Sorgerecht beantrag...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Sorgerecht beantragt

 
(@kitty83)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Väter,

vielleicht könnt ihr mir helfen....

Mein Lebensgefährte lebt von seiner Frau seit etwas über einem Jahr getrennt. Der gemeinsame Sohn (4 jahre) lebt bei der Mutter.
Die Mutter hat kurz vor der Trennung heimlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beauftragt, der Vater hat niemals den Beschluss zugestellt bekommen. Zusammen wollten sie nach Österreich ziehen, was die Mutter dadurch verhindert hat, dass sie am Tag des Umzugs mit dem Kind verschwunden ist. Der Vater hat den Umzug trotzallem angetreten, da er seine neue Arbeitsstelle antreten musste.
Da es dem Vater zu der Zeit finanziell nicht möglich war, hat er den kleinen knapp ein 3/4 jahr nicht "live" gesehen. Der Kontakt blieb dank Skype aber ständig aufrecht, wenn auch schwierig, da er ständig auf das Wohlwollen der Mutter angewiesen war. Mittlerweile ist es ihm möglich, 1x im Monat die 1200km zu fahren, um sein Kind zu sehen.
Nach ewigem Bitten und Betteln wurde es uns gemeinsam gestattet das Kind für eine Übernachtung (wir nahmen uns ein Hotel mit Zustellbett für mich) mitzunehmen. Wir verbrachten 2 wunderschöne Tage mit dem Kleinen. Auch mir gegenüber "fremdelte" er nicht. Er wollte sogar am Abend, dass wir die Betten zusammen schieben zwischen uns schlafen. Bei der Mutter darf der Kleine leider nicht im Bett schlafen. Engumschlungen an mir ist er eingeschlafen (wie schön das war)
Jedenfalls ist der Kleine mit seinen 4 Jahren weder Tag noch Nacht trocken (egal welches "Geschäft"). Das schlimmste allerdings ist, dass ihm seit ca 1,5 Jahren die vorderen Zähnchen oben wie unten abgefault und abgebrochen sind. Seit Monaten drängt der Vater die Mutter zum Zahnarzt, welches sie stets verweigerte, bzw. dem Vater keinen Zahnarztkontakt herausgab, da sie es zuerst selbst "klären wollte".
Das Kind hat ständig Erkältungen, wobei diese wohl teilweise "erfunden" werden, da sie dadurch immer wieder den Kontakt zum Vater abbricht. Denn zuerst ist der Kleine krank, dann sie, so schlägt sie wieder 2 Wochen ohne Telefonate/Skype heraus.
Der Vater wusste sich nun nicht mehr anders zu helfen als das Jugendamt einzuschalten, bei welchem noch mehr punkte betont wurden, wie z.B. dass keine Küche, nichtmal ein Kühlschrank vorhanden ist, die Wohnsituation, ums nett auszudrücken, nicht ganz so "rein" ist. (wir waren vor Ort, als wir den kleinen damals abholten - und er hat auch Fotos aus den "Altwohnungen".... was KEINE normalen zustände sind)
Die Kiindesmutter lebt gemeinsam mit ihrer Mutter von Hartz IV, hat auch noch nie gearbeitet.
Das Jugendamt war vor Ort und nun war die Mutter auch endlich, gezwungenermaßen, in einer Zahnklinik, sowie bei der U8.
Uns liegt nun mittlerweile das Attest der Zahnärztin vor, was nur noch zum weinen ist. Im Enddefekt sind so gut wie alle Zähne irreperabel beschädigt, und müssen herausoperiert werden, bzw. sind Kronen und platzhalter angedacht. Ein Zahn hatte auch einen Abszess. Trotz diesem war die Mutter nicht erneut beim Zahnarzt, sondern hat nun bereits 2 Zahn-OP's abgesagt/verschoben, da der Kleine wiedermals krank sei. Eigentlich wurde mit dem Jugendamt vereinbart, dass sie dann zu einem Arzt sollte. Dies hat sie telefonisch gemacht, der Arzt hatte aber keine Bedenken für die OP. Trotzallem wurde sie wiedermals abgesagt. Auch der Abszess wurde nicht mehr behandelt.
Das einzige ws vom Jugendamt kam war "Es passiert ja jetzt eh was, sie hat ja nen Termin". Dem Kindesvater wurde zuletzt nur noch patzig geantwortet, ob er glaube das Amt könne/würde seine arbeit nicht tun.
Es sind nun auch Anwälte eingeschalten. Zuletzt nun vergangene Woche. Der Vater beantragt das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sowie das alleinige Sorgerecht. Dies soll nun im Eilverfahren ohne vorherige mündliche Verhandlung geschehen, das Zahnarztattest lag bei.

Erst nachdem wir mit dem Kleinen in einem riesigen Outdoorspielplatz waren, geht die Mutter 1x die Woche mit ihm auf den Spielplatz. vorher war dies nicht der Fall.... obwohl sie nicht arbeitet. In den Kindergarten geht der kleine nicht.

Mein Partner leidet unter der Trennung seines Kleinen schwer, und auch der Kleine, der seinen Papi "vergöttert".
Wir ziehen nun nächsten Monat ein ein großes Haus, mit Spielhaus im Garten, und Kindergarten, da der Vater optimistisch ist, was das Sorgerecht des Kleinen betrifft.
Ich hoffe es einfach nur, da es dem Kleinen bei uns körperlich, seelisch und ja auch gesellschaftlich besser ginge, da ich mit bestem Gewissen sagen kann, dass die Kindesmutter wohl mit der Erziehung überfordert ist.

Allerdings haben wir beide wohl Angst wg. der Willkür der Ämter, bzw. auch noch der "Vormachtsstellung" der Mütter.
Ich hoffe dass  das Gericht wirklich eine wohlwollende entscheidung treffen wird.

Geht das denn überhaupt so schnell?

Danke, dass ich mir dies mal von der Seele schreiben durfte, und Danke schon jetzt für eure Antworten und auch Rat.

Liebe Grüße
Kitty83

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2012 15:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kitty,

zunächst ein paar Nachfragen:

Besteht denn überhaupt gemeinsames Sorgerecht? Denn die Vaterschaftsanerkennung allein begründet kein GSR. Wenn es kein GSR gibt, muss die Mutter kein Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, sie hat es dann einfach. Wenn GSR besteht, wird das ABR nicht einfach so ohne Beschluss auf einen Elternteil übertragen. Hat sich Dein LG darum gekümmert, diesen Beschluss (Einstweilige Anordnung??) beim Gericht zu bekommen?

Wenn kein GSR besteht, stehen die Chancen bei 0, dass er das ASR bekommt oder das ABR. Wenn GSR besteht, bestehen vielleicht Chancen von 0,5%, dass er Erfolg hat. Eure Euphorie teile ich da auf keinen Fall. Zwar ist es positiv für den Vater, dass das Kind und die Mutter dem JA bekannt sind, allerdings glaube ich nicht, dass das Gericht die Sache so heftig werten wird, dass es das Kind aus seinem gewohnten Umfeld reißt und in ein anderes Land verfrachtet!

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2012 16:57
(@kitty83)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lausebackesmama,

ja, das GSR besteht, da die beiden noch verheiratet sind, Scheidungsverfahren läuft nun ebenfalls.

Ich muss dir leider wiedersprechen. Das ABR wurde "einfach so" auf die Mutter übertragen. Dem Vater ging der Beschluss seinerzeit nicht zu. (Damals lebten die beiden noch unter einem Dach. Es war also ein leichtes, diesen verschwinden zu lassen) Sprich, er darf den kleinen, nicht mal mit in sein eigenes zu Hause nehmen, um das Umgangsrecht auszuüben, da der Beschluss es ihm verbietet, den Kleinen mit ins Ausland zu nehmen.

Das Kind hat auch dort kein gewohntes Umfeld, da die Mutter erst kürzlich umgezogen ist. Wie schon beschrieben hat das Kind auch keine Sozialkontakte, ausser der Mutter und der Oma.

Uns beiden ist klar, dass es nicht leicht ist, und euphorisch sind wir beim besten Willen nicht. Nur frage ich mich, wann ein Gericht dann reagieren sollte, wenn das Kind definitiv körperlich vernachlässigt wird, und dies auch ein Attest belegt?

LG
Kitty

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2012 17:09
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen Kitty83,

Nur frage ich mich, wann ein Gericht dann reagieren sollte, wenn das Kind definitiv körperlich vernachlässigt wird, und dies auch ein Attest belegt?

wenn die Mutter zustimmt oder wenn sie wegen der Tötung von älteren Kindern im Knast sitzt.

Vielleicht.

Wahrscheinlich aber landet das Kind dann in einer österreichischen Pflegefamilie.

Wenn du deutsche Familiengerichte in dieser Hinsicht "hart" findest, gehe bitte davon aus, dass österreichische Gerichte in dieser Hinsicht "knallhart" sind. Wenn dann auch noch ein "Piefke" versucht, ein einheimisches Kind (mit österreichischer Mutter und Großmutter) ins nördliche Ausland zu schaffen, sieht es sehr sehr finster aus.

Was zu Beginn der Trennung für den Verbleib des Kindes bei deinem LG gesprochen hätte (der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland) hat nach so langer Zeit genau die gegenteilige Auswirkung: Der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes ist schon längere Zeit unwidersprochen in Österreich.

Der Zug dürfte abgefahren sein. Wenn deinem Schatz vor einem Jahr sein neuer Job wichtiger war, als dem Verbleib seines Kindes nachzuforschen und es unverzüglich zurück in die angestammte Heimat zu holen, hat er damit Weichen gestellt, auf denen die  Zukunft des Kleinen auch weiterhin im gewohnten Gleis laufen wird.

Was nicht heißt, dass der Vater ganz zu Beginn die Gewissheit gehabt hätte, seinen Sohn (samt Mutter) in Deutschland zu behalten. Aber er hätte nachgewiesenermaßen gegen die Auswanderung des Kindes ins Heimatland der Mutter geklagt, sodass man ihm wenigstens jetzt nicht vorhalten könnte, seine Zustimmung durch Unterlassen erteilt zu haben.

Hätte der KV von Anfang an konsequent gegengesteuert, hätte er nach der langen Zeit vielleicht den Hauch einer Chance. In der gott-weiß-wievielten Instanz am EuGM. "Einfach so" vor einem Familiengericht in Österreich - das halte ich persönlich für nahezu aussichtslos.

Was ihr für das Kind tun könnt, ist ihm im Rahmen des Umgangs zu zeigen, dass es andere Verhältnisse gibt, als die der Mutter und Großmutter. Sodass er als Vorbild eine gewisse Vielfalt erfahren kann. Sobald die Mutter dabei "Unrat wittern" sollte, sage ich euch (auch ohne Glaskugel o.ä.)  massive Umgangsschwierigkeiten voraus.

Um meinen Ziehsohn (24) haben wir vor 22 Jahren durch alle Instanzen gekämpft. Es hat ein Vermögen an Gutachter-, Gerichts- und Anwaltskosten gekostet. Er war wiederholt mit Knochenbrüchen u.ä. in er Notaufnahme gewesen und seine Schwester hat bezeugt, wie sehr beide Kinder von der Mutter misshandelt worden waren. Damit hat sie selbst es knapp geschafft, zum Vater zu entkommen. Der Kleine musste bis zum bitteren Ende bei Mama bleiben. Als er 18 war, ist er sofort zu seinem Vater gezogen. Vorher hatte er - gegen ein extrem mütterfreundliches JA und einen Richter der grundsätzlich beim Vater die Ursache aller Auseinandersetzungen gesehen hat (denn dieser hat einen Antrag nach dem anderen gestellt) nicht den Hauch einer Chance.
 
Wie gesagt, das ist über 20 Jahre her und war innerhalb ein und desselben Landkreises in Deutschland. Was ihr in Österreich erleben werdet, dazu fällt mir nur ein: Versuch macht kluch ...

Viel Erfolg wünscht euch 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2012 17:51
(@kitty83)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Biggi,

Gerichtsstand ist Deutschland, Mutter und Kind sind deutsch, Vater Österreicher. Anwälte deutsch. "Gestritten" wird also in Deutschland.
Er hat sich damals nicht sofort gekümmert, da er 1. die Ehe retten wollte und 2. sich damals nicht hätte uns Kind kümmern können.

Nochmals zur Klarstellung: KM+KV lebten zusammen in Deutschland, der gemeinsame Umzug stand fest. KV ist nach Österreich. (Zu einem erneuten Versöhnungsversuch nach 1 Woche nochmals hoch gefahren)

Und, "Job wichtiger war"... ist so nicht ganz richtig und eine leichte Anschuldigung. Aber als Arbeitsloser um das Kind zu kämpfen wäre wohl auch sinnlos.... Allerdings hat er sein Arbeitsverhältnis um einen Monat verschoben um die Sache zu klären. Von dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter wusste er damals nichts.

Seit ca 1,5 Monaten haben wir diesen Bescheid da Akteneinsicht genommen wurde.  Da ER jetzt ja das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt.

Auch möchte ich wirklich betonen, dass wir den Kleinen nicht zu uns holen wollen würden, würde es dem Pimpfi dort gut gehen. Ich als Frau bin wohl die Letzte, die einer Mutter das Kind entreissen würde, bzw. das Kind aus einer "guten" Umgebung zerren möchte.

Achja, am Freitag hat die KM den Kontakt bzw. den gemeinsamen Termin beim Jugendamt abgesagt, da die Angelegenheit ja nun vor Gericht geklärt wird.

Unser Optimismus schwindet und schwindet wenn ich das so lese....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2012 18:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Biggi,

ich glaube, Du hast da was falsch verstanden: Nicht die Mutter ist mit dem Kind nach Ö umgezogen, sondern der Vater ohne das Kind, weil er dort bereits eine neue Arbeitsstelle hatte. Insofern greifen Deine Vermutungen mit der österreichischen Gesetzgebung sämtlich nicht; sie spielt keine Rolle.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2012 18:08
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

ich glaube, Du hast da was falsch verstanden

Glaub ich auch, Martin! Danke für die Korrektur.

Hallo Kitty,
vor dem Hintergrund des "gewöhnlichen Aufenthalts" des vierjährigen Kindes in Deutschland ist eine Überführung zum Vater ins südliche Ausland ähnlich unwahrscheinlich, wie ich es für die andere Umzugsrichtung geschildert hatte.

Als beruflich etablierter Österreicher hat dein LG vor deutschen Gerichte sicherlich mit weniger Vorurteilen zu kämpfen, als ein dunkelhäutiger und/oder muslimischer und/oder arbeitsloser Vater. Aber bestimmt mit mindestens so vielen Vorurteilen wie ähnlich gut situierte deutsche Väter.

Wo deren Rechte im Umgang mit ihren Kindern angesiedelt ist, kannst du hier im Forum in allen Schattierungen lesen. 

Wobei sich gaaanz allmählich das Blatt zu wenden zu scheint gegenüber ehelichen GSR-Vätern, die gerichtsfest nachweisen können, dass sie selbst (und nicht die jeweilige Mutter) die Kinder vor der Trennung überwiegend betreut haben.

Wo vor der Trennung die klassische "Papa bringt das Geld heim (und hat infolgedessen wenig Zeit für Kinderbetreuung), Mama gibt es aus (und hat währenddessen die Kinder in der KiTa bzw. Schule gut untergebracht)"-Arbeitsteilung zwischen den Eltern etabliert war, ist eine nachträgliche Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts der Kinder ohne Zustimmung der KM so gut wie ausgeschlossen.

Wie gesagt, diese Weichen hat dein LG vor Jahren selbst mitgestellt.

Mit solchen Voraussetzungen ist jetzt nur schwer etwas zu ändern.

Das tut mir sehr, sehr leid für den Kleinen.

Alles was ihr (mpMn) für das Kind tun könnt, ist den Umgang zu hüten, kontinuierlich auszubauen und dem Jungen in seiner unschönen Lebenslage die nächsten 15 bis 20 Jahre den Rücken zu stärken. Eventuell möchte der Knabe schon als Halbwüchsiger lieber bei Papa als bei Mama leben und weiß dies gegenüber seiner Mutter und den Behörden nachdrücklich genug zu vertreten - dann besteht eventuell noch Hoffnung, sein verfahrenes Lebensschiffchen wieder flott zu bekommen.

Die ganz große Chance für das Kind heißt Umgang und Interesse an seinem Wohl und Wehe. Auch und gerade dann, wenn er kein süßer, kuscheliger 4-Jähriger, sondern ein unausgeglichener, pickliger 14-Jähriger ist, dem deutlich anzumerken ist, dass seien Kinderstube in den zurückliegenden 10 Jahren nicht die Beste war.

Mein (bei KM, der Ex meines Ex-LG, aufgewachsener) Ziehsohn ist jetzt 24 Jahre alt und in seiner Entwicklung Lichtjahre von seinen älteren und jüngeren Halb- bzw. Ziehgeschwistern entfernt, die bei KV bzw. mit Kontakt zu ihm aufegwachsen sind. Gerade für einen Jungen ist ein Vater, an den er sich gebunden fühlt und der Einfluss auf ihn hat, ein ganz wesentlicher Entwicklungsfaktor.

Einen langen Atem, ein dickes Fell gegenüber fiesen Sticheleien und gaaanz viiiieeel Gelassenheit im Umgang mit Dingen, die nicht in eurer Macht stehen, wünscht deinem LG, dir und ganz besonders dem Kleinen
🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2012 19:49
(@kitty83)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Morgen Biggi,

Merci, für deine Antwort.

Ja noch halten wir durch und geben ein Vermögen für Anwälte aus...
Momentan ist es nun aber so, dass die KM wohl die erste Post von ihrem/unserem Anwalt bekommen hat und nun erstmal das Umgangsrecht unterbindet. "Wollte nur bescheid sagen, dass der von deiner Anwältin geforderte Umgang erst dann zu Stande kommen wird, wenn es das Gericht beschlossen hat" - waren ihre Worte. Der von ihm vorläufig geforderte Umgang, bis das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch ist, war 1 Wochenende im Monat.

Telefonisch ist sie jetzt nicht mehr für ihn erreichbar, heißt, sie entzieht ihm das Kind völlig. 🙁

Btw. Ja sicher hat er die Weichen selbst mitgestellt - seine Exfrau ist ja nie arbeiten gegangen. Und im Kindergarten ist der Kleine bis jetzt noch nicht
Wie sehr mein LG darunter leidet brauch ich euch wohl nicht sagen....

Er ist nun heute früh trotzallem nach Deutschland aufgebrochen und versucht den kleinen wenigstens für ein paar Stunden am Spielplatz zu sehen.

Ansonsten drücken wir jetzt einfach nur noch die Daumen, dass das Gericht die Augen aufmacht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2012 09:29
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Momentan ist es nun aber so, dass die KM wohl die erste Post von ihrem/unserem Anwalt bekommen hat und nun erstmal das Umgangsrecht unterbindet. "Wollte nur bescheid sagen, dass der von deiner Anwältin geforderte Umgang erst dann zu Stande kommen wird, wenn es das Gericht beschlossen hat" - waren ihre Worte.

hi kitty,

als der erste anwaltsbrief von meiner ex im kasten lag war bei mir auch erstmal der ofen aus.
jede form von freundlichkeit und entgegenkommen gegenüber ex lag nach ihrer aktion eine ganze weile auf eis.

den bis jetzt regelmäßig praktizierten umgang könnt ihr ziemlich zeitnah per ea zügig wieder herstellen lassen.
geduldiges abwarten kann deinem lg als passive zustimmung ausgelegt werden.

ea hab ich selbst ausprobiert. ging ruckzuck. hat lehrgeld für ex und mich gekostet.
anschließend ging auch vieles wieder ohne anwalt. da eure (h)ex alg2 bekommt wird es nur für deinen lg teuer werden.

die reaktion der km war vorhersehbar. pech für den kurzen - glück für den anwalt deines lg.
so seh ich das.

gruß horst

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 12:54