Sorgerecht vor der ...
 
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Sorgerecht vor der Geburt.

 
(@tobi3)
Schon was gesagt Registriert

Hallo miteinander,

ich bin nicht verheiratet und erwarte in einiger Zeit ein Kind. An diesem Wochende hat mir ein Freund (der schon schlechte Erfahrungen mit dem Vatersein gemacht hat) empfohlen schon vor der Geburt mitbestimmung beim Sorgerecht über das Jugendamt zu beantragen.

Meine Frage ist jetzt. Ist das möglich? Wie muss ich vorgehen? was wird mir dadurch gesichert?

Vielen Dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2005 10:38
(@teufelchen7568)
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Hallo!
Biste nun männlich oder weiblich lach wenn du das Kind bekommst 🙂
Wie dem auch sei...ohne die Zustimmung der KM wirst Du kein gemeins. Sorgerecht bekommen die KM hat automatisch das alleinige Sorgerecht.

Gruß Teufelchen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2005 10:40
(@tobi3)
Schon was gesagt Registriert

ich bin männlich 😉

Vielen Dank für die schnelle Antwort. d.h. ich müsste mich mit der werdenen Mutter irgendwie einigen das sie das gem.Sorgerecht unterschreibt, damit ich auch mitspracherechte erhalte.

Weißt du vielleicht auch wie dieses Schreiben offiziell heißt, damit ich das im Netz mal nachschauen kann, oder gibt es das nur beim Jugendamt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2005 10:48
(@teufelchen7568)
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Hallo!
Ja, dh die KM muß mit auf das Jugendamt und zustimmen das Du das halbe Sorgerecht bekommst. Ohne die KM geht nix.
Hm gute Frage...schau einfach mal unter Sorgerecht nach bzw gemeinsames Sorgerecht oder Sorgerechtsvereinbarung. Ich weiß nicht mehr so genau wie das heißt.
Dies wird dann halt beurkundet auf dem JA und gilt.

Gruß Teufelchen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2005 11:46
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo Tobi,

sei gewarnt davor, dass manche JA noch nicht einmal die Vaterschaft vor der Gebrut anerkennen. Ich war mit meinem Ex damals kurz vor der Geburt da. Hochschwanger und wollte das machen. Und was haben die mir gesagt? Kriegen Sie das Kind erst mal. Man weiß ja nie was so bei der Geburt passieren kann mit dem Kind.

Super, oder?

Ansonsten heißt das Ding Sorgerechtsvereinbarung und die Mutter muss zustimmen.

LG
Biga

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Geschrieben : 06.06.2005 16:23
(@baerliner)
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Ich hatte das damals so begründet, das ich dann das Kind bekomme, falls Ihr z.B. etwas bei der Entbindung passieren sollte. war vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsvereinbaurung in einem Ritt.

www.speziweb.de - Die Seite über mich, meine Tochter (auch über den Kampf um das erhalten des Sorgerechts) und meine Hobbys

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Geschrieben : 09.06.2005 20:14
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
baerliner hatte Recht gehandelt. Wenn die Ärzte eine Entscheidung benötigen hat der Vater ohne das Sorgerecht keinerlei Möglichkeiten der Entscheidung.
Bzgl. den JuÄmtern: stimmt auch. Die drängen häufig die KM in die Ecke, fragen, ob sie denn das auch wirklich wolle und zeigen negative Konsequenzen auf. Die offizielle Begründung lautete bei einem Freund von mir, dass das JuAmt sicher sein muß, ob die künftige Mutter auch tatsächlich weiß, was das gemeinsame Sorgerecht bedeutet und ob sie dies auch will. Also die werdende Mutter muß fest davon überzeugt sein.
Zusatz:
Bei der Heirat wird der Vater nicht gefragt, ob er weiß, was er denn da macht und ob er die Gesetze kennt. Seltsam, oder?
Gruß
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2005 00:37