Tag zusammen,
ich bin geschieden und habe ein Kind, das im paritätischen Wechselmodell lebt. Die Mutter arbeitet nu vehement daran, das zu ändern. Jetzt will sie auf Teufel komm raus durchsetzen, daß das Kind und auch sie eine holländische Staatsbürgerschaft bekommt, begründet mit was weiss ich wie.
Die Frage ist, was könnte es ihr bringen, wenn die beiden eine andere Staatsbürgerschaft annehmen?
Hallo, willkommen im Forum.
Meine laienhafte Antwort auf deine Frage wäre, dass es ihr nichts bringt. Vorausgesetzt, ihr seid alle deutsche Staatsbürger.
Innerhalb der EU herrscht Freizügigkeit, man kann größtenteils umziehen, wohin man will.
Möglich jedoch, dass es in den Niederlanden andere Gesetze und Rechtsprechung gibt, von der sich die Kindsmutter etwas erhofft, nachdem sie dorthin umgezogen ist.
Aber der Weg dahin ist weit, es ist kein leichtes Unterfangen, mal eben eine andere Staatsbürgerschaft zu erwerben.
Die Staatsangehörigkeit des Kindes bliebe auf jeden Fall auch deutsch.
Gibt es denn die Möglichkeit für die Mutter, auf die schnelle niederländisch zu werden?
Hallo Wrtlbrmpft,
Die Frage ist, was könnte es ihr bringen, wenn die beiden eine andere Staatsbürgerschaft annehmen?
Schauen wir mal, was die niederländische Wikipedia über das Wechselmodell zu sagen weiß: https://nl.wikipedia.org/wiki/Co-ouderschap
Viel gibt das nicht her, das vielleicht Wichtigste ist dieses hier: "Co-ouderschap is niet in de wet geregeld, waardoor ouders dit in samenspraak met elkaar moeten vastleggen" - d.h. "Das Wechselmodell ist nicht gesetzlich geregelt, sodass Eltern dies einvernehmlich festlegen müssen".
Allerdings, wenn wir mal ganz ehrlich sind, auch in Deutschland ist das Wechselmodell m.W. nicht im Gesetz geregelt, aber anders als noch vor zwanzig Jahren gibt es eine zunehmende Anzahl deutscher Richter, die das Wechselmodell zumindest als eine weitere Option in Erwägung ziehen, und dies ggf. sogar dann, wenn eines der beiden Elternteile dabei quer schießt. Wie die tatsächlich geübte Praxis an niederländischen Gerichten in dieser Hinsicht aussieht, weiß ich nicht.
Wie AFK auch schon gefragt hat: Welche Staatsbürgerschaft haben Mutter und Kind denn derzeit? Wenn es die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft ist, dann wird sie vermutlich sowieso keine Probleme haben, wenn sie sich dauerhaft in die Niederlande absetzen würde, jedenfalls nicht hinsichtlich der Staatsbürgerschaft; d.h. dann wüsste ich auch nicht, was sie sich von einem Wechsel der Staatsbürgerschaft an zusätzlichen Möglichkeiten erhofft. Und wenn sie eine andere als eine EU-Staatsbürgerschaft hat - so ganz ohne weiteres lassen die Niederlande einen dann aber auch nicht rein, siehe z.B. https://www.naarnederland.nl/ (ganz unten auf der Seite kannst du das auf Englisch umschalten).
Bleibt noch die Frage: Hast du eine Ahnung, warum genau es die Niederlande sein sollen? Wenn es ihr nämlich darum ginge, das Wechselmodell durch eine möglichst große Entfernung zu sabotieren, dann hätte sie auch innerhalb der EU noch ganz andere Möglichkeiten, z.B. Irland, Spanien oder Griechenland.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ist die Mutter Niederländerin? Dann hat das Kind sowieso die niederländische Staatsbürgerschaft, da dort ebenso wie in Deutschland das Abstimmungsprinzip gilt.
Ansonsten käme nur eine Einbürgerung in Betracht. Aber dafür müsste man m. W. dort leben.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Die Mutter ist Weißrussin, das Kind hat deutsche und weißrussische Staatsbürgerschaft.
Ich kann mir nur vorstellen, daß sie im Zuge der Einbürgerung für das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben kann und sich dann absetzt.
Ich kann mir nur vorstellen, daß sie im Zuge der Einbürgerung für das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben kann und sich dann absetzt.
Da Du mit der Dame offensichtlich verheiratet warst und Euer Kind (wie alt ist es denn?) wahrscheinlich zu Ehezeiten zur Welt kam, hast Du vermutlich das gemeinsame Sorgerecht und somit auch Aufenthaltsbestimmungerecht. Damit müsste meines Wissens erst mal Deine Zustimmung zu etwaigen Änderungen der Staatsbürgerschaft eingeholt werden.
Du könntest Dich mal bei Deiner Meldebehörde schlau machen und auch fragen, was Du tun kannst, um eine Ummeldung ohne Deiner Zustimmung vorzubeugen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!