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Schulwechsel in eine neue Stadt trotz gemeinsames Sorgerechts?

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(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Jetzt am WE habe ich meine Tochter bei mir gehabt und die erzähle mir mal wieder, dass sie nicht zur KM möchte und wieder in ihre alte Schule will

wir erleben hier ja schon so einiges, aber persönlich finde ich das Vorgehen der KM auch extrem grenzwertig. Gerade wenn die Tochter schon Freunde in der Schule gefunden hat, ist so eine eigenmächtige Rausnahme und Umsetzung (ohne Information / Beteiligung des anderen GSR-Elternteil) schon ein starkes Stück.

Ich habe mittlerweile über meine Tochter erfahren auf welche Schule sie geht.

Auch hier muss man sich mal Fragen, was die KM ihrer Tochter so alles aufbürdet. Das sind alles Dinge, die normalerweise nicht ein Kind zu belasten haben.

Hier scheint es nur noch gerichtlich weiterzugehen und da würde ich meinem Anwalt vertrauen bzw. ihm umgehend alle wichtigen Informationen umgehend mitteilen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2012 00:36
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wg. Information der Schule - gemeinsames Sorgerecht

Hallo,

ich hatte den Ärger auch. Die Schule der Kleinen meinte alles würde ich über den Vater erfahren, dies müsse dieser mir mitteilen. Ich erklärte, dass sei leider bei uns nicht der Fall. Reaktion der Schule: uns egal, haben wir so mit dem Jugendamt vor Ort abgesprochen, grundsätzlich für alle Elternbelange. Nun ja, da ich keine Info des Vaters bekam habe ich mich an das Schulamt (Schulaufsichtsbehörde) gewandt. Diese haben mir mitgeteilt, was die Pflicht der Schule ist: u. a. gemeinsame Anmeldung, Sicherstellung das ich Kenntnis vom Zeugnis erhalte und Abstimmung bei wichtigen schulischen Angelegenheiten, Abmeldung etc. Nun ja, das habe ich der Schule in einem netten Brief mitgeteilt und die Schulaufsichtsbehörde hat dies noch einmal klargestellt.

Der Vater hat die Große dann von der Schule abgemeldet und an einer anderen angemeldet, davon habe ich erst in Nachhinein erfahren. Daraufhin habe ich bei der neuen Schule angerufen und zufällilg gleich den Schulleiter am Apparat gehabt. Dieser erklärte mir, dass dies innerfamiliäre Probleme seien, die ihn bzw. die Schule nichts angingen. Damit hat er einen entsprechenden Brief von mir erhalten, dass ich der Schulanmeldung nicht zustimme und diese unabdingbar ist aufgrund des gemeinsamen Sorgerechtes. Ich würde meine Zustimmung evtl. erteilen, wenn mir die Hintergründe des Schulwechsels erläutert wurden.

Die erste Schule entschuldigte sich bei mir weil sie dem Vater bereits deutlich vor den Sommerferien empfohlen hatten den Schulwechsel vorzunehmen aufgrund der Wissenslücken und ihn aufgefordert hatten dies mit mir abzustimmen. Die Schulen hatten sich dann wohl kurzgeschlossen und die zweite Schule hätte die Anmeldung der Großen rückgängig gemacht wenn ich nicht zugestimmt hätte. Inzwischen läuft es, dank der Schützenhilfe des Schulamtes. Und es hat sich nicht negativ auf die Gespräche zwischen den Lehrern und mir ausgewirkt.

Aber, an deiner Stelle würde ich jetzt erstmal das Verfahren abwarten.

Sophie

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Geschrieben : 11.06.2012 12:29
(@hallifax83)
Zeigt sich öfters Registriert

So ihr alle die mir geholfen habe. Mein Prozess ist beendet und ich habe ihn gewonnen. Ich habe das alleinige ABR. 🙂
Es war dann so das der Richter es genauso wie alle anderen gesehen hat, dass es nicht dem Wohl des Kindes entspricht, wenn man es so kurz vor den Ferien aus der Schule nimmt. Dazu kam auch noch das er es wohl nicht mochte, dass sie so eine Aktion mitten im Prozess gemacht hat. Es sind natürlich noch andere Dinge gewesen die für mich gesprochen haben aber die gehören nicht in diesen Tread.
Ich hoffe nun das die Mutter es mir erlaubt, dass ich das Kind wieder an der alten Schule anmelde. Ja und dann hoffe ich das die Schule auch zustimmt das die Kleine in die gleiche Klasse kommt.
Wer dazu fragen hat kann sich gerne an mich wenden.

Gruß Hallifax83

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2012 18:58
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

So ihr alle die mir geholfen habe. Mein Prozess ist beendet und ich habe ihn gewonnen. Ich habe das alleinige ABR. 🙂

  :thumbup::applauskopf: :thumbup:

Ich hoffe nun das die Mutter es mir erlaubt, dass ich das Kind wieder an der alten Schule anmelde.

Du hast das ABR und Mutti wird sich fügen müssen, sie hat zwar noch die Frist von 4 Wochen zum OLG zu gehen, trotzdem bist du jetzt am Zug.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2012 19:47
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