Hoffe bin im richtigen Punkt gelandet.
Hatte ja bereits kurz meine Ausgangssituation geschildert. Nun war es so, das wir eine Gerichtsverhandlung hatten und das Gericht mir sowie der KM das gSr sowie gemeinsames AbR zugesprochen hat. Die KM ist mit der kleinen nun umgezogen, was für mich in soweit erstmal okay war/ist. Meine Frage bezieht sich aber nun darauf, das der Umzug 3 Wochen her ist und unsere Tochter noch nicht einen Tag in der neuen Wohnung verbracht hat, sondern die ganze Zeit bei ihrer Oma verbringt und diese derzeit auch unsere kleine betreut (Kita bringen und abholen, sowie übernachten bei Oma), was mir arg missfällt. Der Lebensmittelpunkt der kleinen sollte bei Ihrer Mutter sein und nicht bei der Oma. Die Mutter kommt nach eigenen Aussagen zweimal die Woche zu Besuch.
Habe ich eine rechtliche Möglichkeit, erwirken zu lassen, das die KM sich um die kleine kümmert und auch in der Wohnung schläft? Oder ferner, habe ich die Möglichkeit die Übernachtungen bei der Oma zu unterbinden? Vom JA war leider keine Hilfe zu erwarten, da dieses eine andere lautende Beurteilung abgab, was der Richter aber ignorierte und zu meinen Gunsten entschied.
Kurz und bündig: Nein.
Die Mutter kann die Betreuung und auch den Aufenthalt eures Kindes in ihrer Zeit frei bestimmen. Ebenso kann sie dir nicht vorschreiben, ob du in deiner Zeit das Kind ausschließlich alleine betreust, jemanden besichst oder das Kind auch mal bei deinen Eltern übernachtet o.ä.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
Das ist die Entscheidung der Mutter und ich würde mich da nicht einmischen.
Du könntest versuchen, Dich mehr in die Betreuung einzubringen. Vielleicht kannst Du in der Zeit, in der die KM stark beruflich eingespannt ist, diese übernehmen. Könntet Ihr Euch da absprechen ?
Ich freue much für Dich, dass Du das GSR erhalten hast.
VG,
Tsubame.
Mich während der Berufszeit um die kleine zu kümmern, gestaltet sich in soweit schwierig, das meine kleine 300km weit weg wohnt.
Und nicht das wir uns missverstehen, ich habe damit kein Problem wenn die kleine mal bei ihrer Oma übernachtet. Aber das sollte keine Dauerlösung sein. Schon gar nicht wenn die KM nur zweimal die Woche vorbei schaut. Als ich zweimal zu Besuch war, musste ich jedes mal zur Oma, um meine kleine zu besuchen und habe die KM nicht mal zu Gesicht bekommen. Hinzu kommt das all die Sachen von der kleinen sowie auch Bett etc. Bei der Oma sind. Für mich geht das über einen "Besuch" hinaus. Und im Rahmen des gAr habe ich doch mitzuentscheiden wo meine Tochter letzen Endes wohnt?
Moin Ara.
Habe ich eine rechtliche Möglichkeit, erwirken zu lassen, das die KM sich um die kleine kümmert und auch in der Wohnung schläft? Oder ferner, habe ich die Möglichkeit die Übernachtungen bei der Oma zu unterbinden?
Und im Rahmen des gAr habe ich doch mitzuentscheiden wo meine Tochter letzen Endes wohnt?
Ich würde verstehe, wenn Du - nach einem langen, aber verlorenen Streit mit der KM ob das Kind bei ihr oder Dir verbleibt - ein Abschieben zur oma nicht gut heisst.
Oder wenn die Zustände bei Oma kindeswohlgefährdend sind.
Von all dem schreibst Du aber nicht. Stattdessen suchst Du rechtl. Argumente, Dich ins Leben der KM einzumischen.
Was willst Du erreichen? Und warum?
Wie kannst/ willst Du Teil einer Lösung sein?
Gruß, toto
Mich während der Berufszeit um die kleine zu kümmern, gestaltet sich in soweit schwierig, das meine kleine 300km weit weg wohnt.
Ich erinnere mich nicht mehr, wie alt das Kind ist. Aber wenn es weder in die Schule noch in den Kita geht, könntet Ihr in Zukunft die Papazeiten so organisieren, dass Du Urlaub nimmst, wenn die KM beruflich eingespannt ist.
Offensichtlich werde ich missverstanden.
Es geht mir nicht darum das die kleine mal bei der Oma übernachtet. Beruflich ist die KM nicht so eingebunden das sie sich nicht um die kleine kümmern könnte. Sie hat Schule von 7.30- 14.30 und die kleine ist von 7-15 in der Kita.
Mir geht es darum, das die kleine seit drei Wochen bei der Oma wohnt, damit die KM sich ihre Freizeit gestalten kann. Ich habe dem Umzug in die gemeinsame Wohnung von KM und der kleinen zugestimmt, nicht aber das meine kleine bei der Oma wohnt. Ich möchte gewährleisten, das die KM sich um unsere Tochter kümmert und sie eben nicht nur 2 mal die letzten drei Wochen sieht, was weniger ist als ich die kleine gesehen habe trotz der aufwendigen Distanz.
Ich kann mir vorstellen, dass es dir um folgendes geht:
In den meisten Fällen wird nach einer Trennungen die Mutter der Betreuungselternteil. Und für eine gute Betreuung der Kinder bekommt die KM auch noch den Kindesunterhalt vom umgangsberechtigten Elternteil, meist der Vater. Für den Unterhalt sollen sie sich dann gefälligst auch um die Kinder kümmern. Wenn die Kinder dann allerdings nicht von der Mutter, sondern von der Oma betreut werden, stellt man sich die Frage, warum die Kinder dann der Mutter zugesprochen werden, obwohl sie ja offensichtlich keine großartige Lust auf Betreuung des Kindes hat.
In gewisser Weise gebe ich dir Recht bei dem Gedankengang.
Aber, jeder Elternteil, egal ob betreuend oder umgangsberechtigt, darf die Betreuung in seiner Zeit selber entscheiden. Mal ist es die Oma, mal der Nachbar oder auch ein Babysitter.
Du wirst da nichts dran ändern können. Oder möchtest du, dass die KM dir vorschreibt, wann und wie du das Kind zu betreuen hast oder wann es bei Oma/Opa sein darf und wann nicht.
Ich kenne das aus meinem Fall auch. Kind ist auch häufig bei Oma oder wird von allen andere Personen drumherum betreut, KM kümmert sich am liebsten um sich selbst und alles andere, als ihr eigenes Kind.
Klar nervt mich das auch, aber ich kann es nicht ändern.
Ich versuche stattdessen immer eine gute Zeit mit meinem Kind zu haben, viel zusammen zu erleben, dem Kind das Leben zu zeigen und am besten etwas besonderes zu haben, das dich mit deinem Kind verbindet.
Und dann denke ich mir, wenn KM keine Zeit mit dem eigenen Kind verbringen will, dann eben nicht, dann ist es auch besser, dass das Kind woanders betreut wird. Vermutlich wird die Bindung zwischen Kind und KM dann auch nur recht oberflächlich sein. Momentan bringt das natürlich noch nichts, aber in ein paar Jahren könnte es sich auszahlen.
Moin
Habe ich eine rechtliche Möglichkeit, erwirken zu lassen, das die KM sich um die kleine kümmert und auch in der Wohnung schläft? Oder ferner, habe ich die Möglichkeit die Übernachtungen bei der Oma zu unterbinden?
Nein. Dazu wurde bereits ausreichend Begründung geliefert.
Mich während der Berufszeit um die kleine zu kümmern, gestaltet sich in soweit schwierig, das meine kleine 300km weit weg wohnt.
Und nicht das wir uns missverstehen, ich habe damit kein Problem wenn die kleine mal bei ihrer Oma übernachtet. Aber das sollte keine Dauerlösung sein.
Da Du glaubhaft versicherst, eine durch Dich mögliche Betreuung nicht sicher stellen zu können, also verhindert zu sein: Wie also, ohne in das Leben der KM einzugreifen, stellst Du Dir eine Lösung vor?
Es geht mir nicht darum das die kleine mal bei der Oma übernachtet. Beruflich ist die KM nicht so eingebunden das sie sich nicht um die kleine kümmern könnte. Sie hat Schule von 7.30- 14.30 und die kleine ist von 7-15 in der Kita.
Wenn Du über das Leben der KM bestimmen möchtest, bist Du hier falsch gelandet. Auch das wurde bereits gesagt: Die KM bestimmt, wie und wo das Kind in ihrer Zeit versorgt wird. Du bestimmst, wie und wo das Kind in Deiner Zeit versorgt wird. Nur kannst Du anscheinend nicht akzeptieren, dass die KM die gleichen Rechte hat wie Du.
Offensichtlich werde ich missverstanden.
Hm. Offensichtlich nicht - m.M..
Gruss oldie
PS: Werde realistisch und biete Lösungen an, nicht Beschwerden und Dich beschäftigende Mängel seitens der KM. Das wäre ein Anfang.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Mir geht es darum, das die kleine seit drei Wochen bei der Oma wohnt, damit die KM sich ihre Freizeit gestalten kann.
Möglicherweise gestaltet sie im Moment nicht "ihre Freizeit", sondern die Wohnung.