Hallo zusammen,
eine Frage beschäftigt mich noch. Der Versuch, mich aus dem GS zu kicken wurde vor dem FG mit einem Vergleich beendet. Ich verliere in diesem Vergleich nicht wirklich wichtiges, aber bin noch im GS drin.
Der Vergleich wurde vom Richter vorformuliert und von der KM und mir so genehmigt. Einspruchsfrist ist abgelaufen.
Wie sicher bin ich, dass die KM nicht morgen oder alle 6 Monate den Versuch nochmals unternimmt, das SR komplett für sich zu übernehmen? Oder ist der Vergleich jetzt bis auf weiteres so fix, dass ich mir da erst mal keine Gedanken machen sollte?
Danke!
LG
PTC
Moin,
für einen erneuten Antrag muss in der Regel einiges an Zeit vergangen sein (zwei Jahre) und es müssen neue Sachverhalte vorliegen. Erstellen von unbegründeten neuen Anträgen führt in der Regel zur Zurückweisung.
Allerdings kann man neue Sachverhalte konstruieren und es kann alles mögliche passieren. Eine echte wirkliche Garantie kann dir niemand geben.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo PTC,
was "verlierst" du denn genau?
Von was für einer Einspruchsfrist sprichst du? Bei einem Vergleich gibt es kein Rechtsmittel, der Rechtsstreit gilt als beendet.
Ich kann dich beruhigen, die Mutter kann nicht nach Lust und Laune (erfolgreich) Anträge stellen. Zum Einen schützt das BVerfG Kinder davor immer wieder in ein Verfahren gerissen werden, zum Anderen müssen sich die Umstände schon gravierend geändert haben. Die Voraussetzungen findest du im <a href="" https://dejure.org/gesetze/BGB/1696.html"> §" 1696 BGB</a>. Die Hürde ist sehr hoch!
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hallo ID,
ich habe "verloren", dass die Mutter über die Vermögensangelegenheiten aus ihrer Familie (ihr Vater ist sehr reich) ohne mich entscheiden kann. Ich kann also nicht mehr auf das Kindesvermögen zugreifen (ich bin ja - siehe anderer Thread - "pleite, faul und unzuverlässig" und konnte sowieso nicht gegen den Willen der Mutter an das Vermögen ran). Im Gegenzug kann und darf ich nun alleine über Kindes Vermögensangelegenheiten von meiner Seite bestimmen. Leider eben nicht über das Erbe wenn mir was passiert (das ist zwar nicht ausgeklammert, aber ein gänzlich anderes Rechtsgebiet). Außerdem darf sie alleine die nächsten 36 Monate über schulische Dinge entscheiden (die jetzige Schule selbst ist aber fest).
Sie hat in diesen beiden Punkten eine Vollmacht (theoretisch, bisher ab nicht abgerufen). Mehrfache Umzüge, Schulwechsel etc hatte sie aber in der Vergangenheit auch ohne meine Zustimmung und Information selbst durchgeführt. Das JA hat damals nur den Zeigefinger gehoben, das FG hat es zur Kenntnis genommen.
Einspruchsfrist: Der Vergleich ist rechtsgültig. Ohne dass ihm widersprochen wurde.
Also: nichts wirklich verloren.
Danke für Eure Antworten.
PTC