Streit ums ABR- kom...
 
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Streit ums ABR- komme immer mehr ins Hintertreffen!

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(@kedde)
Schon was gesagt Registriert

Moin-moin!

Habe hier schon mal vor ca. 1 1/2 Jahren gepostet, da ich damals schon mich von meiner Frau trennen wollte.
Sie war damals in Nähe Berlin und hatte mir gedroht die Kinder ( jetzt 3+7 ) dorthin mitzunehmen. Ich hatte mir eine Wohnung genommen, bin damals aber, obwohl die Dinge wohl nicht so schlecht standen, vor drastischen Maßnahmen zurückgeschreckt und haber ihr vorgeschlagen, wir müssten uns über die Kinder einigen.

Ich zog also nicht aus, wir machten eine Paartherapie, sie brach sie ab, versuchten ein halbes Jahr später eine zweite, sie sagte vor dem ersten Termin ab, eine Dritte, nach einigen Gesprächen kamen wieder nur beleidigende Äußerungen. Für mich der Punkt nun endgültig einen Schlusstrich zu ziehen.
Ich mietete mir ab 1.7 eine 3-Zimmerwohnung an, die in direkter Nachbarschaft zur Schule liegt, an die mein Sohn jetzt kommen soll. Versuchte mit meiner Frau über einen Kompromiss zu verhandeln wurde alles abgelehnt.
Stellte schließlich Mitte Juli Antrag auf ABR.
Daraufhin Antrag auf ABR von ihr, samt Eilantrag auf einstweilige Zuweisung des ABR, da sie in eidestattlicher Erklärung neben anderen abstrusen Behauptungen anführt, sie befürchte, ich wollte ihr gewaltsam die Kinder nehmen. Ist in keiner Weise ausgeführt, was sie damit meint. Zeitgleich kündigt sie über ihren Rechtsanwalt an, ein Wohnungszuweisungsverfahren anstrengen zu wollen. Nach Beratung mit meinem RA ziehe ich tatsächlich aus( er meint das dem wahrscheinlich stattgegeben würde)
Gericht lehnt Entscheidung über den Eilantrag ab, geht davon aus, dass die Kinder einstweilig in der bisherigen Wohnung verbleiben. Termin für 1. Verhandlung 24. 8.
Dies wird von meiner Frau so interpretiert, dass ich die beiden  nur in der bisherigen Wohnung sehen kann, das sie in keinem Fall bei mir übernachten sollen, dass der Große in den Ferien nicht mit zu seinem Großvater fahren durfte.

Mein RA rät mir zum vorläufigen Stillhalten, um mich dann in der Verhandlung als verlässlichen, besonnenen Part darzustellen, der ich in der Ehe auch war.
Um die Grundsituation zu erläutern, wir waren acht Jahre verheiratet. In der ganzen Zeit hat meine Frau insgesamt wenig mehr als ein halbes Jahr gearbeitet, und das nicht weil sie nicht wollte oder hätte können. Wir haben beide einen nachgefragten akademischen Beruf, in dem es momentan möglich ist, fast überall eine Arbeitsstelle zu bekommen. Ich habe  beide Kinder weitgehend versorgt, solange sie klein waren, ausgenommen natürlich die Zeiten, in denen ich gearbeitet habe. Großer  mit 1 1/2 in die Tagespflege, da sie wieder arbeiten möchte. Ich bringe und hole ihn. Danach im Kindergarten, bringe und hole ihn auch.
Das gleiche beim Kleinen, er ist zu früh geboren, kommt mit 2 in Tagespflege, als meine Frau dann doch für das halbe Jahr bei Berlin arbeitet. Er fühlt sich dort auf Anhieb wohl. Ach so, das Geld, was sie damals verdient hat wurde nicht in den gemeinsamen Haushalt eingebracht, sondern sie hat es auf ihrem Konto gespart.
Im Jahr seit ihrer Rückkehr, hat meine Frau alles betrieben, um mich von den Kindern wegzudrängen, hat Fysio-und Ergotherapietermine umgelegt, ihn aus der Tagespflege einseitig herausgenommen, hat einseitig eine Pflegestufe für die Kinder beantragt, etc etc.

Hatte jetzt Gespräche mit Verfahrenspflegerin der Kinder.
War zwar sehr interessiert und nicht abweisend, meinte aber, das ich durch meinen Auszug ja Fakten geschaffen habe, die ich jetzt akzeptieren müsse. Auf die Frage, wie ich mich hätte verhalten solle meinte sie Aussitzen..., dabei bin ich ja gerade ausgezogen, um weitere Konflikte für meine Kinder zu vermeiden.

Gleicher Tenor bei Kompromis-suchendem Gespräch beim Jugendamt. Hatte das Gefühl, ich sollte zur Akzeptanz des Status quo gedrängt werden. Ihre Verweigerungen wurden dagegen nicht thematisiert. Gesprächsatmosphäre isgesamt eher freundlich, aber was nützt das, wenn anschließend doch nur nach Schema F vorgegangen wird

Habe von beiden aber noch nicht die Berichte.

Angesichts all dessen, was ich vorher für die Kinder getan habe, halte ich mich für die Hauptbezugsperson der Kinder. Bis zu Termin sind dann schon über 3 Wochen ohne Kinder vergangen, wenn dann noch irgendwelche Gutachten erstellt werden sollen, komme weitere Monate dazu. In der Zeit wird doch gerade eine neue Realitet gebildet, in der ich nurmehr am Rande vorkomme. Ich bin im Moment echt frustriert.  Ich habe eigentlich versucht Fehler zu vermeiden und im Moment scheint es mir als wenn mir trotztdem genau das passiert, was hier schon so oft beschrieben ist. Mir kocht die Galle hoch...

Sorry, musste das einfach mal los werden.

Könnt ihr mir irgendwelche Tipps geben.

Werde Euch auf dem Laufenden halten und konkretere Fragen stellen wenn die Zeit da ist.

Ich könnte noch weitaus mehr schreiben, aber das hier ist schon richtig viel. Fragt einfach, wenn etwas unklar ist.

Gute Nacht, bis dann.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2010 01:28
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Stellte schließlich Mitte Juli Antrag auf ABR.

Du stelltest den ABR Antrag, als Du bereits ausgezogen warst und die Kids bei Mama in der ursprünglichen Whg?

[Daraufhin Antrag auf ABR von ihr, samt Eilantrag auf einstweilige Zuweisung des ABR,/quote]
Logische Konsequenz.

sie in eidestattlicher Erklärung neben anderen abstrusen Behauptungen anführt, sie befürchte, ich wollte ihr gewaltsam die Kinder nehmen.

Standard. Liest kein Richter komplett. Inhalt ist unerheblich. Reicht aber, um von einem zerstrittenen Elternpaar auszugehen, was Grundvorraussetzung für die Übertragung des ABR alleinig auf einen von beiden ist.

Zeitgleich kündigt sie über ihren Rechtsanwalt an, ein Wohnungszuweisungsverfahren anstrengen zu wollen.

Was ist das für ein Verfahren? Dir wird dann eine Wohnung zugewiesen? Hab ich ja noch nie gehört...

Gericht lehnt Entscheidung über den Eilantrag ab, geht davon aus, dass die Kinder einstweilig in der bisherigen Wohnung verbleiben.

Dann ist Dein ABR futsch. Die Kids werden bei Mama wohnen bleiben und sie bekommt das alleinige ABR zugesprochen.

Dies wird von meiner Frau so interpretiert, dass ich die beiden  nur in der bisherigen Wohnung sehen kann, das sie in keinem Fall bei mir übernachten sollen, dass der Große in den Ferien nicht mit zu seinem Großvater fahren durfte.

Vollkommen falsch. Das Umgangsrecht hat überhaupt nix mit dem ABR zu tun.

Hatte jetzt Gespräche mit Verfahrenspflegerin der Kinder.

Wo kommt die VP her? Aus dem ABR Verfahren? Vom Gericht bestellt? Mit welcher konkreten Aufgabenstellung?

So wie ich das einschätze, wird Mama das ABR übertragen bekommen. An Deiner Stelle würde ich da keine Energien mehr rein stecken. Einfach nur ein "guter Vater" gewesen zu sein während der gemeinsamen Jahre, reicht nicht aus.

Worum Du Dich schnellstens kümmern solltest, ist eine Umgangsregelung. Was hast Du da bereits getan?

Und Du solltest versuchen einen guten Draht zu Exe zu behalten. Versuche Krieg zu vermeiden. Das wird Dir später mehr helfen als irgendwelche Gerichtsurteile, bei denen Du als Vater eh immer das Nachsehen haben wirst. Ausnahme Umgangsrecht. Dort sitzen wir am längeren Hebel und können uns meistens durchsetzen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2010 02:24
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

hey kedde,

DU bist ausgezogen = sehr großer fehler.

als mann hat man eh kaum ne chance und durch deinen auszug hast du die kleine chance noch etwas kleiner gemacht.

tja was nun? dieses abr gedöns hängt m.E. an vielen faktoren, ich bin damals nicht ausgezogen und hab mich auf die kinder konzentriert und km sich auf ihren neuen = mein glück. km wurde immer aggressiver da mir alles nichts ausmachte was sie auch versuchte ich hatte nach drei wochen einen relativ klaren blick und dann ein ziel....den kinder das in meinen augen bestmögliche zu bieten was eben trennungskinder haben können. das abr hab ich zwar nicht bekommen km auch nicht, aber ich habe eine elternvereinbarung, dass die kinder bei mir den lebensmittelpunkt haben...

nun zu dir, konzentriere dich auf die kinder und auf dein ziel, lasse es nicht mehr aus den augen und ordne diesem ziel alles unter, aber bleib du selbstm dein auszugsfehler wird dich weiter verfolgen,  also solltest du diesen als sehr sehr größes risiko analysieren und entsprechend "abschwächen". analysiere alles vor allem die km wo sind ihre schwächen was kann sie was kann sie nicht wo kannst du sie in die enge treiben, aber eben alles immer so, dass du noch in den spiegel schauen kannst, denn es geht um die kinder und wir reden gerade von der mutter der kinder egal was war es ist und bleibt die mutter.

lass dich durch nicths provozieren, behalte immer einen klaren kopf, such dir lieder raus wo du dich abreagieren kannst, welche wo du kraft schöpfen kannst und ein paar wo du auch einfach nur traurig sein kannst. rede rede rede viel mit freunden, bekannten, arbeitskollegen, sozialberater oder was auch immer.

sei zu allen komischen leuten (JA, VP; usw.) immer nett aufgeschlossen, aber achte darauf, dass du du bist und wahre die nötige distanz auch wenn du das gefühl hast, ey der/dem könnte ich vertrauen.

sichere, wenn es noch geht alles was du an unterlagen gebrauchen kannst alle papiere usw.

erstelle dir schnellstmöglich ein 100 %-iges betreuungskonzept für dich und die kinder, aber eines was nicht nur theoretisch ist sondern auch umsetzbar

viel bla bla und nu sind wir beim auszugsfehler, sieh zu, dass du weiterhin sehr sehr nahe und vor allem so oft wie möglich in der nähe der kinder bist, ich hatte damals den VP und JA auf KM angesetzt nach ihrem auszug, angeblich hatten dann die kinder keine zeit mehr für mich, nach zwei termin hatten sie wieder zeit und km bekam vom richter nochml eine drüber für die aktion. aber sieh zu, dass die enge bindung zwischen dir und den kinder nicht abreisst, denn es wird noch ein weiter weg sein.

ich wünsch dir viel glück, ausdauer und die nötige ruhe....

gruss zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2010 02:26
(@kedde)
Schon was gesagt Registriert

Moin!

Hier mal meine erste Kommentare!

DU bist ausgezogen = sehr großer fehler.

als mann hat man eh kaum ne chance und durch deinen auszug hast du die kleine chance noch etwas kleiner gemacht.

War mir auch bewußt, dank dieses Forums. Deshalb bin ich auch über ein Jahr wohnen geblieben bis es wirklich nicht mehr ging.

alles unter, aber bleib du selbstm dein auszugsfehler wird dich weiter verfolgen,  also solltest du diesen als sehr sehr größes risiko analysieren und entsprechend "abschwächen". analysiere alles vor allem die km wo sind ihre schwächen was kann sie was kann sie nicht wo kannst du sie in die enge treiben, aber eben alles immer so, dass du noch in den spiegel schauen kannst, denn es geht um die kinder und wir reden gerade von der mutter der kinder egal was war es ist und bleibt die mutter.

Keine Sorge. Bin vom Typ her eher besonnen und ruhig und käme nie auf die Idee, da irgendwelche Dummheiten zu machen. Wenn das jetzt anders rübergekommen ist, dann deshalb, weil ich echt unter Druck stehe und meine Wut mal irgendwo raus muss. Ist ja gerade so dass ich mich versucht habe ordentlich zu verhalten und sie nicht.

Auf die Kinder konzentriere ich mich schon, seit diese geboren sind. Wie gesagt, ich war bisher die Hauptbezugsperson. Mein Vater sagte immer " bei Euch ist der Pappa die Mamma".

erstelle dir schnellstmöglich ein 100 %-iges betreuungskonzept für dich und die kinder, aber eines was nicht nur theoretisch ist sondern auch umsetzbar

Habe ich seit langem schon in Ordnung: Flexibler Arbeitsplatz, Schule und Hort für den Großen, Kindergarten bis 14.00, danach Tagesmutter für den Kleinen.  Habe beide Kinder ja  auch schonn über längere Zeit allein gepasst, die KM noch nie länger als ein Wochenende, da sie dann in Stress gerät.

du weiterhin sehr sehr nahe und vor allem so oft wie möglich in der nähe der kinder bist,

Mach ich auch. Ich darf ja auch gnädigst die Kinder besuchen, nur eben zu ihren Bedingungen,  und es kommt dann natürlich oft Streit auf.

Nun zu Milan:

Du stelltest den ABR Antrag, als Du bereits ausgezogen warst und die Kids bei Mama in der ursprünglichen Whg?

Nein, ich stellte den Antrag, als ich noch in der Wohnung wohnte. Es wurde von der Gegenseite ein " Eilverfahren auf Wohnungszuweisung angedroht", wenn ich nicht unmittelbar ausziehen würde. Die Situation war auch unhaltbar rein menschlich.  Da mein Anwalt meinte, dass dem vermutlich stattgegeben würde bin ich dann tatsächlich ausgezogen. War das ein Beratungsfehler? 

Wo kommt die VP her? Aus dem ABR Verfahren? Vom Gericht bestellt? Mit welcher konkreten Aufgabenstellung?

Vom Gericht bestellt, da " über den dauerhaften Aufenthalt der Kinder zu entscheiden ist.  Zur Wahrnehmung der Interessen der Kinder erforderlich."

Das Traurige ist, das dieser Streit irgendwo die direkte Fortsetzung unserer Ehe ist. Ich habe immer zurückgesteckt um des lieben Friedens willen, wollte Kompromisse schließen,  während sie emotional vollkommen rücksichtslos vorgeht. Das Schlimmste, dass sie dafür womöglich auch noch offiziell Recht bekommt.

So, bis dann.

Kedde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2010 10:23
(@kedde)
Schon was gesagt Registriert

Ach so, eine Sache fällt mir gerade noch ein:

Ich hatte ursprünglich als Kompromissvorschlag ein Wechselmodell angestrebt. Was von ihr brüsk abgelehnt wird.

Von Verfahrenspflegerin und Jugendamt ebenfalls mit der Bemerkung: "so kleine Kinder brauchen ein Zuhause" (stillschweigend angenommen, dass dieses automatisch bei ihr zu liegen hat und nicht bei mir)

Kennt irgendjemand Informationen, die ein erfolgreiches, für die Kindesentwicklung positives WEchselmodell auch bei kleineren Kindern belegen können ( wie gesagt 3 + 7 Jahre)?

Zum Wechselmodell muss man noch sagen, dass ich in der Nähe der Schule des Großen wohne ( 1 km), seine kommenden Schulkammeraden im Abstand von wenigen hundert  Metern von meiner Wohnung.

Moin Kedde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2010 10:56
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Hallo Kedde,

es gibt sicher viele Meinungen zum Wechselmodell. Die einen sehen es so, die anderen so, je nachdem, an wen man gerät.
Grundsätzlich sollte für das Wechselmodell jedoch im Idealfall eine räumliche Nähe gegeben sein und natürlich müssen beide Elternteile es wollen, damit es gelingt.

Ich persönlich finde, dass man den eigenen Wunsch für das Wechselmodell in deinem Fall stets als Alternative nennen sollte.
Du beweist damit nämlich deine vorhandene Bindungstoleranz (scheint bei der KM nicht sehr ausgeprägt zu sein) und deine Kompromissfähigkeit (ebenfalls nicht sonderlich bei der KM ausgeprägt).
Natürlich mußt du gleichzeitig erwähnen, dass dir bewusst ist, dass beide Parteien dieses Betreuungsmodell wollen müssen, aber an dir soll es nicht scheitern.
Man könnte es auch als langfristiges Ziel nennen, für den Fall, dass dir das ABR übertragen wird.
Deine Bereitschaft, in einer langfristigen Beratung wieder zu versuchen, eine gemeinsame Elternebene zu finden würde ebenfalls deine Bindungstoleranz und Kompromissfähigkeit beweisen.
Es muss etwas deutlich werden, dass die KM dich als eigenständigen ET nicht zulässt, z.B. indem sie den Umgang nur bei sich gewährt. Diesen Punkt solltest du übringens umgehend angehen, denn es ist weder gut für euch noch für die Kinder.
Kann man dies nicht schon vorab beim JA klären?

Beste Grüße

David

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2010 13:32
(@kedde)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
Gespräch beim Jugendamt hat, wie gesagt, nichts erbracht, da diese Schwierigkeiten mit dem Umgang nur bei ihr offenbar vom Jugendamt akzeptiert werden, jedenfalls ist sie in dem Gespräch in diesem Punkt nicht unter Druck gesetzt worden.
Ich hätte große Lust, einfach auch Fakten zu schaffen und die Kinder einfach mal zB über Nacht zu mir zu holen, da wir bisher ja volle gemeinsame Sorge haben, ja eigentlich kein Problem. Mein Rechtsanwalt rät mir aber bis zum 1.Termin still zu halten um genau dieses dort zu präsentieren...

Kennt ihr jemanden, der ein Wechselmodel auch bei kleineren Kindern durchgekriegt hat?

Moin moin,

Kedde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2010 13:40
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Hallo Kedde,

man kann ein WM nicht "durchkriegen",wenn nicht beide Eltern es wollen.

Bzgl. WM und Umgang kannst du allerdings auch mal hier gucken: http://www.trennungsfaq.de/

Vielleicht solltest du bzgl. des Umgangs wirklich bis zur Verhandlung warten, es scheint ja nicht mehr lange zu dauern.
Spätestens jedoch der Richter muss dann festlegen, dass dir und den Kindern bis zum Ausgang des Verfahrens ein
14-tägiger WE-Umgang zusteht, in deinem Haushalt, das war bei mir genauso.

Bzgl. eines funktionierenden WM: wir haben zwar offiziell keines, jedoch befindet sich unser Sohn (4 Jahre)
ca. im Verhältnis 60/40 in den verschiedenen Haushalten (Entfernung 180km).
Auch bei dieser Konstellation kann man schon von einem WM sprechen.
Der Kleine kommt damit übrigens sehr gut klar. Er trennt die einzelnen Haushalte. Man kann fast sagen,
dass er zwei verschiedene Lebensmittelpunkte hat. Probleme bereitet es ihm zumindest nicht.
Für ihn ist das normal. Somit kann man eingentllich sagen, wenn die Eltern sich für so ein Modell
entschließen und die Kinder eine gute Bindung zu beiden Eltern haben, so ist der Zustand für die Kinder ganz normal.

Beste Grüße

David

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2010 14:14
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kedde!

Das WM bekommt man leider nicht durch Gerichtsurteil, sondern nur in einer einvernehmlichen Vereinbarung mit dem anderen ET. Daher noch mal mein Rat aus meinem ersten Posting: versuche einen guten Draht zur Mutter zu bekommen. Ohne den wirst Du kein WM umsetzen können.

Gespräch beim Jugendamt hat, wie gesagt, nichts erbracht,

Leider bringen die JA Gespräche auch nur dann etwas, wenn der andere ET irgendwie mitspielt. Die JA sind nichts weisungsbefugt und dürfen nix tun ausser beraten. Keiner dort kann Deiner Exe irgendwas vorschreiben oder so. Die können nur lieb "Bitte bitte" sagen.

Ich hätte große Lust, einfach auch Fakten zu schaffen und die Kinder einfach mal zB über Nacht zu mir zu holen, da wir bisher ja volle gemeinsame Sorge haben, ja eigentlich kein Problem.

Nein, eigentlich kein Problem. Du darfst das (noch). Jedoch könnte es Dir später erhebliche Probleme bringen. Denn in der jetzigen Situation die Kids bei Dir zu behalten, würde dem Richter signalisieren, dass es bei Euch mächtig knallt und er rigeros eingreifen muss.

Wenn Du Dich jetzt nicht komplett falsch verhältst, wird das Sorgerecht bei Euch auch gemeinsam bleiben. Vom ABR und der Idee die Kids bei Dir wohnen zu haben, würde ich (vorerst) aufgeben. Ich glaube nicht, dass es lohnt, dort viel Energien reinzustecken. Mit viel Glück und einem entsprechenden Richter vielleicht - aber nicht durch irgendetwas, das Du dafür tun könntest. Wie Dein RA sagt - Füsse still halten.

Was Du schnell brauchst ist eine ordentliche Umgangsregelung. Selbstverständlich mit Übernachtungen, Urlauben, usw.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2010 16:21
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

@kedde 

Das mit deinem Auszug war ein grosser Fehler. Besser du hättest noch ein bissl Geduld gehabt.Vielleicht
wäre deine EX dann ausgezogen. Und dich einfach so aus der Wohnung rausklagen,is nich,da muss es schon
verdammt gute Gründe geben.

Naja was kannst du jetzt machen,erstmal weiterhin nur versuchen bei deinen Kindern präsent zu bleiben und
den Termin bei Gericht abwarten.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2010 21:46




(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo kedde,

herzlich Willkommen hier.

Au man dein Fall kommt mir so bekannt vor.

Zum Thema WM kann ich dir bissel was erzählen.

Kurz mal für dich meine Geschichte:

2 Kinder Sohn im Aug. 2002 geboren, Tochter Dez. 2005)
Hochzeit 06.06.06
Trennung 07/07
Auszug der Frau aus Ehewohnung 08/07
Ich betreute von August 07 bis Mai 08 die Kids, mit Hilfe meiner Eltern alleine! Mutter hatte Sohn in den 10 Monaten 7 mal Tochter 4 mal, nie über nacht!
Ich stelle Antrag auf ABR
Mai 08, stimme ich Idiot dem Wechselmodell zu.

WM läuft eigendlich ganz gut, ex und ich können relativ gut miteinander bis heut, außer kleine auseinandersetzungen und das der neue meiner Ex (Glatze, Bundeswehrsoldat untervermittelt) mich verhauen will.

Verfahrenspfleger kommt im September 08 in mein Haushalt alles Super, bin ein guter Vater.

Gutachter arbeitet von September 08 bis März 09. Er stellt fest ich habe keine beziehung zu meinem Sohn.

Ich Gegengutachten, und neue Interaktionsbeobachtung zahle fast 3000 € dafür. Alles super alles ok. Das Gutachten vom gerichtlichen Gutachter wird auseinander genommen. Alles scheint super für mich

September 09 bis Januar 2010 4 Gerichtstermine, Gutachten wird auseinander genommen Gutachter muss sich erklären wie er auf so ein Mist kommt, immer die Kids mit vor Gericht ins Nebenzimmer.

Die Kinder werden am letzten Gerichtstag gefragt wo sie wohnen wollen (Sohn 7, Tochter gerade 4) sie wollen bei Mama wohnen, aber Papa soll nicht Traurig sein, wir kommen ihn auch oft besuchen.
Ich hätte heulen können, war so sprachlos das die Kinder das laut Richterin so gesagt haben sollen.

Ja mein gegengutachten wird nicht akzeptiert. Mutter bekommt ABR, im Urteil steht Papa soll umfangreichen Umgang bekommen.

Mutter lässt aber nur jedes 2. WE zu, jetzt im Juli bei Umgangsregelung vor Gericht ist es plötzlich ok jedes 2. WE das nennt die Richterin umfangreich.

Ich war immer die Hauptbezugsperson für die Kids. Wie gesagt war.

Inzwischen will aber mein Sohn  wieder bei mir wohnen, naja mal gucken im Septzember gehts vors OLG. Aber leider wird er sich da nicht getrauen, zu sagen das er zu mir will.

Ich weis nicht was die Mutter den Kindern erzählt.
Meine Tochter meinte nur mal, ich wolle sie der Mama wegnehmen.

Was soll man als Vater denn machen.

In meinem ABR Urteil steht: "Die Mutter ist für die Entwicklung der Kinder wichtiger, als der Vater"

Jugendamt und Verfahrenspfleger, interessiert nichts was ich sage.
Die Mutter kann der größten Scheiß erzählen, das interessiert keinen.

Jugendamt, Verfahrenspfleger stimmen sogar der Mutter bei einem Kitawechsel der kleinen zu, obwohl es keinen Grund gibt, nur ein kürzerer Weg für die Mutter.

Das das Kind aber im anderen bleiben will, dort Freunde hat, Kontinuität und gewohntes Umfeld, das interessiert weder dem Jugendamt, Verfahrespfleger (Anwalt der Kinder) oder die Richterin.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 13:04
(@kedde)
Schon was gesagt Registriert

Moin-moin!

Hier mal das Update.

Gestern Verhandlung vor dem Familiengericht. Am Tag davor!  geht mir der Bericht der Verfahrenspflegerin zu. Dort wird zwei Seiten ausgeführt welche enge Bindung  und guten, auch körperlichen Kontakt die Kinder zur Mutter hatten und die guten Kontakte zu den Freunden in der Strasse( die aber auch erst vor 3 Monaten zugezogen sind. Den Bedenken der Mutter gegen das Wechselmodell wird breiter Raum gegeben.  Im dann folgenden Teil werde ich als kleinlicher Bedenkenträger geschildert, mir wird empfohlen den Status quo doch zu akzeptieren. Um der Objektivität, willen, die sie mir versprochen hatte, wird dann noch angefügt: Herr  "kedde" geht davon aus, dass ihm durch den Auszug keine Nachteil entstehen dürfen.

Gerichtsverhandlung gestern in genau diesem Tenor:

Die Vorgeschichte und meine sehr enge Bindung zu den Kindern spielt überhaupt keine Rolle. Wechselmodell von vorneherein abgelehnt, ohne auch nur weiter fachlich darüber zu diskutieren. Stattdessen sollen die Kinder jetzt nicht auch noch durch einen Wechsel der Wohnumgebung belasten
Ergebnis: Ich werde zu einem Vergleich gedrängt, in dem festgelegt wird, dass ich die Kinder alle 14 ein Wochenende Fr-So und an allen Montagen ( Wo ich mir schon immer für die Kinder freigenommen habe. Auf meine Einwände, das ich auch eine Überprüfung nach einer gewissen Zeit bzw Befristung wünsche wird festgelgt, dass wir zur Erziehungsberatung gehen sollen ( noch ein neuer Schauplatz- und was sollen die im Zweifel richten?- können die irgendetwas anordnen?) und nach einem halben Jahr ein Gespräch beim Jugendamt angeregt. ( Auf meinen Protest, zuerst war 1 Jahr angedacht).

Am Ende werde ich von  allen Seiten, Richter, gegn. Anwalt und sogar noch mein eigener Anwalt gedrängt, zuzustimmen, obwohl mir mein Bauchgefühl eigentlich etwas ganz anderes sagt, nämlich, dass die Kinder mich in gleichem Masse brauchen wie die Mutter. Stimme dann zu.

Überlege jetzt, nach einer mehr oder weniger durchwachten Nacht,  ob ich diese nur mündliche, unter massivem Druck zustandegekommene Zustimmung wieder zurückziehe, und darauf bestehe, dass eine konkrete zeitliche Geltungsdauer eingeführt wird und eine Verpflichtung zur Teilnahme an einer Mediation.  Wird dies abgelehnt, wäre natürlich die Konsequenz die ganze Mühle mit GA etc, was ich ja eigentlich vermeiden wollte.

Mir ist schon klar, dass mein Problem im Vergleich zu vielen anderen Betroffenen erst einmal ein Luxusproblem ist. Im Vergleich zum Zustand vorher ist das aber nicht zufriedenstellend, ich war wie gesagt eigentlich Hauptbezugsperson für die Kinder, habe sie über längere Zeit alleine gepasst. Bin geschockt und ganz schön fertig. Was mich am meisten ärgert, ist die Siegesgewissheit, mit der sie da hinein gegangen ist, die Arroganz, die sie und ihr Rechtsanwalt während der Verhandlung ausgestrahlt haben.
Ich fühle mich ferner von meinem RA in der Sache hier nicht unbedingt ganz optimal beraten. Ob ich wohl wechseln soll? Kennt jemand einen  hinreichend " bissigen", väterorientierten, dem Wechselmodell nicht ideologisch abgeneigten RA ganz oben in Deutschland( also wirklich ganz oben (SL/FL)?
Ich bin quasi gezwungen den Zustand in unserer Ehe, wo ich auch immer dem lieben Frieden willen nachgegeben habe, jetzt bis ins Unendliche fortzusetzen, dabei wollte ich gerade dass durch meine Trennung vermeiden. Werde mich wohl dem Zen zuwenden müssen ...Leben ist Leiden, aber nicht für sie.

So, bis dann, schreibt mir mal Eure Meinungen

Kedde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2010 11:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ist dir gerichtlicherseits Bedenkzeit eingeräumt worden oder wurde der Vergleich gleich ins Reine diktiert?

Grundsätzlich gilt, wenn der Bauch was will, dann sollte auf ihn gehört werden. Dazu gehört ein gewisses Standing, besonders dann, wenn der eigene RA interveniert. Wobei der nur das höhere Honorar (Vergleichsgebühr) im Auge hatte.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 11:25
(@kedde)
Schon was gesagt Registriert

Es ist gleich diktiert worden, aber das man eine so weitreichende Entscheidung nicht unter solchem Druck treffen kann ist doch klar, wie sind den da die Fristen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2010 11:34
(@Peter2010)

Wenn der Vergleich vom Gericht genehmigt wurde, gibt es kein Rechtsmittel mehr dagegen. Die Beteiligten berufen sich darauf, das sei der Wille der Eltern gewesen, obwohl du massiv sogar von deinem RA unter Druck gesetzt wurdest. Du bist jetzt sozusagen gear***t. Du kannst bestenfalls versuchen zu belegen, dass du vom RA falsch beraten wurdest und daraufhin die Einigung entstand, aber das wird schwer. Dein RA wird sagen, es sei dein Wille letztlich gewesen, du hättest in der Verhandlung härter zu deinem Nein stehen müssen.

Ich habe in der letzten Verhandlung genau das gleiche unter Druck meines RA gehabt. Ich wollte es auch rückgängig machen. Keine Chance. Also RA abgeschossen und darauf spekuliert, dass wieder Uneinigkeit zwischen den Eltern besteht. Meine Ex ist zum Glück dämlich genug, sich nicht mit mir einigen zu wollen und ihre RAin dann auch noch die Kommunikation verweigerte. Also habe ich erneut Umgangsregelung beantragt aufgrund der Differenzen und mangelnden Kommunikation. Demnächst wird neu verhandelt, die Karten werden neu gemischt, nochmals werde ich mich nicht unter Druck setzen lassen.

Wenn deine Ex jetzt aber brav gemäß Vergleich agiert, wirst du wahrscheinlich warten müssen, bis sich etwas Neues entwickelt, was eine Neuregelung erforderlich macht. Bis dahin sind deine Chancen auf WM-ähnlichen Umgang noch geringer.

Ich schätze, du wirst dich jetzt darauf einstellen müssen, mit dem Vergleich zu leben.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 16:53
(@kedde)
Schon was gesagt Registriert

Habe ich leider jetzt auch schon mitgekriegt. Mein Rechtsanwalt tat jetzt ganz erstaunt, ich hätte mir doch über die Konsequenzen im Klaren sein müssen, Sorry,???!..  ich bin doch kein Jurist!!!!, deshalb habe ich doch wohl einen Anwalt, damit der mich auf sowas hinweist. Von einem Arzt wird ja auch etwa erwartet, dass über die Nebenwirkungen der Medikamente aufklärt,  Als Jurist mag das für ihn selbstverständlich sein, für mich ist es das nicht, ich habe noch nie vorher einen Vergleich geschlossen. Ich bin im Moment nicht so gut auf den zu sprechen.. Ist wohl zu weich, gut wenn man sich im Grunde einig ist, Ich wollte ja auch einen Kompromis, und das ist dann auch voll ausgenutzt worden. Der Anwalt der Gegenseite ist da leider ganz anders aufgetreten.

Andererseits,: Ergebnis stand wohl sowieso schon vorher fest, es hätte natürlcih noch viel schlimmer kommen können. Menschlich ist es für mich und auch für die Kinder eine Tragödie. . Heute nachmittag habe ich daran gedacht, wie ich die Würnchen nachts im Tragetuch herumgetragen habe, würde die Gute Eheafrau meistens schlief, oft sogar noch nicht mal aufwachte, wenn die Kinder weinten. Ich hab 2 Stunden Rotz und Wasser geheult, jetzt geht es mir ein bisschen besser. Im Chor singen gehen ist ganz gut, gibt einem ganz schön Kraft wenn, das mal alles aus sich raus singen kann. I

So tschüß kedde.

Die Kinder sehen in Zukunft ihre bisherige Hauptbezugsperson nur noch viel viel weniger.. Ich kann nur hoffen, dass es der Mutter bald schon zu viel wird, sie unangenehm wird, und die Kinder zu mir kommen wollen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2010 19:55
(@Peter2010)

Ich glaube, so Vergleiche herbeizuzaubern ist inzwischen Methode. Das ist nicht der erste Fall, von dem ich in dieser Form gehört habe. Und die Reaktionen der RAe ist immer dieselbe. Mein RA meinte sogar - schließen Sie den Vergleich, Sie müssen sich ja nicht daran halten. Dass das aber auch Konsequenzen hat, wenn ich mich nicht daran halte, davon wollte der RA wohl nichts wissen. Ich wollte ja etwas abschließen, woran ich mich halten kann.

Es gibt Situationen, in denen wohl ein Urteil manchmal besser als ein Vergleich wäre, aber ich befürchte, dass du dann auch nicht mehr bekommen hättest.

Jetzt ist es wohl an der Zeit, an einer guten Basis mit der KM zu arbeiten. Vielleicht bekommst du über diesen Weg mehr. Vielleicht werden auch die Kinder irgendwann mehr einfordern.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 20:33
(@kedde)
Schon was gesagt Registriert

Moin Peter*

Ich werde natürlich versuchen den Vergleich soweit es geht für mich auszufüllen. Tief entäuschend ist es trotzdem. Eben noch auf Augenhöhe und jetzt plötzlich total einseitig in die Klemme genommen.  Der Mutter sind nicht in gleicher Methode irgendwelche Zugeständnisse abgerungen worden.
Der RA hat gesagt, ich hätte mich am Ende immer unvorteilhafter benommen, wären sie ja ganz ruhig geblieben wäre. Ist ja wohl kein Wunder,  wenn der Zug in ihre Richtung fährt, während mir die Felle davon schwimmen. Frage mich manchmal, ob diese Herren Juristen die normalen zwischenmenschlichen Gefühle hier überhaupt noch wahrnehmen.

Mit der guten Basis zur Mutter, die ja auch vom Gericht angemahnt wurde ( natürlich beiderseitig), ist das so eine Sache.  Ich bin quasi 8 Jahre in meiner Ehe immer wieder von der Mutter erpresst worden, weil sie beinhart und ohne Rücksicht auf meine Gefühle, die der Kinder oder sonst irgendjemand anderens ihre Standpunkte durchsetzt. Immer wieder gab ich zum Wohle der Kinder nach. Statt , dass das Gericht dies erkennt und uns mal auf gleich  Augenhöhe stellt, wird der Weg des geringsten Widerstandes gegangen, der Vater erpresst und der ganze Zustand ins Ewige verlängert......
ist das im Interesse des Kindeswohls?  ich meine, ich wollte ja gar nicht " Sieger " sein, aber auf gleicher Augenhöhe behandelt werden

Moin, musss jetzt was tun.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2010 11:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kedde,

ganz ehrlich: Du scheinst den Fehler zu machen, von einem Familiengericht zu erwarten, dass es die 8 Jahre Eurer Ehe aufarbeitet und eine Art "Kindergartengerechtigkeit" (wieder-)herstellt. Das ist aber nicht seine Aufgabe. Auch für die von Dir erwartete "Augenhöhe" muss es nicht sorgen; es gestaltet lediglich die Rahmenbedingungen der Zukunft. Fleisskärtchen oder Tadel für die Vergangenheit werden dort nicht verteilt.

Nach fast 2 Jahren in diesem Forum kann man das wissen. Wenn Du Dich vor Gericht trotzdem "unvorteilhaft benimmst" und am Ende einen Vergleich unterschreibst, ist das zunächst einmal Deine Entscheidung und nicht die irgendwelcher anderer Schuldiger, die Dich dazu gezwungen haben sollen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2010 13:41
(@Peter2010)

Hallo Martin,

das, was du im letzten Absatz schreibst, magst du so sehen, aber ich schätze, du hast noch nicht erlebt, wie es in einer solchen Verhandlung zugeht, wenn man einseitig in die Ecke gedrängt wird. Dass sich kedde unter den Bedingungen in der Verhandlung immer unvorteilhafter verhielt, das ist auch ein Stück weit verständlich. Es ist schwer, Verständnis dafür aufzubringen, wenn man gerade den Boden unter den Füßen weggezogen bekommt.

Außerdem "unterschreibt" man keinen Vergleich. Er wird einfach nur genehmigt, und dann suggeriert das Gericht damit, das sei der Wille des Elternteils gewesen. Der Richter ist der Einzige, der unterschreibt.

Grüße von Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2010 14:42




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