Sorgerecht II
 
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Sorgerecht II

 
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

ich habe in der Vergangenheit versucht, das GSR gegen den Willen der KM zu bekommen, siehe auch hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-21476-start-25.html

Kurzform: FG hat Antrag abgelehnt, OLG auch, keine weiteren rechtl. Schritte zugelassen. Schluss mit lustig.

Zu dieser Zeit lebte KM jedoch mit Sohni in BW, 550 km von mir entfernt. Nun ist aber die KM mit meinem Sohn zwischenzeitlich wieder nach Berlin zurückgezogen und lebt hier seit Sep. 2011.
Dies ist eine neue Situation. Alle Umgangsurteile sind leider hinfällig, meiner Meinung nach aber auch das Sorgerechtsurteil, da sich die Situation grundlegend geändert hat:
KM und Sohn wohnen nun in unmittelbarer Nähe; eine Mediation war vorher aufgrund der Entfernung nicht möglich; seit dem letzten Umgangsurteil Okt/2010 wurde der Umgang ohne größere Probleme
ausgeübt, in Berlin ein Umgangsregelung erarbeitet, an die sich gehalten wurde und einvernehmlich auch abgewichen wurde (alledings nur in eine Richtung, ist klar).

Ich erwäge nach dem Sommer einen neuen GSR-Antrag aufgrund der neuen Umstände. Wie seht Ihr das? Bevor ich meine Anwältin kontaktiere würde ich gerne diese Idee zur Diskussion stellen.

LG,
Mux

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2012 14:58
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Mux,

ich denke, dass insbesondere die Tatsache, dass jetzt Berliner Richter zuständig sind, einen Unterschied machen könnte.
Es könnte aber sein, dass das letzte Urteil über das SR zu kurz zurückliegt. Aber eigentlich gibt es ja nicht viel (außer Geld und Nerven) zu verlieren. Wenn Dein neuer Antrag jetzt abgewiesen mit Verweis auf kurz zurückliegende Entscheidung wird, kannst Du danach immer noch warten.

Argumentieren könntest Du auch damit, dass sich Dein Sohn jetzt auch im Schulalter befindet und für den Kontakt der Eltern mit der Schule das SR immer eine wichtige Rolle spielt (Zeugnisse, Lehrergespräche etc.).

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2012 15:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die Ablehnung des GSR's wurde ja im Beschluss irgendwie begründet. Wurde denn hierbei die Entfernung als (mit-)ausschlaggebend erwähnt? In Deinem Fall ist doch die Zerstrittenheit der ET der Knackpunkt. Somit sehe ich keine wirkliche Chance, an dem GSR-Beschluss was zu ändern, zumindest nicht dann, wenn es bei den damaligen Sachvorträgen bleibt. Einzig und allein der andere Gerichtsort könnte was bewirken, wenn denn überhaupt Deine Klage angenommen wird.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2012 17:11
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Ich würde mir nach der Vorgeschichte da keine allzu großen Hoffnungen machen.
Das BGH hat sehr klar entschieden das, wenn keine Kommunikation zwischen den Eltern möglich ist, es dem Kindswohl entspricht wenn eben nur einer - die Mutter - das alleinige Sorgerecht bekommt.
Dies auch in dem Fall wenn dies dann genau der Elternteil ist der die Kommunikation blockiert.
Selbst wenn jetzt theoretisch eine Mediation räumlich möglich wäre, dann langt ein "kein Bock" von der KM und das Thema GSR ist komplett durch ...

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2012 17:49
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

wie hat sich denn das "Verhältnis" bzw. die Kommunikation zu der Mutter Deines Kindes entwickelt, seit beide wieder in Berlin wohnen bzw. seit dem OLG-Urteil (ist ja immerhin schon wieder 10 Monate her)?

Ich sehe es nicht so negativ wie meine Vorschreiber:
- räumliche Nähe
- regelmäßiger, stabiler Umgang
- Berliner Gerichtsbarkeit
- Kind bereits in der Schule

Gruß
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2012 17:59
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Mux,

ich finde auch Du solltest einen neuen Versuch unternehmen.  Beschlüsse sind ja nicht für die Ewigkeit in Stein gemeißelt. So wie die Mutter immer wieder neue Anträge stellen kann, weil sich die Situation geändert hat, kann ein Vater das auch.
Du musst nur begründen, warum sich die Situation gebessert hat. 10 Monate dürften schon ausreichend sein. Mein RA meinte mal, dass wenigstens 6 Monate seit dem letzten Beschluss vergangen sein sollten....

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2012 19:50
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Die Vorgeschichte ist eine Hypothek. Dennoch, wenn sich einige Punkte durch die Lebensverhältnisse numehr anders darstellen, kann man einen neuen Anlauf wagen.

Allerdings ist bereits über das SR entschieden worden bis zum OLG. Daher müßte m.M. nach dein Vortrag gute Gründe dafür liefern, dass die Schwelle des §1696 erreicht wird. Das wird ohne gute Vorbereitung und Schaffung von Anhaltspunkten und glaubhaften Niveauverbesserungen der elterlichen Kooperation nur schwer gelingen. Dazu geht aus deinen Schilderungen wenig hervor.
Die ganze Kraft würde ich daher erst mal in diese Vorbereitung stecken, bevor ein neuer gerichtlicher Antrag wirklich Sinn macht.

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2012 19:52
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich bin immer dafür das GSR zu beantragen, in diesem Fall würde ich aber vieleicht erst die KM vorsichtig darauf ansprechen und Ihre Reaktion mit in die Entscheidung einfliessen lassen, ob eine Klage angestrebt werden soll oder nicht.
Denn jetzt läuft gerade alles mit Umgang und die Kommunikation kann daher i.M. auch nicht so schlecht laufen wie vorher.

Eine Klage, die aus dem Nichts kommt könnte m.E. die Mutter wieder ''umstimmen'' und den Umgang erschweren.

Ich würde daher mit Fingerspitzengefühl daran gehen, um nicht den Umgang, der gerade so läuft, wieder zu gefährden.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2012 20:38
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ich bin mir nicht sicher, ob es überhaupt erneut möglich ist. Die rechtskräftige Entscheidung des OLG zum Sorgerecht ist vielleicht keine Momentaufnahme, oder Entscheidung für kurze Zeit, die man mit "Änderung der Umstände" aushebeln kann. Das könnte ich mir bei Umgang vorstellen, aber bei einer entscheidung zum Sorgerecht? Da steht ja sicher auch nichts (zumindest indirekt) darüber in der Urteilsbesgründung, dass andere Umstände einen erneuten Versuch möglich machen, oder?
Das ist aber nur so aus dem Bauch heraus.

Und wenn ich es recht überlege, alle Verbesserungen, die du beschreibst, würde ein Richter, wenn überhaupt eine erneute Klage zugelassen wird, dann wegwischen mit " ja aber wenn es jetzt mit der Kommunikation besser klappt, warum haben Sie denn nicht mal darüber kommuniziert?"

Der einfachst Weg wäre natürlich die Km irgendwie diplomatisch dazu zu bringen, ihre Zustimmung zu geben. Also, einfach mal fragen :question:

Ein erneuter gerichtliche Auseinandersetzung würde ich auch deshalb eher scheuen, weil mir das Funktionieren des Umganges derzeit einfach wichtiger erscheint. Da durch festigt sich ein Band zwischen euch, das die KM - ob nun mit oder ohne GSR - nie mehr durchtrennen kann. Meinst du nicht auch?

...sind so meine spontanen Überlegungen...

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2012 21:21
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

vor kurzem hier passiert: junge Mutter von drei kleinen Kindern verstirbt plötzlich, Vater (intakte Beziehung) hat kein Sorgerecht. War ein schwieriger Weg für ihn seine Kinder behalten zu dürfen. Als Argument meiner Meinung nach nicht von der Hand zu weisen, was passiert mit den Kindern, wenn Mutter verstirbt/ verunfallt/ Pflegefall wird. Vielleicht hilfts.

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 19:48




 Mux
(@mux)
Registriert

Liebe Mitstreiter,

ich verabschiede mich für zwei Wochen in den Urlaub. Irgendwie zu kalt hier!  😉

@oldie: Ja, die Entfernung wurde nicht als Begründuing genannt, sondern die Zerstrittenheit, festgemacht an den Umgangsurteilen. Nur, die Zerstrittenheit gibt es nur, wenn ich was will, ansonsten kein Problem. Wichtig wäre herauszukriegen, mit welcher Begründung und überhaupt man das Verfahren nochmals aufnehmen kann.

Mich drückt es halt an einigen Punkten, die den Umgang betreffen. Bis jetzt habe ich es hingenommen, um mir die Chancen für Sorgerecht nicht vollständig zu verbauen.

Jetzt habe ich erst mal meinen Sohn für zwei Wochen, Deutschland ist im Halbfinale  :thumbup: und morgen geht´s ab in die Sonne. Könnt alles schlimmer sein...

Gegen die Familienungerechtigkeit wird nach der Sommerpause angekämpft...

Bis denn,
Mux

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2012 01:43