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Taschengeld vorgestreckt, Mutter nicht einverstanden

 
(@ogille)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Ich wollte mal eure Meinung zu einem aktuellen Vorfall hören, bzw. Hilfe dabei, ob ich im Unrecht bin oder nicht:

Seite 2011 lebe ich von meiner seit 2013 geschiedenen Exfrau getrennt und bin seit 2014 neu verheiratet mit 3 Stiefkindern.
Meine 3 eigenen Kinder hole ich regelmäßig alle zwei Wochen fürs Wochenende ab. Wir haben gemeinsame Sorge.

Gestern hab ich meiner 10 jährigen Tochter während meiner Umgangszeit (Papaferien) dabei geholfen ihren großen (wenn auch relativ neuen) Wunschraum zu erfüllen, nämlich die Anschaffung einer Gitarre. Ich habe ihr dafür 130,- € vorgestreckt, wobei sie mir versichert hat, dass sie noch über 150,- € verfügt, die sie im Laufe der zeit zu hause angespart hat.
Heute morgen rief dann meine Exfrau an und fand das unmöglich, und dass ich es nicht hätte erlauben bzw. umsetzen dürfen und sie meint, dass ich meiner Tochter wenigstens 60,- Euro davon aus eigener Tasche geben müsse, damit nicht das ganze gesparte Taschengeld wenig ist. Btw. danach hat sie insgesamt noch 20,- über plus 20,- die es von Oma gab.
Meine Tochter will mir das aber bezahlen und hat im Geschäft nach zweimaligem nachfragen, ob sie das wirklich wolle, es bestätigt.
Das Argument meiner Ex ist, dass es das ja auch gebraucht für 75,- bei Ebay gäbe, woraufhin ich die Beratung im Laden in den Vordergrund stellte.
Außerdem ist mir klar, dass sie es eh nicht unterstützt hätte, weil ihr das alles viel zu anstrengend ist.

Was denkt ihr: Können meine Tochter und ich das durchziehen? Was soll ich tun, wenn meine Ex meine Tochter daran hindert mir ihr Geld zu geben?

Vielen dank für eure Einschätzung

LG, ogille

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2017 23:06
(@inselreif)
Moderator

Hi ogille,

wenn Deine Tochter sich von ihrem Geld die Gitarre kauft, könnte (unabhängig von dem Problem Deines zwischengeschalteten Darlehens) der sog. Taschengeldparagraph, § 110 BGB, greifen. Dazu müsste die Tochter das Geld aber zur freien Verfügung gehabt haben, was ja offenbar nicht der Fall war. Und für eine 10-jährige ist das auch nicht ganz wenig Geld.

Damit kannst Du trotzdem mal versuchen, bei der Mutter anzuklopfen.

Ansonsten müsstest ihr versuchen, eine Alternativlösung zu finden, vielleicht zahlt sie die Gitarre ja bei Dir ab oder es wird ein vorgezogenes Geschenk. Viel mehr kannst Du sinnvollerweise nicht machen und vor allem ärger Dich wegen der paar Euro nicht zu sehr herum!

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2017 00:56
(@papahochx)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich kann schon verstehen, dass die KM sich hier ärgert. 150€ sind nicht unbedingt wenig Geld. Und Kinderwünsche, gerade in dem Alter, ändern sich manchmal täglich.
An deiner Stelle würde ich so wie es die KM vorgeschlagen  (oder gefordert) hat einen bestimmten Teil vom Kaufpreis selbst übernehmen. Nicht um Ärger aus dem Weg zu gehen, sondern weil sie einfach recht hat: Es gibt gebrauchte Gitarren die günstiger sind. Wenn deine Tochter ernsthaft dabei bleibt spielen zu wollen wäre noch genug Zeit gewesen für eine neue Gitarre.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2017 07:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich denke auch, wenn du Geld ausgibst, das nicht bei dir sondern bei KM gespart wird, hättest du mit KM reden müssen. Stell dir mal vor, es wäre umgekehrt: deine Tochter spart bei dir Geld, zB von Oma und Opa oder eben auch TG von dir, KM geht mit ihr shoppen und will danach an das bei dir gesammelte Geld ohne vorher mal ein Wort zu sagen.

Bei so einer großen Summe muss mein 13jähriger sich auch mit mir absprechen, sparen hin oder her.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2017 08:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Anschluß an die anderen noch.

Spielst du selber Gitarre und kannst es ihr beibringen? Oder auf welche Weise soll sie es lernen? Evtl. entstehen ja nicht unerhebliche Folgekosten, die ja auch von wem auch imemr getragen werden müssen.

Und ehrlich gesagt ist nichts schlimmer als ein erstes Instrument ohne fachkundige Anleitung zu lernen 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2017 10:06
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Auch ich verstehe, dass KM dies nicht pauschal gut heisst. Und darüber, ob Kinder in diesem jungen Alter über einen solchen großen Betrag, auch wenn er selbst angespart ist, vollständig frei entscheiden können dürfen oder sich dazu mit den Eltern beraten sollten, kann man trefflich unterschiedlicher Meinung sein. Auch ob Gitarrrenunterricht nun eine notwendiges Folgeinvest ist.  Aber da man eben unterschiedlicher Meinung sein kann, finde ich es nicht gut, dass Du das Taschengeld vorgestreckt, dass das Kind nicht dabei hatte und - auch so ehrlich sollten wir sein - idR i.W. während der überwiegenden Betreuungszeit ausgegeben wird.

Gerade diesen

Stell dir mal vor, es wäre umgekehrt: deine Tochter spart bei dir Geld, zB von Oma und Opa oder eben auch TG von dir, KM geht mit ihr shoppen und will danach an das bei dir gesammelte Geld ohne vorher mal ein Wort zu sagen.

lesen wir hier ja desöfteren und haben dazu meist eine klare Meinung.

Ja, TG ist das eigene Geld des Kindes. Aber in Summe sollten solche großen Ausgaben abgesprochen werden, in diesem Alter. Und hast Du Dir vielleicht auch überlegt, warum der Traum gerade in Deiner Zeit realisiert werden musste? Spontanes haben wollen? Wissen, dass Mama es nicht gutheisst bzw. schon verboten hat? Beides nicht gut. Wenn sie es aber wirklich mit Dir hat kaufen wollen, dann hätte sie auch das angesparte Geld mitgebracht...

Aber das Kind ist in den Brunnen gefallen.  Ich finde KMs Lösungsvorschlag

sie meint, dass ich meiner Tochter wenigstens 60,- Euro davon aus eigener Tasche geben müsse, damit nicht das ganze gesparte Taschengeld wenig ist.

gar nicht so verkehrt.
Ob Du der Tochter die 60 EUR so einfach schenken magst (vorallem, um das Thema nicht über die Maßen zu eskalieren, das ist es nämlich nicht wert. oder ihr es für den kommenden Geburtstag vorstreckst, bleibt dann ausschl. Deine Enscheidung.

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2017 11:04