Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir schnell weiterhelfen.
Meine EX hat 3 Kinder von 3 Männern. Der gröste ist 11 und der Vater hat das gemeinsame Sorgerecht. Meiner ist 7 wir waren nicht verheiratet und ich habe nicht das sorgerecht. Der Kleinste ist 1 da weiß ich es nicht. Getrennt sind wir jetzt 3 Jahre und ich habe regelmässigen Umgang mit meinen Sohn.
Heute Morgen hat mich die Polizei angrufen. Sie suchen meine Ex mit der befürchtung das sie selbstmord begeht ob ich wüste wo sie ist.... Ich habe natürlich keine ahnung. Bis jetzt ist sie nicht aufgetaucht.
Der große wird nun wohl vorerste bei einer guten freundin untergebracht ist so mit dem Vater abgestimmt. (Der Vater wohnt weiter weg). Das Jugendamt war auch schon eingeschaltet und hat bestimmt das die kids nicht getrennt werden. Das JA hat dabei keinerlei rücksprache mit mir gehalten. Mit mir hat darüber niemand gesprochen. <ich habe jetzt mit der freundin ausgemacht das ich meinen sohn heute und morgen nachmittag schonmal zumir hole und ich mich um ihn kümmer. Ich möchte aber natürlich eine endgültige Lösung. Inwieweit habe ich die changse per einstweiliger Verfügung das halbe Sorgerecht zu bekommen damit überhaupt mit mir gesprochen wird.
danke schonmal für eure hilfe....
Ich möchte aber natürlich eine endgültige Lösung. Inwieweit habe ich die changse per einstweiliger Verfügung das halbe Sorgerecht zu bekommen damit überhaupt mit mir gesprochen wird.
Solange die Frau nicht a) verstorben ist oder b) ihr das SR entzogen wurde, bekommst du das SR nur mit ihrer Zustimmung. Wenn a) geht das SR erstmal auf einen Vormund und dann ggf auf dich, wenn du dich klemmst und geeignet erscheinst. Wenn b) passiert das gleiche, aber evtl ohne Umweg über einen Vormund durch Übertragung. Es kann aber auch sein, daß die Geschwisterbindung höher angesiedelt wird als die Bindung zu dir. Weiß man alles nicht. Solange über den Verbleib und Zustand der Frau noch nichts bekannt ist, ruht das SR im besten Fall, wird aber nicht auf dich oder sonstwie (dauerhaft) übertragen.
Hallo Sprosse!
Solange nicht klar ist, was hier grad passiert, würde ich keine übereiligen Aktionen, die evtl. später Konsequenzen haben könnten, vornehmen. Bis sie gefunden ist, kümmer dich erst einmal um den kleinen!!! Als Vater bist du momentan in der Pflicht, mehr kannst du auch nicht tun.
Ein Anruf beim JA könnte nicht schaden, so weißt du wenigstens, welchen Standpunkt sie vertreten und ob sie als Ansprechpartner in Frage kommen.
Wenn später klar ist, was die Gründe sind, kannst du immer noch handeln! Je nach dem, wie euer Verhältnis ist, kannst du dann immer noch nahelegen, ob nicht DU den kleinen bei dir behälst oder das Sorgerecht bekommst etc... Mag sein, dass dir ein Gericht das SR zuspricht, weil die KM geistig instabil ist oder was auch immer. Aber dazu muss man wissen, was eigentlich los ist.
Gruß
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Das GSR ist kein einklagbares Recht. Du bist da von der zustimmung der KM abhängig, wenn ihr nicht verheiratet ward. Diese Zustimmung kann normalerweise kein Gericht ersetzen. Ich geh davon aus, das es dann auch nicht in diesem Fall geht. Ich denke nur wenn die KM nicht mehr lebt könnte dir das SR übertragen werden.
Rede erstmal mit der Freundin und geh zu einem Anwalt. Vielleicht gibts ja ne Möglichkeit, das du ohne jedes SR dein Kind erstmal zu dir nimmst. Schließlich braucht es ja in dieser Situation, da die KM verschwunden ist, eine vertraute bezugsperson und das bist du als Vater, da du ja regelmäig Umgang hast und sicher ein tolles verhältnis zu deinem Kind.
Ob du dich an JA wenden solltest, da können andere besser was dazu sagen. Es birgt ja nicht nur Vorteile, sondern auch Gefahren. Aber vielleicht kann es sinnvoll sein als vater dort anzurufen und zu erklären ,das du unter allen Umständen bereit bist dich um dein Kind zu kümmern. Möglichst schon mit einem genauen Plan im Kopf wie du die betreuung bewerkstellen kannst.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich habe heute nachmittag einen termin beim JA. Mal schauen was deren Standpunkt ist. Für ein zwei Tage hab ich kein ganz großes Problem damit das mein sohn bei der freundin ist. Sie hat auch schonmal bei der Freundin gewohnt. Aber wenn sie wieder auftaucht wird sie auf jedenfall einen Artzt vorgeführt. Das hat die Polizei schon gesagt und wenn es hart wird wird sie für einige Zeit in eine stationär Eingewiesen (war sie schonmal vor ca 7 jahren) und dann reden wir über Wochen und das will ich nicht. Dann muß eine andere Lösung gefunden werden.
LG
Claus