Hallo zusammen!
Meine Ex will vorausschtlich Mitte des Jahres 2006 mit ihrem Mann und unserer gemeinsamen 10-jährigen Tochter ( berufsbedingt ) ca. 400 km wegziehen.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich sehe meine Tochter alle 2 Wochen das ganze Wochenende und die WE's dazwischen von Freitagabend bis Samstagmittag.
Das würde ja dann flach fallen.
Was soll ich tun? Ich habe Angst, dass meine Tochter aufgrund der Entfernung des dann sicherlich wenigeren Kontaktes ihren Papa vielleicht na ja, "vergessen" könnte bzw. der sehr gute Papa-Tochter Kontakt stark darunter leidet.
Könnt ihr mir helfen? Habe ich eine Chance meine Tochter zu mir zu holen? Da ich eine eigene Firma habe, bin ich flexibel in der Arbeit. Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat meine Ex nicht.
Vielleicht hat jemand etwas Rat für mich ............!
[Editiert am 18/12/2005 von mk2004]
Gruß
Michael
Hallo MK,
soso, Du meinst also, die Ex hat nicht das ABR? Na, vielleicht ja doch.
Ich habe mal ein Urteil gelesen zu genau Deiner Situation. Schaue dazu mal in der Urteilsdatenbank hier. Mama konnte das Kind mitnehmen und ihr entstanden dadurch auch keine Nachteile.
Mama kann ihren Wohnort frei wählen. Zumal sie ja sogar arbeiten will, statt vielleicht dem Staat auf der Tasche zu liegen.
Das Einzige, was Dir helfen kann ist das Kontinuitätsprinzip. Hier ist aber fraglich, ob die Beziehung zur Mutter oder die Umgebung wichtiger für das Kind ist. Rate mal, was ein Richter dazu sagt.
In der Begründung zu dem Urteil kam übrigens zur Sprache, das diese Mutter NIE einen Job angetreten hat, sondern vielmehr ein Neuer der Grund war. Die Erklärung der Absicht reichte aber aus, Nachteilen auszuweichen. Toll, oder?
Meine Meinung: Vergiss es, da beisst die Maus keinen Faden ab. Leb damit.
Sorry,
Michael
Moin mk2004,
weisnich's Ausführungen bzgl. der Rechtsrealität schließe ich mich an. Hingegen würde ich es nicht ohne Gegenwehr hinnehmen. Und sei es, um deiner Tochter später einmal deine Bemühungen beweisen zu können. Manche Verfahren muss man als Scheingefecht zwecks späterer Beweisführung einfach durchziehen.
Gehe zu (d)einem RA, reiche Antrag auf Erlass einer EA zwecks vorläufiger Übertragung des ABR auf dich ein mit eben der Begründung Kontinuitätsprinzip. Ich möchte dir keine Hoffnung machen, dass es durchgeht und ich vermag nicht zu erkennen, was deine Tochter möchte und was für sie gut wäre.
DeepThought
P.S.: Die Sache zieht sich ja seit März schon hin und damals waren es noch 300 km??!!
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!