Vater erhält keine ...
 
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Vater erhält keine Mitsprache über medizinische Behandlung

 
(@martin99)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Vater (geteiltes Sorgerecht) erhält keinerlei Infos zur medizinischen Versorgung des Kindes. OPs, Impfungen usw. werden alle von der Mutter im Alleingang in Rücksprache mit den Ärzten entschieden. Der Vater erfährt manchmal vom Kind hinterher etwas.

Gibt es eine Gesetzesgrundlage auf der Ärzte nicht lebensnotwendige OPs durchführen dürfen, obwohl nur ein Sorgeberechtigter zugestimmt hat? Ist eine Kurzzeitnarkose bereits eine OP oder fällt dies noch nicht darunter, wenn z.B. ein Muttermal entfernt wird?

Kann die Mutter alleine über Impfungen entscheiden?

Wie kann der Vater sich wehren, wenn keine Einsicht der Mutter erfolgt? Gibt es andere Wege als klagen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2020 01:18
(@wasserfee)
Registriert

Moin,
zu den Impfungen:
sollte es sich um von der STIKO empfohlene Impfungen handeln lohnt es sich nicht, da ein Fass aufzumachen.
In gerichtlichen Auseinandersetzungen wird regelmäßig dem recht gegeben, der nach STIKO impft.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2020 07:50
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

prinzipiell muss bei jeder medizinischen Behandlung die Einwilligung aller Sorgeberechtigten vorliegen. Entsprechende Fomulare sollten auch Ärzte und Krankenhäuser haben. Außerdem hast Du prinzipiell ein Recht auf Auskunft über medizinische Behandlungen durch Ärzte bzw. Krankenhäuser unabhängig von der Mutter, d.h. die Ärzte müssen Dir direkt Auskunft geben.

Das Ärzteblatt geht <a href="https://www.aerzteblatt.de/archiv/204758/Recht-Worauf-Aerzte-bei-der-Behandlung-Minderjaehriger-achten-sollten>hier</a>" auf diese Frage ein.

Zu beachten ist, dass man in einfachen Fällen davon ausgehen kann, dass ein Elternteil den anderen vertritt. Außerdem kann ein älteres Kind auch eine Behandlung ohne Einwilligung erhalten, wenn eine entsprechende Einsicht des Kindes vorhanden ist.

Können sich Eltern nicht einigen, dann kann ein Gericht einem die Entscheidung in dieser Frage übertragen bzw. auch die gesamte Gesundheitsvorsorge.

Du solltest die KM auf das Problem ansprechen und ggf. direkt mit dem behandelnden Kinderarzt/Arzt sprechen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2020 12:33
(@martin99)
Schon was gesagt Registriert

Danke. Ja mit dem Kinderarzt werde ich sprechen. Evtl. wurde er über die Trennung im Unklaren gelassen. Sind halt alles Sachen, die ich nicht weiß. Für die KM ist es natürlich sehr bequem alles nach ihrer Ansicht entscheiden zu können.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2020 18:11