Sorgerecht übertrag...
 
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Sorgerecht übertragen... nun fordert das Jugendamt...

 
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Hallo!  🙂

Mein LG hat seiner Ex-Frau ein Schreiben aufgesetzt, in dem er ihr das alleinige Sorgerecht übertagen möchte.
Sie ging damit zum Gericht und besprach sich mit einem Richter.
Ich weiß nicht ob das so einfach geht aber sie hatte sich bereits vorab an die zuständigen Behörden gewandt um das abzuklären.

Nun soll ja das Sorgerecht in beidseitigem Einverständnis ihr alleine übertragen werden.
Aber jetzt haben beide Parteien ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, sie sollen zu einem Termin erscheinen wo das Sorgerecht besprochen wir.
Zudem soll die Kindsmutter den 5-jährigen Sohn mitbringen.

Allerdings wollen weder Mutter, Kind noch Vater den Kontakt zum Kind wieder aufbauen und dem Kind keinen Stress zumuten. Kann das Jugenamt ein Treffen zwischen Vater und Kind erzwingen?
Was können die bei diesem Termin verlangen? Was verspricht sich das Amt davon?
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung!

Sonnige Grüße sendet Hallgrim

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2006 14:14
 Uli
(@Uli)

Die Übertragung des Sorgerechtes ist eine Angelegenheit, die nur bei Gericht in mündl. Verhandlung entschieden werden kann. Hier ist immer auch das Jugendamt Partei und muss gehört werden. Das Jugendamt kann sich aber nur zu etwas äussern was es kennt.

Hier besteht sicher die Möglichkeit getrennter Termine: einmal Mutter+Kind und einmal Dein LG. So wurde es bei meinen Kids auch immer gemacht, um ein Zusammentreffen mit der Mutter zu vermeiden.

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2006 14:32
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Da sind wir aber beruhigt.
Ist es denn zwingend dass das Kind dazu aussagt?
Der Kleine ist gerademal 5 Jahre alt und hat seinen leiblichen Vater mit 3 1/2 das letzte Mal gesehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2006 16:14
 Uli
(@Uli)

Einfach mit denen telefonieren und die Situation erklären.

Die wollten für den jüngsten Sorgerechtsantrag meiner Ex, bei dem diese nur unseren Sohn zurückhaben möchte, auch meine Tochter anhören. Ich habe denen dann erklärt, dass dies sicher wenig sinnvoll ist, da ich meiner Tochter aus nachvollziehbaren Gründen von dem Antrag der Mutter nix erzählt habe. Das wurde auch sofort eingesehen und so musste ich nur mit meinem Sohn kommen.  Die Jugendamtsmitarbeiter haben so ihre Standardtexte im Kopf, gerade dann, wenn ihnen der konkrete Fall nicht besonders bekannt ist.

Uli

p.s. vielleicht hattest Du es schon geschrieben, aber ich habe es im Moment nicht im Kopf: Warum möchte Dein LG denn das Sorgerecht abgeben und keinen Kontakt zum Kind halten?

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2006 16:49
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Der Kontakt zwischen Sohn und Vater bestand nur kurze Zeit und war aus psychologischer Sicht schädlich für das Kind das dieser in seiner "normalen" Familienkonstelation gestört wurde.
Kurz gesagt.. die KM hat seit Jahren einen anderen Mann (Papa) und dieser hat ein festes Vater-Kind-Verhältnis... daher wurde der Entschluss gefasst den Jungen fest in diese Familie zu integrieren und eine Stiefkindadoption durchzuführen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2006 17:03
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Hallo erstmal,  🙂
Mein LG möchte seiner Ex-Frau dass alleinige Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn (5) übertagen.

Nun forderte das JA einen Termin zur Absprache. Dieser Termin wurde vom Gericht veranschlagt.

Was kann das JA dort wollen?
Wenn sie beide Parteien einig sind dürfte es doch keine Probleme geben oder?
Kann das Jugendamt eine Sorgerechtsübertragung verweigern?
Was erwarten die dort von einem?

Ich frage, weil die KM sehr verunsichert ist und Angst hat, dass ihr Steine in den Weg gelegt werden.
Sie ist neu verheiratet und ihr Ehemann möchte den Jugen adoptieren.
Das Einverständis des KV hat sie und er wird sie dabei auch unterstützen.
Aber wie gesagt.. man hat Angst dass das JA nicht zustimmt....
Kennt sich jemand aus?
Liebe, sonnige Grüße sendet euch Hallgrim
 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2006 13:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

hab dein neues Topic mit dem vorhandenen zusammen geführt.  😉

Das JA wird über dei Folgen aufklären und über Verlauf als auch Ergebnis des Gespräches dem Gericht berichten.

Es sollte von seiten des KV an das Gericht geschrieben werden, dass im Schriftwege entschieden werden kann, da sein Einverständnis vorliegt.

Verstehen kann ich das alles immer noch nicht, muss aber auch nicht sein...

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2006 13:49
(@taccina)
Registriert

Hallo Hallgrim,

nee ich denke nicht, ads das JA da Ärger macht.
Ich denke, das wird ein reines Informationsgespräch werden und dann wird das ganze, nach einer Bedenkzeit wohl besiegelt werden.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2006 13:50
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Danke DeepThought

Nun, es wurde schon ein Schreiben an das Gericht geschickt, daraufhin kam das JA an... nun, wir werden sehen was die Herrschaften von den Beiden erwarten. ich geb euch dann auf jeden Fall Bescheid!

Vielen Dank!  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2006 15:30