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Sorgerechtsklage eingereicht

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(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

es gibt Neuigkeiten:

Ex hat seit jahren ein Hobby: Sie malt Bilder.Und das sogar ausgesprochen gut.....
Als mein Anwalt ihre letzten Lohnabrechnungen bekam meinte er zu mir dass da was faul sei.Mit ihrem Verdienst könne sie niemals
den Lebensstandard halten den sie momentan geniesst.Sie verdient angeblich nur noch 550 Euro netto.
Da sie sehr gut mit ihrem Chef kann und auch einige Zahlen in den Abrechnungen nicht stimmten kam mein Anwalt zu dem Schluss
dass a. die Abrechnungen "Gefälligkeitsbescheinigungen" seien und b. dass sie noch andere Einkünfte haben müsste.....
Er fragte mich ob es da was geben könnte und mir fielen spontan ihre Bilder ein.Schon in der Ehezeit hat sie hin und wieder mal eins verkauft,
selten unter 100 Euro.....

Nun,heute war eine Kunstausstellung in unserem alten Wohnort und Ex stellte dort auch einiges aus.
Ein bekannter von mir,den Ex nicht kennt, sah sich die Ausstellungen an.Er berichtete dass dort auch Bilder zum Verkauf angeboten werden.
Und ganz spontan kaufte er zwei davon.Ex drückte ihm noch eine Visitenkarte in die Hand,falls er noch weitere Bilder kaufen wolle......

Was meint ihr dazu? Gerichtlich verwertbar in Bezug auf Unterhaltsforderungen?

Gute Nacht,
Dreamteam

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2008 02:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dreamteam,

Was meint ihr dazu? Gerichtlich verwertbar in Bezug auf Unterhaltsforderungen?

ja, unbedingt. Allerdings nur, wenn man es dramaturgisch richtig anstellt. Zwei Szenarien:

Szenario 1. Du bist so begeistert über Deine Beweise, dass Du sie morgen Deinem Anwalt mitteilst. Der schreibt sie in seinen nächsten Schriftsatz, die Gegenseite bekommt Gelegenheit zur Stellungnahme - und dann waren diese 100 oder 200 EUR das erste und einzige Mal, dass Deine Ex überhaupt etwas verkauft hat. Nicht um Geld zu verdienen natürlich, sondern nur, um das teure Hobby Malerei (Leinwand, Farben...) ein wenig zu refinanzieren. Kein eigenes Einkommen. Bauchlandung für Dich.

Szenario 2: Deine Ex (bzw. ihr Anwalt) trägt vor, dass und vor allem warum sie Unterhalt will, sie beziffert ihre Bedürftigkeit in Form des Unterhaltsbetrages. Dafür muss sie auch ihre eigenen Einkünfte vollständig und wahrheitsgemäss (!) vortragen. Das lässt man sie tun, schriftlich und aktenkundig. Erst dann, möglicherweise sogar erst am Tag der Verhandlung bringt man ihre bewundernswerte Malkunst ins Spiel. War es nicht so, dass ihre tollen Bilder sehr begehrt sind? Bestimmt 5 oder 10 pro Monat. Über die Preise weisst Du nicht so genau Bescheid, aber zufällig hat ein Bekannter Dir am Tag zuvor erzählt, dass er vor kurzem zwei Bilder gekauft hat, für 100 Öre pro Stück. Hmmm...

Jetzt hat die Ex mehrere Probleme: a.) Sie hat schriftsätzlich falsche Angaben über ihr Einkommen gemacht; das ist faktisch Prozessbetrug. b.) Vermutlich hat sie "vergessen", dem Anwalt von den Bildern zu erzählen - damit stünde der vor Gericht dumm da, und das mag er gar nicht, denn der muss noch oft vor diesem Gericht erscheinen und glaubwürdig sein. c. Wenn das Ganze vor Gericht verhandelt wird, besteht die Gefahr, dass auch das zuständige Finanzamt grosse Ohren bekommt. So etwas fördert die Bereitschaft zu schnellen und aussergerichtlichen Einigungen ungemein.

Du siehst den Unterschied? Es kommt nicht nur auf das "Recht haben", sondern vor allem auf das richtige Timing an. Und nicht zuletzt: Man muss in der Lage sein, solche Erkenntnisse und Vorhaben ganz straight (ja, auch bei guten Freunden!) für sich zu behalten, bis man so ein Bömbchen platzen lässt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2008 05:09
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Guten morgen,

es gibt Neuigkeiten.......

vor einigen Wochen war die Verfahrenspflegerin im Haushalt der Ex und hat sich mit meiner Tochter unterhalten.

Am vergangenen Wochenende meldete sich die verfahrenspflegerin kurzfristig bei uns an.Auch hier sprach sie erstmal wieder mit meiner Tochter,dann
mir mir und meiner Lebensgefährtin.So weit so gut.
Am Montag (Tochter war wieder bei KM) rief meine Tochter mich abends weinend an.Sie hält es nicht mehr aus,Mama bedrängt sie ständig weil sie wissen möchte was Tochter der Vpflegerin erzählt hat.Es gab heftigen Streit zwischen Tochter und KM. Am Dienstag telefonierte Tochter mit V-pflegerin und erzählte vom letzten Tag.Mittags kam Tochter zu mir nach Hause (ich war auf Arbeit) und sagte zu meiner Lebensgefährtin dass sie nie wieder zur Mutter wolle,sie will bei uns bleiben..... V-pflegerin stellte Eilantrag "einstweilige Anordnung...." beim zuständigen Gericht. Gericht ordnet einen Tag später an dass Tochter bis zur Sorgerechtsverhandlung bei mir bleibt. Wir sind so happy...... KM kocht,gibt aber die nötigsten Klamotten für Tochter raus.....

Wie beurteilt ihr das?

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2008 09:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ups, das ist ja 'n Ding...

Unklar ist mir, ob die Verf.-Pfl'in ein eigenes Antragsrecht hat. Ich würde dies zunächst verneinen. Grundlage wäre ein Teilentzug des SR.

So grds. ist diese Entwicklung nicht die schlechteste und durchaus als Signal zu werten.

Wenn die KM die Sachen nicht hergibt - sch... was drauf. Versucht die Zeit zu überbrücken.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2008 00:20
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hi,

morgen hat meine Tochter allein Termin bei der Richterin,und Donnerstag ist Scheidungstermin.Schlafe nun schon jede Nacht recht unruhig.......
letzten Mittwoch hatte ich nochmal Gespräch beim Jugendamt.Die Sachbearbeiterin meinte dass Ex auch schon Termin bei ihr hatte und ausgesagt hätte dass sie einverstanden sei dass Tochter bei mir bleibt......
Aber: Gestern hatte ich wieder bösen Brief von der Gegenseite ans Gericht im Kasten,quasi letzte Stellungnahme:

Hier wird behauptet,Ex hätte die letzten 2 Wochen keinen Kontakt zur Tochter gehabt weil ich es unterbunden hätte.So ein Blödsinn,sie hat sich nie gemeldet....
Es kamen noch weitere Lügen wie z.B. dass Tochter sich gar nicht mit Tochter meiner neuen Partnerin verstehen würde und so weiter.... Alles Tinnef.
Zu guter letzt wurde ich noch durch den Kakao gezogen... ich hätte mich früher nie um Tochter gekümmert usw....
Dann stand da noch drin dass sie gern einen Gutachter hätte der herausfindet ob Tochter wirklich aus freien Stücken und eigenem Willen zu Papa will weil Ex meint ich hätte Tochter beeinflusst..... Boah,hoffentlich ist dieser Zirkus bald vorbei.
was meint ihr,kann an der momentanen Situation noch was verändert werden?

Liebe Grüße
dreamteam

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2008 23:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

entweder ist die Ex völlig von der Muffe gepufft oder ihr RA treibt ein ganz eigenes Spielchen. Bitte deinen RA um Stellungnahme mit dem Inhalt, dass zwecks Befriedung auf die substanzlosen Vorhaltungen nicht eingegangen wird und ferner die Rechtsvertretung der Ex sich nicht nachvollziehbar gegen den seitens der Ex anl. des JA-Termines zugestimmten Wechsel zu dir einbringt.

Was das Gericht draus macht, wirst du erst in der Verhandlung wissen. Ich tendiere nach wie vor dazu, dass das Pendel eher in deine Richtung ausschlagen wird.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 00:25
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hi,

ich denke mal es bleibt eh keine Zeit mehr um auf das Schreiben der gegenseite zu reagieren,denn in 3 Tagen ist schon Gerichtstermin.
Heute hat meine Tochter Termin bei der Richterin.bin gespannt was daraus wird.
Mit der Verfahrenspflegerin hatte ich mal kurz telefoniert nachdem der Antrag auf einstweilige Anordnung durch war.
Sie ist jedenfalls der Meinung dass meine Tochter unbedingt bei mir bleiben soll da Ex in ihren Augen eher nicht geeignet ist Tochter vernünftig zu erziehen und zu versorgen....

Bis bald

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2008 14:41
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hallo,

heute morgen hatte ich Scheidungstermin......
Hier mal die wichtigen Eckpunkte:

Tochter bleibt bei mir,ich habe das ABR
Es bleibt beim gemeinsamen SG

Ich bekomme das Haus,stelle Ex von allen Verbindlichkeiten frei.
Ich zahle Ex befristet auf 36 Monate monatlich 180 Euro,danach ist definitiv Schluss.
Für diese drei Jahre musste ich auf Unterhalt für das Kind verzichten (für mich kein Problem)

Alles in allem bin ich doch recht zufrieden mit allem.
Was meint ihr dazu?

Gruß,
glückliches Dreamteam 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2008 17:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn du zufrieden bist, mit der Vereinbarung leben kannst, dann sind auch wir zufrieden.  🙂 😉

Allerdings stellt sich wieder die Frauen-Präferenz deutlich dar: Ex bekommt EU, du die Schulden und keinen KU. Wobei der Verzicht nicht rechtswirksam ist. Du könntest mit Rechtskraft sehr wohl eine KU-Klage anstrengen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2008 19:01
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