Verbleib der Kinder...
 
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Verbleib der Kinder schriftlich mit Ex regeln

 
(@wechselmodell79)

Guten Tag zusammen,

lange haben wir es vor uns hergeschoben, lange haben wir über den verbleib der Kinder diskutiert und nun ist es soweit. Meine Ex zieht zum 01.05.2020 aus.

Das gute: sie ist bereit uns unsere Kinder 8 und 3 ½ da zu lassen weil ich ihnen hier ein besseres Umfeld bieten kann und die Kinder dieses Umfeld seit Geburt kennen.

Nun war ich beim Jugendamt, um den Aufenthalt der Kinder nach der Trennung, sowie die Umgangslösung schriftlich mit meiner Ex festhalten zu lassen. Die haben mich aufgrund der Corona-Kriese direkt weggeschickt und meinten das wir das Jugendamt dafür nicht brauchen, weil wir uns ja einig sind und wir das gemeinsame Sorgerecht haben.

Nun will ich natürlich was schriftlich machen. Ich habe tierische Angst, das meine Ex sich das mit den Kindern noch anders überlegen könnte wenn Verwandte und Freunde auf sie einreden und sie mir die Kinder doch einfach wegnimmt. Oder das sie in 6 Monaten ankommt und die Kinder einfach ummeldet.

Wie kann ich das (Verbleib der Kinder nach der Trennung und Umgangslösung für die Mutter), ohne das Jugendamt, schriftlich festhalten, so das es auch rechtssicher ist?
Reicht ein einfacher Vertrag?
Oder müssen wir zum Notar?

Danke im voraus für eure Antworten.
lg

PS: Wir sind unverheiratet.

Zitat
Geschrieben : 16.03.2020 11:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

PS: Wir sind unverheiratet.

Habt Ihr gemeinsames Sorgerecht (gSR) und Du somit auch gem. Aufenthaltsbestimmungrecht (ABR)?

Grüßung
Marco
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Anmerkung Moderation:
Thema in Sorgerecht-Unterforum verschoben... ;o)

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2020 11:51
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus,

einen wirklich „rechtssicheren“ Vertrag gibt es nicht. Auch eine Vereinbarung beim Notar würde da nichts bringen.

Im Streitfall könnte ein Elternteil jederzeit vor Gericht ziehen und dort das Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. den Verbleib der Kinder bestimmen lassen. Auch das Jugendamt vermag das nicht zu ändern, weil es allerhöchstens eine beratende Funktion in diesem ganzen Procedere hat.

Wenn du eine spätere Eskalation verhindern willst, würde ich dir aus eigener Erfahrung folgendes raten:

Treffe mit deiner Ex eine sinnvolle und umfassende Vereinbarung bezüglich des Wohnortes, des Umganges und der allgemeinen Sorge. Es nützt dir wenig, wenn du jetzt eine schöne Vereinbarung triffst, sich alle gut verstehen und dann wegen des Streits um die Frisur des Kindes und den nächsten Friseurbesuch die ganze Sache gibt. Eine der schlimmsten Streitpunkte kann dann natürlich auch der Unterhalt sein. Hatte diesbezüglich schon etwas geregelt? Also noch mal die Checkliste:

Wohnort, Einwohnermeldeamt
Umgang im Alltag
Umgang an Feiertagen, Ferien und Urlaub
Verfahren beim Umgang (wer bringt das Kind wohin, wann kommt es wieder zurück, welche Sache muss es mitnehmen etc.)
wer kümmert sich um die Ausstattung für Schule, Kindergarten usw.
wer regelt Dinge wie Vorsorge Arztbesuche, Friseur, Sportverein, Musikschule
wie laufen Eltern Gespräche im Kindergarten, Elternabende in der Schule usw. ab
aus aktuellem Anlass: was ist im Falle von Krankheit oder ähnlichem
wer bezahlt an wen Kindesunterhalt
wer bezahlt an wen Betreuungsunterhalt

Habt ihr euch schon Gedanken darüber gemacht, wie der Umgang ablaufen soll?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2020 11:55
(@wechselmodell79)

Ja wir haben alles gemeinsam. Sowohl Sorgerecht als auch Aufenthaltsbestimmungsrecht

Unterhalt müsste meine Ex an mich zahlen. Sie wird aber zunächst Harz4 beziehen und gegebenenfalls ein Umschulung machen oder zumindest Auffrischungslehrgänge. Sie hat seit 9 Jahren nicht mehr gearbeitet. Ich werde daher wohl Unterhaltsvorschuss bekommen.

Umgang wollen wir so machen: Sie bekommt die Kinder jedes zweite Wochenende von Fr. bis Sonntag zu sich. Dazu holt sie die Kinder Montags und Dienstags (12 - 18 Uhr) zu sich und bringt sie Abends nach hause. Ich werde mich darum kümmern das die Kinder zur Schule kommen, sie einkleiden, Schulsachen kaufen etc. etc.

Wir würdet ihr das denn Aufsetzten? Einfach in einem Word-Dokument aufschreiben was wir vorhaben, beide unterschreiben es und sie zieht aus?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2020 12:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

rechtssicher kannst Du hier gar nichts regeln. Wenn einer die gelebte Realität ändern will, dann steht es ihm/ihr jederzeit frei das Familiengericht anzurufen.
Das Familiengericht wird dann das "Kindswohl" prüfen. Dabei ist eine entscheidende Größe die Kontinuität der Betreuung. Wenn Du also ein halbes Jahr oder auch länger alleine oder im Wechselmodell betreut hast, dann ist die Kontinuität ganz auf Deiner Seite. Das ist zwar keine 100%ige Garantie, aber eine 95%ige.

Wichtig ist deshalb wie jetzt gelebt wird. Wenn Du willst kannst Du eine formlose Regelung aufsetzen und die wird von beiden unterschrieben. Diese Regelung würde dann bedeuten, dass die Mutter zumindest jetzt mit der Regelung einverstanden ist. Das wäre im Streitfall auch hilfreich.

Ein Anspruch auf Betreuungunterhalt besteht nicht, da beide Kinder älter als 3 sind.
Zu regeln wäre der KU. Es sollte festgehalten werden, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben (oder Wechselmodell) und dann sollte der Unterhaltsanspruch entsprechend berechnet werden. Ist die KM leistungsunfähig, dann sollte festgehalten werden, dass sie solange sie H4 erhält leistungsunfähig ist, das bei Änderung der Lebensumstände aber eine Neuberechnung erfolgt.

Sollte die KM keinen Unterhalt zahlen und ein Residenzmodell bestehen, dann kannst Du UHV beantragen. Wird ein Wechselmodell (jeder betreut mindestens zu 40%) gelebt, dann kannst Du keinen UHV beantragen, da das Kind nicht über wiegend bei Dir lebt.
Außerdem wird sich die UHV-Kasse direkt an die KM wenden und prüfen ob und wofür sie leistungsfähig ist.
Du könnstest auch eine Beistandschaft beim JA einrichten. Für Dich als Betreuungselternteil ist das kostenlos. Wie hartnäckig dann Unterhalt eingetrieben wird hängt vom Bearbeiter ab. Da würde ich Dir nicht viel Hoffnung machen.
Trotzdem wäre es sinnvoll zumindest mal vorzusprechen (nach Corona), weil Dich dann das JA schon kennt und wenn Du dort als freundlicher und interessierter Vater wahrgenommen wirst, dann ist das gut für Dich. Sollte es nämlich zum Familiengericht gehen, dann wird das JA um Stellungnahme gebeten.

Den Umgang würde ich nicht überregeln. Festzuhalten wären die normalen Zeiten, Ferien und Feiertage. Der Umgangselternteil ist verpflichtet die Umgangskosten zu tragen und das Kind zu holen und zu bringen. Einigen könnt ihr euch natürlich auch anders.
Man kann auch reinschreiben, dass ausgefallener Umgang nach Absprache zum nächstmöglichen Termin nachgeholt wird.

Wie bei Katastrophen (Corona-Virus) zu verfahren ist, kann man nicht regeln, da kommt es auf sinnvolle Absprachen an.

Wenn es zwischen euch mit dem Umgang funktioniert, dann bedarf es keiner komplizierten ausformulierten Regelungen, dann sind einfach der Standardumgang, Ferien und hohe Feiertage sowie eine Ausfallregelung genug.
Wenn es nicht funktioniert, dann bringt auch eine komplizierte Regelung nichts.

Für den Alltag des Kindes ist immer der zuständig, der das Kind in Obhut hat. Also musst normalweise alles Du regeln und während des Umgangs entscheidet die KM. Das muss man nicht extra festhalten.

Zu regeln wäre auch der Informationsfluß. Da ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt, hat auch jeder ein eigenständiges Auskunftsrecht gegenüber Schule, Kiga und Ärzten der Kinder. Trotzdem sollten wesentliche Informationen übermittelt werden, das kann in einem Umgangstagebuch erfolgen.

Elternabende würde ich nicht regeln. Der Elternteil, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben geht hin, wenn der andere kommt ist es gut, wenn nicht dann auch.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2020 12:37
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und ergänzend zu Susi64:

Unterhalt müsste meine Ex an mich zahlen. Sie wird aber zunächst Harz4 beziehen und gegebenenfalls ein Umschulung machen oder zumindest Auffrischungslehrgänge. Sie hat seit 9 Jahren nicht mehr gearbeitet. Ich werde daher wohl Unterhaltsvorschuss bekommen.

DAS könnte Euer Vorhaben in Wanken bringen, weil KM als H4-Empfängerine zunächst nicht leistungsfähig sein wird; KU wird meines Wissens vom JC nur dann übernommen, wenn dieser tituliert ist.
In wieweit das dann die ursprüngliche Entscheidung/Vorhaben der KM, die Kids bei Dir zu lassen, beeinflusst, musst Du evtl. rausfinden.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2020 13:05
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo wechselmodell79,

Unterhalt müsste meine Ex an mich zahlen. Sie wird aber zunächst Harz4 beziehen und gegebenenfalls ein Umschulung machen oder zumindest Auffrischungslehrgänge. Sie hat seit 9 Jahren nicht mehr gearbeitet. Ich werde daher wohl Unterhaltsvorschuss bekommen.

In Ergänzung zu Marco: Falls du es dir irgendwie leisten kannst, dann verschiebe die Sache mit dem Unterhaltsvorschuss lieber noch um ein paar Monate, d.h. bis sich die Sache einigermaßen stabilisiert hat und das Kontinuitätsprinzip zu deinen Gunsten spricht.

Wenn du jetzt gleich UHV beantragst, dann wird deine Ex eher früher als später ein bisschen Stress mit dem Jugendamt und/oder dem Jobcenter bekommen - und dies könnte sie auf dumme Gedanken bringen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2020 19:46