Sorgevereinbarung, ...
 
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Sorgevereinbarung, Formular des VAMV

 
(@kellox)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

kurz zur Situation:
Bin seit März wohnlich getrennt von meiner noch Ehefrau, habe zwei Kinder (2 und 5) und ein gemeinsames Haus. Sind bis jetzt 6 Jahre verheiratet. Es gab bereits einige Sitzungen bei einer Trennungsberatung mit mässigen Erfolg, denn meine Ex möchte die Trennung nicht und kann sich nur schwer damit auseinander setzen. Wir sind aber soweit gekommen, dass wir eine Sorgevereinbarung für jedes Kind treffen.

Dazu hat sie ein Formular vom "Verband alleinerziehender Mütter und Väter" (VAMV) besorgt. Dieses kann man z.B. beim Jugendamt kostenlos beurkunden lassen, somit sollte das ganze Thema Umgangsrecht und Sorgerecht nicht mehr vor dem Richter landen (Kosten sparen).

Kennt jemand dieses Formular, hat jemand bereits Erfahrungen mit einer solchen Regelung, bzw. kennt jemand sie Situation beim Jugendamt um dieses zu tun?????

Oder was darf ich auf keinen Fall da wiederfinden....?? Redet das Jugendamt viel in die Regelung rein??? Wie wird der Kindesunterhalt festgehalten (% oder Euro) und wer legt die Höhe bei einem solchen Treffen fest? Kann ich das mit meiner Ex einfach so eintragen, schließlich steht ja die Lohnsteuerklasse 1 an, jeder weiß was das bedeutet.....

Ich bin soweit froh, dass meine Ex nun endlich eine solche Sorgevereinbarung mit mir ausarbeiten will, denn ich mußte bis jetzt mit viel Stress auf die jetzige Regelung hinarbeiten, die wir auch so umsetzen.

Danke schonmal.....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2005 13:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ganz konkret: Der VAMV ist der Feind. Wenn du dir den Namen noch mal ganz genau anguckst, wirst du erkennen für wen sie ihre Lieder komponieren. So steht der VAMV z.B. ein für ASR und ist der Meinung, Umgang ist für Kinder nicht gut. Das werden sie so direkt niemals offen sagen, doch ist es ihren Schundbroschüren nicht anders zu entnehmen.

Eine SR-Regelung ist nicht notwendig, da ihr da GSR habt. Punkt. Ausrufezeichen.

Wie ihr den Umgang gestaltet, liegt alleine bei euch. Dafür braucht ihr auch das JA nicht.

Grds. empfehle ich, das JA so lange es nur irgend geht aus allem raus zu halten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2005 13:29
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Es kommt ja immer auf die Situation an....solange sich Eltern mit GSR einigermaßen verständigen können und das Wohl der Kinder im Auge behalten, braucht es eigentlich keinerlei Vereinbarungen. Wenn aber die Kids z.B. auch als "Waffe" missbraucht werden, kann eine entsprechende Vereinbarung helfen. Nur dann ist es meist zu spät.... also nach meiner Einschätzung eher schwierig zu beurteilen und wirklich abhängig von der jeweiligen Fallkonstellation.

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2005 13:36
(@kellox)
Schon was gesagt Registriert

Zu meinem Verständnis, was bedeutet "GSR"???

Und, wenn VAMV der "Feind" sein soll, gibt es andere Wege, bzw. Formulare, um bestehende Regelungen festzuhalten und nicht über die Anwälte auszutragen???
Denn das wurde mir von meiner Anwältin empfohlen, wenn denn noch zu diesem Thema Einigung besteht. Und damit man sich nicht über verbale Regelungen später streitet, ist es doch bestimmt sinnvoll alles schriftlich festzuhalten. Und am besten so festzuhalten, dass es evtl. vor dem Familiengericht stand hält...., oder???

Ich versuche halt nur meinen Kontakt zu den Beiden zu festigen und nicht den Umgang auf den Rücken der Kinder auszutragen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2005 13:59
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, kellox,

und willkommen bei vatersein, dem forum auch für cornflakes-fans 😉 !

1. GSR = gemeinsames sorgerecht, ASR = alleiniges sorgerecht. das GSR ist bei verheirateten sozusagen der 'gesetzliche standard', deswegen bedarf es, wie deep schon schrieb, KEINER vereinbarung, wenn dies beibehalten werden soll (und das sollte es tunlichst zugunsten aller beteiligten!!). erst wenn einer von euch dem anderen das GSR 'wegnehmen' will, d.h. das ASR haben will/beansprucht, muss eine entspr. regelung gefunden werden. dies kann aber nur auf antrag und durch ein gericht geschehen.

2. vorlagen/mustervereinbarungen siehe z.b.: http://www.elternvereinbarung.de/

gruss und alles gute!
ulli

p.s.: hier noch ein nicht ganz unrealistischer kommentar zur sorgevereinbarung des VAMV:
http://www.vaeternotruf.de/sorgevereinbarung.htm

p.p.s.: und hier findest du den wortlaut der VAMV-sorgevereinbarung: http://www.vamv-berlin.de/download/sorgver.pdf . du wirst feststellen, dass da noch etliche (vor allem auch die finanziellen) knackpunkte sehr offen sind. umgekehrt ausgedrückt: wenn deine bald-ex dies vorschlägt, hat sie bereits vor augen, wie sie sich den vertrag vorstellt. und wenn dir da was nicht passt bzw. ihr deine vorstellungen nicht ........ 😛

[Editiert am 8/11/2005 von ulliberne]

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2005 14:12
(@kellox)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal danke für die schnellen Antworten!!!! Ich werde weiter das Forum nach weiteren Themen durchsuchen. :thumbup:

OK, das mit dem GSR war mir schon klar. Da gibt es auch nichts dran zu rütteln. Ich hätte evtl. diesen Beitrag unter "Umgang" erstellen sollen.... :question:

Es gibt ja bereits eine Umgangsregelung mit einem festen Terminplan der aus den letzten Sitzungen bei der Trennungsvereinbarung entstanden ist. Hauptsächlich ist das auf meinem Mist gewachsen und wurde von mir entworfen. Jetzt gilt es für mich halt, das ganze schriftlich und verläßlich festzuhalten, was auch vor Gericht gilt. Da suche ich halt den besten Weg.

Also die Inhalte sind ja geklärt, der Kindesunterhalt ist eh gesetzlich geregelt, fehlt nur noch das Formele......

Hintergrund dazu ist die Situation, dass meine Ex mir (noch) verweigert, dass meine Kinder meine neue Lebenspartnerin kennenlernen. Da kommen Drohungen, sie will das ASR beantragen. Und bevor es eskalliert will ich was schriftliches......

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2005 16:36
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

nun, auch mir dem ASR kann sie einen Kontakt mit der Lebensgefährtin NICHT unterbinden, da beim Umgang die Gestaltung desselben ausschließlich dem Umgangsberechtigten unterliegt. Ausnahmen gibt es nur bei begleitetem Umgang.

Die VAMV-Vereinbarung hinterläßt einen sehr gemischten Eindruck.
Zum einen fehlt der Hinweis, daß KU-Titulierungen bis zum 18. Lebensjahr begrenzt sein sollten (ab diesem Zeitpunkt muß das "Kind" selber fordern, außerdem sind üblicherweise beide Elternteile barunterhaltspflichtig, da keine Betreuungsleistung in diesem Sinne anfällt.)
Zum zweiten wird dort versucht, Sonderbedarf gleich mit zu zementieren, der selbst bei Gerichten zum Teil sehr unterschiedlich gehalten wird.
Zum dritten ist durch die Schlußklausel, im Streitfall bestimmte Vorgehensweisen zu verfolgen sicherlich sinnvoll, besagt aber auch, daß diese Vereinbarung nicht auf Haltbarkeit ausgelegt ist.

Direkt gesagt, ich würde mich mit derm KM zusammensetzen, etwas eigenes entwerfen und auch im Bewußtsein behalten, daß selbst mit Notarstempel und Gerichtsprotokoll der Inhalt bzgl. Umgang kaum einklagbar bzw. durchsetzbar ist.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2005 17:29