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Sorgerecht abgeben weniger Unterhalt

 
(@akoser)
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Hallo Zusammen,

mein letzter Beitrag in diesem Jahr.

So langsam bekommen wir alles geregelt.

Jetzt fragt Sie mich zum Thema Sorgerecht ob sie das alleinige beantragen kann und ich meine Zustimmung dazu gebe.

Ihr Angebot ist das ich dafür erheblich weniger Unterhalt an sie zahle,

345,-€ plus Weihnachtsgeld 1000,-€ (statt 750,-€) bis sie wieder 30h arbeiten kann oder die Kinder (2/1) in die Schule kommen (sie ist leitende Erzieherin)

Aus Erfahrung meiner ersten Scheidung vor 8 Jahren (Sohn 9) habe ich letztendlich keinerlei Probleme in der Zeit gehabt wo ich hätte Einfluss nehmen können. Umgang findet mit Sohn 1 regelmäßig statt plus Hälfte Ferien.

Bei der jetzigen Situation kann es sein das EX nach Irland geht, nach Rücksprache mit meinem Anwalt könnt ich Aufgrund des Alters der Kinder es nicht verhindern.

Ich müsste trotzdem den vollen Unterhalt zahlen und würde die Jungs nur alle paar Monate mal sehen.

Aktuell Zahle ich

Sohn 9 386,-€
Sohn 2 288,-€
Sohn 1 288,-€ Beträge werden wahrscheinlich noch um ca. 50,-€ raufgehen.

Ex 1 345,-€
Ex 2 bisher noch nix, wir würden es dann über die Anwälte fix machen und den Weg zu Gericht sparen (außer Sorgerecht, das geht ja nicht anders).

Sollte etwas Wichtiges mit in die Vereinbarung?

Danke für euren Input und einen guten Rutsch ins Jahr 2020

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2019 20:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

DU sollst ihr 1000 € Weihnachtsgeld zahlen? Wofür bitte?

Und 345 € monatlich für sie?

Ist ja nett, wenn sie dir das anbietet, bis sie wieder arbeitet. Nur würde sie in Irland wirklich arbeiten?

Und du weisst ja auch, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat und sie es dann doch fordern kann, auch wenn du dann kein SR mehr hast

Ich denke, sie mächte das ASR damit sie ungehindert umziehen kann und dich entsorgen kann. Du wirst du Kinder dann schlicht und einfach nicht mehr sehen, da du die Kosten für einen Besuch dort sicher nicht oft aufbringen kannst.

Verdienst du wirklich so gut, dass du neben 3 Kinder tatsächlich noch viel Unterhalt an 2 Exfrauen zahlen könntest?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2019 21:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

einen Vorteil gibt es schon, wenn der Unterhalt von jetzt 750 Euro pro Monat = 9000 Euro pro Jahr auf 375 Euro pro Monat = 4500 Euro + 1000 Euro "Weihnachtsgeld" = 5500 Euro pro Jahr sinkt.

Wenn die KM umzieht, was akoser weder mit und erst recht nicht ohne Sorgerecht verhindern kann, dann ist es letztlich auch egal.
U. U. ist der Umzug nach Irland aber auch nur ein Vorwand um die Alleinsorge zu erhalten.
Funktioniert denn der Umgang bisher? Wie könnte er mit Irland aussehen? Aller Vierteljahre?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2020 01:44
(@akoser)
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Guten Morgen,

Gesundes neues Jahr.

Bisher muss ich für meine EX Frau 345,-€ Zahlen von ihr ist mein Sohn 1 9Jahre
Meine Ex Partnerin mit der ich zwei Jungs habe 1 und 2 Jahre bekommt bisher nix.

In Aussicht stehen aber zwischen 760-500,-€ ehr 750,-€ um die es dann vor Gericht gehen würde um sie auf 500,-€ zu bekommen.

Ich verdiene nicht so schlecht ca. 3850,- netto plus Dienstwagen plus Steuer plus Wohnvorteil da eignes Haus.

Umgang findet alle 14 Tage mit Kindern und Mutter zusammen statt. Ein paar Stunden. Ist nicht einfach mehr zu bekommen. Kann ich aber mit leben. Nach 9 Jahren Dauer Streit mit meiner EX Frau habe ich keine Bedürfnisse mich da wieder Jahre rum zu streiten und zu Diskutieren vor Gericht zu gehen usw.

Daher versuche ich alles auf dem kleinen Dienstweg zu regeln.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2020 11:42
(@celine)
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Hallo Akoser,

auch Dir ein gutes neues Jahr.

Wenn Ihr beide mit dem Deal zufrieden seid, dann ist es doch gut.

Rechtlich ist dazu zu sagen, dass so ein Vertrag mehr als Goodwillerklärung anzusehen ist. Zum Einen wird er unwirksam, sobald Deine Ex mit den umgerechnet knapp 460 € im Monat nicht auskommt und staatliche Unterstützung beantragt. In diesem Fall ginge Euer Vertrag zu Lasten Dritter (nämlich des Staates), was nicht zulässig ist. Mit anderen Worten würde sich der Staat die Unterstützung in dem Fall von Dir zurückholen.

Andererseits kann sich auch Deine Ex nicht sicher sein, ob Du Dir nicht zu einem späteren Zeitpunkt die gemeinsame Sorge wieder einklagst.

Du siehst, es ist in Eurem Fall ein wenig Vertrauen in den jeweils Anderen nötig. Aber ich nehme an, Ihr könnt Euch gegenseitig insoweit schon am besten einschätzen. Letztendlich ist ein vertrauensvolles Miteinander die beste Basis für Eure weitere Elternschaft.

Alles Gute Euch

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2020 07:33
(@akoser)
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Hallo Celine,

vielen Dank für Deine Gedanken.

Ja etwas vertrauen kann man damit wider herstellen.

Mal sehen ob es klappt.

Wegen dem Weihnachtsgeld- das war mein Vorschlag wenn es welches gibt.
Bisher kamen im 11/12 des Jahres Weihnachtsgeld und Bonus volle 14 Gehälter. Denke das passt wenn ich da noch was dazu gebe.

Sollte es so laufen wie angefacht komme ich ganz gut weg. Ansonsten wäre es jeden Monat extrem knapp bei mir. Und so kann ich wenigsten nich vernünftig leben. Zumal dann weitere Gehaltssteigerungen die Zahlungen der Kinder erhöht aber nicht der Unterhalt.

Hoffe das ich in 2.5 Jahren wenn Sohn 9 wird dann nicht mehr für die erste Frau die 345,-€ zahlen muss.

Gruß 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2020 18:22
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Rechtlich ist dazu zu sagen, dass so ein Vertrag mehr als Goodwillerklärung anzusehen ist. Zum Einen wird er unwirksam, sobald Deine Ex mit den umgerechnet knapp 460 € im Monat nicht auskommt und staatliche Unterstützung beantragt. In diesem Fall ginge Euer Vertrag zu Lasten Dritter (nämlich des Staates), was nicht zulässig ist. Mit anderen Worten würde sich der Staat die Unterstützung in dem Fall von Dir zurückholen.

Das versteh ich grundsätzlich nicht. Nachdem eine Scheidung rechtskräftig ist, ist die durch die Ehe bedingte Geschäftsbeziehung beendet. Zumindest seit 2008. Und ein weiteres Durchfüttern der Frau ist nur unter gewissen Umständen gegeben, wobei im vorliegenden Fall allerdings ein Unterhaltstatbestand gegeben ist. Von Bedürftigkeit steht an der Stelle im BGB allerdings nichts.

Wenn ich einen Mietvertrag kündige, muss ich ja auch nicht die Miete weiter zahlen. Selbst dann nicht, wenn der Vermieter keinen Nachmieter findet und durch irgendwelche Umstände zum Sozialfall wird. Man muss nur die Kündigungsfrist einhalten, wie bei der Ehe auch (1 Jahr).

Ich kann mich nur wiederholen: Je mehr ich mich mit diesem Rechtskomplex beschäftige, umso ratloser bin ich. Wieso kann er zB sein Kind nur gelegentlich und das auch nur im Beisein der Mutter sehen?

Esther Vilar hatte doch recht. Selbst im Jahr 2020 gilt das. Und Gesetzgeber, BGH und OLGs sorgen dafür, dass das alles so bleibt.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 03.01.2020 11:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die 750 Euro als nachehelicher als Unterhalt festgelegt sind (in einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder durch das Gericht verglichen oder ausgeurteilt), dann hat Celine recht. Sobald H4 ins Gespräch kommt wird das durchgesetzt.

So, wie ich es aber verstanden habe wird über den nachehlichen Unterhalt von Ex 2 noch verhandelt und hier stehen zwar 750 Euro im Raum sind aber bisher nicht festgelegt. Es gibt jetzt das Angebot die Sache mit dem Sorgerecht zu verbinden und dann auch eine niedrigere Zahlung zu vereinbaren.
Diese Vereinbarung wäre dann schon gültig, es sei denn die Ex kann nachweisen, dass sie in ihren Rechten verletzt und zum Verzicht auf nachehelichen Unterhalt gezwungen wurde.

Es gibt verschiedene Gründe für nachehelichen Unterhalt. Hätte die KM Anspruch darauf und beantragt sie H4, dann wird das geprüft, da ein Unterhaltsanspruch gegen den Ex vor H4 kommt.
Trotzdem ist es so, dass in den meisten Fällen Ex keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat und deshalb Ex keinerlei Rolle mehr bei H4 für die Mutter spielt (Ausnahme KU wird gezahlt bei H4-Bedarfsgemeinschaft).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2020 17:20
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

zum Verständnis.

Ich zahle für Ex Ehe Frau seit Januar 2019 345,-€ (vorher 8 Jahre lang 856,-€) von Ihr ist mein  erster Sohn (9 Jahre) laut Gericht zahle ich noch bis ehr 12 Jahre wird bzw. dann muss ich wieder klagen.

Ich zahle für meine Ex Partnerin mit der ich nicht verheiratet war, zur Zeit nur Geld für die beiden Jungs
2/1 Jahr alt. Ihr Unterhalt ist es um was es geht, 345,-€ plus 1000,-€ jeweils im Dezember, dafür bekommt sie das Sorgerecht.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2020 20:07
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

zum Verständnis.

Ich zahle für Ex Ehe Frau seit Januar 2019 345,-€ (vorher 8 Jahre lang 856,-€) von Ihr ist mein  erster Sohn (9 Jahre) laut Gericht zahle ich noch bis ehr 12 Jahre wird bzw. dann muss ich wieder klagen.

Warum so lange ? Und warum ausgerechnet bis zum 12. Lebensjahr ? Ist es nicht eher üblich, dass nach dem 3 Lebensjahr, sofern kein erhöhter Betreuungsaufwand nötig ist, Schluss ist mit nachehelichem Unterhalt wegen Kinderbetreuung ??

Ich zahle für meine Ex Partnerin mit der ich nicht verheiratet war, zur Zeit nur Geld für die beiden Jungs
2/1 Jahr alt. Ihr Unterhalt ist es um was es geht, 345,-€ plus 1000,-€ jeweils im Dezember, dafür bekommt sie das Sorgerecht.

Warum steht bei einer nicht angeheirateten Partnerin überhaupt Unterhalt im Raum ?? Und wenn ihr tatsächlich Unterhalt zusteht, welchen Zusammenhang gibts da mit dem Sorgerecht? Meiner Meinung nach kann man das Sorgerecht auch nicht abgeben. Einer kann das alleinige Sorgerecht beantragen und der andere wehrt sich nicht dagegen. Ist es da, was euch vorschwebt? Und Dein "Sich nicht wehren" erkauft sie sich mit einem reduzierten Unterhalt ? So ein Deal funktioniert aber nur außergerichtlich, oder ?

Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass ein Sorgerechtsverzicht nur ein Rechteverzicht ist. Ein Pflichtverzicht geht damit nicht einher. Es wäre wunderbar, wenn das tatsächlich so wäre. Ein entsorgter Vater könnte dann nämlich auf das Sorgerecht verzichten, an dessen Ausübung er de facto sowieso gehindert wird, und im Gegenzug sämtliche Unterhaltszahlungen einstellen. DAS wäre mal eine Reform des Unterhaltsrechts. Die Anzahl der entsorgten Väter würde sich wahrscheinlich deutlich reduzieren.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 03.01.2020 23:39




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

naja, theoretisch ist mit dem 3. Lebensjahr des Kindes Schluß mit dem Betreuungsunterhalt. Aber, das erste Kind war zum Scheidungszeitpunkt ca. 1 Jahr alt. Da wurde der nacheheliche Unterhalt festgelegt und wenn es ein Beschluß war, dann ist er unbefristet.
Deshalb hat akoser dagegen klagen müssen und unter Berücksichtigung der Umstände wurde der Unterhalt jetzt reduziert, da es wieder über einen Beschluß ging ist es wieder unbefristet und er wird wenn das Kind 12 ist wieder dagegen vorgehen müssen.

Bei einer nicht verheirateten Partnerin besteht der Anspruch auf Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des (jüngsten) Kindes und das sind noch ca. 2 Jahre.  Es besteht also ein Unterhaltsanspruch und dieser wird im Fall von H4 auch durchgesetzt.
Mit dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes ist aber davon auszugehen, dass kein Anspruch mehr auf Betreuungsunterhalt besteht.

VG Susi

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Geschrieben : 04.01.2020 00:27
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Susi hat es gut auf den Punkt gebracht.

Im aktuellen Fall ist tatsächlich eine außergerichtliche Einigung. Haben wir mit dem Haus ja auch hinbekommen. Siehe meine anderen Beiträge.

Sie will jetzt nur noch Wissen was ihr rechtlich für die Kinder zusteht und dann würde man sich über ihren Unterhalt einig werden. Sie ist von Beruf Erzieherin und kennt sich sehr gut mit allen Ämtern und Belange der Kinder aus. Ihr ist es Wichtig alles selber klären und entscheiden zu können.

Mir ist wichtig kein Gerichtsverfahren und Beschluss zu bekommen. Die Kosten die damit anher gehen stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Von daher kann Sie gerne das Sorgerecht alleine beantragen und ich zahle Weniger. Glaube auch nicht das nach drei Jahren wenn der Jüngst drei ist Schluss ist mit zahlen. Solch eine Regelung steht nur auf dem Papier. Kein Familienrichter würde das so entscheiden. Und wenn man das mal hochrechnet auf die nächsten 11 Jahre (mit 12 Jahren sagen die Richter kann die Mutter theoretisch wieder 40h arbeiten gehen) kommt eine Summe

bei angenommenen 750,-€ Unterhalt und ich würde 428,-€ Zahlen
ca. 40.000,-€ weniger Zahlen plus die Gerichts und Anwalt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2020 11:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es ist doch eine private Vereinbarung.
Rein rechtlich gesehen ist es nämlich schon ein Unterschied ob eine Ehe bestanden hat oder nicht.
Der nacheheliche Unterhalt, der beim der ersten Scheidung ausgeurteilt wurde ist nicht zu vergleichen mit dem Betreuungsunterhalt. 

Für die Verlängerung des Betreuungsunterhalts müssen kindbedingte Gründe vorliegen.  Trotzdem sehe ich es auch so, dass sie bei 2 Vorschulkindern auch wieder Betreuungsunterhalt bekommen würde.

Die Einigung bis zum Schuleintritt ist deshalb durchaus sinnvoll, weil es eine klare Grenze ist. Ich weiss nicht wie bisher verhandelt wird, ich würde aber ein Abschmelzen des Unterhalts vereinbaren, z.B. wenn das jünste Kind 3 wird, dann entfällt das Weihnachtsgeld und der Unterhalt wird um 100 Euro gekürzt.
Auf diese Weise wird aus der Vereinbarung deutlich, dass es nicht ewig so weiter gehen soll. U.U. wird dann Unterhalt für die nächsten beiden Jahre wieder etwas teurer.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2020 11:36
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Susi, das werde ich probieren mit dem „abschmelzen“.

Zurzeit lässt sich mein Anwalt sehr viel Zeit mit Antworten.

Aber wird schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2020 11:45