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Stiefkindadoption und Namensänderung

 
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr Lieben,

ich habe zwar über das Thema Stiefkindadoption alles erdenklich mögliche versucht herauszubekommen aber leider finden wir keine Antworten auf unsere Fragen.

Die KM des Sohnes meines LG und er selbst möchten eine Stiefkindadoption durchführen.
Die KM ist neu verheiratet, hat ein weiteres Mädchen bekommen und ist mit dem Stiefvater schon über 3 Jahre zusammen, jedoch erst seit 1 Jahr verheiratet.

Nun hat mein LG ihr bereits schriftlich das alleinige Sorgerecht übertragen, die Annahme des Nachnamesn des Kindes vom Stiefvater zugestimmt.
Nun unsere Fragen.

- Müsste er weiterhin KU zahlen auch wenn das Kind den Namen des Stiefvaters trägt.
(Wir haben da mal was gehört, aber es ist uns unverständlich)
- Welche Schritte genau kommen im Verfahren der Adoption auf beide Parteien zu?
- Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden?
- Welche Vorraussetzungen beschleunigen das Verfahren?

Fragen über Fragen und ich hoffe ich könnt uns helfen.

Vielen lieben Dank im Vorraus!

Grüße senden Hallgrim und Markus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2006 15:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hallgrim,

ich versuch mal ein paar Punkte zu beantworten:

- Müsste er weiterhin KU zahlen auch wenn das Kind den Namen des Stiefvaters trägt.
(Wir haben da mal was gehört, aber es ist uns unverständlich)

Ja, denn die sog, Einbennung ändert rein gar nichts an den verwandtschaftsverhältnissen. Solange keine (Stiefkinder-)adoption erfolgt ist, ist und bleibt dein LG der rechtliche Vater mit allen Rechten und Pflichten.

- Welche Schritte genau kommen im Verfahren der Adoption auf beide Parteien zu?
- Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden?
- Welche Vorraussetzungen beschleunigen das Verfahren?

Voraussetzung is tschon mal, das die neue Ehe zwischen hier der KM und dem adoptierenden Stiefvater gefstigt sein muß. Das Gericht geht dabei üblicherweise von 3 jahren Ehe!, nicht Beziehung, aus.

Es muß zwischen dem Kind und dem annehmenden Stiefvater eine Vater-Kind-Beziehung entstanden sein.

Beschleunigend wirkt natürlich die Zustimmung des leiblichen Vaters, die kann einem Notar gegenüber bezeugt werden.

Es muß ein Verfahren vor dem Vormundschaftgericht eingeleitet werden, in dem die Adoption beantragt wird. Je nach Alter muß auchdas Kind zustimmen.

Der Antrag wird geprüft und es wird dem Kinswohl entsprechend entschieden. Allerdings reicht wohl nicht allein de Wunsch der Parteien zur Adotion aus.

Deep hat heute schon in nem anderen Threat links zu Urteilen betreff Adoption. Schaut euch die vielleicht mal durch. Ansonsten kann ich euch noch nen Link zu ner Seite über Adoption raussuchen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2006 16:04
(@taccina)
Registriert

Hallo Hallgrim,

Deinem LG ist schon klar, das er mit Freigabe zur Adoption, jegliche "Rechte" an dem Kind verliert?

Er ist dann zwar noch der biologische Vater, aber rechtlich ist dann der Adoptivvater der Vater des Kindes.

Solange das Kind nur den Namen des Stiefvaters trägt, aber nichts mit Adoption gemacht wurde, ist Dein LG natürlich noch zu Unterhalt verpflichtet.

Sollte der Stiefvater aber das Kind adoptieren, ist Dein LG im weiterem Leben nie wieder Unterhaltspflichtig für das Kind (das wäre dann der Stiefvater).

Zu den weiteren Fagen kannich Dir leider keine Antwortgeben.

Liebe Grüße
Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2006 16:05
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank!

Ja, meinem LG ist natürlich klar welche Folgen die Adoption hat.
Der Stiefvater kennt das Kind seit Geburt, ein Vater-Kind-Verhältnis zum Stiefvater ist beständige als das Vater-Kind / und Kind-Vater-Verhältnis zum leiblichen Vater, also meinem LG.

Die Sache wird also Schwieriger als wir gedacht haben.
Über die anderen Links kann ich leider bezüglich dieses Themas nichts finden, trotzdem vielen Dank dafür.
Telefonate mit der zuständigen Behörde brachten uns auch nicht weiter, aber wir möchten nicht auch noch für diesen Fall einen Anwalt einschalten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2006 16:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Schau mal unter http://www.adoption.de , da findest du einiges über Adoptionsgrundalgen und Vorgehensweisen

Diese Seite http://www.Stiefkindadoption.de beschäftigt sich auch damit, allerdings eher mit den Folgen

Hier nochmal eine offizielle Stelle: http://www.bundeszentralregister.de/bzaa/adop002.html

Ach ja, hoffe das es erlaubt ist deep, ansonsten lösch ichs und schicks per PN

LG Tina

[Editiert am 25/4/2006 von midnightwish]

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2006 16:15
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Ah, merci! 😀

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2006 16:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ach ja, hoffe das es erlaubt ist deep,

Jooooo, da sind wir nicht so pingelig wie andere Foren 😉 - So lange es keine Eigenwerbung ist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2006 16:25