Hallo,
ich habe eine 10 Jährige Tochter und ich habe mit der Ex Frau das gemeinsame Sorgerecht seit 2010.
Die Ex wusste das ich bei der Trauung da sich eine Schwerbehinderung von 70 % habe.
Seit 2011 haben wir eine Umgangspflegschaft und bisher gab es keine Probleme.
Beim neuen Ex, mit der die Ex auch eine Tochter hat, gab es kurz Probleme....das genaue Endergebnis weiß ich nicht.
Kann mir die Dame jetzt nach knapp 6 Jahren Probleme wegen dem Sorgerecht bzw. Umgangsrecht machen auf Grund meiner Schwerbehinderung ?
Ist jemand hier welcher das genauer beurteilen könnte ?
--
Stevie
Moin
Wie kommst Du darauf, daß überhaupt Probleme entstehen oder bestehen sollten? Und wieso soll das mit Deiner Behinderung zusammen hängen? Irgendwie kann ich die Problemstellung hinter Deiner Frage nicht nachvollziehen. Und warum das Sorgerecht betroffen sein soll - erst rech nicht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Beim neuen Ex, der auch eine Schwerbehinderung hat, versuchte die Dame es das Sorgerecht dem neuen zu entziehen und den Umgang massivst einzuschränken !
Moin
Und was hat das mit Dir oder/und Deinem Kind zu tun? Es kann ja auch sein, da spielen ganz andere Aspekte eine Rolle. Der neue Ex bist nicht Du, sein Kind ist nicht das Deine. Wieso identifizierst Du Dich mit dem neuen Ex?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Weil der neue Ex und ich beide Schwerbehindert sind und wir etwas in Kontakt stehen.
Bei dem neuen Ex hat die Dame versucht am Sorge- und Umgangsrecht, wegen der Behinderung, etwas zu drehen !
Hallo,
bei Sorgerechts- und Umgangsproblemen wird immer auf das Kindswohl abgestellt, wenn sich aus der Behinderung keine Kindswohlgefährdung ergibt/ergeben könnte, gibt es überhaupt keinen Grund etwas anzuzweifeln. Ich hoffe doch, dass sich die Ex schon beim JA einen ordentlichen Rüffel holt, wenn sie die Behinderung ins Feld führt. Sie hat die Pflicht den Umgang nicht nur zu ermöglichen sondern auch aktiv zu fördern.
Wenn die Kinder größer werden gibt es allerdings oftmals das Problem, dass der Umgang als nicht mehr so toll empfunden wird. Mit 10 Jahren ist das aber noch etwas früh.
VG Susi
Moin
Wenn die Kinder größer werden gibt es allerdings oftmals das Problem, dass der Umgang als nicht mehr so toll empfunden wird.
Wie kommst Du darauf? Womit soll das - anscheinend pauschal verallgemeinert - zusammen hängen? Zum Verständnis: ich kenne auch schwer- bis schwerstbehinderte Menschen in meinem Freundeskreis, und konnte diese Beobachtung (wenn überhaupt) lediglich kurzzeitig feststellen. Ist immer eine Frage, wie man mit Situationen umgeht, wie man mit Menschen umgeht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Wundermann.
Grundsätzlich kann bei gES ein Eltern die Alleinsorge nach § 1671 BGB beantragen, wenn dies dem Kindwohl am besten entspricht.
Leider hat der Gesetzgeber in der Sorgerechtsreform 2010 diese Vorschrift ausdrücklich nicht geändert. Sie ist die mE 'gefährlichste' für Väter.
Beliebte Rache-Strategie von kinderbesitzenden Müttern ist es daher, möglichst viel Streit zu provozieren, um dann wegen angeblich fehlender elterliche Basis die Alleinsorge zu beantragen. Leider klappt das nach meiner Beobachtung (noch) viel zu oft.
Die elterliche Sorge umfaßt die für ein Kind wesentlichen Entscheidungen.
Wenn ein Elternteil dazu, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage ist, dann besteht eine gewisse Chance, mit einem Alleinsorgeantrag durchzukommen.
Die Eingriffsschwelle ins Elternrecht ist mit 1671 recht niedrig und wird in jedem OLG-Bezitk anders ausgelegt.
Ob ein sorgender Vater in der gem. elterlichen Sorge bleibt, ist damit vom Wohnort des Kindes abhängig.
Rechtssicherheit? Skandalöse Fehlanzeige! Für einen Rechtsstaat unwürdig!
Also:
Immer schön kooperativ zur Mutter verhalten und klaren Verstand dabei beweisen.
Dann besteht die Chance, daß ein mit-sorgender Vater 'geduldet' wird. 🙂
W.
die Ex ist selber beim Staat angestellt und macht beim ASD mit den Damen einen auf best Kumpels !!
Erfahren habe ich, unter der Hand, das Du Ex auch zwischendurch mal beim ASD angerufen hat um mit denen fach zu simpeln !
Müsster der Ex oder ich ggf. die Gründe für die Behinderung offen legen oder wäre dies Datenschutz?`
Irgendwo habe ich doch auch eine Privatsphäre ?
Ich schrieb bereits:
Zeig Dich kooperativ und bei klarem Verstand. Mehr brauchst Du ersteinmal nicht darzulegen!
Wenn Deine Behinderung ein Problem für die Ausübung der gem. Elterlichen Sorge darstellen sollte, dann soll das die Mutter ersteinmal begründen.
Könnte es aus Deiner Sicht Gründe geben?
W.
Ich sehe da keine Gründe aber 2010 ist sind der Ex unendlich viele Gründe vor Gericht eingefallen und wollte das alleinige Sorgerecht haben.
Damit ist sie gescheitert.