suche dringend rat!
 
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suche dringend rat!

 
(@scherny)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen,

ich bräuchte dringend einen rat undzwar geht es um folgendes:

ich habe mit meiner ex freundin vor 6 jahren einen sohn bekommen diesen durfte ich nach der trennung nicht mehr sehen, ich suchte oftmals vergeblich kontakt zu ihr um alles zu klären.

nun habe ich mich vor einigen monaten auf die suche gemacht im internet und bin fündig geworden.

sie ist auf einer communityplattform regestrier und hat dort auch fotos vom gemeinsamen sohn hochgeladen , jedoch nur sichtbar für freunde da ich kein freund bin musste ich mir jemanden suchen der mit ihr befreundet ist um an fotos meines sohnes zu kommen.

die ist auch geglückt, ich habe von einer ehemaligen arbeitskollegin der kindesmutter die daten bekommen habe dann fotos meines eigenen sohnes kopiert, auf meinem rechner gespeichert und habe sie in meine fotogallerie hochgeladen.

so nun hab ich vor wenigen tagen ein brief von der polizei erhalten.

meine ex hat mich also angezeigt da ich fotos kopiert hab und diese hochgeladen hab...

weiß jemand ob das überhaupt strafbar ist und mit was für einer strafe ich rechnen kann / muss???

danke und lg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2010 17:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es ist zu unterscheiden zwischen Urheberrecht und Sorgerecht.

Tatsächlich hat deine Ex das Urheberrecht an den Fotos - auch wenn sie ein euch ehemals verbindendes Lebewesen zeigen. Sie hat die Fotos gemacht und damit gehören sie ihr.

Selbst als Inhaber des GSR hast du nicht das Recht, Fotos von ihr und/oder eurem Kind ohne ihre explizite Erlaubnis zu veröffentlichen.

Über das Strafmaß kann ich dir nichts sagen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 17:50
(@scherny)
Schon was gesagt Registriert

ok...

nur jetzt frag ich mich was ich dafür erhalten kann>!?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2010 17:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke, nix, was dir einen Eintrag im Führungszeugnis bringt. Wenn du dich kooperativ mit der Staatsanwaltschaft verbündest, wird das Verfahren vermutlich mangels öffentlichem Interesses eingestellt.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 17:57
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich würde die Bilder löschen. Dann kannst du zumindest sagen, du wusstest es nicht und hast sie gelöscht. Damit zeigst du,
dass du den Fehler eingesehen hast.

Wichtig wäre zu wissen, was GENAU in der Anzeige steht, bzw. wegen WAS sie dich genau angezeigt hat.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 18:03
(@scherny)
Schon was gesagt Registriert

wegen uhrheberkunstrechtsverletzung war das wohl...^^

ich hatte die bilder nicht löschen können das sie sich bei den seitenbetreibern wohl beschwert hatte und die dann die bilder herrausgelöscht hatten.

bei der polizei hatte ich auch schon meine aussage gemacht - der beamtemusste etwas schmunzeln das man wegen soetwas überhaupt angezeigt wird...desweiteren meinte er ist es leider eine straftat, nicht das hochladen von bildern sondern das kopieren von fremden bildern..da sie die fotos gemacht hat sind die rechte bei ihr und ich hab da wohl ihr persönlichkeitsrecht verlezt...

naja ich warte einfach mal ab was darauf wird...ich werde darüber berichten sobald ich mehr weiß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2010 10:26