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Sorgerecht

 
(@sprosse)
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Hallo,

ich habe ein Problem mit der Mutter meines Sohnes (9jahre) und ich hoffe ihr könnt mir helfen. Die Mutter hat 4 (13, 9, 3 und 1,5J) Kinder von 3 Vätern. Alle Väter haben das gemeinsame Sorgerecht. Sie lebt alleine mit den Kindern und hatte schon immer ein Problem Ihr leben in den Griff zu bekommen. Sie muste mehrfach wegen nicht gezahlten Mieten die Wohnung räumen und hat ein generelles Problem rechnungen zu bezahlen. Ist ihr Problem und geht mich auch nix an und es schien  besser zu werden.Die ganzen Probleme habe ich in älteren Themen schon beschrieben.

Meinen Sohn sehe Ich regelmäßig alle 14 Tage über das Wochenende und auch in den Ferien. Innerhalb der Woche nach absprache. Nach meiner Kenntnis bezog Sie Hartz4 und es war soweit alles geregelt.

Nun bin ich von einem der Väter Informiert worden das Sie wohl seid März 2008 kein Harz4 mehr bezieht da Anträge nicht ausgefüllt worden sind. Dadurch sind sie als auch die Kinder nicht mehr Krankenversichert. Von einer elterlichen Sorge kann also aus meiner Sicht nicht gesprochen werden. Kann man anhant dieser Fakten das Sorgerecht beantragen? Ich würde gerne meinen Sohn zu mir holen und Ihn aus dem gesamten Umfeld herauszuholen. Unabhängig davon kläre ich (bzw wir Väter) das mit der Krankenkasse, so dass schnellstmöglich wieder eine Versicherung besteht.

Vielen dank schonmal für Eure hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2010 13:58
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Sprosse,

was jetzt?

Alle Väter haben das gemeinsame Sorgerecht

oder

Kann man anhant dieser Fakten das Sorgerecht beantragen?

Möchtest Du evtl. das alleinige SR? Geht es dir darum, dass das Kind bei Dir leben soll?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 14:03
(@sprosse)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Michael,

ja darum geht es mir. Ich möchte das er bei mir Lebt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2010 14:05
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

servus Sprosse,

theoretisch könntest Du bei GSR das Kind einfach mit zu Dir nehmen.
Praktisch wird das die KM natürlich verhindern wollen, weil ja dann auch kein Geld mehr von Dir kommt.

Hast du schon mal mit ihr darüber gesprochen?
Wäre aus Deiner Sicht der Umzug Eures Sohnes ein Problem (Betreuung, Schule, Freundeskreis etc.)?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 09.08.2010 14:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

sollte das Kind allerdings tatsächlich keine Krankenversiherung haben wäre das das Poblem ,das als allererstes gelöst werden sollte.

Egal ob GSR oder nicht, das Kind kann auch beim Vater versichert werden. Das würde ich als erstes in die Wege leiten und dann alles andere Schritt für Schritt angehen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 09.08.2010 14:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sprosse,

falls tatsächlich GSR vorliegt, könntest Du Sohnemann anlässlich des nächsten Umgangs einfach bei Dir behalten und Deine Ex hierüber informieren. Wie sie reagieren würde, kann hier niemand sagen. Ein Kind weniger bedeutet natürlich auch deutlich weniger Geld in ihrer Kasse; andererseits hat sie möglicherweise keine grosse Lust, von Ämtern und Behörden inspiziert zu werden, wenn Du "nicht kindgerechte Lebensumgebung" als Grund dafür vorträgst, Euren Sohn zu Dir zu nehmen. Aber es gibt auch die Möglichkeit, dass sie ein Gerichtsverfahren gegen Dich anstrengt, um den alten Zustand wiederherzustellen.

Sehr entscheidend ist allerdings auch: Was will Euer Sohn? Die ganze Aktion macht ja keinen Sinn, wenn dieser nicht bei Dir leben möchte und/oder sich von seiner Mutter zu einem Rückumzug überreden lässt. Und sei es nur aus gefühlter sozialer Verantwortung für seine (Halb-)Geschwister. Oder weil es mit anderen Kindern lustiger ist als allein bei Papa. Nicht zuletzt brauchst Du ein schlüssiges Betreuungskonzept. Und wenn Sohnemann beim ersten Knatsch mit Dir sagt "ich setz mich in den Bus und fahr wieder zu Mama" hast Du auch nichts gewonnen.

Du siehst: Es geht um mehr als darum, ein paar Klamotten in einen Koffer zu packen und ein Kind umzuziehen; es geht um tragfähige und dauerhafte Konzepte. Eine fehlende Krankenversicherung wird als Grund für einen Wechsel des Lebensmittelpunktes jedenfalls nicht ausreichen; das wirft höchstens die Frage auf, warum Du ihn in Kenntnis dieser Tatsache nicht bei Dir mitversichert hast.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 09.08.2010 14:28
(@sprosse)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für eure Antworten

das er möglichst schnell wieder Krankenversichert wird an dem Ball bin ich ja auch dran. Das ist unabhängeig von dem Thema des alleinigen Sorgerechts.

@Brille Ich weiss das es nicht mit ein paar Klamotten getan ist. Ein schlüssiges Betreuungskonzept kann ich so schnell nicht aus dem Ärmel schütteln. Mir geht es eher um Eure einschätzung ob ein gang zu Gericht sinn macht. Das sie mir das freiwillig Überschreibtz hat sie bis jetzt immer abgelehnt.

Mit meinem Sohn konnte ich noch nicht Sprechen. Ich habe das ganze ja erst gestern Abend erfahren. Der nächste Umgangstermin ist am 27.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2010 14:50
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moinsen,

Meinen Sohn sehe Ich regelmäßig alle 14 Tage über das Wochenende und auch in den Ferien. Innerhalb der Woche nach absprache.

Mit meinem Sohn konnte ich noch nicht Sprechen. Ich habe das ganze ja erst gestern Abend erfahren. Der nächste Umgangstermin ist am 27.

Wie wärs, Du machst, so ganz nach Absprache, den nächsten Umgang noch heute oder morgen?

Ich würd da nicht mehr länger abwarten. Und wenn's knall auf Fall gehen sollte, gibt's für alles Lösungen

grüßles und alles gute!!!
Jo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 14:59
(@sprosse)
Schon was gesagt Registriert

@ papajo,

Mein Sohn ist jetzt 14 Tage mit den Großeltern im Urlaub. ein kurzfristiger Umgang ist somit nicht möglich

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2010 15:10
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sprosse,

warum muss es das alleinige SR sein?
Spar Dir den Weg zum Gericht. Was bezweckst Du mit dem ASR?

Versuche lieber auf vernünftige Weise eine Lösung mit der KM und auch natürlich dem Kind zu finden. Und zwar eine dauerhafte und tragfähige Lösung, bei der auch die Beziehung von Mutter und Kind berücksichtigt ist.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 15:10




(@sprosse)
Schon was gesagt Registriert

Naja eine Lösung zu finden ist nicht leicht. Klar wird das mit der Krankenkasse jetzt geregelt

Sprosse,

warum muss es das alleinige SR sein?
Spar Dir den Weg zum Gericht. Was bezweckst Du mit dem ASR?

Versuche lieber auf vernünftige Weise eine Lösung mit der KM und auch natürlich dem Kind zu finden. Und zwar eine dauerhafte und tragfähige Lösung, bei der auch die Beziehung von Mutter und Kind berücksichtigt ist.

Gruß, Michael

Eine vernünftige lösung zu finden ist nicht leicht. Das mit der Krankenkasse wird jetzt geregelt, aber so wie ich die Mutter in den letzten Jahren kennen gelernt habe wird itendwann die nächste Bombe platzen. (Sei es wieder mal Räumung der Wohnung durch Gerichtsvollzieher oder was anderes) Ich denke einfach in der Summe ist es besser wenn mein Sohn bei mir lebt und er einen geregelten Umgang mit der Mutter und seinen Brüdern hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2010 15:16
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich denke einfach in der Summe ist es besser wenn mein Sohn bei mir lebt und er einen geregelten Umgang mit der Mutter und seinen Brüdern hat.

Das mag so sein, aber dafür brauchst Du kein alleiniges Sorgerecht. Das kann auch mit gemeinsamen Sorgerecht gut funktionieren, wenn beide Elternteile vernünftig und verantwortungsbewusst miteinander umgehen.
Und das ist sowieso eine Grundvoraussetzung, wenn man gemeinsame Kinder hat!Daran musst Du arbeiten.

Der angeblich lebensuntüchtigen KM nun mit "Gewalt" das SR zu nehmen wird nur unerwünschte Gegenreaktionen hervorrufen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2010 15:30