Hallo,
ein Freund braucht einen guten Rat,
Der KinderVater (7 jährige-Sohn) geht ins Ausland. Die Mutter möchte eine Vollmacht so dass sie alle Entscheidungen treffen könnte ohne das Erlaubnis des Vaters. Der KV möchte gerne diese Vollmacht erteilen. Sie erzählt der einfachste und schnellste Weg ist das alleineige Sorgercht zu beantragen um eine solche Vollmacht zu bekommen.
Muss das Familiengericht diese Vollmacht erteilen? Gibt es nicht andere möglichkeiten diese Vollmacht zu erteilen? Kann man nicht so was selbst machen? Darf sie nicht automatisch jede Entscheidung treffen wenn der KV im Ausland wohnt? Braucht sie eine solche Vollmacht überhaupt? ( bis jetzt hat sie nie ein Unterschrift gebraucht).
Danke im Voraus für Ihre Hilfe.
Samm
Hallo Samm,
sind der KV und die KM verheiratet oder besteht gemeinsames Sorgerecht (vermutlich ja)?
Ist eine dauerhafte Trennung geplant?
Ich frage deshalb weil ich mich auch mit einem meiner 3 Söhne 1 Jahr im Ausland aufgehalten habe und mein Ehemann weder irgendeine Bescheinigung brauchte noch ich eine gebraucht habe und ich auch keine ausgestellt habe.
Viele Grüße
Susi
Tja, das hat sich die KM aber fein ausgedacht.
Für SIE ist es in der Tat am einfachsten wenn sie alleiniges Sorgerecht hätte.
Das braucht sie aber nicht, eine Vollmacht reicht völlig aus - wenn überhaupt jemand jemals danach fragt.
Der kleine aber feine Unterschied ist folgender: Eine Vollmacht kann man bei Bedarf widerrufen.
Ist das Sorgerecht einmal weg, dann kommt es niemals wieder !
Hallo,
KV und KM sind seit 5 Jahren geschieden und haben gemeinsames Sorgerecht. Der KV wird wahrscheinlich für immer weg von Deutschland( nach Portugal) gehen. Er möchte guten Kontakt mit sienem Kind haben. Sowieso das alleinige Sorgerecht bekommt sie nicht so einfach wenn Vater und Kind eine normale Beziehung haben. Oder?
Gruß und Danke für Ihre Antworten.
Samm
Hallo,
wenn die Sache so ist, dann sollte Dein Freund aufpassen, dass er nicht ganz "entsorgt" wird.
Portugal ist zwar nicht sooo weit weg aber mehrtägige Busreisen sind auch nicht so einfach und fliegen kann man auch nicht aller 14 Tage.
Ich denke wichtig ist einen vernünftigen Umgangsplan aufzuschreiben, sich bereit erklären notwendige Vollmachten zu geben. Es macht wenig Sinn sich von Protugal aus z.B. in die Schulwahl einzumischen.
Aber falls derartige Vollmachten wirklich mal gefragt sind, dann kann man sie immer geben,z.B. auch per Fax, E-Mail und mit telefonischer Bestätigung, über Skype wenn man ihn persönlich sehen will.
Also nichts überstürzen und auf keinen Fall in vorauseilendem Gehorsam das Sorgerecht abgeben.
Viele Grüße
Susi