Hallo, ich habe folgenden Fall bei dem ich Rat brauche, ich fühl mich allein gelassen, vom Deutschen Staat verarscht und bin kurz vor dem zusammenbruch, da ich nicht weiter weiss... bitte helft mir.
Ich (Vater von einer Tochter) geschieden im August 2008, 1 Tochter (9 Jahre Jung), hatte heute Sorgerechtsprozess, da Ex Frau das alleinige Sorgerecht verlanget vom Gericht.
Gründe waren hier, zb (mal 20 min zu spät, mal nicht angerufen, wenn Tochter 5 min zu spät kommt, Vater zieht nach England, würde Kind nicht nehmen an bestimmten Tagen ... etc pp).
Als ich das meinen Anwalt zeigte, lachte er mit nem Lächeln sagte er das seien keine Gründe...
Zumal alles erlogen war, es wurde vor ca 2 Jahren mit den Anwälten (Im Scheidungsverfahren) ausgehend von mir (dem Vater) vereinbart, das Umgangrecht alle 2 Wochen am Wochenende + Mittwoch auszuüben, was die Mutter zwar Knirchend annahm .. aber mit der Zeit nicht immer eingehalten wurde. Ich ziehe nun bald aus Beruflichen Gründen nach England, habe der KM angeboten Ihr das Aufenthalsbestimmungsrecht zu übertragen und alle 6 wochen das Kind über das Wochenende zu besuchen (auch wenn es teuer wird, das nehm ich in Kauf). Das Sorgerecht möchte / wollte ich nicht abgeben, da KM droht das Kind zu entziehen, sobald Sie es alleine hat. Vor Gericht wurde ich nur gefragt, ob das Stimmt das ich mal zu spät gekommen wäre? Ich Antwortete, das weiß ich nicht mehr, es kann sein, das ich mal 10-15 Min später da wäre, da ich kein Auto habe (leben in Berlin), sowas komme vor.. das ich aber versichern kann, das ich 99% der Fälle Pünktlich wäre, da ich meine Ex kenne und Sie ausrastet. Weitere Fragen bezüglich des Verhaltens musste ich beantworten, das ich meine Tochter nur bis vor die Tür bringe, oder bis an die Ecke des Hauses... da die Frau / Ihr Bruder, Ihre Geschwister, mich früher mit Zigaretten bewarfen, mich bespuckten, mich verbal angriffen, Drohten etc... ein eindringen in die Wohnung würde ich ablehnen, Angst zu haben, gründe wären hier, Bedrohung und Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Dies ist alles festgehalten, beim Anwalt, Anzeigen wurden geschrieben (die jedoch fallengelassen wurden, wegen Familienangelegenheiten), Ich versuchte die Richterin darauf hinzuweisen, selbst Liebesbriefe die von meiner ex Frau geschriebenen wurden, die an mich adressiert waren, Briefe wie aus schlechten Krimis wo Buchstaben aufgeklebt werden in der ich aufgefordert werde, meine Lebensgefährtin zu verlassen und dann erst mein Kind sehen darf... wurden schlichtweg Ignoriert.. ich habe gebettelt, das die Richterin, sich das anschaut... damit Sie meine Ex besser durchschauen kann...
ALL DAS WURDE SCHLICHTWEG NICHT BEACHTET....
Zu guter letzt machte ich die Richterin aufmerksam, das diese Frau mein Kind bedrohte, sich das Leben nehmen will und dem Kind wenn ich nicht zu Ihr zurückkehre... (Anzeige läuft gegen mich wegen missbrauches des Notrufes)... und ein Meineid gesprochen wurde durch meine Ex Frau.. (das alles ist durch die Akteneinsicht hervorgekommen, die Frau hat gelogen und das ist bei der Polizei vermerkt).. wurde schlicht IGNORIERT.!
Ich konnte betteln und tuen, Sie wollte das nicht wissen...
Mir wurde heute das Sorgerecht Entzogen weil; "Keine Kommunikationen zwischen den Eltern mehr stattfinden kann"
Die Richterin betonte, das mein Kind (9 Jahre), sehrwohl aussagte, das Sie beide Eltern haben möchte, das beide Eltern das Recht haben sollen, das Sie nicht möchte, das man Ihren Papa seine Rechte entzieht.
Ich muss dazu betonen, meine Tochter ist sehr begabt, Ihr wurde angeboten 2 Klassen zu überspringen, Sie selbst gilt wohl als "hochbegabt" . Daher weiss Sie die Konsequenzen durchaus zu verstehen im gewissen maße.
Ich habe große Angst das meine Ex mir nun meine Tochter enzieht, Sie hat mir das angedroht... ich weiß Sie wird es machen, solang ich mich nicht von meiner Freundin trenne....
Ich fragte die Richterin, das ich es akzeptiere aber nur, wenn Sie ein Strafgeld ausstellt, wenn diese Frau mir das Umgangsrecht verweigert... die Richterin meinte, sowas gibt es nicht!
BITTE HELFT MIR... BITTE BITTE BITTE
Moin,
du hättest während der Verhanlung Golg ka..en können - bei einer wie von dir geschilderten Unrechsprecherin wäre es egal gewesen. Sie wollte ihre Ideologie durchsetzen. Richterliche Unabhängigkeit ist doch immer wieder klasse.
Du solltest umgehend in Berufung vor das zuständige OLG gehen. Hierzu solltest du dir einen vernünftigen RA suchen. Denn nach deiner Schilderung hat der im Wesentlichen durch Schweigen von sich Reden gemacht. Und so wird das nix.
Ackere dich bitte auch durch die Urteile. Das BVerfG hat jüngst die Anforderungen an den Sorgerechtsklau definiert.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
du hättest während der Verhanlung Golg ka..en können - bei einer wie von dir geschilderten Unrechsprecherin wäre es egal gewesen. Sie wollte ihre Ideologie durchsetzen. Richterliche Unabhängigkeit ist doch immer wieder klasse.
Du solltest umgehend in Berufung vor das zuständige OLG gehen. Hierzu solltest du dir einen vernünftigen RA suchen. Denn nach deiner Schilderung hat der im Wesentlichen durch Schweigen von sich Reden gemacht. Und so wird das nix. Ackere dich bitte auch durch die Urteile. Das BVerfG hat jüngst die Anforderungen an den Sorgerechtsklau definiert.DeepThought
Danke dir, ich habe mich bereits auch schlau gemacht, 3 Anwälte habe ich in aussicht, die ersten Termine sind gemacht, ich geh zu jedem hin und schau wer wirklich helfen kann..
Den besten werd ich mir dann nehmen, Gerichtsurteile habe ich mir auch schon rausgesucht die in frage kommen könnten... weisst du auch wielange das dauert mit so einen Widerspruch?
Wir hatten in den Sorgrechtsprozess son schnellverfahren.... ich glaub ich hab den SChrieb vom Gericht bekommen und 5-6 Wochen später (also heute) saßen wir bei Gericht.
Geht der Widerspruch auch so schnell? - Wahrscheinlich nicht wa? -
AG Potsdam - 44 F 87/93
Alleiniges Sorgerecht für 9-jährigen Sohn erhält Vater, weil Mutter gemeinsames Sorgerecht ablehnt
Kurzbeschreibung: Sohn S. lebte mit Einverständnis des Vaters seit der Trennung der Eltern 1991 bei der Mutter. S. hat zu beiden Eltern gleichwertige emotionale Bindungen. Auch der Kindeswille zeigte keine eindeutige Präferenz für einen Elternteil. Das Sorgerecht wurde dem Vater übertragen, weil das Gericht davon ausging "daß dieser in Zukunft im Sinne von elterlicher Verantwortung vergleichsweise stärker an den objektiven Interessen des Kindes und seiner Bedürfnisse unter Zurückstellung eigener Interessen ausüben wird, als es der Antragstellerin möglich war und ist."
Die Mutter hatte sich einer Kompromißlösung widersetzt, wonach beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, der Lebensmittelpunkt von S. bei der Mutter bleiben und zur Verbesserung der Kontaktsituation zwischen S. und dem Vater sowie zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den Eltern Beratungsgespräche stattfinden sollten. "Strafanzeigen, das Ringen um juristische Vormachtstellung, die Drohung mit Reduzierung oder Abbruch der Kontakte für den Fall, daß der andere Elternteil das Sorgerecht erhalten sollte, dienen nicht der friedlichen Beilegung des Konflikte im Interesse des Kindes sondern erhöhen den für das Kind belastenden Zustand."
Genau das selbe musste ich durchleben... ich habe immer wieder betont, das einzige was ich möchte ist es, das es der kleinen gut geht, das ich Sie sehen darf an meinen Tagen.
Meine Ex hat gesagt, das wolle Sie nicht selbst auf nachfrage der Richterrin die Ihr sagte, das Sie den Mittwoch wieder einführen sollte, verneinte Sie das, da Sie das für nicht gut heisst. Auf Druck der Richterin sagte Sie aber schliesslich zu... - Ich weiß aber Sie wird es nicht machen - !
OLG München vom 12.4.91 - 26 UF 1464/89 = FamRZ 1991, 1343
Vater erhält Sorgerecht während der Trennungszeit, da die Mutter den Umgang verhindert
Unterbindet der das Kind betreuende Elternteil jeglichen Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil, so ist bei der Sorgerechtsentscheidung dem Kontinuitätsgrundsatz selbst bei sonstiger Erziehungseignung der Mutter wegen der Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Kind und Vater nicht ohne weiteres der Vorrang einzuräumen.
- www.andrip.de/kind/urteile/1412uesp.rtf
- www.pappa.com/recht/urt/rsprpos-div90.html#OLG4-91
OLG Celle 12.6.95 - 10 UF 195/94 (Vorinstanz: AG Hannover 612 F 3091/92)
Sorgerechtsentzug wegen beharrlicher Weigerung des Umgangsrechts zwischen Vater und Kind
Zusammenfassung:
Der sorgeberechtigten Mutter wurde das Sorgerecht für dir Tochter entzogen, weil „sie sich als zur Erziehung des Kindes ungeeignet erwiesen" hat. “Ihre mangelnde Erziehungseignung ergibt sich daraus, daß sie hartnäckig bestrebt ist, das Kind dem Vater zu entfremden und beharrlich das Umgangsrecht zwischen Vater und Kind verweigert“, obwohl das Kind „selbst eine enge Bindung an den Vater hat. ... Es ist Aufgabe der Kindesmutter, dafür Sorge zu tragen, daß der Kindesvater sein Umgangsrecht regelmäßig wahrnehmen kann. Für ihre in dem Sorgerechtsverfahren zu beurteilende Erziehungsfähigkeit kommt es wesentlich auch darauf an, ob es ihr gelingt, dieser Aufgabe gerecht zu werden.“
Außerdem hatte die Mutter ihr Verhalten u.a. damit begründet, daß der Vater die Tochter sexuell mißbraucht habe, was aber durch eine Beweisaufnahme nicht bestätigt werden konnte. "Das Recht des Kindes auf persönlichen Kontakt zu beiden Elternteilen läßt sich, wie in der Vergangenheit deutlich geworden ist, im vorliegenden Fall nur verwirklichen, wenn das Sorgerecht auf den Antragsteller übertragen wird.
Zugegeben, das mit dem Sexuellen vorwürfen, ist bei uns ja eh nicht der Fall, vom Inhalt her aber sehr identisch, denn meine Ex verweigert mir auch den Zugang.
Bestes Beispiel in der Vergangenheit, vorletztes wochenende. Da nahm Sie die kleine einfach mit an die Oststee, wohlbemerkt wusste Sie das die Verhandlung ist. Ich denke mal dort fand Sie zeit intensiv auf die kleine einzureden.
Sie weiß schon ewig das dies mein Wochenende ist und dennoch darf ich Sie wieder nicht sehen. Ist doch klar das ich meiner Tochter nicht verbiete an die Ostsee zu fahren, das erste mal dort... die kleine hat sich tierisch gefreut darauf. Welches Kind würde das wohl ablehnen...
Verdammt.. Donnerstag hab ich die Termine bei den Anwälten.... hoffe die können mir helfen!
Urteile aus den frühen 90er-Jahren für sind gänzlich ungeeignet, die heutige (Un-)Rechtsprechung darzustellen, weshalb du dich mit damit nicht beschäftigen solltest. Nahezu alleinig ausschlaggebend ist das recht frische Urteil des BVerfG.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
*vollquoting gelöscht*
Wo finde ich sowas?
...
...
http://www.vatersein.de/modules.php?name=Topics << ? hier?
Gibts noch andere Seiten wo ich sowas finden kann?
Jep. Genauer: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1660.html
Wichtig hierbei: In Sorgerechtsstreitigkeiten ist auch zu berücksichtigen, dass die Abwägung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. November 2005 - 1 BvR 2349/05 -, nicht veröffentlicht; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 945/07 und 1 BvR 1174/07 -, nicht veröffentlicht).
Gibts noch andere Seiten wo ich sowas finden kann?
Das Internet ist voll damit. Einfach Tante google bemühen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
*vollquoting gelöscht*
danke dir, bin schon seit stunden fleissig am googeln 🙂
danke dir, jetzt bin ich etwas schlauer, werde mir alles mal notieren!