Hallo liebes Forum. Erstmal Entschuldigung wenn ich im falschen Bereich poste......
Nun zum Thema....
Seit 2010 sind meine Ex und ich getrennt und seit 2011 rechtlich geschieden. Wir haben eine gemeinsame Tochter (4) und das Sorgerechte sowie ABR liegt bei beiden.
Nun ist seit mitte Januar unsere Tochter zu mir gezogen. Seit März wohnt sie offiziel bei mir ( mit zustimmung und Unterschrift auf Melderegister der Mutter). Nach Rücksprache mit meinem Anwalt habe ich jetzt Unterhalt für die kleine gefordert (Welchen die KM nicht aus eigener Leistung erbringen kann, ALG2). Jetzt mach ich mir Gedanken das sie vll eine Rückführung unserer Tochter anstrengen will. Auf was kann ich mich einstellen? Welche Mögloichkeiten habe ich?
Das JA ist auch unterichtet das KM unsere Tochter freiwillig zu mir hat.
Danke im vorraus für die Hilfe.
Hallo!
Leider muß man sagen das deine Bedenken nicht unbegründet sind, und es auch in der Tat Gerichte gibt die aus rein Finanziellen Gesichtspunkten entscheiden das ein Kind zur Mutter kommt (natürlich würde das niemals so begründet werden).
Da kannst du auch nicht wirklich viel machen - außer die Sache soweit wie möglich zu verzögern.
Je länger deine Tochter "erfolgreich" bei dir gelebt hat, desto schwieriger wird es selbst für den ausgefuchstesten (Un-)rechtsprecher hier ein Konstruckt zu erstellen warum es dem Kindeswohl mehr entspricht wieder bei der Mutter zu leben.
Auf keinen Fall darfst du irgendwie deine Erwerbstätigkeit reduzieren und dann von irgend jemandem Geld dafür haben wollen. In einem solchen Fall ist man sich nicht mal zu schade auch in ein Urteil zu schreiben das die Aufteilung DU schaffst Kohle ran und Muddi sitzt mit dem Kind daheim die beste Lösung ist.
Ich würde das mit dem Einfordern des Unterhaltes allerdings unbedingt anders lösen: Du bist ja nicht wieder verheiratet, also hast du Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Diese würde ich beantragen und gleich noch eine Beistandschaft für das Kind einrichten.
Die kümmern sich dann amtswegen um den Unterhalt - und du kannst deiner Ex immer sagen das DU damit ja gar nix zu tun hast sondern all die netten Briefe vom Amt kommen ... Und es kostet nix - dein Anwalt aber schon.
Zu holen ist da eh nix. Unterhaltspflicht von Müttern ist nicht wirklich vorgesehen, und mir ist kein Fall bekannt in dem ein Gericht all die Register gezogen hat die es gegenüber Vätern auffährt ...
Da ist sie immer das arme Hascherl dem der Mann das Kind weggenommen hat. Der kann man jetzt natürlich nicht zumuten zu arbeiten um das Kind zu versorgen ...
Hi Gomez,
seit März wohnt Deine Tocher bei Dir und jetzt ist bereits ein Anwalt wegen KU im Spiel,
warum? Erzähl mal mehr. Hast Du in Ruhe mit Deiner Ex über KU geredet? Wie hat sie
reagiert? Was erhoffst Du Dir von der Aktion mit dem Anwalt? Dass Deine Ex vom Gericht
gezwungen wird, 30 Bewerbungen vorzulegen? Hat sie je gearbeitet? Könnte sie einen Job finden?
Generell sollte Deine Taktik nach diesem sehr frischen Wechsel und Deinem Sechser im (Familien)Lotto
(das ist es nämlich, wenn Du freiwillig mit Mamas Segen Dein Kind betreuen kannst - by the way: gibt´s
hier einen Grund?) den Ball flach zu halten.
1. Gibt Deiner Ex Zeit, sich an die Situation zu gewöhnen
2. Schaffe Kontinuität (je länger Du Dein Kind bei Dir hast, desto besser bei der nächsten Auseinandersetzung ums ABR)
3. Halte alle raus, die Ärger schüren (Anwälte, Gerichte, JA etc.)
Und ja, Deine Befürchtungen sind berechtigt. Wenn Deine Ex feststellt, dass ihr der Mehrbedarf für Alleinerziehende, das Kinder-
geld sowie der KU nicht nur fehlt, sondern sie auch noch KU (theoretisch) erwirtschaften muss, ist es schon berechtigt, sich Sorgen
zu machen, dass sie den alten Zustrand wieder herstellen will.
LG,
Mux
Edit: Fehler
Erstmal danke für die schnelle Antwort. Ja leider gibt es, wie Du gerade Angemerkt hast, viele (un-)rechtsprecher in unserem Rechtssystem(?) !!!! Ich kann nur hoffen das der Fall nicht eintrifft.
Mir ist es wichtig das KM und Tochter Kontakt haben. Zur Zeit beschränkt sich der Kontakt mit der Mutter auf jedes 2.te WE und ab und zu mal telefonieren, wobei ich die kleine auch immer dazu Anrege selbst mal die KM anzurufen (Was sie aber dann immer nicht will, selbst wenn die KM anruft). Mehr kommt von KM nicht.
Weder spreche ich schlecht von der KM noch verbiete ich ihr den Umgang. Sie kann jederzeit unser Kind holen oder auch mal über Nacht zu sich nehmen, wenn unter der Woche gewährleistet wird das der Kindergartenbesuch stattfindet. Nur wie gesagt, es kommt nichts und unser Kind will einfach nicht.
Das giest sicherlich zusätzlich Öl ins entzündbare Feuer.....
Hallo G.,
Sie kann jederzeit unser Kind holen oder auch mal über Nacht zu sich nehmen, wenn unter der Woche gewährleistet wird das der Kindergartenbesuch stattfindet. Nur wie gesagt, es kommt nichts und unser Kind will einfach nicht.
dann denkst du über noch nicht gezeugte Wolkenkuckuckseier nach!
Wenn sich die KM nicht interessiert, wird sie sich schon gar anstrengen, das Kind zurückzuholen.
Telefon: Naja, Kinder in dem Alter telefonieren nicht so gerne. Die gucken oder fühlen das Gegenüber beim Reden am liebsten an, und labern nicht in einen kalten Plastikhörer. 😉
Mach dir nicht zu viele Sorgen,
LG, mahjoko 🙂
LG - Life´s good, meistens! 😉
Muss mich kurz korrigieren. Unterhalt über den Anwalt ist nicht gefordert. Es ist UV beantragt über das JA.
Zu der Frage warum das Kind bei mir ist..... Man hat nun Zeit für Party Party Party.... so war es auch als es noch bei KM war. Am WE abeschoben oder unter der Woche in n Taxi nachts gesetzt und ab zur Bekannten und dann ab zum Feiern.
und noch mehr solcher Aktionen.
Moin Gomez,
wenn Du den KU nicht dringend brauchst, weil Du finanziell selbst auf dem letzten Loch pfeifst, kann auch ich Dir nur raten, diese "Büchse der Pandora" geschlossen zu lassen und nicht anzufassen. Für Dich ist es ein Glücksfall, dass Deine Ex lieber Party macht als sich wie eine Glucke auf Euer Kind zu setzen: Dann wärst nämlich Du derjenige, der alle zwei Wochen mal sein Kind besichtigen und Unterhalt abliefern darf.
Wenn Deine Ex-Madame auf die Idee kommt, "ihr" Kind zurückhaben zu wollen, wird ihr die deutsche Familiengerichtsbarkeit gerne dabei helfen, die mehrheitlich noch immer der Ansicht ist, dass Kinder (zu) ihren Müttern gehören. Und dass man, wenn man ihnen schon ihre Kinder wegnimmt, ihnen nicht auch noch ihr Geld wegnehmen darf. Ist das gerecht? Nein, ist es nicht, aber Gerechtigkeit hat auch niemand versprochen.
Und ausserdem: Ein 4-jähriges Kind entscheidet NICHT, was gemacht wird. Man kann es zwar nicht zum Telefonieren zwingen, aber die Frage "willst Du zu Mama?" ist vollkommen daneben. Abgesehen davon, dass Kinder dieses Alters solche Entscheidungen weder überblicken noch treffen können, ist das die beste Methode, sich einen kleinen Terroristen heranzuzüchten. Die Quittung gibt es dann an der Supermarktkasse bei der "Quengelware", bei der Frage nach dem Fernsehprogramm oder "was essen wir heute?" und später bei Taschengeld, Handy oder Ausgang.
Grüssles
Martin
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