Hallo.
Ich habe folgendes Anliegen: Die KM ist umgezogen und hat unseren Sohn in einem anderen Bundesland gemeldet.
Das Jugendamt erzählt mir, dass dürfte sie granicht alleine machen. Da würde die Unterschrift beider Eltern benötigt.
Nach Rücksprache mit dem Einwohnermeldeamt wird hier auf §11 Absatz 3 des Landesmeldegesetzes verwiesen. Demnach soll das doch ohne weiteres möglich sein.
Kann hier jemand aufklären?
Danke und Grüsse aus Hamburg
Hallo, MrTrustme (yes, I do 😉 )
was versprichst du dir von der Info. Das Kind ist doch schon in den Brunnen gefallen (respektive woanders angemeldet).
Rückgängig wird das vom Amt nicht gemacht.
Du könntest höchstens so etwas wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde vom Zaun brechen, aber was bringt dir das.
Diesen Paragraphen (in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen?) kenne ich nicht. Es ist aber schon so, daß eine Hauptwohnsitzummeldung nicht ohne das Einverständnis aller Sorgeberechtigten erfolgen darf - nur es kümmert sich kaum jemand darum (wie du siehst).
Dir bleibt nur, zu versuchen euer Kind widerum mit Erstwohnsitz bei dir zu melden (allerdings nur eine ganz kleine kleine winzige Chance - denn du bist ein Mann - und Kinder gehören ja zur Mama 😡 ), oder dich mit der Ummeldung abzufinden und euer Kind mit Nebenwohnsitz bei dir anmelden.
Gruß
haddock
PS:
Hast du Lust zum Usertreffen nach Sasel zu kommen (noch sind wir nicht genug), dann gucke mal im Hamburger Forum, hier bei VS
hallo haddock.
nein erreichen kann ich jetzt nichts mehr, zu dem zeitpunkt hatte ich es bereits mit einer klage auf alleinigen sorgerecht probiert... deine erkenntniss über väter in deutschland kann ich natürlich unterstützen 🙁
es interessiert mich grundsätzlich, was denn nun richtig ist. die vom einwohnermeldeamt behaupten alles wäre rechtens, das jugendamt nicht. was stimmt denn nun?
ja, es bezieht sich auf schleswig holstein.
und dem paragraphen nach geht es... natürlich kann ich mir das auch nicht vorstellen, dann wäre meine frau ja schon längst in bayern ohne meine zustimmung.
bei den usertreffen soll es sicherlich 07.04. heissen, oder !? 😉
allerdings habe ich bisher einmal die reise nach sasel per bahn angetreten und einen freund besucht, die anfahrt sprengt den rahmen aus othmarschen. tut mir leid!
grüsse
Hallo MrTrustme,
nun, ich sehe die Sache von zwei Seiten...
Sicherlich hätte es Deiner Zustimmung bedarf, das Kind umzumelden und das sie Dich da komplett aussen vorläßt das geht natürlich nicht. Du hast schließlich auch das hälftige Sorgerecht.
Doch da im nachhinein noch was zu machen......halte ich auch nicht für Ratsam...so kommt man nur von Höckchen auf Stöckchen und jeder Schei*t jeden wegen jedem an...... Bringt also auch nichts.
Nichts desto trotz würde ich ihr klar machen das das so nicht geht.
Zur Not per Anwaltsschreiben.
Gäbe auch noch die Möglichkeit der Unterlassungserklärung (mein Lieblingswort zu Zeit). Da kämen adnn aber wieder einiges an kosten auf Deine Ex zu, da sie dann Deine angefallenen Kosten übernehmen muss (Anwalt usw).
Ich muss zugeben, das ich meinen Sohn auch "einfach" umgemeldet habe, ohne die Einstimmung meines Ex. Ging aber auch ohne Probleme bei dem Amt.
Und bevor Du nun auf mich einhaust...ich bin mit meinem Sohn wegen Gewalttaten weit weg geflüchtet.... Ich musste uns ummelden, sonst hätten wir keine Sozialhilfe bekommen. Ein paar Wochen später habe ich dann aber auch das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen.
Liebe Grüße
Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
wie bereits geschrieben, machen kann ich jetzt nichts mehr und will ich auch nicht.
mich wundert nur die widersprüchlichkeit der aussagen!
und es wird nicht der letzte umzug gewesen sein, ich möchte also für die zukunft gewissheit:
ist es nun möglich oder nicht? bzw. ist es rechtlich erlaubt?
das es geht wissen die meisten hier. aber es muss doch eine entsprechende rechtsgrundlage geben, dass dies nicht erlaubt ist.
HILFEEEEEEEEEEEE
Hi,
die Meldegesetze sind von Biundesland zu Bundesland verschieden. Mal zwei Beispiele:
Artikel 13 BayMeldeG - Allgemeine Meldepflicht
(...)
(3) Die Pflicht zur An- und Abmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht den gesetzlichen Vertretern.(...)
(...)
Zumindest in Bayern dürfte also bei gemeinsamer Sorge die Unterschrift BEIDER Eltern erforderlich sein, was aber von den Bay. Meldebehörden auch nicht so genau genommen wird, wenn Mutter alleine dort antanzt...
Dahingegen Beispiel Nachbarland Baden-Würtemberg:
Wer in eine Wohnung einzieht, muss sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden (§ 15, Abs. (1) ). Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist dazu bei Eigentumswohnungen der Besitzer, bei Mietwohnungen der Hauptmieter verpflichtet (§ 15, Abs. (3) ).
Das Meldegesetz geht von *einem* Personensorgeberechtigten aus:
§17, Abs. (2), Satz 3:
"Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Personensorgeberechtigten."
Außerdem erlaubt das Meldegesetz ausdrücklich, dass Änderungen durch einen Elternteil allein vorgenommen werden:
§ 18, Abs. (2), Satz 2:
"Personen, die derselben Familie angehören, können auf einem gemeinsamen Meldeschein gemeldet werden, der von einem der Meldepflichtigen zu unterschreiben ist."
Also, Nix is Fix - keiner weiß Bescheid.
Es bleibt nur:
Lies selber nach
http://hh.juris.de/hh/MeldeG_HA_1996_P21.htm Hamburger Meldegesetz
http://www.mi.niedersachsen.de/master/C539418_N13663_L20_D0_I522.html Niedersachsen
http://sh.juris.de/sh/MeldeG_SH_2004_rahmen.htm Schleswig-Holstein
Gruß
Haddock
Hi,
hm, die Begründung der Meldebehörde halte ich für Blödsinn. § 11 Landesmeldegesetz gibt das m.E. überhaupt nicht her. Die Mutter hätte das Kind nicht ohne Dein Einverständnis ummelden dürfen, und die Behörde ist verpflichtet bei gemeinsamer Sorge das Einverständnis beider Elternteile einzuholen.
Das ergibt sich aus
§ 1631 BGB Personensorge:
Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
und
§ 1627 Ausübung der elterlichen Sorge
Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen..
1.Du gehst jetzt zu Deinem Meldebehörde und verlangst, dass dem Kind ein Wohnsitz bei Dir eingetragen wird.
Grundlage:
Melderechtsrahmengesetz § 12
Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird.
auch nachzulesen auf dem Server der Stadt HH
Der Hauptwohnsitz ist zwar trotzdem bei der Mutter, bei Dir ist dann Zweit – bzw. Nebenwohnsitz.
2. Um einem weiteren Umzug ohne Dein Einverständnis vorzubeugen schreibst Du an der Meldebehörde am Wohnsitz der Mutter, dass Du einer Abmeldung des Kindes nicht zustimmst.
Mehr kannst Du nicht tun. Auf dem Server der Stadt HH wird – soweit ich das überblicke – leider nicht explizit darauf hingewiesen, welche Unterlagen für eine Ab-An-Ummeldung eines Kindes mitgebracht werden müssen. Anderes Städte weisen darauf hin, z.B. HIER Abs.6
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Ihr,
ich kenne mich mit den Meldegesetzen so gar nicht aus, dachte immer, man muss sich nur am neuen Wohnsitz anmelden und der Rest geht dann automatisch.
Wenn dem so ist, kann man doch gar nichts gegen eine Ummeldung tun, da man vorher doch sicher nicht rauskriegt, wohin die KM mit dem Kind ziehen will.
Dann einfach bei der jetzt zuständigen Meldebehörde sein "Nichteinverständnis" zu hinterlegen für den Fall dass die KM irgendwann vorhat umzuziehen, bringt doch dann wohl gar nichts oder?
Die Ex meines Schatzes hat laut Gerüchten ja auch vor irgendwann, irgendwohin zu ziehen. Ich dachte immer, wenn man nicht vorher rauskriegt wohin und dann flugs bei Gericht eine Einstweilige Anordnung beantragt die ihr den Wegzug mit Kind vorerst untersagt, kann man nichts dagegen tun. Im Nachhinein schon gar nicht.
Verbessert mich bitte, wenn ich da falsch liege, würde mir für den Fall der Fälle auch sehr helfen.
liebe Grüße
Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
@sky
danke für deine antwort. die ist sehr hilfreich und ich werde die anmeldung "zweitwohnsitz" gleich vornehmen.
die "nichtzustimmung" an die meldebehörde halte ich auch für ratsam, ob es was bringt wird sich zeigen. ein versuch ist es wert.
dank dir sky und natürlich auch den anderen!
frage am rande:
regelt das nicht normal das "aufentaltsbestimmungsrecht" wer melden darf?
dann hätte das ja zwangsläufig nichts mim sorgerecht zu tun! :hallucine:
Dass wir wieder werden wie die Kinder, ist eine unerfüllbare Forderung.
Aber wir können zu verhüten suchen, dass die Kinder werden wie wir.
Erich Kästner
Hallo nochmal,
also da wir gerade mitten im Umzug stecken (innerhalb der selben Ortschaft) und ich eh zum Meldeamt musste, habe ich da mal zu diesem Thema nachgefragt und erhielt folgende Auskunft:
"Das Einverständnis des mitsorgeberechtigten Elternteils ist nur erforderlich, bei einer Entfernung von über 300 km. Die Anmeldung erfolgt im neuen zuständigen Meldeamt und das alte Meldeamt erhält dann lediglich von dort eine Rückmeldung."
Also würde dann eine Nichteinverständniserklärung nur etwas bewirken können, wenn ich weiß wohin die KM mit dem Kind ziehen will und dann diese Erklärung an das neue Meldeamt schicke.
Ich denke inzwischen, dass ein Vater da nicht sehr viel ausrichten kann, um die räumliche Entfernung zwischen ihm und seinen Kindern zu verhindern. Traurig aber wahr.
Ob das rechtlich jetzt so korrekt war, kann ich nicht sagen, ist nur die Auskunft die ich gestern bei uns im Meldeamt erhalten habe.
liebe Grüße
Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hallo nochmal,
also da wir gerade mitten im Umzug stecken (innerhalb der selben Ortschaft) und ich eh zum Meldeamt musste, habe ich da mal zu diesem Thema nachgefragt und erhielt folgende Auskunft:"Das Einverständnis des mitsorgeberechtigten Elternteils ist nur erforderlich, bei einer Entfernung von über 300 km. Die Anmeldung erfolgt im neuen zuständigen Meldeamt und das alte Meldeamt erhält dann lediglich von dort eine Rückmeldung."
Interessant!
Meine EX ist damals auch ohne meine Zustimmung 240 km weggezogen. Es hatte keine Konsequenzen. Keiner fragte mich nach einer Einwilligung/Unterschrift. Ich habe das GSR.
Von dieser 300 km Grenze höre ich das erste mal.
Gruss Roman
moin, zusammen,
@mrtrustme:
leg' deiner 'nichtzustimmung' ne kopie des GSR bei, damit sie's auch glauben 😉 .
@krieger:,
regelt das nicht normal das "aufentaltsbestimmungsrecht" wer melden darf? dann hätte das ja zwangsläufig nichts mim sorgerecht zu tun!
doch, na klar: das ABR ist TEIL der personensorge und damit TEIL des sorgerechtes - siehe zitat des § 1631 BGB von sky (antwort 6).
@daisy: die '300 km' würde ich mir erstmal schriftlich geben lassen (bzw. eine quelle dafür), bevor ich das glauben kann. ich denke, das war eher eine 'privatmeinung' eines/einer einzelnen SB.
gruss an alle
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)