Hallo ihr Lieben,
beim Stöbern hab ich folgendes gefunden:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=15507
kurzer Abriss
- Mutter ist psychisch krank und hat Kind mit Jugendamt gegen den Willen des Vaters in eine Pflegefamilie abgegeben
- Unehelicher Vater darf Kind kaum sehen
- Nach vier Jahren und etlichen Gerichtsverfahren bekommt Vater das alleinige Sorgerecht, erweiterte Umgänge und darf das Kind wohl ab September zu seiner Familie holen
Mutig, mutig. Rechtsbeschwerde ist nicht zugelassen.
Grüßle
PvF
Hallo,
ich habe das gerade durchgeackert und muss auch feststellen, dass es ein sagenhaftes und wirklich sehr ausgewogenes, alles bedenkendes Urteil ist. Der Vater hat aber auch wirklich einen optimalen Weg gefunden, insbesonders dadurch, dass er auf einen abrupten Wechsel verzichtet. Da zeigt sich wirklich, wie wichtig es ist, sich strikt am Kindeswohl zu orientieren, wenn es um Sorgerechtsfragen geht.
Das Gericht hat zudem wirklich alles und von allen Seiten beleuchtet, Respekt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."