Servus,
seit gestern telefoniere ich rum, in den Schulen meiner Kinder, mit der Bitte um Kopien der Zeugnisse. Die eine Schule sagte mir, das ich einen Beweis vorbringen muss, das ich als KV des geteilte Sorgerecht hab, was mir durchauseinleuchtet. Bei der zweiten Schule, rief heut die Klassenlehrerin an, das die KM es ihr , bzw der Schule verboten hat Auskünfte des Kindes herauszugeben. Leider verweigert die KM sämtliche Informationen was die schulischen, gesundheitlichen Belange angeht und so weiter, trotz eben des geteilten Sorgerechts, was sie nach der Trennung mir zusprach. Ihre Begründung gegenüber der Lehrerin lauten wie folgt:
Im Oktober hat der werte Herr Richter für ganze 2 Jahre den Umgang in einem Beschluss aussetzen lassen. ;(
Eine Beschwerde ist nun beim ansässigen OLG eingereicht und der Termin ist auch schon für den 12.Februar angesetzt.
Meine Frage an euch: Darf ich mir dann wirklich mehr keine Einkünfte, ohne dem Einverständniss der Mutter bei den Behörden einholen? Ich meine zwar scho, aber wie mach ich der Schule des klar? :knockout:
Mir liegt sehr viel an der schulischen Leistung meiner Kinder und kämpfe seit nun schon sechs Jahren um einen vernünftigen Umgang der seitens der KM immer wieder geblockt und verhindert wird, Kinder sind scho so beeinflusst, das sie angeblich nicht mehr wollen. Trotz Anträge auf Umgangspfleger und Psychologische Gutachten, die der Richter völlig ausser Acht lies, hat dieser einen Beschluss gefasst der gradezu lachhaft ist.
Darf man solche Beschlüsse eigentlich mal im Internet, wie hier, natürlich an entsprechenden Stellen wie die Namen ausgeblendet reinstellen?
Vielen Dank fürs Lesen und eure Kommentare
Servus Erdmaennchen!
Darf man solche Beschlüsse eigentlich mal im Internet, wie hier, natürlich an entsprechenden Stellen wie die Namen ausgeblendet reinstellen?
Ja, darfst Du; hier ist es eigentlich erwünscht, da mit dem genauen Wortlaut des Beschlusses Dir möglicherweise konkreter geholfen werden kann.
Hast Du nun GSR oder nicht?
Umgangs- und Sorgerecht sind zwei verschieden Baustellen: das Recht auf Umgang ist auch ohne Sorgerecht einklagbar!
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
🙂 Sers,
ja des ist es ja, des GSR hat der besagte Richter auch nie ganz wegnehmen wollen, von keinem Elternteil. Ich frag mich halt, ob mit dem Aussetzen des Umgangs dort womöglich ein teil des Sorgerechts entzogen wird.
Wie kann ich der Lehrerin klar machen, das die KM es mir ned verwehren darf?
Was muss ich denn alles rausstreichen?, Aktenzeichen, Namen? Sitz des Gerichtes? hab ich leider noch ned gemacht, vor allem in welchem Format kann man des hier reinstellen?
Hallo Erdmänchen,
Umgangsausschluss ist nicht gleich Sorgerechtsentzug.
Leider nützt dir das bei deinem aktuellen Problem, wieder mal, nichts.
Bei GSR kann die KM der Schule nicht verbieten, dir Unterlagen zu schicken und du musst auch nicht das GSR beweisen, sondern sie müsste das ASR bewiesen. Das heißt allerdings nur dass dir die Schule was schicken darf aber noch lange nicht, dass sie muss.
Wie immer bei Vaterrechten in Deutschland bist du bei der Realisierung wieder mal auf den guten Willen der KM angewiesen.
Die Schule kann sich zurecht darauf zurück ziehen, bereits einen Elternteil informiert zu haben, bei dem du dich informieren könntest.
Die Pflicht deiner Ex dir Informationen zu kommen zu lassen ist aber kaum mit dem Mikroskop zu erkennen (Zeugnisse, ein Photo und ein kurzer Bericht, die du auch noch bezahlen musst) und selbst das ist nur mit ner Klage zu erreichen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der Lehrerin kannst du nur versuchen, zu erklären, dass gemeinsames Sorgerecht bei ehelichen Kindern seit Jahren der gesetzliche Standard ist und deswegen auch nicht weiter belegt werden muss. Das ist wie bei Leuten, die noch verheiratet sind. Da kann und muss man das auch nicht beweisen.
Sie soll sich von KM ne (Scheidungs-)Urkunde zeigen lassen, aus der hervor geht, dass dir dieses elementare Recht entzogen wurde. Ansonsten hast du es per Gesetz.
Nur wie gesagt, du musst zwar nichts beweisen, aber sie muss dir auch nichts geben.
(Nur Interessehalber, warum wurde denn der Umgang ausgesetzt?)
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
🙂 hallo Beppo,
ich versuche gerade den Beschluss hier reinzubekommen, :Männer und Technik: :gunman:
Also schlusslauternt meint der Richter den Kindern würde es reichen, sie hätten nein gesagt, wollen kein Umgang, dabei habe ich von Anfang an mehr mals verlauten lassen, das die Kids massiv beeinflusst wurde, und ein Gutachten Klarheit hervorbringen könnte. und müssen die Kids nun die Konsequenzen austragen. Dabei sind sie erst 13, 11 und 9, ob sie mit dem Alter scho allein entscheident sind, wag ich stark zu zweifeln.
Hallo
Bei welchem OLG hast du denn Beschwerde eingelegt?
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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