Verfahrensbeistand ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Verfahrensbeistand - oh man, was kommt da auf mich zu

 
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hiho, was macht denn so ein Verfahrensbeistand? hab hie rim forum schon etwas quer gelesen, werd aber nicht schlau. besucht der mich? ist der an treffen mit unserer kleinen beteiligt? habe jett bei vaeternotruf.de den namen gefunden und die empfehlen den nicht .... wa snun? kann man sich einen aussuchen? danke schonmal. lg papa1977

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2010 16:44
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Hi,

üblicherweise wird der Verfahrensbeistand (oder auch Verfahrenspfleger) vom Gericht bestimmt. Im Prinzip ist es ein Vertreter des Kindes, also quasi sein Anwalt, der allerdings auch nach dem Kindeswohl orientiert sein sollte. Probleme gibt es meistens mit schlechten oder odiologisierten Verfahrenspflegern, in dem Fall muss der eigene Anwalt gegenhalten.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 17:04
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wie Xe schon schrieb, ist der Verfahrensbeistand am Kindeswohl orientiert, bzw. sollte dies sein. Dies kann sich positiv auswirken,
aber auch negativ.

Je nachdem wie die Person gestrickt ist. Ich würde versuchen, von vornherein nicht allzuviel hineinzuinterpretieren. Wichtig ist,
dass du klar strukturiert dort auftrittst und dich auch von dem Verfahrenspfleger nicht aus der Ruhe bringen lässt.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 17:40
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Hallo,

jetzt mal ne dumme Frage: gilt nicht eigentlich auch der JA Mitarbeiter als Verfahrensbeistand,
oder ist damit grundsätzlich ein Verfahrenspfleger gemeint?

Beste Grüße

David

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 20:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein Verfahrensbeistand ist ein unterstützender Begleiter für eine Partei, die nicht die Legitimation als Anwalt hat.
Das kann z.B. das JA sein. Muss es aber nicht.

Ein Verfahrenspfleger ist dagegen der Anwalt des Kindes.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 20:18
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hiho, danke schonmal für die antworten im anderen vp post. die vp kommt demnächst zu besuch zu uns. unsere kleine lebt ja bei der km. hab zu diesem zeitpunkt mit unserer lütten urlaub. was wird sie fragen? wie soll man sich verhalten? sie möchte dann auch mit unserer kleinen reden..... danke für die antworten lg papa1977

@papa1977: Du brauchst nicht wegen jedem neuen Gedanken ein Thema bereffend einen neuen Faden eröffnen. Ich hab die Themen VP-betreffend deshalb zusammengeführt!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2010 15:24
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wichtig ist, dass DU dich nicht verstellst und so bist, wie du bist. Sie wird sicherlich etwas über die vergangene Beziehung usw.
fragen um die Enstehungsgeschichte zu eruieren.

Denk dran, nicht schlecht über die KM reden und immer das Kind im Vordergrund. Ich würde auch darauf achten, dass nicht
der Eindruck entsteht, dass du die VP in irgendeiner Weise beeinflusst.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2010 15:31
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hi, der vp möchte mit unserer lütten auch reden. sie ist 7 jahre alt. mir wurde gerade von ner kollegin gesagt, das erst ab zwölf das kind mit dem vp allein reden draf. ist da sso? soll ich da dann mit dabei sein, oder sieht das doof aus? danke lg papa1977

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2010 11:13
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Ebenso wenig sind die im Rahmen der Tätigkeit eines Verfahrenspflegers Gespräche mit dem Jugendamt, mit der das Kind betreuenden Kindergärtnerin oder der das Kind unterrichtenden Lehrerin grundsätzlich ausgeschlossen.
Insoweit ist vielmehr im Einzelfall entscheidend, ob die Gespräche mit dem Jugendamt, Kindergarten, oder der Schule zur Klärung und Bewertung der Äußerungen und Willensbekundungen des Kindes erforderlich sind, um dessen Wünsche und Interessen gegenüber dem Gericht zutreffend darstellen zu können.

nachlesen

zwar nicht das aktuellste, aber vom Kern her denke ich richtig.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2010 02:20
(@bin_mladen)
Zeigt sich öfters Registriert

unsere Verfahrenspflegerin war nicht besonderes Fähig, aber war auch nicht schlecht

Sie hat 2-3 Gespräche mit Kindern bei mir zu Hause geführt, nicht ganz freundlich aber ziemlich korrekt.

Sie hat auch paar unangenehmen Fragen an größeren Kindern gestellt, aber nicht im Bericht erwähnt!

Ich vermute, es muss man einfach Glück haben, zwischenmenschliche ist entscheident bei manchen Menschen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2010 01:24