Dein Problem nicht auf die Schnelle; Du müsstest wieder zum Gericht.
Das richtige Procedere wäre jetzt: Du stellst über Deinen Anwalt einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung, mit der Dir bis zu einer entsprechenden Entscheidung in einer Hauptsacheverhandlung das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden soll. Richter mögen es üblicherweise überhaupt nicht, wenn Streitparteien in noch offenen Verfahren einfach Fakten schaffen, um der gerichtlichen Entscheidung zuvorzukommen.
Ob der nächste Umgangstermin stattfindet, ist derzeit nicht wichtig; richte Deinen Blick und Deine Energie auf das grosse Ganze.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ja danke euch.
Im Grunde meint ihr doch kann ich nur nochmals mit dem Anwalt reden und die genannten Punkte ansprechen. Alles andere wäre kontraproduktiv.
Mir ist schon klar, dass mein Anwalt ein Schreiben dafür aussetzen müssen. Nun hatte ich zwei Probleme. Eins ist das mein Anwalt ja nun so viele andere eilige Fälle hatte und das andere, dass er mir erzählte das der Richter so etwa diese Zeit entscheiden wollte und wir noch vor dieser Entscheidung das Schreiben zu ihm bringen wollten. Mein Anwalt sagte mir das meine Schreiben meist sehr gut sind, die an Ihm gingen und er der Meinung ist, dass ich das sachlich rüberbringe. Natürlich war ihm auch klar das es nicht der Qualität eines Anwalts entspricht. Ich werde meinen Anwalt ja morgen nochmal sprechen und werde ihm die Dinge sagen was ihr vorgeschlagen habt. Ich bin im Grunde auch der Meinung das eine Anzeige wegen Kindesentzug notwendig ist. Mal sehen was er dazu sagt.
Ich melde mich nochmal in diesem Fall wenn ich mehr weiß.
Gruß Hallifax83
Moin hallifax,
ich benutze mal ein Bild: Du bist als Rettungssanitäter zu einem Unfall gerufen worden - und dort stehst Du jetzt und überlegst, ob Du lieber das rote oder das grüne Pflaster verwenden sollst. Und bis Du das entschieden hast, tust Du sicherheitshalber gar nichts.
Will heissen: Ein Antrag auf eine Einstweilige Verfügung hat nur dann einen Sinn, wenn er SCHNELL gestellt wird. Schnell heisst in Deinem Fall: Im Verlauf der morgen beginnenden Woche. Wenn Du vorher erst einmal alles besprechen und abwägen und überlegen, dem Anwalt genügend Zeit für seine anderen Aufgaben lassen und nichts falsch machen willst, ist das vor allem eine Botschaft, die Du so gar nicht senden willst. Sie lautet sinngemäss: "Ich bin im Prinzip durchaus damit einverstanden, was meine Ex tut; sie hätte mich halt nur eben vielleicht auch mal fragen sollen."
Mit dieser Einstellung Deinerseits wird kaum jemand Handlungsbedarf sehen, etwas zu ändern oder Deiner Ex gar auf die Füsse zu treten: Deine Tochter wird ja versorgt und geht zur Schule, und ob das nun in Stadt A oder Stadt B stattfindet, ist für die Justiz nachgerade belanglos.
Also: Mach es SCHNELL - oder hak es ab und nimm es hin. Und wenn Dein Anwalt keine Zeit hat, such Dir - wenigstens dafür - einen anderen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich kann meinen Vorrednern nur beipflichten. Morgen, spätestens übermorgen sollte ein EA-Antrag dem Gerricht vorliegen. Ein solcher Antrag ist auch schnell diktiert, wenn man als RA - wie es bei Deinem der Fall ist - den bisherigen Sach- und Streitstand kennt und sich nicht umfänglich neu einarbeiten muss.
Ich würde auch sofort die Schule ausfindig machen, wenn der neue Wohnort bekannt ist, und würde dort unter Berufung auf das gemeinsame Sorgerecht und die gerichtliche Tendenz, das Kind beim Vater zulassen, die Beschulung dort verbieten.
Das birgt zwar die Gefahr, dass das gemeinsame Sorgerecht riskiert wird, andernfalls aber werden Fakten geschaffen, die nicht mehr so leicht zu ändern sind.
Eine Strafanzeige würde ich mir schenken. Die verläuft sowieso im Sand und dient höchstens als Gradmesser für den Elternstreit, um damit das gemeinsame Sorgerecht zu beenden.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Ok ich werde es morgen meinen Anwalt sagen und etwas Druck werde ich machen.
Gruß Hallifax83
So ok. Ich war heute beim Anwalt und dieser wird morgen gleich beim Richter anrufen um herrauszufinden ob in der Hauptverhandlung schon eine Entscheidung getroffen wurde. Wenn das nicht der Fall ist, wird er gleich einen EA-Antrag anfertigen und hinfaxen. Den Gang zur Polizei kann ich mir sparen da wir es über das Gericht klären.
Er empfahl mir auch einen Brief an die Schulleitung der die Schule zu schicken in die meine Tochter ging. Dort sollte ich noch darauf hinweisen, dass es von ihrer Seite keine Genehmigung hätte geben dürfen das Kind abzumelden.
Ihnen war klar das beide Elternteile das selbe Sorgerecht haben und wir beide derzeit in einem Sorgerechtsstreit sind. Daher hätte es ohne meine Unterschrift zu keiner Abmeldung kommen dürfen. Das hiflt mir zwar im Moment sehr wenig aber fals wieder so ein Fall auftritt wäre das sicher eine gute Warnung.
Habt ihr noch mehr hilfreiche Tips für mich. Ich hoffe echt, dass ich morgen vielleicht schon mehr weiß.
Gruß Hallifax83
Hi
Er empfahl mir auch einen Brief an die Schulleitung der die Schule zu schicken in die meine Tochter ging. Dort sollte ich noch darauf hinweisen, dass es von ihrer Seite keine Genehmigung hätte geben dürfen das Kind abzumelden.
Ihnen war klar das beide Elternteile das selbe Sorgerecht haben und wir beide derzeit in einem Sorgerechtsstreit sind. Daher hätte es ohne meine Unterschrift zu keiner Abmeldung kommen dürfen. Das hiflt mir zwar im Moment sehr wenig aber fals wieder so ein Fall auftritt wäre das sicher eine gute Warnung.
Das ist ein Gerücht und hilft keinem weiter.
Auch meine EX hat meine Kinder bei GSR die Kinder von der Schule genommen und das nicht nur einmal.
Intressiert hat das GSR keinen, weder Schule noch Richter.
Ich habe auch immer gedacht, das sie ohne meine Zustimmung die Kinder nicht einfach abmelden und anderweitig wieder anmelden kann, sie kann.
Was dein Anwalt dir da erzählt ist übliches ''ach du hast es ja so schwer, jetzt bin ich aber da und helfe dir'' (dafür kenne ich bald deinen Kontostand :wink:)geschwafel.
Gruss Wedi
Also was der Anwalt des TE gesagt hat, hat Hand und Fuß - und zwar in jeder Hinsicht. Von "Geschwafel" zu reden, hilft dem TE nicht weiter und verunsichert ihn allenfalls. Ohne Anwalt ist man in solchen Verfahren meiner Meinung nach verraten und verkauft und hat erst recht keine Chance.
Nur weil man selbst gegebenenfalls eine negative Erfahrung mit Anwälten gemacht hat - und sei es auch nur die, dass der Anwalt trotz allen Engagements nicht gegen die mütterorientierte Rechtsprechung angekommen ist - sollte man sich mit solchen Äußerungen zurück halten. Schließlich sind Anwälte, auch wenn sie unverschämter Weise Geld für ihre Dienstleistungen nehmen :wink:, keine Garanten dafür, dass man sein Recht bekommt - ebensowenig wie Ärzte dafür, dass man auf alle Fälle wieder gesund wird und beispielsweise nicht am Krebs verstirbt.
Ich würde die neue Schule in einem persönlichen Gespräch mit Rektor und Klassenlehrer darauf hinweisen, dass die KM die Kinder unrechtmäßig in eine neue Umgebung gebracht und dort in der Schule angemeldet hat, weil die väterliche Unterschrift fehlt, weshalb die Beschulung des Kindes dort höchst zweifelhaft ist. Wenn die Schulleitung schon rechtswidrig auf die väterliche Unterschrift verzichtet hat, dann ist nun eine enge Kooperation zwischen ihr und dem Vater zu erwarten. Dies sollte freundlich aber bestimmt verdeutlicht werden und - aber nur im äußersten Notfall - auf die Einschaltung des Schulamtes hingewiesen werden.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Ich würde die neue Schule in einem persönlichen Gespräch mit Rektor und Klassenlehrer darauf hinweisen, dass die KM die Kinder unrechtmäßig in eine neue Umgebung gebracht und dort in der Schule angemeldet hat, weil die väterliche Unterschrift fehlt, weshalb die Beschulung des Kindes dort höchst zweifelhaft ist. Wenn die Schulleitung schon rechtswidrig auf die väterliche Unterschrift verzichtet hat, dann ist nun eine enge Kooperation zwischen ihr und dem Vater zu erwarten. Dies sollte freundlich aber bestimmt verdeutlicht werden und - aber nur im äußersten Notfall - auf die Einschaltung des Schulamtes hingewiesen werden.
Schön und was soll das bringen?
Das rückgängig machen ist nicht möglich und jeder Schrieb oder noch so freundliche Lenkung auf Aufmerksamkeit des Vaters ist m.E. vertane Zeit.
Und wie kann es anders sein, ...übliches Anwaltsgeplänkel(von euch kenne ich zu viele und musste mir dementsprechend viel zu viel anhören ) .
Gruss Wedi
Hallo,
ich sehe das Hauptproblem im Umzug der KM mit dem Kind trotz laufendem Verfahren.
Es herrscht Schulpflicht, also muss das Kind zur Schule gehen. Die Schule kann schlecht ablehnen, oder?
Wie gesagt, aus meiner laienhaften Sicht ist das Kernproblem der Umzug und damit evtl. auch schon die Ummeldung? Dazu hat Hallifax nichts geschrieben.
Und genau gegen diesen Umzug muss er etwas unternehmen.
Die Schul- Ab- und Ummeldung sind zweitrangig, Nebenkriegsschauplätze, unnötig und nicht zielführend.
Meine Meinung (ob's rechtlich ok ist, who knows?)
Pinkus
Hi natürlich geht es in erster Linie um den Umzug.
Das Problem ist aber das ich ihr einen Umzug so nicht nachweisen kann, da sie noch bei mir in der Nähe gemeldet ist und da immer behaupten könnte sie wäre nicht umgezogen. Sie wohnt dort bei ihrem neuen Partner und hat mir mittlerweile ein Einschreiben geschickt in der sie begründet, dass sie schon früher dort ist, da sie dort eine Probearbeit macht.
Der Schulwechsel an sich hätte also garnicht sein müssen, wenn sie eine gute Mutter wäre und mich gefragt hätte ob ich vorrübergehend meine Tochter zu mir nehme. Da sie es aber anscheinend nicht ist und auf garkeinen Fall will, dass ich mich mehr als von ihr vorgegeben um mein Kind kümmere, kam das wohl für sie nicht in betracht.
Die Möglichkeit der neuen Schule einen Brief zu schicken ist leider nicht möglich, denn diese ist mir sogar nach dem Einschreiben nicht bekannt. Auch nach einigen Gesprächen mit meinen Anwalt und dem Jugendamt ist im Grunde klar, dass die Schule dafür nichts kann. Die Unterschrift eines Sorgeberechtigten Elternteils reicht aus um ein Kind an einer Schule an- oder abzumelden. Für die Schule ist es nur wichtig das die Schulpflicht eingehalten wird.
In dem Einschreiben ist von der KM auch der Umgang angesprochen worden. Der soll dann für das nächste Wochenende so ablaufen das Sie großzügigerweise die Hälfte der Strecke mir entgegenkommt. Nun war ich erstmal nicht bereit dazu die Strecke in kauf zu nehmen, da sie ja heimlich dorthingezogen ist. Mein Anwalt hat mir aber empfohlen es doch zu machen um mein guten Willen zu zeigen. Er meinte am Ende sagt sie dann meiner Tochter, dass ich mich nicht mehr um sie kümmere. Ich komme sie ja nicht mehr abholen. So nehme ich auch das in Kauf.
Zumindest ist jetzt erstmal der EA-Antrag unterwegs und ich habe erstmal auf die neue Situation reagiert.
Also ich muß schon sagen, wenn ich nicht immer an das große Ganze denke was am Ende für mich herrausspringen kann, dann wäre mein Fass schon übergelaufen. Es ist unglaublich was man alles einstecken muß.
Gruß Hallifax83
@Halifax83,
schön zu lesen, dass Du auf dem richtigen Weg zu sein scheinst :). Ich würde allerdings mit dem RA besprechen, ob dem EA-Antrag ein Auskunftsantrag hinsichtlich der neuen Schule nachgeschoben werden kann bzw. ob ein solcher sinnvoll ist. Auf alle Fälle aber würde ich einen solchen im Hauptsacheverfahren stellen!
@Wedi,
manchmal ist es taktisch klug, ein wenig in die Zukunft zu sehen und eventuelle weitere mütterliche Maßnahmen zu boykottieren :wink:.
Die Kindesmutter hat hier Fakten geschaffen und wird dies zukünftig sicherlich wieder machen, wenn sie dies für erforderlich hält. Sollte von solchen zukünftigem mütterlichen Aktionismus also auch wieder einmal die Schule betroffen sein, dann weiß man dort vom TE und dessen gemeinsamen Sorgerecht und wird dann entsprechend handeln.
Mag sein, dass man so manches anwaltliches Taktieren als Laie nicht gleich durchschaut - was auch gut so ist, weil die Gegenseite dann nicht vorgewarnt werden kann -, aber ich finde es immer schade, wenn man die eigenen schlechten Erfahrungen mit Anwälten immer auch auf andere überträgt und damit selbst destruktiv wirkt. Damit hilft man den aktuell betroffenen Vätern nicht immer, sondern verunsichert diese zuweilen.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Hi
Ich denke nur, sich von Anfang an ''unbeliebt'' zu machen ist nicht förderlich.
Die Einstellung mancher Lehrer gegenüber dem Vater, in strittigen Fällen, ist mir nur zu gut bekannt.
Ausserdem hat die Mutter die Möglichkeit(so wie es die KM meiner Kinder auch gemacht hat)den Vater, der weit weg wohnt in einem schlechten Licht stehen zu lassen.
Die ''Verweigerungdhaltung'' der Lehrer wird dadurch bestärkt und der Vater bekommt nur die nötigsten Auskünfte(weil er ja so böse ist).
Mein Rat ist, die Schule zu kontaktieren und dort nett und freundlich darauf aufmeksam machen, das GSR besteht und nach Möglichkeit zusammen gearbeitet werden sollte.
Direkt oder indirekt zu drohen ist m.E. der falschge Weg.
Gruss Wedi
@wedi,
na, dann sind wir ja einer Meinung, denn eine Drohung habe ich nur für den äußersten Notfall, also wenn gar nichts anderes mehr geht, anempfohlen.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Ja danke für eure Antworten.
Wenn es bei euch so Aussieht als wenn ich auf den richtigen Weg bin, ich empfinde es anderes. Ich frage mich immer wieder warum der Richter so unerträglich lange braucht um diese Entscheidung zu treffen die für mich mehr als klar ist.
Jetzt am WE habe ich meine Tochter bei mir gehabt und die erzähle mir mal wieder, dass sie nicht zur KM möchte und wieder in ihre alte Schule will. Sie fragte warum sie nicht bei mir bleiben kann und das tut mir sehr weh, wenn ich sie der KM zurückbringen muß.
Ich hatte zwar überlegt sie dennnoch bei mir zu behalten und bei der alten Schule anzumelden, aber aus euren Antworten her habe ich herrausgelesen, dass es für den Richter und für meine Tochter nicht die beste Entscheidung wäre zu dem jetztigen Zeitpunkt.
Immerhin ist meine Tochter auch noch bei der KM gemeldet und wer weiß was dann die KM auffährt um ihr Kind wieder zu sich zu holen.
Wofür ist denn der Auskunftsantrag. Ist der dafür das ich erfahre welche Schule meine Tochter geht oder ist es dafür das die Schule erfährt das ich und die KM das GSR haben. Ich habe mittlerweile über meine Tochter erfahren auf welche Schule sie geht. Nun ist die nächste Frage. Was bringt mir diese Information. Mein Anwalt meinte das ich derzeit noch nicht bei der Schule anrufen soll.
Wie ist das eigentlich mit den Richtern beim EA-Antrag. Wie funktioniert das alles. Mein Anwalt hat es mir zwar erklärt, aber ich habe dennoch nicht alles verstanden. Er meinte ablehnen darf der Richter ihn nicht. Über Antworten wäre ich echt dankbar.
Gruß Hallifax83