Moin,
gehe ich recht in der Annahme, dass ich zum Ersttermin die Einverständniserklärung des Ex benötige?
Geht das formlos über einen 3-Zeiler?
MfG
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
aus meiner Sicht brauchst Du die Einwilligung. Versuche dort anzurufen, weil die u.U. Formulare für die Einwilligung haben (Beispiel <href="https://www.kid-dresden.de/wp-content/uploads/2018/07/WEB-Einverst%C3%A4ndniserkl%C3%A4rung-zur-%C3%A4rztlichen-Behandlung.pdf>Kid" Dresden</a>).
VG Susi
Ich denke eine Einverständniserklärung des Ex ist hier nicht notwendig, geht es doch hier um einen Ersttermin zur Abklärung und keine Einweisung in eine Reha/Psychtherapeut. Maßnahme oder ähnlich.
Würde erstmal zur Abklärung hingehen und schauen was die nächsten Schritte sind. Sollte eine Einverständniserklärung eingefordert werden, dann kannst du immner noch eine nachreichen bzw. einholen.
Moin ...
also ... ich hatte auch viele Jahre das gSR, habe mir aber schlichtweg ein Ei drauf gepackt. Nicht, weil ich generell die (in meinem Fall) KM ausschließen wollte, sondern weil ein vernünftiges Reden schlichtweg nicht möglich war (nennt mich gerne stur, aber wer für drei Kids, einschließlich KU sorgt und gegen das JA kämpft, hat eine Vorstellung)!
Ich habe einfach gemacht, und sollte doch eine Stelle nach der Unterschrift gefragt haben, dann habe ich denen diese Situation kurz erklärt, denen die Handynummer und Adresse der KM in die Hand gedrückt und sie gebeten das sie sich doch bitte drum kümmern sollen. Hat in der Regel auch geklappt.
Das ASR habe ich nur bekommen, weil die Richterin keinen bock mehr hatte unsere Gesichter zu sehen, weil von 9 Anträgen 8 aus Richtung der KM kamen. Ich habe nur die Scheidung eingereicht.
Also: machen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.