SR an neuen LG?
 
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SR an neuen LG?

 
(@arwen)
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Hi. Kurze Frage:

Kann die KM das Sorgerecht (oder einen kleinen Teil, wie sie sich ausdrückte) einfach so auf ihren neuen LG übertragen, wenn der KV kein Sorgerecht hat?

Ich bin nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere mich haben wollen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2004 13:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Arwen,

nein, das geht nicht. Sorgerechtsinhaber können die rechtlichen/Leiblichen Eltern sein oder ein vom Gericht bestellter Vormund. Bei Pflegekindern wird dies über das JA erledigt.

Hingegen kann sie den LG mit einer Vollmacht ausstatten, dass dieser Arztbesuche machen darf. Bei der Schule hat der LG egal mit welcher Vollmacht ausgestattet nichts zu suchen. Sollte dein LG zugegen sein, kann er die Verweisung des Raumes für dieses Herrn fordern. Ob's gut ist, lass ich mal offen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 14:06
(@arwen)
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Da mein Freund selber keine Vollmacht hat, ist dies wohl schlecht möglich.
Danke für die schnelle Antwort!
Könnte mein Freund denn Auskunft von der Schule erhalten, wenn er kein Sorgerecht hat?
Ich verstehe das noch nicht so ganz.

[Editiert am 6/12/2004 von Arwen]

Ich bin nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere mich haben wollen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2004 15:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Arwen,

ohne SR bist du rechtlos.

Du darfst nicht zum Arzt, nicht zur Schule, einfach nix. Sollte eine Person oder Institution sich gegenüber dem KV ohne SR äußern, könnte dies Konsequenzen für die Person/Institution haben.

Bzgl. der Pflichten ist man einem SR-Inhaber gleichgestellt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 15:29
(@arwen)
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Und was genau verändert dann eine Vollmacht?

Ich bin nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere mich haben wollen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2004 15:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mittels Vollmacht kann der Vollmachtsgeber der in der der Vollmacht genannten Person die Erlaubnis geben, Dinge zu tun. Beispielhaft der Arztbesuch oder das Anlegen eines Kontos/Sparbuches. Die Patientenverfügung fällt da ja auch drunter.

Gegenstand der Vollmacht kann die einmalige oder dauerhafte Erledigung von irgendwas sein.

Eine Vollmacht ist jederzeit durch den Vollmachgeber widerrufbar - ohne Begründung und ohne Gericht. Es ist eine Privatregelung die alleinig auf dem Vertrauen basiert, der Vollmachtinhaber wird das Thema im Sinne des Vollmachtgebers umsetzen/verfolgen/...

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 15:38
(@sandgren)

@arwen,
je nachdem auf was sie lautet vieles.
zb. arzt,der darf dann auch auskunft geben was mit dem kind ist,oder schule das die lehrer auch mit deinem LG sprechen usw.
wie gesagt ist die frage wie umfangreich sie ist.
gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 15:38
(@sandgren)

da war wohl jemand schneller und auch noch ausführlicher 😉
schmollender 🙂 gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 15:40
(@arwen)
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@sandgren: trotzdem vielen :heartpump: dank

und natürlich auch an deep thought

Ich bin nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere mich haben wollen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2004 15:49