Sorgen um das Sorge...
 
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Sorgen um das Sorgerecht: KiGa

 
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo cracks,
Hmm.... in meinem Kopf gibt es eine wilde Sache, zu der ich mal euren Rat brauche.

So, jetzt vergesst mal den ganzen Weichspülschnickschnack...davon bin ich weit weg. Tacheles ist angesagt.

Meine Ex gibt ein Dreck um den Teil des Sorgerechts unseres Sohnes, der mir gehört. Nun steht der KiGa an. Ich sitze nun auf der Umgangsvätertribüne und kann der Sache zugucken, oder halt nicht. Ich habe mich für nicht entschieden.

Daher werde ich meine Ex fragen, was mit KiGa ist, ob wir das nicht zusammen machen. Ich weiss, das sie das ablehnen wird.
Nun kann ich:
1. mir sagen: OK, dann nicht und die Sache vergessen
2. ihr sagen: och du, da sollten wir aber doch drüber reden und mir die nächste Schlappe abholen
3. ihr sagen: Da werde ich aber drauf bestehen müssen und eine Aktion machen
4. Eine Aktion machen

Was verstehe ich unter Aktion?
Ich schreibe einen netten und politisch korrekten Serienbrief an alle Kiga in 20km Umgebung, in dem ich meine Situation schildere und darum bitte auf die Anmeldung durch beide Eltern zu bestehen.

Das Problem dabei ist: Die KiGas werden wissen, das da ein Problemfall kommt und ggf. unseren Sohn ablehnen.

Den Vorteil würde ich darin sehen, dass ich Grenzen aufzeigen kann, mit der der andere Elternteil konfrontiert wird.

So, und jetzt warte ich mal auf die Diskussion, die ich damit lostrete. An die Weichspüler: erst meine Geschichte 'Rien ne vas plus' durchlesen, dann weichspülen.

Gruss,
Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2006 00:59
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Weisnich!

Deine Aktion würde ich mal lassen,nicht aus dem Grund,daß Dein Sohn sonst nicht angenommen wird,sondern es ansonsten (für den Fall daß er dort hinkommt) einen üblen Nachgeschmack bei den Erzieherinnen hinterlassen wird!
Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen,daß diese Berufsgruppe eigentlich mehr mit Müttern als mit Vätern in Kontakt steht und auch dementsprechend voreingenommen sein kann (je nachdem was die Mutter von sich gibt).

Wenn die Kommunikation einigermaßen von statten geht,dann schlage deiner Ex am besten vor,daß wenn sie einen Kiga ausgesucht hat ,Du als Vater ein Recht darauf hast bei dem ersten Info Abend dabei zu sein!
Wenn dem nicht so sein sollte,und Du die Möglichkeit hast herauszufinden (wenn sie dir den Kiga nicht nennen will) wo der kleine angemeldet ist,kannst Du immer noch dort anrufen und Dich über den Termin des Info Abends aufklären lassen, dann kannst Du dort erscheinen ohne daß Dir daß jemand verbieten kann!
Nur so kannst Du dem entgegenwirken ,daß dir alles unter der Hand wegflutscht und hast eine Grundlage für eine gute Zusammenarbeit mit dem Kiga!!

LG
Domino

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2006 02:08
(@Aniram)

Lieber Michael !

Ich schleiche jetzt geschlagene 10 Minuten um dieses Post herum und weiss
ehrlich nicht recht wie ich es angehen soll.

Ich versuch es einmal.

Mein erster Gedanke war - er hat recht.
Mein zweiter Gedanke - und was soll oder wird es bringen ?

Und das ist die eigentliche Schande, es wird Dir schlussendlich wahrscheinlich
nichts bringen.

Was zwangläufig zum dritten Gedanken führt - wenn alle immer nichts unter-
nehmen, weil es eh nix bringt, wird auch keine Bewegung in die Sache kommen
und sich noch weniger zum Guten ändern.

Ich glaube auch nicht oder kann es mir schwer vorstellen, daß sie Deinen Sohn
ablehnen werden. Warum sollten sie auch ? Er ist ein kleiner Junge, der nichts dafür
kann, daß sich seine Mutter in einem Machtrausch befindet und das dann noch für
Liebe hält. Der aber auch glücklicherweise einen Papa hat, dem sein Sohn nicht so
egal ist wie mein Sohn seinem Vater. Das spricht für aber sicher nicht gegen Dich.
Und wer egoistische Liebe für die bessere hält... naja was soll ich sagen, der ist
sowieso mit Blindheit geschlagen.

Auch vor Schwierigkeiten werden sie sich kaum fürchten, weil was genau könntest
Du schon machen !?! Genau - nichts. Die wissen doch auch, daß die KM das Sagen
hat und Du die Angelegenheit mit zusammengebissenen Zähnen freudlich abnicken
mußt. Tust Du das nicht, ist es Dein Problem aber nicht ihres und sie werden mit
einem Achselzucken darüber hinweggehen. Es wäre allerdings wünschenswert,
würden die Kindergärtnerinnen mehr ihrer pädagogischen Aufgabe nachkommen
und auf solche Mütter positiv einwirken zum (meist mißbrauchten Wort) Wohle
der Kinder.

Das was mir daran gefällt ist der Gedanke aufzuzeigen, daß Väter nicht nur taten-
los zusehen müssen. Das sie also sehr wohl Aktionen wie Du das nennst, starten
können.

Nur bringen wird es glaub ich nichts.

Ich will Dich wirklich nicht entmutigen und vielleicht hab ich auch unrecht, weil ich mit
der Problematik persönlich ja noch nie befaßt war, aber ich bin da eher skeptisch.

Ich glaub auch gar nicht, daß es Dir um den Kindergarten im Speziellen geht. Es wird
Dir so denke ich, mehr um's Prinzip gehen. Um die Entrechtung, die tagtäglich statt-
findet.

Ich vermute, dass ein Kindergarten mehr oder weniger gut sein wird, wie der andere.
Zumindest ist das bei uns in Österreich so. Gegenteiliges hab ich noch nicht gehört.
Unterschiedliche Meinungen gibt es hier vielleicht nur darin, ob es ein katholischer
Kindergarten sein soll, ein privater oder Gemeindekindergarten.

Auch Punkto Schule sind mir derlei Dinge nicht bekannt. Dass das ein Streitpunkt
sein kann. Außer es geht um die Kosten von Privatschulen. Nur hier würde kein Vater
diese Schule bezahlen müssen. Wird eine Privatschule von der Mutter gewählt, hat sie
auch die Kosten zu tragen. Das ist einfach so.

Verwundert bin ich auch immer wieder darüber, daß beide Elternteile in Deutschland
unterschreiben sollten. Auch das ist mir fremd. Ist das auch bei harmonischen Partner-
schaften so ? Bei uns erledigt das der Elternteil, der mehr Zeit hat oder für den es
einfacher ist, sich dafür freizunehmen. Bei meinem Bruder und meiner Schwägerin war
das in dem Fall mein Bruder. Umgekehrt hat sich mein Vater nie mit derlei Dingen auf-
gehalten und beschäftigt.

Um auf den Punkt zu kommen.

Wenn es Dir darum geht ein Zeichen zu setzen, daß aufgehört werden muss, Väter wie
unnütze und lästige Insekten zu behandeln und sie in allem zu übergehen, dann mach es.

Ich persönlich glaube aber, daß nur eines wirklich etwas bringen wird. Nämlich, daß der
Staat Mütter zwingt, Väter gleichberechtigt wie in aufrechter Beziehung am Leben ihrer
Kinder teilnehmen zu lassen. Sind sie dazu nicht bereit und sehen sie das Kind als ihr
alleiniges Eigentum (!)an, dann sollte der Geldfluß radikal gekürzt und im Extremfall ge-
stoppt werden.

Wer alleine bestimmen will, soll auch alleine dafür aufkommen.

Nur so, wird einer bestimmten Sorte von Frauen auf Dauer beizukommen sein. Wenn man
ihnen das sogenannte Faustpfand aus der Hand nimmt. Es muss aufgehört werden, Kinder
zu versachlichen und endlich angefangen werden, sie als kleine eigenständige Persönlich-
keiten zu sehen, deren Rechte mehr als ein Lippenbekenntnis auf einem Blatt Papier sind.

Solange aber Gerichte, Anwälte, Jugendämter etc.pp. aus Bequemlichkeit oder falsch ver-
standener Solidarität den Müttern ständig in die Hand spielen, werden die meisten Versuche verschossenes Pulver sein.

Nichts desto trotz wünsche ich Dir, solltes Du dein Vorhaben in die Tat umsetzen Alles Gute
dafür.

Deutschland braucht nicht jammern. Es ist kein Wunder, wenn immer weniger Männer auch
Väter werden wollen. Wäre ich einer, ich würde es zu verhindern wissen.

Klingt jetzt ein bissl radikal, ich weiss... aber ehrlich, in Deutschland würde ich auch keiner
werden wollen.

Und nun mein in solchen Post's oft verwendeter Schlußsatz:

Es wird immer Fälle geben wo es gerechtfertigt ist, Frauen wie Männern den Umgang mit
ihren Kindern zu versagen - aber das sollte die Ausnahme werden und nicht wie ich mittler-
weile den Eindruck gewonnen habe - die Regel !!!

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2006 03:32
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Das Thema hatten wir ja schon gestern im Chat, zu der Zeit hab ich zwar nur mitlesen können aber egal. einiges hattest du da ja schon zu hören/lesen bekommen...

Erst einmal würde ich pauschal sagen, du solltest dennoch erstmal allgemein etwas runter kommen....

Und Sprüche wie Weichspülen und die von dir benannten User alias Weichspüler sind wohl völlig fehl am Platz..
Ausser du willst nur Antworten lesen die nach deiner Meinung passig sind und das aussagen was du hören willst.....
Dann bitte...

Zur Sache ansich, denke ich das es wohl eher völliger Blödsinn wäre jeden Kiga und du sprachst da ja gestern Abend von annähernd 30 Stück, so anzuschreiben...

Ersten wird es erstmal mehr als ein schlechtes Licht auch auf dich und die Situation werfen, man wird sich sicherlich teilweise dort lustig über dich machen u dich schon im Ansatz nicht mehr für voll nehmen..
Und ich denk letztendlich wir das Schreiben bei einigen gleich in der Ablage verschwinden und/oder gar nicht mehr weiter Beachtung finden.. das wäre dann eher glücklich für euer Kind.

Und als weiteres wird es sicherlich auch passieren das einige Kiga`s von vornherein ablehnen werden...andere ein gespanntes Verhältnis so oder so dann haben werden..

Und das alles letztendlich trifft dann eher nur dein Kind...und ist wohl am wenigsten für es hilfreich.....

Außerdem was spricht denn überhaupt gegen irgendeinen Kiga, denkst du das es da so viele gibt die nur schlecht sind..
Meinst du das du die Weißheit mit dem Löffel gefressen hättest u weißt welcher Kiga denn genau der perfekte u einzigst richtige ist?

Und dann muß dann auch noch dieser Kiga einen Platz frei haben.. denn die Plätze sind nunmal oftmals auch sehr begrenzt...und die Anmeldelisten voll...manchmal gibt es da gar nicht mehr viel Auswahl.

Vielleicht solltest du dich mal lieber über einige Kigas die in der näheren Umgebung deines Sohnes schlau machen (weit entfernte sie eher nicht von Vorteil, aus mehreren Gründen.. und im Umkreis von 20 km willst du alle anschreiben? Denk mal nach was das allein schon jedes mal für eine Fahrtstrecke wäre) und schauen welcher ist da gut u welchen würdest du vielleicht völlig ablehnen..
Und dann solltest du einfach mal ein Gespräch mit der KM suchen.. oder ihr das wenn ein Gespräch nichts nützt eben das in einem Schreiben mitteilen ...

Und letztendlich wenn sie das Kind bei irgendeinem Kiga angemeldet hat u einen Platz hat, dann würde ich mit diesem Kontakt aufnehmen u einfach u Sachlich ruhig die Situation schildern und auch darum bitten das man auch dir Infos zukommen lässt usw...

Und gut..

Allerdings so einen Aufstand zu machen ist wohl eher nur völlig schädlich...und Unfug..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2006 10:47
(@sandgren)

hy weisnich,
den "weichspülerschnikschnak" überlese ich heute einmal 😉

da du "tacheles" wolltest wirst du ihn auch gerne bekommen,obs dir schmeckt bleibt fraglich!

um was geht es dir eigentlich?
um einen KIGA platz für dein kind, oder willst du gerade etwas "macht" demonstrieren und beleidigt sein?

du hast hälftiges SR.
na und?

deine ex kann den kiga auswählen und dein kind dort anmelden,sollte dir das nicht passen hast du selbstverständlich die möglichkeit rechtliche schritte unter berufung auf dein SR einzuleiten,nur bringen wird es nichts.

stellst du dich quer kann deine ex deine zustimmung durch einen richterlichen beschluss ersetzen lassen.

erstens wird das für dich teuer,
zweitens hast du fast keine chance dagegen etwas vorzubringen,
und drittens wird dich das als "querulant" bei den behörden brandmarken.

der wesentlich sinnvollere weg ist es also,so schwer es fällt,die ex bei der auswahl des kiga freie hand zulassen solange er nicht tatsächlich gesellschaftlich fragwürdig ist.

jetzt kannst du dein SR sinnvoll nutzen und an elternabenden,infoterminen etc. teilnehmen,
das kann dir niemand verübeln,es ist dein gutes recht und zeigt das es dir um das kind geht. 😉

alle anderen "aktionen" die dir gerade durch den kopf schwirren werden dir nur probleme bereiten und dich nach hinten werfen!

ich hoffe das war tacheles genug.

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2006 12:23
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Weisnich,

was soll den die ganze Aktion? Lass sie den Kindergarten aussuchen, weise dann auf das gemeinsame Sorgerecht hin und übe es dann auch aus. So hast du die Chance, etwas über deinen Sohn zu erfahren. Wenn du mit der "Axt im Walde" auftrittst, wird sich der Kindergarten dir gegenüber bedeckt halten - und das mit gutem Grund. Jedes Wort, was man dir dann sagt, könnte ja in irgendeiner Form zurückkommen.

Zudem wirst du aufgrund der Entfernung kaum in der Lage sein, an Info- bzw. Elternabenden teilzunehmen. Wie sieht das denn aus? Erst machst du "dicke Backen", und dann kümmerst du dich nicht. Auf jeden Fall könnte der Kindergarten das so sehen.

So, und wo dein "Kurzer" in den Kindergarten geht wirst du hoffentlich herausbekommen. erst mal "Ex" fragen, wenn sie es nicht sagt und es auch keine anderen Möglichkeiten gibt, dann beim Gericht anfragen.

Habe ich so gemacht, aber nicht wegen des Kindergartens, sondern weil meine "Ex" weggezogen ist ohne mir ihre neue Adresse zu nennen. Der Richter hat dann kurzfristig eine Verfügung erlassen, sie habe mir die neue Adresse unverzüglich mitzuteilen. Auf einen Termin wegen eines solchen "Kinderkrams" hatte er wohl keine Lust.

Könnte (muss aber nicht) bei dir ähnlich funktionieren. Ich denke diese Aktion hat mir bei Gericht nicht geschadet, "Ex" aber wohl kaum in ein gutes Licht gerückt.

Komm runter, fahre eine klare Strategie und verfolge diese. Derzeit überlegst du, mit dem Kopf eine Betonmauer umzustossen. Lauf doch einfach drum herum und halte den Ball mal ein wenig flacher.

Gruß

Martin

[Editiert am 31/3/2006 von Schmusepapa]

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2006 14:14
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok.dann mal Tacheles,

Welcher Kiga schwebt Dir denn vor?

Oder geht es Dir nur darum quer zu treiben? :phantom:

Mit der Aktion (die Idee dazu aus Wut geboren und die ist ein schlechter Ratgeber)schadest Du Dir selber.

Wenn Du nicht sehr geschickt formulierst könnte Deine Ex Dir eines wegen übler Nachrede vor den Latz knallen..

Mein EX hat auch nie die Unterschriften(Unterlagen zur Unterschrift kamen erst garnicht zurück) gegeben obwohl immer informiert bzw.zu seiner Meinung befragt.Er ist vor Gericht gegangen weil ich ihn angeblich nicht einbezogen hätte Das Ende vom Lied in schulischen und gesundheitlichen Belangen habe ich die alleinige Entscheidung,weil der Richter meinte das das bisherige Handeln des KV nichts mit dem Kindes Wohl zutun hat sondern dem Kind eher nur schadet.

Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2006 14:32
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das ich damit nicht auf ungetrübte Einigkeit treffe, war mir klar. Ich habe gefragt, eure Antworten gelesen und will nun auch Stellung beziehen:

Meine Motive sind - auch wenn es so aussehen mag - nicht Hass oder Machtspielchen. Ich sehe ganz einfach nur, dass ich vollkommen aus meiner Vaterrolle gedrängt werde und das möchte ich nicht akzetieren.
Es geht mir nicht darum, einen Kindergarten zu verhindern, sondern darum einen auszusuchen, bei dem ich den Kurzen auch gut aufgehoben weiss.

Aber was mache ich nun damit? Ich sehe, dass ich auf verschiedenen Ebenen entrechtet werde, obwohl ich mir nichts in der Beziehung zu meinem Sohn vorzuwerfen habe. Auch nach der Trennung übrigens nicht, da, trotz der Distanz, niemals der Umgang ausgefallen ist, wenn ich nur eine Chance hatte ihn warzunehmen (ich wusste wo das Kind ist, der Umgang mir nicht verweigert wurde oder ich beruflich im Ausland war).
Einfach nur in Positivismus versinken, an dem System teilnehmen, das kann ich nicht.

Wir sprechen hier immer von Ungerechtigkeit aber am Ende des Chats bleibt es ein Lippenbekenntnis, weil dann doch nichts folgt. Darin gehe ich unter.

Jetzt hatte ich die Idee und denke über sie nach. Manche von euch sagen, dass es Unsinn sei. Eine Alternative abseits der Entrechtung hat mir aber keiner aufzeigen können. Statt dessen soll ich mich einreihen und kuschen, das Gute im Schlechten suchen. Das gelingt mir halt nicht und darum bin ich froh.

Ja, ich möchte gegen den Strom laufen. Ich habe z.B. an das Einwohnermeldeamt meiner Stadt geschrieben:

Hallo Frau SA,
ich bin Vater des kleinen Weisnich, geb. am in Weisnichhausen, wohnhaft in Kleinweisnichhausen.

Derzeit lebe ich in Nescepas/Frankreich in Trennung, davor mit meiner Frau Ex-Weisnich in Weisnichhausen.

Anfang 2005 wurde unser Sohn in Kleinweisnichhausen von meiner Frau angemeldet. Allerdings lebten wir zu dieser Zeit schon in Trennung und sie war daher nicht im Besitz des alleinigen Aufenthaltsbestimmmungsrechts, da wir uns das Sorgerecht komplett teilen.

Das BGB ist aber in diesem Punkt recht eindeutig:

§ 1626: Elterliche Sorge, Grundsätze
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

§ 1631: Inhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

und

§ 1687: Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteils aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

Ohne also ihre Vorschriften und und das SGB zu bemühen, kann ich davon ausgehen, dass diese Ummeldung unsauber vollzogen wurde.

Im Grunde genommen habe ich Verständnis für diese vereinfachende Praxis, allerdings können sich in meinem Fall massive Nachteile dadurch ergeben, dass meine Frau mit Kind verzieht und daher der Umgang erschwert werden könnte.

Ich bitte sie daher im Allgemeinen, aber auch in meinem Fall im Speziellen, genauer bei Pass- und Meldeangelegenheiten auf den familiären Status und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten Rücksicht zu nehmen.

Um ihnen ggf. eine Benachrichtigung zu erleichtern meine Addresse:

Michael Weisnich
blablabla
Frankreich

Gruss und Dank,
Michael Weisnich

So und jetzt wieder ihr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2006 20:19
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Meine Motive sind - auch wenn es so aussehen mag - nicht Hass oder Machtspielchen. Ich sehe ganz einfach nur, dass ich vollkommen aus meiner Vaterrolle gedrängt werde und das möchte ich nicht akzetieren.
Es geht mir nicht darum, einen Kindergarten zu verhindern, sondern darum einen auszusuchen, bei dem ich den Kurzen auch gut aufgehoben weiss.

Also nochmal tacheles...

Es ist nichts anderes als ein Machtspielchen..

Bei welchem Kiga bist du denn der auffassung das dein kleiner nicht gut aufgehoben ist???

Ehrlich gesagt, nur blabla..mehr nicht..

Stell fest welcher Kiga völlig ungeeigent ist u teil das der Ex mit..
ansonste bezieh ich mich da auf meine vorherige Antwort..

Zum Schreiben an das Einwohnermeldeamt..
..da sag ich nur ne echte Lachnummer..

Der Brief wird sicherlich an der Wand im Einwohnermeldeamt hängen...zur Belustigung...

Denk mal echt in Ruhe drüber nach was du da von dir gelassen hast...

Sorry..wenn ich sooo direkt jetzt bin..u eher etwas ausfallend..aber was anderes fällt mir ehrlich gesagt leider dazu nicht mehr ein..

Da hast du dich schon lächerlich gemacht..
Sei froh wenn deine Ex solche Schreiben nicht in die Hand bekommt...den ich denk der Schuss würde völlig nach hinten für dich los gehen...

Denkst du bei solchen Schreiben eigentlich überhaupt nach..oder lässt du deinem Frust da nur freien Lauf und deinem Rechtsgedanken??

Und..ließ mal die Gesetze richtig u dann wird dir evtl ein Licht aufgehen....

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2006 21:55
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jens,
ich schätze deine konstruktive Art sehr. Danke.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2006 22:01




(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Wie auch immer deine Antwort gemeint ist..denn ich kan sie so u so deuten...dennoch nochmal sorry, wenn ich zu direkt u leicht ausfallend war, denn das ist ja meine antwort gewesen..aber ansich fällt mir dazu nichts mehr ein..

P.S. ...und da ich ja nun auch selber weiß wie die Verwaltungsuhren ticken..muß ich sagen, das man einefach über solche Schreiben eher schmunzeln wird, als das sie irgendwas bezwecken oder nutzen werden...

Meine Meinung..nimm einfahc von solchen Schreiben Abstand und überleg dreimla ob du solch einen Brief verschickst..
Und wenn deu meinst so etwas shreiben zu müssen..dann kurz, knapp und möglichst sehr sachlich und wirklich fundiert...
Und letztlich nur dann wenn es wirklich überhaupt was bringt...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2006 22:17
(@brille007)
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Moin Michael,

Hallo Jens,
ich schätze deine konstruktive Art sehr. Danke.

zugegeben - da war der Jens ein bisschen deutlich. Aber inhaltlich hat er recht. Wenn der Kindergarten, den Deine Ex für Euren Lütten aussucht, nicht gerade von einer Sekte betrieben wird, würdest Du Schwierigkeiten haben, hier Einspruch einzulegen. Auch Dein Sorgerecht interessiert in diesem Zusammenhang niemand - wenn ein Gegenanwalt hier argumentiert, dass diese Entscheidung nach praktischen Erwägungen der betreuenden Kindesmutter (z. B. Entfernung zur Wohnung oder monatliche Kosten) getroffen wurde, womit der im fernen Frankreich weilende und nur zu gelegentlichen Besuchskontakten auftauchende Kindesvater nicht einverstanden ist, hättest Du mehr als schlechte Karten, hier irgendwelchen Einfluss zu nehmen - im Gegenteil: Das Ganze würde Dir tatsächlich als Hass- oder Machtspielchen gegen Deine Ex ausgelegt und Deine Kommunikations- bzw. Einsichtsfähigkeit zum Wohle Eures Sohnes in Frage stellen. Da kannst Du die Wände hochlaufen und wieder runter - es ändert nichts.

Immer wieder bringe ich hier das alte Indianersprichwort: "Wenn Du einen Bär fangen willst, musst Du denken wie ein Bär". Überlege Dir also, worum es wirklich geht. Denke wie ein Familiengericht. Kümmere Dich um realistische (!) und wirklich wichtige Ziele und verfolge diese anstatt ständig Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen und darauf rumzuturnen. Allem voran meine ich damit geregelte Umgangstermine und eine - unter den gegebenen Umständen - möglichst gute Verbindung zu Deinem Sohn.

Dagegen ist es vollkommen wurscht, ob Deine Unterschrift auf einem Formular des Einwohnermeldeamtes steht - wenn die dortigen Sachbearbeiter beschlossen haben, dass die Unterschrift der KM für eine Anmeldung ausreicht, war es das. Mit Querulantentum erreichst Du auf einer Behörde nichts - ausser dass Du einen schlechten Eindruck machst.

In diesem Fall erweitere ich meinen Rat um ein weiteres Indianersprichwort: "Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest: Steig ab!"

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2006 22:28
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Brille,
wenn Du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, dann steig ab.

Recht hast du.
Mein Pferd ist also das ABR. Mein Ritt das Schreiben. Und was ist das Absteigen?

Du meinst wahrscheinlich: Höre auf, für das ABR zu kämpfen. Heisst das dann nicht, dass ich es auch abgeben kann?

Weisst Du. Ich frage mich, wozu gibt es ein ABR? Warum ist es Teil der Sorge?

So, jetzt sagt ihr: nee behalt das mal besser. Aber das ist quatsch, oder? Ich weiss, dass ich nerve, aber ich kann mich nicht damit abfinden.

Jetzt mal die Karten auf den Tisch. Was soll ich damit?

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2006 00:18
(@Aniram)

Hey Michael !

Die Frage würde ich mir von Deiner Warte aus auch stellen.

Da wird immer großmundig von Rechten gesprochen, die beide
Eltern haben. Und was bleibt unterm Strich für die (meist) Väter
- nada.

Ich bin immer noch (zurecht ?) der Überzeugung, daß es Dir im
Grunde gar nicht darum geht, mitzubestimmen wo Dein Sohn
den Kindergarten geht oder wo nicht. Es geht Dir darum, nicht
um jede Minute mit Deinem Sohn betteln zu müssen. Um diese
entwürdigende Situation nur den Goldesel spielen zu sollen.

Ich bin weiters sicher, stellte sich Deine Ex weniger blöd an in
Bezug auf das Umgangsrecht und könntest Du dein Kind ohne
diese Spielchen sehen, hättest Du das hier jetzt gar nicht zum
Thema gemacht.

Nachdem was ich alles hier seit 1 1/2 Jahren gelesen habe,
kann ich nur eines feststellen.

Da, wo die Kommunikation zwischen den Eltern funktioniert,
wird sich diese Frage nicht stellen. Sie ist kein Thema, weil
dieses Hickhack einfach nicht stattfindet.

Dort aber, wo es nicht klappt, kämpfen vor allem die Väter
um jedes kleine bißchen Terrain um am Ende meistens
feststellen zu müssen, das ihre Rechte nur auf dem Papier
bestehen.

Was zeigt, es liegt daran wie die Elternpaare miteinander
zurecht kommen und weniger an Paragraphen.

Ich finde trotzdem, daß Du das ABR nicht aufgeben sollst.
Aber nicht wegen so Kinkerlitzen wie dieser oder jener
Kindergarten.

Und wer weiss... vielleicht gibt es mal ein Thema, wo es
wirklich wichtig ist, daß Du mitzureden hast.

Aber Du hast recht, bringen tut es Dir nichts aus jetziger
Sicht. Zumindest kann ich es nicht sehen.

Es ist schlichtweg zum ****** !

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2006 01:00
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Marina,
mir geht es schon darum, mitzubestimmen. Nicht gegen die Mutter, sondern für den Sohn.

Ich habe jetzt noch eine Tochter. Und es völlig normal, dass ich mit meiner Partnerin darüber reden werde, in welchen Kiga die Kleine gehen wird.

Das machen wir nicht, weil wir uns so schrecklich lieben, sondern weil wir Eltern sind und beide das Beste für unser Kind wollen - und das kann sich unterscheiden. Das ist das natürliche Konzept der Elternschaft. Stell Dir mal Genetik ohne diesen Effekt vor.

Nur ist es für uns mittlerweile normal, bei Trennungen die Alleinentscheidung gegen geltendes Recht hinzunehmen. Und das stört mich.

Auch stört mich natürlich, dass ich kämpfen muss, um etwas von mir beim Umgang hinzuzufügen.
Gerade heute hatte ich mit der Dame vom JA Kontakt. Sie hatte in den letzten Wochen natürlich keine Zeit, sich um unsere Angelegenheit zu kümmern. Absurd.

Natürlich werde ich nicht das ABR weggeben. Warum, habe ich an anderer Stelle schon erklärt. Ich bräuchte es für tragische Ausnahmefälle.

Aber ich frage mich schon, was zu tun ist, dass sich an der Situation etwas ändert. Ich bin nämlich kein guter Positivist.

Gruss,
Michael

[Editiert am 1/4/2006 von Weisnich]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2006 02:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Michael,

die Diskussion könnte auch umgedeutet so geführt werden:

Ein 15-jähriger bekommt ein Auto geschenkt.
Fragt er den Schenkenden: "Prima, und was soll ich damit. Ich habe keinen Führerschein."
Der Schenkende antwortet: "Du hast recht. Heute hast du keinen Führerschein und meinst, das Auto nicht zu brauchen. Drum pflege mein Geschenk an dich, so dass noch fährt, wenn deine Zeit gekommen ist und du den Führerschein in der Hand hältst."

You know what I mean!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2006 02:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Michael,

Mein Pferd ist also das ABR. Mein Ritt das Schreiben. Und was ist das Absteigen?

nein, das Pferd sind in diesem Fall unsinnige Nebenkriegsschauplätze wie der Versuch, aus der Ferne die Mitsprache bei der Auswahl des Kindergartens erzwingen zu wollen. Das kommt auf das selbe raus, als wolltest Du als Hausbesitzer aus dem Urlaub die Einhaltung der Kehrwoche durch Deine Mieter kontrollieren.
Das "Absteigen" bedeutet in diesem Fall, Dich auf Ziele zu beschränken, die realistisch, sinnvoll und erreichbar sind. Zumal Du aktuell nicht für Dich in Anspruch nehmen kannst, mit der Mutter Eures Sohnes eine Kommunikation zu pflegen, auf deren Basis Ihr gemeinsam eine solche Entscheidung treffen könntet. Mal Ehrlich: Wäre es im Moment nicht eher so, dass Du schon aus Prinzip den Kindergarten schlecht findest, den sie aussucht - und umgekehrt?

Du meinst wahrscheinlich: Höre auf, für das ABR zu kämpfen. Heisst das dann nicht, dass ich es auch abgeben kann?

nein, ganz sicher nicht. Aber das ABR (auch) haben, heisst ja nicht, an jeder Entscheidung, die damit zu tun haben könnte, beteiligt zu sein; schon gar nicht aus der Entfernung. Abgesehen davon: Wie willst Du von Deinem derzeitigen Wohnort in Frankreich aus die Qualität von 20 oder 30 in Frage kommenden Kindergärten irgendwo in Deutschland beurteilen?

Weisst Du. Ich frage mich, wozu gibt es ein ABR? Warum ist es Teil der Sorge?

Ein Gesetz kann nicht jeden Einzelfall regeln. In Deinem Fall gibt es nun einmal den Sonderfall einer grossen Entfernung, die den so genannten "Alltagsentscheid" behindert. Der Aufenthalt Eures Sohnes ist - zumindest derzeit - doch geklärt. Also musst Du Deinen Teil des Sorgerechts auf Dinge konzentrieren, auf die Du Einfluss nehmen kannst: Eine gute, verlässliche und schöne Beziehung zu Deinem Sohn zum Beispiel. Aber ob er nun in Deiner Abwesenheit in Kindergarten A oder Kindergarten B geht, ist doch vollkommen banane!
Es soll auch Leute geben, die nach einem Verkehrsunfall im Rollstuhl sitzen und jammern: "Aber ich hatte doch Vorfahrt!" Aber eigentlich müsste man sie fragen: "Und welchen Sinn hatte es, diese Vorfahrt zu erzwingen und damit einen Unfall zu verursachen?"

So, jetzt sagt ihr: nee behalt das mal besser. Aber das ist quatsch, oder? Ich weiss, dass ich nerve, aber ich kann mich nicht damit abfinden.

Jetzt mal die Karten auf den Tisch. Was soll ich damit?

Ich glaube, Deep hat das mit seinem Vergleich gut beschrieben: Du sollst Dir realistische und sinnvolle Ziele auf die Fahne schreiben. Aber eben nicht auf Deinem toten Pferd sitzenbleiben und trotzig darauf bestehen, dass es weiterlaufen soll, weil Du das "Recht" zu reiten hast...

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2006 12:12