Sorgerecht abgeben ...
 
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Sorgerecht abgeben ein Problem?

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(@thowe)
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Servus zusammen,
bin zwar schon länger stiller Mitleser, aber wollte jetzt doch mal auch um Rat fragen. Evtl. war jemand schon in einer ähnlichen Situation.

Kurzer Status meiner Geschichte:
- geschieden seit 2012
- Sohn aktuell 12 Jahre und lebt bei der Mutter
- keinen Kontakt mehr zum Kind seit ca. 2,5 Jahre (Grund: Systematische Manipulation der Mutter gegen den Vater)
- hatte Pech mit dem Verfahrenbevollmächtigten der in seinem Bericht schrieb, dass der Sohn nie von der Mutter beeinflusst wurde und es die Entscheidung von ihm sein solle, ob er den Vater sehen möchte oder nicht; dies wurde dann auch so von der Richterin abgesegnet, d.h. ich hatte/habe keine Chance meinem Sohn ihm eine andere Sichtweise als die seiner Mutter zu vermitteln, so dass er dann wirklich selbst entscheiden konnte
- Sohn mit Vater PKV versichert
- Antrag des Vaters Sohn solle ihn die GKV der Mutter wurde abgelehnt und Mutter hat auch kein Interesse daran den Sohn in ihre GKV zu nehmen, deshalb immer noch sehr viel Konfliktpotential zwischen Vater und Mutter, obwohl eigentlich seit Jahre gar kein Kontakt mehr besteht

Um meinen Sohn aus der PKV zu bekommen versuchte ich über die Abgabe des 50% Sorgerechts an die Mutter dies umzusetzen. Dann wäre gewährleistet, dass die Mutter ihn in ihre GKV nehmen müsste.
- Antrag auf Abgabe des 50% Sorgerechts mit folgender Begründung:
1.) Seit 2,5Jahren keinen Kontakt zum Kind. Deshalb verantwortungsvolle Ausübung des Sorgerechts nicht möglich. Ich kenne mittlerweile das eigene Kind nicht mehr.
2.) Bisherige Entscheidungen (Schulwahl Grundschule und weiterführende Schule) wurde ich nicht miteinbezogen, ob ich das hälftige Sorgerecht habe.
3.) Beeindigung Konfliktpotential zwischen den Eltern und damit hoffentlich Situationsberuhigung mit Chance auf Wiederaufnahme eines Kontaktes des Kindes zum Vater.

Antrag wurde mit der Begründung "abgelehnt", dass man selbst kein Sorgerecht abgeben kann, sondern lediglich der andere Partner den noch fehlenden Sorgerechtsantail beantragen kann. Das wird Sie aber nicht tun, da Sie mich dann mit den Arztrechnungen nicht mehr ärgern kann 🙁

Da laufen mE einige Dinge schief in Deutschland. Wie soll ich denn das Sorgerecht für ein Kind gewissenhaft und verantwortungsvoll ausüben, wenn ich zu diesem gar keinen Kontakt mehr habe. Ich kenne das Kinde gar nicht mehr und habe keine Basis um Entscheidungen über dieses zu treffen.

Gibt es noch andere Möglichkeiten das Sorgerecht abzugeben?

VG
Thomas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2019 18:26
(@inselreif)
Moderator

Gedankenfehler. Du hast nicht einen "Anteil" von 50% Sorgerecht, ihr habt gemeinsames Sorgerecht. Das kann man nicht mal eben abgeben.
Davon abgesehen, dass das Kind einen Anspruch auf die PKV hat und Dein Vorgehen rechtsmissbräuchlich wäre. Also die Berechtigung zur Familienversicherung vom Kind nicht genutzt werden müsste, es könnte seinen eigenständigen PKV-Vertrag behalten.

Warum wirst Du nicht aktiv, forderst Informationen ein und setzt Deine Rechte durch?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2019 19:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es gibt kein 50% Sorgerecht, Du hast gemeinsam mit der Mutter das volle Sorgerecht, es sei denn bestimmte Teile des Sorgerechts sind Dir entzogen worden.
Nein, man kann das Sorgerecht nicht abgeben, die einzige Chance ist, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht beantragt.

Es gibt auch keine Nachteile, wenn Du das Sorgerecht behälst, auch wenn Du real keinen Einfluss hast. Zu Unterhaltszahlungen wärst Du sowieso weiter verpflichtet.

Was Du versuchen kannst ist über § 1686 BGB Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes von der Mutter zu verlangen, da Du ansonsten keine Möglichkeit hast diese Informationen zu erhalten. Könnte z.B. halbjährlich erfolgen einen gewissen Entwicklungsstand es Kindes abfrage sowie die Zeugnisse und ein aktuelles Foto. Das ist zwar nicht viel, aber besser als gar nichts.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2019 19:14
(@thowe)
Schon was gesagt Registriert

Gedankenfehler. Du hast nicht einen "Anteil" von 50% Sorgerecht, ihr habt gemeinsames Sorgerecht. Das kann man nicht mal eben abgeben.
Davon abgesehen, dass das Kind einen Anspruch auf die PKV hat und Dein Vorgehen rechtsmissbräuchlich wäre. Also die Berechtigung zur Familienversicherung vom Kind nicht genutzt werden müsste, es könnte seinen eigenständigen PKV-Vertrag behalten.

Warum wirst Du nicht aktiv, forderst Informationen ein und setzt Deine Rechte durch?

Gruss von der Insel

Dem Kind bringt die PKV gar nichts. Ich habe den seit der Geburt vorhandenen Tarif mit einer GKV verglichen und konnt keine Nachteile feststellen. Hätte aber trotzdem das Kind noch mit einer PKV-Zusatzversicherung betreut, dass es noch besser versichert wäre. Selbst das schenkte keine Beachtung. Das Kind hat keine Krankheiten (Gott sei Dank) und wirtschaftlich wäre es besser dran, wenn es bei der GKV der Mutter wäre, weil Sie dann mehr Kindesunterhalt von mir bekommen würde. Eigentlich wäre es eine win-win Situation. Nicht aber, wenn einer nur auf Konfrontation aus ist. Und das schon seit vielen Jahren. Das nervt irgendwann gewaltig und zehrt an den Kräften.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2019 19:34
(@thowe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

es gibt kein 50% Sorgerecht, Du hast gemeinsam mit der Mutter das volle Sorgerecht, es sei denn bestimmte Teile des Sorgerechts sind Dir entzogen worden.
Nein, man kann das Sorgerecht nicht abgeben, die einzige Chance ist, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht beantragt.

Es gibt auch keine Nachteile, wenn Du das Sorgerecht behälst, auch wenn Du real keinen Einfluss hast. Zu Unterhaltszahlungen wärst Du sowieso weiter verpflichtet.

Was Du versuchen kannst ist über § 1686 BGB Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes von der Mutter zu verlangen, da Du ansonsten keine Möglichkeit hast diese Informationen zu erhalten. Könnte z.B. halbjährlich erfolgen einen gewissen Entwicklungsstand es Kindes abfrage sowie die Zeugnisse und ein aktuelles Foto. Das ist zwar nicht viel, aber besser als gar nichts.

VG Susi

Die Unterhaltszahlungen sind iO. Daran könnte ich sowieso nicht rütteln. Wobei mir der Umgang mit dem Kind 1000 Mal lieber wäre. Zumal ich mir nichts zu schulden kommen lassen hab. Obwohl dies auch nicht verständlich ist. Man bezahlt jeden Monat sehr viel Geld und möchte für das Kind da sein und mit diesem Umgang haben, es auf seinem Lebensweg begleiten und bekommt es dann nicht. Unglaublich!
Sicherlich gibt es keine Nachteile, aber wenn man ein Sorgerecht für ein Kind hat, hat man auch Pflichten und diese auszuüben, wenn absolut kein Bezug zum Kinde besteht ist nicht nur traurig, sondern schlicht und einfach nicht möglich. Ich hätte mir im Nachgang mehr Hilfe durch JA und AG erwartet.

Trotzdem besten Dank für den Tipp mit der Auskunft über den Entwicklungsstand des Kindes. Da man mit der Mutter nicht reden kann, muss ich das über das JA oder gerichtlich einfordern? Oder zunächst mit First bei der Mutter und falls die nicht reagiert dann über das Gericht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2019 19:41
(@inselreif)
Moderator

Dem Kind bringt die PKV gar nichts.

Mag objektiv sein. Aber es gibt gerichtliche Entscheidungen, die das anders sehen.
Das ist so etwas wie ein Statussymbol. So wie jeder Firmenwagenfahrer einen Keller voll Goldbarren hat.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2019 19:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

theoretisch könnte die Mutter einfach Auskunft geben oder das JA könnte sie dazu bewegen. Ich denke aber, dass es ohne Familiengericht nicht gehen wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2019 20:22
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist interessant für mich. Also jetzt nicht das Thema Sorgerecht, sondern PKV. Wir sind alle auch privat krankenversichert. Ich stehe ja ganz am Anfang des ganzen Schlamassels und frage mich, wie ich das Theater mit den Arztrechnungen vermeiden kann. Ich kenne das von einem Arbeitskollegen und kann den TE sehr gut verstehen. Es ist eine jahrelange Qual. Wenn das Kind studiert, so wie bei meinem Kollegen, kann das 20 Jahre lang so gehen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2019 10:15
(@thowe)
Schon was gesagt Registriert

Ja, das ist leider in der Tat ein Problem.
Wenn das Kind/Kinder nicht dementsprechend krank sein sollten, sollte es eigentlich keine Probleme geben, dass zb die Mutter diese(s) über ihre GKV versichert. Zudem wäre es auch für beide Seiten wirtschaftlicher. Doch leider ist dies richterabhängig. In meinem Fall wurden leider die stichhaltigen Argumente nicht gehört bzw. ich denke, dass sich die Richterin diese gar nicht durchgelesen hat, da Sie ohn Begründung meinte, dass das Kind in der PKV bleiben solle. Sehr dubiös...
In dem Fall gibt es dann nur noch die Möglichkeit beruflich zu prüfen in wie fern mandie Möglichkeit hat in eine freiwillig versicherte zu kommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2019 10:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

solange die Ehe besteht und einer privat versichert und einer gesetzlich versichert ist, gibt es Probleme die Kinder gesetzlich zu versichern, weil dann entweder der gesetzlich versicherte mehr als der Privatversicherte verdienen muss oder automatisch der Höchstsatz der freiwilligen, gesetzlichen Versicherung fällig wird.

Mit der Scheidung sollen die Kinder bei dem versichert werden, bei dem sie leben. Allerdings haben eben Gerichte auch entschieden, dass ein Kind, das bis zur Scheidung privat versichert ist, auch weiterhin privat versichert bleiben kann (<a href="https://www.focus.de/finanzen/recht/private-krankenversicherung-kind-muss-trotz-scheidung-nicht-wechseln_aid_474969.html>hier</a>):"

"Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zählt die private Krankenversicherung jedenfalls dann zum angemessenen Unterhalt, wenn das Kind seit der Geburt und bis zur Scheidung privat krankenversichert war. Der unterhaltsverpflichtete Vater müsse in diesen Fällen die Beitragszahlungen übernehmen, so die Richter (Az.: 11 UF 620/09)"

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2019 11:26




 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, umso weniger verstehe ich, was bei Gericht so entschieden wird. Mit der Scheidung gehen nunmal Rückschritte und Verluste einher. Aber es sieht so aus,  als ob die nur der besser Verdienende tragen soll. Wieso? Wieso müssen für die ExEhefrau die ehelichen Verhältnisse während der Trennung aufrecht erhalten werden,  aber nicht die des Ex-Mannes ?? Und zum Thema: eine PKV ist kein so großer Vorteil, als dass sie für Kinder aufrecht erhalten werden müssten. Gerade bei Kindern unterscheiden Ärzte meiner Erfahrung nach eher nicht zwischen GKV und PKV, was zB die Wartezeiten, Behandlung und Terminvergabe betrifft.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2019 13:11
(@thowe)
Schon was gesagt Registriert

"Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zählt die private Krankenversicherung jedenfalls dann zum angemessenen Unterhalt, wenn das Kind seit der Geburt und bis zur Scheidung privat krankenversichert war. Der unterhaltsverpflichtete Vater müsse in diesen Fällen die Beitragszahlungen übernehmen, so die Richter (Az.: 11 UF 620/09)"

VG Susi

Ah - ok. Dh heißst aber dann nicht, dass das Kind bei der Mutter versichert werden kann und der Vater die fiktiven Beiträge der PKV des Kindes der Mutter finanziell erstatten muss?
Und was ist, wenn der unterhaltsverpflichtete Vater nicht mehr privatversicher wäre, weil er keine Job mehr hat oder zb weniger verdient und in die gesetzliche kommt? Gibt es für diesen Fall auch eine OLG Entscheidung?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2019 01:38
(@inselreif)
Moderator

Ich zitiere aus den Leitsätzen dieser Entscheidung (inkl. dem etwas seltsamen Ausdruck kopiert)

2. .... und der in guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebende unterhaltspflichtige Elternteil auch nach der Trennung privat krankenversichert bleibt.
3. Wenn die gesetzliche Krankenversicherung in Kombination mit einer privaten Zusatzversicherung beinhaltet, kann das Kind auf einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung mit privater Zusatzversicherung verwiesen werden, sofern dies die wirtschaftlich sinnvollere Alternative ist.

Auf gar keinen Fall wird irgend etwas erstattet, was an Kosten nicht real angefallen ist.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2019 08:20
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Nur mal so ein Gedanke:
Sollten die wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. der PKV-Beitrag bei Dir nicht so sehr ins Gewicht fallen....

manche hier im Forum wäre froh, wenn sie Arztrechnungen zu sehen bekämen.
Die Ex wird dadurch nämlich gar keine Möglichkeit haben, Dir irgendwelche Gesundheitsprobleme vorzuenthalten.
Und wenn Der Doc Dir eine Rechnung schicken will, dann muss er Dir auch Rede und Antwort stehen.
Mal ehrlich: Wie oft kann ein Kind krank sein, damit Arztrechnungen wirklich lästig werden?
Und wenn es so oft krank ist, warum willst Du dann darauf verzichten, Bescheid zu wissen?

Bei der bei Dir herrschenden Funkstille ein Umstand, der nicht zu unterschätzen ist.

Gruß, PP

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2019 16:22
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nur mal so ein Gedanke:
Sollten die wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. der PKV-Beitrag bei Dir nicht so sehr ins Gewicht fallen....

manche hier im Forum wäre froh, wenn sie Arztrechnungen zu sehen bekämen.
Die Ex wird dadurch nämlich gar keine Möglichkeit haben, Dir irgendwelche Gesundheitsprobleme vorzuenthalten.
Und wenn Der Doc Dir eine Rechnung schicken will, dann muss er Dir auch Rede und Antwort stehen.
Mal ehrlich: Wie oft kann ein Kind krank sein, damit Arztrechnungen wirklich lästig werden?
Und wenn es so oft krank ist, warum willst Du dann darauf verzichten, Bescheid zu wissen?

Moin.
Ich schließe mich so ein wenig meinem Vorschreiber an. Ich meine aus den Posts des TO zu lesen, dass bei ihm die PKV fürs Kind nicht wirklich wirtschaftlich ausschlaggebend ist, da er sonst mehr KU zahlen müsste. Insofern stelle ich mir die Frage, was denn das Problem mit den Arztrechnungen ist? Abgesehen, dass ich die Hinweise von PP nicht unclever finde...

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2019 21:35
(@nadda)
Registriert

Hi,

und der allerwichtigste Grund ist immer noch das ein Sorgerecht dir im Notfall Mitsprache sichert.
Was wäre wenn der Mutter was passiert, es reicht ein längerer Krankenhausaufenthalt.
Ohne Sorgerecht geht gar nichts.

Deine Baustelle ist in meinen Augen der fehlende Umgang, schau ob du da was ändern kannst,
Geld ist zwar notwendig, aber viel wichtiger ist es doch Kontakt zum eigenen Kind zu haben.

Wer weis, vielleicht ist inzwischen ein neuer Sachbearbeiter am JA zuständig und du bekommst
wieder Kontakt zum Kind? Abgesehen davon ist in diesem Alter auch möglich das es zu ersten
Reibereien mit der Mutter kommt und das Kind bereit ist sich die andere Seite anzusehen.

Würde auf jeden Fall im JA versuchen wieder in Kontakt zum Kind zu kommen.

Und zu guter Letzt: die Zeit in der du Unterhalt zahlen musst ist doch bei dem Alter schon fast
absehbar. Ich  hatte 7 Jahre keinen Kontakt zu meinem Stiefsohn, und das waren echt harte
Jahre. Es ist für uns als Familie super das wir jetzt Kontakt haben, und es läuft sogar recht
stressfrei - obwohl die Mutter jahrelang alles getan hat um diesen Kontakt zu verhindern.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2019 09:06
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

und der allerwichtigste Grund ist immer noch das ein Sorgerecht dir im Notfall Mitsprache sichert.
Was wäre wenn der Mutter was passiert, es reicht ein längerer Krankenhausaufenthalt.
Ohne Sorgerecht geht gar nichts.

Auch mit Sorgerecht wird dann gesagt, dass der Vater ja keine Ahnung hat udn das Kind zu den Großeltern / Pflegefamilie geht ... Ein Argument was meiner Meinung kaum zählt bzw. nicht ohne Kampf umzusetzen ist.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2019 12:27
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @thowe,

[...]
Trotzdem besten Dank für den Tipp mit der Auskunft über den Entwicklungsstand des Kindes. Da man mit der Mutter nicht reden kann, muss ich das über das JA oder gerichtlich einfordern? Oder zunächst mit First bei der Mutter und falls die nicht reagiert dann über das Gericht?

... ich verlinke mal auf einen eigenen Faden, da ich selbst mal von dieser Informationsblockade seitens der KM betroffen war:
https://www.vatersein.de/Forum-topic-30021.html

Ungeachtet der Möglichkeit die Auskünfte anderweitig (KM; Gericht)einzuholen, wäre wohl der bessere Weg, zuerst(!!) den Kontakt und Umgang mit Deinem Sprößling zu suchen....

Ansonsten (falls die Kontaktversuche mit dem Sohn scheitern):
Eine Kontaktierung der KM bezüglich Deiner Auskunftswünsche halte ich für sinnvoll und strategisch empfehlenswert
Erst dann würde ich das JA und später das Gericht bemühen.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2019 15:51
(@tom_g)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe vor 2 Jahren das Sorgerecht gegen den Willen der Richterin abgegeben...

Da eine Kommunikation mit der KM unmöglich war und beide Kinder durch den Trennungskonflikt hoch belastet waren war das für mich die einzige Lösung.

Nach 9 gerichtlichen Umgangsvereinbarungen, 7 weiteren Verfahren wegen angeblichem "Stalking", Gewaltschutzanträgen, Vorwurf des Drogenmissbrauchs usw war dieser Schritt geboten und auch richtig.
Letztendlich folgte die Richterin der Begründung und regelte auch die damit verbundenen weiteren Angelegenheiten wie z.b. die Versicherungen der Kinder und die Überleitung der KV aus der PKV in die GKV.

lg Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2019 09:50
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe vor 2 Jahren das Sorgerecht gegen den Willen der Richterin abgegeben...
[...]
Nach 9 gerichtlichen Umgangsvereinbarungen, 7 weiteren Verfahren wegen angeblichem "Stalking", Gewaltschutzanträgen, Vorwurf des Drogenmissbrauchs usw war dieser Schritt geboten und auch richtig.
Letztendlich folgte die Richterin der Begründung und regelte auch die damit verbundenen weiteren Angelegenheiten wie z.b. die Versicherungen der Kinder und die Überleitung der KV aus der PKV in die GKV.

Das eine Konstellation, die ich so noch nicht gehört habe.

Wie sieht denn nun der Kontakt zu den Kindern aus? Hat sich die Situation dadurch beruhigt?
Wenn ja, wie lange hat es gedauert, bis der positive Effekt eintrat?

Ich kenne einen Fall, da hat die KM das ASR bekommen und die Situation hat sich, bis auf die ständigen Sticheleien, umgangstechnisch sehr zum positiven Entwickelt.

Wie war / ist es bei dir?

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2019 12:29




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