Sorgerecht
 
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Sorgerecht

 
(@zero_one)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

habe ein problem. mein kind kommt in 3-4 wochen auf die welt und ich möchte das alleinige sorgerecht beantragen aus folgenen gründen: 1. in der zeit als ich mit der mutter zam war hat sie (vorraussichtlich) drogen genommen und das ziemlich oft, das habe ich von ihr auch schriftlich in nen brief bekommen und 2. hat sie diese ( http://de.wikipedia.org/wiki/Pseudologie) krankheit so wie ich und ihre mutter festgestellt haben. Ein drogentest ist schon gemacht worden und weil ich vorhin vorraussichtlich geschreiben habe bei den drogen damit habe ich die krankheit gemeint da ich nicht weiß ob es wahr ist. es soll dann noch ein gutachten von ihr gemacht werden ob sie wirklich ein psychische krankheite hat. Jetzt wollte ich wissen fals das der fall ist und sie hat das wie meine chancen stehen das kind zu bekommen. Sie hat auch jeden erzählt sie will das kind nicht aber weil ich es jetzt will will sie es natürlich auch und jeder aus ihrem freundeskreis weiß das sie nicht damit zurecht kommt.also was meint ihr?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2005 05:21
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin
und Hallo bei Vatersein.
Erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft Deiner Frau.
Du findest hier bestimmt Antwort auf Deine Fragen

Bei meiner Anwort gehe ich nun mal davon aus, das ihr nicht verheiratet seit.

Das Alleinige Sorgerecht zu erlangen ? Das geht nicht so einfach.

ab jetzt:
1.) es ist nicht Dein Kind, sondern EUER Kind.
2.) Du bist nicht der Erzieher, Therapeut oder Gutachter Deiner Partnerin.

Doch für die nächsten 20 Jahre ist es wichtig, das ihr beide Euch gemeinsam um das Kind kümmert.
Deshalb versuch ihr Deine Unterstützung so schmackhaft wie möglich zu machen!
Geh mit ihr zum Jugendamt und unterzeichne VOR der Geburt die Anerkennung der Vaterschaft
( aber das natürlich nur, wenn Du Dir 1000&ig sicher bist )
und unterzeichne das gemeinsame Sorgerecht.

Das geht nur, wenn die Mutter das will ! Nur dann kann das Alleinige Sorgerecht, das sie automatisch per Niederkunft erhalten würde, auf Euch beide übertragen werden.

Dazu brauchst Du ihre Freundlichkeit. ( Falls sie verstimmt ist, gibt es die Freundlichkeit vielleicht mit dem Avis, die Anerkennung der Vaterschaft zu unterschreiben?)

Erlangst Du nicht das Gemeinsame Sorgerecht, hast DU ab dem Tag der Geburt nicht das Recht, einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechtes zu stellen. Du hast einfach per BGB nicht das Recht dazu. Das kann dann nur noch das JA machen, aber Du darfst auch das JA nicht damit "beauftragen". . . .du hast dann NIX, ausser zu ZAHLEN und hoffen, das Du Euer Kind sehen darfst. . . . immer schön lieb bleiben.

und komm nicht auf die Idee, nicht mit in den Kreissaal zu gehen!

Viel Glück Euch Dreien !

Elternteil_m

Vergiß gede Art von Aggression gegen die Mutter.

und:
Normaler Drogenkonsum (Auf Parties oder privat Extasy, Shit rauchen, LSD und so) ist für Richter kein Grund die Erziehungsfähig abzusprechen.
( Außer sie ist stark Herionabhängig )

[Editiert am 8/10/2005 von Elternteil_m]

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2005 13:45
(@zero_one)
Schon was gesagt Registriert

danke für deine antwort.

was hast du damit gemeint: und komm nicht auf die Idee, nicht mit in den Kreissaal zu gehen!
?
Ich darf doch nicht mit in den kreissaal wen sie es nicht will oder?

Das mit die drogen, das hat sie täglich genommen und das mindestens 3 mal täglich und es war cocain.

Ich kann freilich antrag auf das alleinige sorgerecht stellen wie kommst du da drauf das das nicht geht? war schon beim anwalt und er hat gesagt sobald es auf der welt ist kann ich den antrag stellen.

Was ist den bitte Avis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2005 16:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Zero_one,

als nicht ehelicher Vater bekommst du nur das GSR, wenn die KM zustimmt. Das ist der Grund, weswegen du dich gem. Elternteil_m mit ihr gut stellen sollst. Der Hinweis deines RA ist soweit richtig - nur, hat er dich über die Erfolgs-Chancen informiert?

Von meiner Seite her ist unklar, wer welches Gutachten in welchem Zusammenhang beauftragt bzw. gefordert hat. Wenn möglich, hierzu bitte den exakten Wortlaut einstellen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2005 17:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

P.S. Avis = Ankündigung, Inaussichtstellung.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2005 17:14
(@zero_one)
Schon was gesagt Registriert

also meine baby ist jetzt auf der welt.das it gericht dauert natürlich. Jetzt noch ne frage, wie oft darf ich das kind den sehen? ist das irgenwo festgehalten wann und in welchen abständen ich das kind sehen darf?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2005 04:22
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bingo 01!
warst Du eigentlich schon immer beratungsresistent?

Also ich bin verheiratet und hoffentlich bald verheiratet gewesen und habe auch ein Kind. Gott sei Dank ist mein Kind aber auch bei einer recht guten Mutter aufgehoben (alles is so relativ). Wir haben das GSR, von dem Du anscheinend noch entfernt bist. Lass Dir aber sagen, oder halt auch nicht, dass das der erste Meilenstein ist.

Aber in einem Anflug von Grösstenwahn habe ich mich mal informiert, wie ich in Deutschland nur einen kleinen Teil des Sorgerechts, nämlich das Aufenthaltsbestimmungrecht bekommen kann (selbst wenn der Aufenthalt bei der Mutter verbleibt).

Das Resultat: Ich habe die Idee verworfen, weil es mehr zu verlieren als zu gewinnen gibt.

Jetzt sagst Du Dir wahrscheinlich aber: Micha, sie kokst aber doch andauernd
Leider hörst Du nicht meine Antwort: 01, dass ist fast sch...egal, denn sie hat bessere Chromosomen als du (das mit xy und xx)

Viel Glück auf deinem Weg.

Und hoffentlich kommt bei dem ganzen hin und her nicht euer Kind unter die Räder.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2005 08:06