Sorgerecht für den ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Sorgerecht für den Vater!!!

 
(@dinastar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich hoffe das mir jemand was dazu sagen kann:

Mein Lebensgefährte ist noch in der Trennungszeit wird aber in den nächsten Monaten die Scheidung endlich in Angriff nehmen.
Seine Noch Frau hat derzeit die Kinder.
Sie hat in der Vergangenheit heftige Schwierigkeiten mit dem ältesten gehabt.Sagt von sich selbst das sie der Erziehung nicht gewachsen ist, gibt dafür aber dem Kind die Schuld und schleppt seit neuesten das Kind von Psychologe zu Psychologe ebenfalls zum Jugendamt. Sie gibt auch dem Vater die Schuld weil er angeblich sich nicht darum kümmern würde, was aber nicht stimmt. Wir haben fast jedes Wochenende die Kinder von Fr-So bei uns. Waren sogar jetzt erst 3 Wochen mit Ihnen in Urlaub wie auch in allen anderen Ferien auch.Sie hat einen Freund nach dem anderen und immer wenn sie Stress hat müssen die Kinder leiden, was sie aber nicht zugibt.Der Älteste ist in der restlichen Freizeit ausschließlich bei oma u opa. Flüchtet also permanent.Vor kurzem haben wir erfahren das sie die Kinder zur Erziehung "Haut". Stück für Stück erzählen die Kinder nun. Nun hat sogar im Urlaub der 4-jährige erzählt das Mama ihn haut. Bei uns und bei oma u opa sind nie, wirklich nie Schwierigkeiten. Die Kinder sind umgänglich wir reden viel mit Ihnen und es läuft gewaltfrei.Der Älteste ist mittlerweile den Ärtzten bekannt als schwer erziehbar durch ihre Angaben.Therapie wird nun vorgeschlagen. Wir wollen schnell handeln bevor er aus diesem Kreislauf nicht mehr herraus kommt ausserdem hat er schon oft gesagt das er lieber bei und bleiben möchte. Sie weigert sich aber. Sie hat dann meinen Lebensgefährten mittels Jugendamt zum Termin hinzitiert. Er hat versucht alles zu dementieren was sie sagte, natürlich ohne schmutzige Wäsche zu waschen. Aber die Bearbeiterin vom Jugendamt war zum Schluss eher hilflos weil sie nicht wußte wem sie glauben sollte. Sie sagte nur das sie nicht zustimmen würde das die Kinder von der Mutte wegkommen und das sie aufgrund der angeblichen auffäligkeiten des ältesten eher therapien und andere Schulen vorschlägt!! Also kann sie die Situation nicht wirklich einschätzen.Nun hat tatsächlich der 4-jährige im urlaub gesagt das er nicht zurück zu mama will weil sie ihn "haut" und immer schimpft.
Haben wir eine Chance die Kinder gerichtlich zu uns zu bekommen damit endlich Ruhe einkehrt. Wir haben auch schon überlegt wie wir alle Umstände (Beruf/Wohnung) den Kindern anpassen etc.
Was können wir nun tun?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2004 22:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo dinastar,

willkommen in unseren Reihen.

Uff, die Geschichte kenne ich aus eigener Erfahrung. Warte bitte bis morgen. Ich schließe mich mit mel morgen früh zusammen. Wir melden uns dann.

Zunächst noch ein paar Fragen:
- Wie alt sind die beiden Kinder?
- Seit wann sind die Eltern getrennt?
- Besteht GSR?
- Ist das ABR ggf. vergeben?
- Wie ist eure Wohnsituation?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2004 23:00
(@dinastar)
Schon was gesagt Registriert

hallo deep thougt,
die beiden sind 10 + 4 jahre alt.
die beiden sind seit 2 jahren getrennt.
sie lebt in dem geneinsamen haus kostenlos obwohl noch genug verpflichtungen darauf sind die er zahlt. mein freund hat das damals wegen der kinder so gemacht. sie bekommt ein auto bezahlt das handy etc. nur die nebenkosten außer strom zahlt sie.
wir wohnen in einer sehr großen 2-zimmer wohnung.
würden aber für die kinder etwas größeres suchen.
die großeltern haben sich bereit erklärt nach kita und schule für die beiden da zu sein bis wir von der arbeit kommen.
aber ...ähem...:was ist GSR uns ABR?

fragendliebschau.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2004 23:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wegen der Abkürzungen guckst du mal ins Lexikon Familienrecht unter "A" wie Abkürzungen. Jaja, wir haben viiiiiel zu bieten hier. 😉

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2004 23:12
(@dinastar)
Schon was gesagt Registriert

also bisher ist das sorgerecht noch gemeinsam geregelt,
das aufenthaltbestimmungrecht ist nicht wirklich bisher vom anwalt angetastet worden, gibt also noch nichts schriftliches darüber. die beiden leben getrennt aber die scheidung ist eben noch nicht eingreicht worden. nur der unterhalt ist bisher vom anwalt geregelt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2004 23:19