Trennung, nicht ver...
 
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Trennung, nicht verjeiratet und wir bekommen ein Kind . Kenne mich null aus.

 
(@didop)

Hallo,
kurz zu mir.
Ich bin 20 jahre Alt, bin zur Zeit in der Ausbildung und werde am 24.6 Vater eines Jungen.
Sie ist 23 und hat schon 1ne Tochter, die aber nicht von mir ist.

Wir haben uns vor 2 Monaten getrennt, da Sie mit dem Ex wieder zusammen ist.
Vorher wohnte Sie 15 km weit weg, nun sind es 500 km.

Dadurch habe ich jetzt Angst das ich das Kind nicht sehen kann.

Aber hier jetzt meine Fragen.

Soweit ich weiss, kann Sie selber bestimmen ob wir das gemeinsame Sorgerecht haben oder nicht?
Sagen wir Sie will kein GSR für das Kind haben, wie sieht es dann mit dem Besuchsrecht oder mit dem Umgang aus?
Ist damit das Wohnrecht direkt geregelt?

Hab ich dann überhaupt eine Chance das Kind mal für eine Woche mit zu mir zu nehmen wenn Sie das nicht will?
Oder habe ich gar kein Anspruch darauf.

Aufgrund der Entfernung kann ich nicht oft runter fahern und würde den kleienn dann gern lieber ne Woche bei mir haben.
Verstehe ich richtig dass das nur per Einigung geht?

Das Problem ist dazu, das der "Ex" mich nicht leiden kann und es am liebsten wäre Sie würde den Kontakt abbrechen.

Ich versuch alles mit der Mama zu klären, aber was kann ich da noch tun damit ich meinen Sohn auch bei mir haben kann.

Dann hab ich noch eine Frage zum Unterhalt.
Gibt es bei Auszubildenden andere Sätze als wenn ich ausgelernt wäre?
Wie kann ich ausrechnen wieviel Sie bekommt.
Ich will mein Kind gerne unterstützen, so ist das nicht, aber ich würde eine genaue Zahl gerne wissen.
Verdienen tu ich Brutto 570,- 🙁
Wie viel bekommt Sie da?

Und wie sieht es bei dem Nachnamen aus, bekommt das Kind automatisch Ihren?

Danke für eure Hilfe.
Und sollten die Fragen hier schon irgendwo beantwortet geworden sein oder ihr sonst hilfreiche Tipps habt, wäre ich froh diese zu bekommen.
In der zwischen Zeit werde ich mich weiter durch das Forum lesen und schaun was ich für Infos bekomme.

Danke an die, die mit vllt helfen.

[Editiert am 26/4/2006 von didop]

Zitat
Geschrieben : 27.04.2006 00:38
(@papi74)
Registriert

Hallo

und willkommen bei Vatersein.de.

Als unehelicher Vater hängt der Umgang letztendlich vom Wohlwollen der KM ab.

Wie Ihr den Umgang regelt...redet drüber.

Unterhalt wirst du wohl erstmal nicht zahlen können.

Du hast einen SB von 820€ ost oder 890€ west + Aufwand zur Arbeit.

Wenn Du später Geld verdienst wie ein "Großer" dann richtet sich der KU nach der Düsseldorfer Tabelle.

Ggf. kannst du noch dazu verdonnert werden für die KM bis zu 3 Jahren Unterhalt zu zahlen...das aber auch erst wenn du Geld verdienst.

Viel Glück

Mfg

Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2006 11:05