Umzug der Kindsmutt...
 
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Umzug der Kindsmutter

 
(@sally)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mein Partner hat einen 6 jährigen Sohn. Nach der Trennung blieb seine Ex mit Kind noch 6 Monate in dem gemeinsamen Haus, dann zog sie in die Nähe in eine zwei Zimmer Wohnung. Der Junge wechselte den Kiga. 4 Monate später zog sie bereits mit ihrem neuen Partner vor Ort zusammen. Die Beziehung dauerte ca. 2,5 Jahre. Vor zwei Wochen hat sie sich von diesem Partner getrennt wohnt zum Übergang bei einer Tante und plant nun einen Umzug mit Kind in ihre Heimat. 3,5 Std Fahrt einfach. Sie hat dort bereits einen neuen Partner bei dem sie bereits mit Sohn übernachtet hat. Zwischen wir wohnen nicht mehr bei dem einen und schlafen bei dem Anderen lagen 12 Tage. Sie ist überhaupt nicht einsichtig. Mein Freund sieht aber gar keine Chance das zu verhindern,  weil der Junge sagt er will zur Mutter. Sie hat ihn bereits eigenmächtig vom Kiga abgemeldet und ihr Chef hat ihre Stelle bereits ausgeschrieben. Sie geht voran als hätte sie alle Rechte. Das Jugendamt hat ihr dazu auch noch Mut gemacht. Ich bin selbst alleinerziehend und würde meinem eigenen Kind niemals so eine Hau Ruck Aktion antun. Hat mein Freund tatsächlich keine Chance?  Sie haben gemeinsames Sorgerecht. Ich könnte selbst platzen bei soviel Ignoranz.

Danke fürs zuhören, Sally

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2016 01:29
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

moin.

Ich bin mal ehrlich: was man von den vielfältigen Umzügen und offenbar eher kürzeren Partnerschaften der KM  hält, ist eine persönliche Wertung der Lebensumstände, die man nicht gut heißen muss, die vielleicht auch nicht optimal und stabil für das Kind sind, aber weit davon entfernt sind, gefährdend für das kind zu sein. Also vielleicht ein Grund die Augenbraue zu heben, aber nichts, was ein Gericht, und so interpretiere ich Deine Frage nach den Chancen Deines Freundes,  ihr verbieten würde. Klar, zu, GSR gehört die Wahl der kita hinzu. Nur eben nicht die Wahl des Wohnortes.

Was Du gar nicht beschreibst, ist der umgang des Kindes mit seinem Vater: wird der Umgang regelm. gelebt? Wird durch den Umzug der Umgang erheblich beeinträchtigt? Was will der KV denn überhaupt?

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2016 09:55
(@sally)
Schon was gesagt Registriert

Eigentlich würde der Kindsvater natürlich gar keine Veränderung wollen. Er hat seinen Sohn regelmäßig alle 14 Tage. Jeden Montag und Dienstag hat die Mutter einen langen Arbeitstag und bringt ihn Mittags beim Vater oder bei der Tante von meinem Freund vorbei. Die Tante wohnt direkt neben meinem Freund. Hier ist also ein enges Umfeld an Verwandtschaft. Auch die Oma mütterlicherseits wohnt in der Nähe. Dort wo sie hinzieht hat sie Jugendfreunde, ihren Vater und den neuen Mann.
Der Umgang reduziert sich von 14 mal auf 2,5 Tage. Der Kindsvater ist selbst ohne Mutter aufgewachsen und will dass seinem Sohn nicht antun ihm die Mutter zu nehmen aber er will ihn auch nicht verlieren. Die Vorgehensweise von ihr ist einfach so kopflos und egoistisch. Und er muß da zusehen. Sie hat vorgeschlagen den Jungen einmal im Monat übers We zu bringen. Hat aber gedroht dies nicht zu tun wenn er ihr Steine in den Weg legt. Wir wissen von ihren Pläne seit 3 Wochen und sie zieht jetzt Ende des Monats um. Hat dort auch noch keinen Job. Meine Tochter und der Junge verstehen sich auch sehr gut, wir waren noch zu viert im Urlaub. Als wir zurück kamen war sie bei ihrem Partner ausgezogen und hat dem Kind gesagt sie würden da nicht mehr wohnen. Der Partner hatte auch einen Sohn mit dem waren sie kurz davor auch noch im Urlaub. Und jetzt alles ratz fatz aus und vorbei und weg. Das Kind überblickt gar nicht was das bedeutet. Er sagt mit ihren Worten er will sich das dort mal ansehen.

Danke und Grüße
Sally

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Themenstarter Geschrieben : 21.09.2016 10:40
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Also, es gibt regelm. Umgang und es geht darum, wie dieser am Besten aufrecht erhalten werden kann. Das ist schon mal gut. (Nur nochmal zur Klarstellung: Die Lebensumstände der KM muss man nicht gut heißen, man wird sie aber nicht zwingen können, diese zu ändern! Auch wenn man der festen Überzeugung ist, dass ein stabileres Umfeld besser fürs Kind sei...)

Was sehe ich für Möglichkeiten?

Die KM zu überzeugen, dass eine räumliche Nähe zu beiden ET das Beste für Kind ist -> scheint wohl leider nicht zu funktionieren  ;(

Als Vater das ABR zu beantragen, also KV wird BET und die KM wird UET, sodass das Kind zu Euch zieht und iW in seinem sozialen Umfeld bleibt. -> halte ich angesichts der bisherigen Aufteilung für unwahrscheinlich, dass das durchzusetzen ist. Zumal auch der KV nach Deinen Schilderungen nicht wirklich geneigt ist, einen solchen harten und steinigen Weg zu versuchen.

Kann vielleicht die KM überzeugt werden, dass das Kind (zunächst) bei Euch bleibt, sein soziales Umfeld weitgehend erhalten bleibt und die KM sich an ihrem neuen Wohnort und in ihrer neuen Beziehung erst einmal einlebt? Manchmal ist AE bei sowas ja hinderlich...  😉 Vielleicht kann ihr das ja schmackhaft gemacht werden, indem der KV auf die Zahlung von KU verzichtet? Und natürlich wird der KM ein umfassendes Umgangsrecht eingeräumt -  gerade solange das Kind nich im Kiga ist, sollte viel Flexibilität möglich sein. So ein wenig spielt die Zeit für Euch und spätestens mit der Einschulung muss dann eine endgültige Entscheidung getroffen werden.  Und wer weiß, wo KM dann wohnt...

Und sollte das alles nichts helfen, dann sollte die Umgangsregelung möglichst dezidiert und umfassend festgehalten werden -  inkl. Ferienregelungen. So würde ich mir als KV aufgrund der wegfallenden Tage unter der Woche ausbedingen, alle langen WE (inkl Brückentage) zu reservieren. Zusammen mit den 14tägigen Wochenenden von freitag Nachmittag bis Sonntag Abend und den hälftigen Ferien kommt dann schon recht viel Umgangszeit zusammen. Leider wird natürlich die Fahrerei maximal nervig sein. Hier würde ich der KM nochmal verdeutlichen, dass sie nicht nur einmal im Monat die Bring-/Holdienste zu erledigen hat, sondern streng genommen immer, da sie die Entfernung schafft. Ob das nachher durchzusetzen ist, da es ja sowohl eine zeitliche wie auch finanzielle Belastung ist, steht in den Sternen...

Alles in allem eine mehr als unschöne Situation, in der ich leider nicht viel Hoffnung machen kann, es sei den, die KM erkennt, dass das Wohl des Kindes in der Vordergrund zu stellen ist und  ihre egoistischen Motive  dahinter zurücktreten müssen.

toto

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Geschrieben : 21.09.2016 11:22
(@sally)
Schon was gesagt Registriert

Ja so in der Art haben wir uns dass auch schon gedacht. Obwohl wir seit 3 Jahren zusammen sind wohnen wir jedoch noch nicht zusammen. Ich möchte meine Tochter nämlich nicht aus ihrem Umfeld nehmen. Wir wohnen bei der Oma. Auch nicht ideal aber dass ist das erste was meine Tochter gesagt hat als ich mal Umzug angedeutet habe. Was ist mit der Oma? Was ist mit meinen Freunden? Also fahr ich halt immer die halbe Std zu meinem Freund. Der hat jetzt den Kindergarten informiert. Die Kündigung ist damit hinfällig. Er hat ihr auch Vorschläge hinsichtlich bringen usw gemacht. Bisher geht sie nicht ganz drauf ein. Aber sie hat wohl schon geschluckt. Mit Widerstand hat sie nicht gerechnet. Der Kindergarten hat mitgeteilt sie hätte bereits Ende August gekündigt.

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Themenstarter Geschrieben : 21.09.2016 14:06
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der hat jetzt den Kindergarten informiert. Die Kündigung ist damit hinfällig.

Dem würde ich widersprechen.
Denn kündigen kann derjenige den Kindergartenvertrag, der ihn auch abgeschlossen hat ... da hat Dein Freund keinerlei mitspracherecht, da es unterschiedliche Rechtsverhältnisse betrifft.
Die Kündigung kann dennoch gültig sein...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 21.09.2016 19:50
(@sally)
Schon was gesagt Registriert

Bei Kindergartenverträgen wird, aus eigener Erfahrung abgefragt wer sorgeberechtigt ist und wenn das Beide sind müssen auch Beide unterschreiben. Er musste immer bei Allem unterschreiben. Ausflüge etc.  deshalb regt er sich nun auch auf weil das fast an ihm vorbei gezogen wäre.

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Themenstarter Geschrieben : 21.09.2016 22:00
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sally,

aus der Forenerfahrung ist es so, dass niemand eine umzugswillige KM durch das "Informieren" des KiGA aufhält. Das interessiert in der Praxis niemanden. Es herrscht Freizügigkeit und die KM kann umziehen wohin sie will.

Dein Partner sollte die KM auffordern, mit ihm einen Umgangsplan auszuarbeiten. Ansonsten kann er ihr schon mal ankündigen, dass sein nächster Schritt der Kontakt zum Jugendamt sein wird (Vermittlungsgespräch). Auch diese haben zwar keine Rechte die KM zu etwas zu zwingen, doch ist dieser Schritt wichtiger Voraussetzung für ein mögliches Verfahren vor dem FamGericht.

Ihr habt es mit dem Typ von KM zu tun, welcher nicht allein leben kann und daher alles an das Wohl des neuen Partners hängt. Deshalb wird sie Deinem Partner keine Beachtung mehr schenken und ihr Ding "durchziehen" wollen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2016 11:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Sally: bitte nicht verallgemeinern!

Ich musste mit dem Vater zusammen die Bewilligung eines Platzes  (Kitagutschein) beim JA beantragen. Den Vertrag mit der Kita habe ich ganz alleine unterschrieben (und den Platz bezahlt). Er hätte also keinen Einfluss darauf gehabt, ob ich den Platz kündige, die Stunden erhöhe oder mindere etc.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2016 16:49
(@sally)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Alle,

dass jeder Kiga dass anders handhabt, liegt auf der Hand. In unserem Fall hat der Kiga schon reagiert und die Kündigung als hinfällig erklärt. Angeblich hat die Leitung auch mit einem Rechtsbeistand gesprochen der das so bestätigt hat. Der Kiga Vertrag läuft also noch.
Aufhalten tut sie das nicht das ist richtig. Der Umzug ist für das erste Oktober Wochenende geplant. Eine Elternvereinbarung mit Umgangsregelung haben wir aufgesetzt. Sie stört dass darin steht dass ein weiterer Umzug wieder einer Zustimmung bedarf. Ausserdem ist mit ihrer neuen Adresse etwas faul. Sie will sich jetzt erst bei einem Kumpel anmelden weil ihre Bekannten wo sie eigentlich wohnt Ärger mit dem Finanzamt bekämen. Alles irgendwie fragwürdig. Ingo hat es auf den Punkt getroffen. Sie kann nicht allein sein und will sich natürlich auch Geld sparen. Beim Jugendamt war sie bereits und meinem Freund wurde schon telefonisch wenig Hoffnung gemacht. Es scheint als wäre das JA auf ihrer Seite.. Danke für eure Hilfe.
LG Sally

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Themenstarter Geschrieben : 26.09.2016 11:44




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Eine Elternvereinbarung mit Umgangsregelung haben wir aufgesetzt. Sie stört dass darin steht dass ein weiterer Umzug wieder einer Zustimmung bedarf.

... was ich verstehen kann...
Der Umzug der KM bedarf schon mal grs. keiner Zustimmung. Und ob und wie alleine jetzt schon eine Zustimmung des KV für den Mitumzug des Kindes von Nöten ist, sehen wir ja gerade. Insofern würde ich mir anstelle der KM das nicht in die Umgangsvereinbarung als "zustimmungspflichtig" rein schreiben lassen (obwohl, wenn sie schlau ist, genau weiß, dass sie das sogar akzeptieren kann, weil es ein zahnloser Tiger ist...)

Ihr (bzw. der KV) sollte viel mehr Wert auf die zukünftige Regelung und Gestaltung des Umgangs legen!

Ausserdem ist mit ihrer neuen Adresse etwas faul. Sie will sich jetzt erst bei einem Kumpel anmelden weil ihre Bekannten wo sie eigentlich wohnt Ärger mit dem Finanzamt bekämen. Alles irgendwie fragwürdig.

Ganz ehrlich: na und???
Für den KV sollte entscheidend sein zu wissen wo das Kind wohnt und das die Zustände dort objektiv nicht kindeswohlgefährdend sind. Wo dann aus welchen Gründen die Meldeadresse ist würde ich zwar abspeichern (vielleicht ergeben sich daraus irgendwann mal Argumente die man nutzen kann...), aber für das was jetzt gelöst werden muss (zukünftige Regelung und Gestaltung des Umgangs) ist es m.E. vollkommen irrelvant und nicht die Zeit wert, sich damit zu beschäftigen.

gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2016 12:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch wenn das Ganze sehr ärgerlich ist, wird sich hier nicht viel ändern lassen.

Warum soll der Kiga-Platz bezahlt werden, wenn das Kind sowieso nicht kommt? Die Kündigung des Kiga-Platzes rückgängig zu machen bringt niemandem Pluspunkte (außer dem Kiga, der jetzt natürlich Geld sehen will!).

Wenn die KM unziehen will, dann kann man sie daran nicht hindern. Mit dem Kind ist das anders. Eine objektive Entscheidung wird aber davon ausgehen ob
das GSR besteht (vorhanden), der KV das Kind betreuen kann und will (Konzept muss vorliegen) und hier besonders schwierig, die Kontinuität der Betreuung. Daran würde ein Gericht seine Entscheidung festmachen.
Auch das JA trifft hier keine Entscheidung, es hat aber die Rechtslage sehr gut eingeschätzt. Wenn das Kind nicht mit umziehen soll, dann bleibt nur der Gang zum Familiengericht. Allerdings stehen die Chancen schlecht, dass damit der Umzug verhindert werden kann.

Das letzte schwache Mittel, das der KV nutzen kann ist, dass die KM an den Umgangskosten beteiligt wird, weil sie die Entfernung geschaffen hat.
Eine Umgangsvereinbarung ist nicht schlecht, wenn man sich darauf einigen kann. Die rechtliche Relevanz geht allerdings gegen Null.

Ihr könnt weder die KM erziehen, noch zwingen sich so zu verhalten wie ihr es wollt. Sie lebt ihr Leben wie sie es will und offensichtlich gibt es da Differenzen zwischen KM und KV, ansonsten hätte es keine Trennung geben. Ja, sie ist in der stärkeren Postion, weil das Kind bei ihr lebt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2016 14:24
(@sally)
Schon was gesagt Registriert

Also bisher hat sie sich sehr überheblich verhalten.
Seitdem mein Freund den Kiga kontaktiert hat ist sie etwas verunsichert.
Soweit ich verstanden habe kann man den Umzug der KM nicht verhindern aber den des Kindes schon, solange sie nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Mein Freund ist sich gar nicht mehr sicher wo sie jetzt genau hinzieht. Ob zu ihren Bekannten oder dem neuen Freund. Er weiß ja gar nicht was er glauben kann. Ob das dem Kind gut tut ist also nicht konkret prüfbar es sei denn er würde direkt vor Ort vorbei schauen. Wenn Sie ohne seine Zustimmung umzieht handelt sie doch im Grunde rechtswidrig... und ob sie wirklich vor Gericht geht ist momentan noch nicht sicher.. Naja wie mans dreht und wendet ists einfach gar nicht gut

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Themenstarter Geschrieben : 26.09.2016 17:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Sorgerecht beinhaltet immer das Aufenthaltsbestimmungsrecht, bei GSR haben deshalb beide das ABR.
Vor Gericht (an eine gütliche Regelung glaube ich nicht) müsste ein Antrag auf alleiniges ABR und ggf. Alleinsorge gestellt werden. Hier spielt dann die Kontinuität eine entscheidende Rolle.
Die KM ist verpflichtet den KV über das Kind zu informierne, dazu gehört natürlich insbesondere auch die Auskunft wo das Kind wohnt. Aber auch hier wird nicht viel passieren, wenn sie ihn nicht informiert, einfach weil auch hier höchstens ein Gericht Sanktionen verhängen kann.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2016 17:30
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nur klarstellend:

Ob das dem Kind gut tut ist also nicht konkret prüfbar

Darum geht es nicht! Das ist im Zweifel auch sehr subjektiv.
Ob das Kindeswohl am neuen Wohnort gefährdet ist, das lässt sich weitgehend objektiv feststellen. Aber das wären dann mal so Sachen wie Drogenhöllen, offene Elektrokabel, ein stadtbekannter Schläger...
Ich gehe davon aus, dass sowas eher nicht droht, sonst wäre ein wenig mehr Action angesagt...

solange sie nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Was meinst Du denn, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat?

Die KM verunsichern ist gut und kann hilfreich sein. Solange sie halt manche Annahme nicht widerlegen kann.

Wenn Sie ohne seine Zustimmung umzieht handelt sie doch im Grunde rechtswidrig... und ob sie wirklich vor Gericht geht ist momentan noch nicht sicher..

Ob sie rechtwidrig handelt hängt ein wenig von den Einzelheiten ab. Nur wenn KM es einfach durchzieht, dann ist es der KV der anschl. vor Gericht gehen muss, mit recht vagen Erfolgsaussichten...

Wie man es dreht und wendet -

der KV) sollte viel mehr Wert auf die zukünftige Regelung und Gestaltung des Umgangs legen!

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2016 17:36
(@sally)
Schon was gesagt Registriert

Ja ich denke er wird jetzt alles dran setzen eine gute Umgangsregelung hinzugekommen. Er hat so große Sorge sonst gar keinen Umgang mehr zu haben.

Toto, ich meinte dass die KM ja noch nicht das alleinige ABR hat und mein Freund theoretisch noch mitbestimmen kann bei gemeinsamen SR.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2016 20:20