Umzug der Mutter wä...
 
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Umzug der Mutter während des laufenden Sorgerechtsverfahren

 
(@holger-5656)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich versuche mein Anliegen mal etwas neutral zu gestalten...folgendes:

Vater (V) und Mutter (M) haben eine gemeinsame 2 1/2 jährige Tochter. V und M sind nicht verheiratet und leben mit der gemeinsamen Tochter zusammen in einem Haushalt. Das alleinige Sorgerecht liegt bei M. Nun möchte sich M von V trennen und in diesem Zuge auch die gemeinsame Wohnung verlassen und mit der Tochter weg ziehen. Der Zukünftige Wohnort liegt ca 30 km entfernt. Da das Verhältnis zwischen V und M bereits seit einiger Zeit sehr desolat ist, hat V des öfteren den Wunsch auf gemeinsame Sorge geäußert. M hat in der Vergangenheit edoch wiederholt damit gedroht das wenn M das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragt Sie umgehend ausziehen würde. Da es V jedoch ein besonderes Anliegen ist, dass seine Tochter am derzeitigen Wohnort bleibt hat er es bis jetzt unterlassen, das Sorgerecht einzuklagen aus der Angst heraus das M von heute auf Morgen verschwindet. Nun hat M konkrete Pläne die gemeinsame Wohnung mit der Tochter zu verlassen. Nun zur Frage:
Wenn V nun das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragt, darf die Mutter während des laufenden Verfahrens den Wohnort wechseln oder gibt es hier Regelungen die den Umzug während des Verfahrens untersagen?

Liebe Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2016 21:12
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und herzlich willkommen.

Ich antworte einmal neutral  :wink:!
Da über das gSR noch nicht entschieden wurde, kann die KM zum derzeitigen Zeitpunkt tun und lassen was sie möchte. Der KV kann sie nicht daran hintern bzw. die Umzugsentscheidung für das gemeinsame Kind verhindern.

Aber, 30Km sind nicht die Welt und händelbar. Wichtig ist, dass sofort ein regelmäßiger und verlässilicher Umgang stattfindet. Weiterhin wäre dem KV anzuraten, dass er möglichst schnell einen gSR Antrag lostritt. Die KM hat dann noch 6 Wochen Zeit etwas dagegen vorzubringen. In der Regel und wenn nicht besondere Gründe gegen eine gSR bestehen (Kommunikation ist es ausdrücklich nicht) dann wird dieser stattgegeben.
Aber innerhalb von 6 Wochen kann viel passieren und auch viel umgezogen werden. Verhindern wird man das wohl nicht. Im übrigen, ich glaube sogar, dass sich selbst mit gSR ein Umzug von 30 Km nicht verhindern lassen würde.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2016 21:36
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Holger,

selbst mit gemeinsamen Sorgerecht wäre es schwierig, bei einem 2,5 Jahre alten Kind den Umzug mit der Mutter zu verhindern. Ohne gemeinsames Sorgerecht wird es unmöglich. Die KM kann einfach Fakten schaffen, und du kannst nichts dagegen tun. Auch wenn du jetzt einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellst, ändert das nichts.

Freu dich, dass es 30Km und nicht 300 Km sind.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2016 21:36
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

.... und wenn nicht besondere Gründe gegen eine gSR bestehen (Kommunikation ist es ausdrücklich nicht) dann wird dieser stattgegeben.

Gruß
Kasper

Ich weiß nicht woher diese Aussage, die sehr oft hier im Forum getroffen wird, stammen soll, aber aus jüngster Vergangenheit sind mir im Frankfurter Raum drei Fälle bekannt, wo genau dies dazu geführt hat, dass das bestehende GSR aufgehoben worden ist....wegen mangelnder Kommunikation,  davon sogar ein Urteil des OLG FFM...und immer ging es gegen die KV, wobei ich finde, dass zur Kommunikation immer zwei gehören.

an den TO, bitte aufpassen und nicht ins offene Messer laufen, denn deine Ex nutzt bereits jetzt schon das gemeinsame Kind um Dir zu drohen....

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2016 21:51
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Holger,

kann Kruemel nur zustimmen. Der "Klassiker" bei einer richtigen Kindsbesitzerin ist eigentlich der Umzug im Bereich 400 - 800 km. Da man nur so oftmals den Umgang wirklich zum Erliegen bekommt bzw. die Kosten für den KV zu hoch werden.

30 km ist handelbar. Im Zweifelsfall lässt Du die KM umziehen und ziehst dann ggf. nach. Wichtig: Manche KMs fangen bei solchen Umzügen an, Versteck spielen zu wollen. Schau also, dass Du die genaue Umzugsanschrift rausbekommst und lass Dich hier nicht verschaukeln. Gerne wird dann das Kind nur noch an neutralen Orten (Spielplatz, etc.) übergeben, damit Du nicht den Wohnort oder neuen KiGa rausfinden kannst.

Spricht mit der KM, damit vor dem Auszug der KU und ggf. noch BU für die KM geregelt ist. Auch wenn man diese Punkte nicht vermischen darf, hängt in der Praxis sehr viel davon ab, ob rechtzeitig und regelmäßig der zustehende Unterhalt gezahlt wird. Dazu benötigt ihr auch noch einen Umgangsplan. Du darfst die KM auch darauf hinweisen, das sie durch das Schaffen der Entfernung auch für Kompensation beim Umgang zu sorgen hat. Ggf. könnt ihr das über eine festgelegte (!) großzügigere Umgangsregelung (Fr-So plus Tage unter der Woche) regeln. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2016 21:56
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Moin Holger,
[...]
Gerne wird dann das Kind nur noch an neutralen Orten (Spielplatz, etc.) übergeben, damit Du nicht den Wohnort oder neuen KiGa rausfinden kannst.
[...]
Gruß Ingo

Eine Zeit lang mußte ich - zwecks  Eintragung der Kinderfreibeträge auf der Steuerkarte - die Existenz der Kinder gegenüber Finanzamt/Arbeitgeber nachweisen.
Ich habe dann immer eine sogenannte "steuerliche Lebensbescheinigung" beim Einwohnermeldeamt am zuletzt bekannten Wohnort (des/der Kindes/r) angefordert.
Ansonsten kann man den neuen Wohnort auch über eine (kostenpflichtige(?)) EMA-Anfrage herausbekommen (zumindest Deutschlandweit)
Eine weitere Möglichkeit, die neue Adresse herauszubekommen, ist eine (manchmal) kostenpflichtige Anfrage beim Einwohnermeldeamt der zuletzt bekannten Adresse (wobei nicht die Anfrage, sondern die Antwort durch die Behörde der Kostenfaktor ist  :wink:. )

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 17.06.2016 01:42
(@bester-papa)
Registriert

Moin.

Die KM hat dann noch 6 Wochen Zeit etwas dagegen vorzubringen. In der Regel und wenn nicht besondere Gründe gegen eine gSR bestehen (Kommunikation ist es ausdrücklich nicht) dann wird dieser stattgegeben.
Aber innerhalb von 6 Wochen kann viel passieren und auch viel umgezogen werden.

Die 6 Wochen sind noch optimistisch. Sie gelten nur für das vereinfachte Verfahren ( und ich glaube, die 6 Wochen sind auch nirgends definiert und werden vom Gericht festgelegt bzw können auf Antrag verlängert werden).

Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, sobald die Mutter Widerspruch gegen den Antrag einlegt, reicht es schon für viele Gerichte aus, das Gerichtsverfahren zu eröffnen. Und das zieht sich.

Ich denke, da KM ohnehin nicht bei Dir leben will bzw es nur eine Frage der Zeit ist, solltest Du Dich nicht weiter erpressen lassen und Dein Ding durchziehen.

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2016 10:32
(@Mrs_Mima)

in der Regel und wenn nicht besondere Gründe gegen eine gSR bestehen (Kommunikation ist es ausdrücklich nicht) dann wird dieser stattgegeben.
Aber innerhalb von 6 Wochen kann viel passieren und auch viel umgezogen werden. Verhindern wird man das wohl nicht. Im übrigen, ich glaube sogar, dass sich selbst mit gSR ein Umzug von 30 Km nicht verhindern lassen würde.

Gruß
Kasper

das stimmt so nicht.
"Mein" KV hat letzten Di das GSR NICHT bekommen und  einer der Hauptgründe dafür war die mangelnde Kommunikation.
Das Verfahren ruht nun bis Jahresende.

Mima

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Geschrieben : 17.06.2016 11:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Holger,

im Moment kannst Du nicht viel machen, Du kannst versuchen das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen und da ihr ja bisher zusammen gewohnt hat und euch damit auch gemeinsam um das Kind gekümmert habt gibt es auch keine "Kommunikationsstörungen".
Trotzdem wird es nicht so schnell gehen wie Du es gerne hättest. Das gSR darf nur verwehrt werden, wenn es dem Kindswohl widerspricht und das sehe ich in Deinem Fall nicht.

Die für Dich wesentlicheren Baustellen im Moment wären Umgang und Unterhalt. Ein Umgang bei 30km Entfernung ist kein wesentliches Problem. Wenn ihr im Guten auseinander geht, dann ist das immer positiv und wenn ihr euch dann auch noch friedlich einigen könnt über Unterhalt, dann ist es zwar nicht optimal, aber gut gelöst.

Den Wegzug Deines Kindes könntest Du nur verhindern, wenn Du das gSR hättest und das Kind selbst betreust. Außerdem müsstest Du die Hauptbezugsperson für das Kind sein. Ansonsten ist es praktisch aussichtslos es zu versuchen, denn das Familiengericht müsste gemäß Kindswohl entscheiden und das bedeutet hier, wer kann/will betreuen und wie sieht es mit Kontinuität der Betreuung aus.
Wenn Du natürlich in hautpsächlich die Elternzeit genommen hast und es für Dich kein Problem ist das Kind zu betreuen, dann könnte es funktionieren.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2016 11:38
(@bester-papa)
Registriert

das stimmt so nicht.
"Mein" KV hat letzten Di das GSR NICHT bekommen und  einer der Hauptgründe dafür war die mangelnde Kommunikation.
Das Verfahren ruht nun bis Jahresende.

Hattet ihr einen RA?
In der Gesetzesbegründung zum 1626a BGB steht, dass mangelnde Kommunikation kein Hinderungsgrund mehr ist. Vielmehr muss die Kommunikation manifestiert und dauerhaft gestört sein und vermuten lassen, dass zukünftige gemeinsame Entscheidungen nicht möglich sind. Insofern sind die Hürden schon deutlich höher gesetzt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2016 11:39




(@Mrs_Mima)

ich hatte einen RA. Er nicht.
Und die Kommunikation ist nachweislich durch ihn gestört während es mir gut gelingt auf Elternebene zu kommunizieren.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2016 11:44