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Warum gibt es eigentlich GSR?

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(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
ich war letztens mal wieder bei meiner JA Sachbearbeiterin und seitdem geht mir eine Frage durch den Kopf: Warum gibt es eigentlich ein gemeinsames Sorgerecht?

Warum komme ich darauf?
Also, mein Kurzer wurde umgemeldet, ohne dass es mich brauchte. Genau das selbe wird für den Kindergarten gelten.
Jetzt werdet ihr mir sagen. Nee, Michael, da musst Du schon zustimmen.

Gut. Folgende Situation: Mein Kind muss operiert werden, oder geht auf eine Schule, in einen Kindergarten...
Aus purer 'Vergesslichkeit' erwähnt die KM nun nicht die Trennungssituation. Was passiert nun? Ja, ihr werdet es erraten. Nix.
Gut, wenn ich dann vor vollendete Tatsachen gestellt werde, kann ich Beschwerde einlegen und die Kindergartenpolizei kommt und richtet alles wieder. Oder werde ich doch an das Kontinuitätsprinzip erinnert und mit der Härte der Fakten konfrontiert? Also ich bin mir nicht so sicher, dass ich bei Erziehung und Gesundheit ein echtes Mitspracherecht habe.

Kommen wir dann zum Umgang. Da weiss ich schon, dass ich zwar ein Mitspracherecht habe, das allerdings nur imaginär.
Ich reisse mir den Allerwertesten auf um den Umgang zu ermöglichen und wenn ich dann mal in einem Dialog das Umgangsrecht verhandeln will werde ich damit abgekanzelt, dass die Mama nicht will. Sie reagiert nicht mal auf Schreiben vom JA. Und das mit Billigung desselben. Statt dessen kann ich hin und wieder da auflaufen und mir eine Schlappe nach der anderen abholen. Das letzte Mal wurde ich als Verbrecher dargestellt und Wegen meiner Zweitfamilie als moralisch Unterliegenden. Ich hatte nicht wirklich verstenaden, was das mit dem Umgang unseres Sohns zu tun hat... aber irgend eine Argumentation brauchte die Dame vom JA. Also Umgangsrecht ist auch Asche. Wer es nicht glaubt, der kann sich ja mal die Logik aus dem Urteil zum Umgangsrecht der Grosseltern anlesen. Auf der Schiene hat meine JA Mitarbeiterin übrigens auch argumentiert und ich hatte damit zu kämpfen, mich nicht spontan übergeben zu müssen.

Kommen wir zum Aufenthaltsbestimmungsrecht. Angenommen, die KM zieht um und sagt dass sie das nur macht um einen Job zu finden. Ob sie jetzt einen sucht oder findet ist dann egal. Auf jeden Fall ist sie weg, ich kann nichts dagegen machen und zahle ggf. auch den Mehraufwand beim Umgang. Nix Verursacherprinzip im Familienrecht.

Seitdem sitze ich also hier und grübele.
Ich komme nur auf folgende Vorteile, die durch das GSR entstehen:
- sollte die KM verunglücken, hätte ich bessere Chancen, die Sorge übernehmen zu dürfen (da bin ich mir aber schon nicht mehr sicher, da ich im Ausland lebe)
- ich kann eine Privatschule, die ich bezahlen müsste verhindern

Denn die Rechte
- generelles Umgangsrecht
- Namensrecht
hätte ich auch ohne GSR.

Kommen wir dann zu den Pflichten, fällt mir dann doch ein deutlicher Unterschied auf. Ich darf für die KM nicht nur die ersten 3 JAhre sorgen, sondern 12, 16, 18 oder bis zu ihrem Ableben, da ich das GSR ja per Ehe bekommen habe und wegen des Kindes daraus besondere Pflichten entstehen.

Wenn ich das jetzt aber nun weiterdenke. Was will mir das deutsche Recht sagen? Schockierend, oder?

Naja, vielleicht habe ich mich ja nur verrannt und ihr überzeugt mich, das alles ganz anders ist. Ein wenig verwirrt bin ich schon.

Gruss,
Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2006 10:47
(@seekiste)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

da gebe ich Dir voll und ganz recht, ich denke das ist dafür das mann sich nicht noch mehr als verlierer fühlt.

Ist wohl so ein Art trostpreis ab dem vierten Platz wie bei der Olympade, dabei sein ist alles.

Grüße
Seekiste

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2006 11:33
(@flyaway)
Nicht wegzudenken Registriert

- ich kann eine Privatschule, die ich bezahlen müsste verhindern

Echt? Das kann ich???

Gut zu wissen, denn die KM hat den Kleinen bei einer privaten Schule angemeldet, eine freie evangelische Schule. Habe ich nichts dagegen, nur wer soll das bezahlen? Es ist natürlich noch offen, ob er genommen wird. Hoffentlich "vergisst" die Schule dann nicht, auch meine Unterschrift mit einzuholen.

flyaway

Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2006 12:02
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

@Flyaway

was hast Du davon?Sie bekommt Unterhalt und davon muss sie dann die Kosten bestreiten.Möglicherweise geht es dem Kind in dieser Schule besser.

Gruss Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2006 17:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Delphin, es geht um gelebte Elternschaft. Darum, dass die Eltern sich darüber verständigen und einigen, was die Belange der Kinder angeht. Es geht darum, dass u.U. (>hier<) vermeidbare Unterhaltsforderungen entstehen. Es geht um die nüchterne, uneitle Betrachtung, was für die Kinder gut ist. Hat ja zu Zeiten des Zusammenlebens auch geklappt, irgendwie jedenfalls.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2006 17:46
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Deep,ich hab schon kapiert worum es geht ,aber ich denke nicht das das unter Sonderbedarf fällt.

Fällt unter Sonderbedarf nicht "unvorhersehbares"?Wenn als Alternative dann noch staatliche Institutionen zu Verfügung stehen dann ist es doch auch im wahrsten Sinne des Wortes"privat Vergnügen"wenn die KM das Kind dort anmeldet.Zudem wäre das Schulgeld regelmässig zu entrichten...ein weiterer Grund das es kein Sonderbedarf ist!

Delphin

[Editiert am 25/3/2006 von Delphin]

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2006 19:40
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Michael,
es geht um das GSR.
Praktische Vorteile:
Du hast das Recht, dich bei der Schule und Ärzte zu erkundigen.
Dies darf z.B. ein unehelicher Vater, dessen Kind in seine Schule geht, bei seinen Lehrerkollegen nicht!! (Ex ist auch Lehrerin!!)

Bei den großen Entscheidungen müssen beide zustimmen (Schulwahl, Operationen). Hier geht es in der Praxis so, dass die Entscheidung der KM ausreicht. Auch bei mir so, ich mußte nicht einmal nachträglich etwas unterschreiben.

Dann hast Du das Recht, den Klageweg zu gehen (den uneheliche Väter nicht gehen können). Es kann ja sein, dass hier etwas rauskommt. Sinn macht das nur bei der Schulwahl und beim ABR, wenn die KM weit fortzieht -- und es gibt tatsächlich Fälle, bei denen das Kind zum Vater kam 🙂 --- nun ja, ich gestehe, sehr, sehr wenige!! 😡

Ansonsten hast Du vollkommen Recht: wenn die KM nicht will, hast Du nichts zu sagen! ;(

Aber das hat nichts mit dem Recht zu tun, sondern, wie Recht gefunden (JuA / Gutachter), gesprochen (Richter) und umgesetzt (da gibt es niemanden :mad2: ) wird.

Es ist und bleibt traurig!!!
Kleinegon

PS: das Recht aus der Ehe, die KM über mehrere Jahre, also bis zum 14 Lj. des Kindes und mehr, auch noch zu alimentieren, soll ja nach Zypries fallen --- sorry --- eheliche und uneheliche Mütter werden gleichgestellt 😀

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2006 20:21
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Michael,

es gibt in Deutschland kein "gelebtes" GSR. Dieses existiert nur auf dem Papier, wie du richtig bemerkst. Bei Ummeldung sowie Kindergartenanmeldung musste ich auch nicht zustimmen.

Mit der Jugendamtsmitarbeiterin hast du eine ganz besondere "Perle" erwischt. Ich kann dir jetzt nur raten, eine Klage auf Regelung des Umgangsrechtes einzuleiten, und zwar als einstweilige Anordnung. Dann muss das Gericht ein Verfahren innerhalb von 3 Monaten eröffnen. Die JA-Mitarbeiterin muss dann ein Gutachten schreiben. Wenn sie einen solchen Mist schreibt wie sie dir erzählt, dann zitiere sie als Zeugin vor Gericht.

Über die Schiene Jugendamt kommt du ja nicht weiter. Um den Druck auf deine "Ex" zu erhöhen, hilft in Deinem Fall jetzt nur noch das Gericht.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2006 03:41
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ihr,
zu Delfin und Fly,
schaut mal in der Urteilsdatenbank nach. Irgendwo war da ein Urteil, bei dem ein Vater verklagt wurde, Internatskosten alleinig zu bezahlen. Dagegen konnte er sich nur deshalb nicht wehren, weil sie das ASR hatte und damit auch die Schulform wählen konnte.
Sie ist also das Kind los und zieht den Mann das letzte Hemd aus. Und das Kind steht im ersten Rang, das sollte nicht vergessen werden.
Vielleicht hätte man in dem Fall eine bessere Lösung MIT Vater hinbekommen können. Die Diskussion ist vielleicht auch nicht sehr ontopic.

Dann zu Kleinegon:
Ich kann ABR einklagen und mit eine teure Schlappe einholen. Also in diesem Fall müsste ich darauf vertrauen, dass ihr nicht der Trick mit der Arbeitssuche einfällt. Urteile mit eben diesem Verlauf sind auch in der Datenbank. Ich habe also das Recht zu Klagen und zu verlieren.

Das einzige, was ich einklagen könnte, wär Umgang und das können One night stands auch. Die zahlen halt nur weniger.

Und dann sagst Du, das ich das Recht nur gebrauchen kann, wenn die Mama will und ansonsten in die Röhre gucke.
Kleine, wenn Mama will, dann BRAUCHE ich kein Recht. Das brauche ich nur, wenn Mama nicht will. Aber genau da ist es stumpf.
Das p erverse an der Situation ist nur, das wir das akzeptieren. Wir sprechen es normal aus und finden sogar eine Logik darin. Mir fällt dann nur Adorno ein: Es gibt nichts Gutes im Schlechten.

Was die ganze Sache noch toppt: Ich muss jeden Tag darauf hoffen, dass die Ex sich nicht mit grosser Vorsicht im Strassenverkehr bewegt und den Kurzen nicht dabei hat.
Das kanns doch nicht sein, oder?

Dreht und wendet es, wie ihr wollt. Das ganze Familienrecht sehe ich als ein Karzinom. Total krank, und raumgreifend (siehe Vorschlag von Brigitte Z.: das Zyprianisches Pferd, oder: wie nehme ich den Vätern noch mehr ab), manchmal sogar lethal.

So, Kleinegon. Du hast den 'Krebs' in der Brust, die meisten hier auf der Seite und ich. Und jetzt sagst Du zu mir: War was?

Ich könnte schreien, wenn ich sehe, dass ich lerne, das zu akzeptieren. Weil ich vielleicht nicht damit leben könnte, wenn ich es einfach nicht akzeptierte und den logischen Schritt machen würde.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2006 15:25
(@rainbow)
Zeigt sich öfters Registriert

"weisnicht", ich bin vollkommen deiner meinung!!

"....wenn Mama will, dann BRAUCHE ich kein Recht. ..." - genauso ist es auch!

GSR klingt einfach gut - aber das ist auch schon alles. wenn man einen geschiedenen vater fragt, ob er das GSR hat und er sagt ja, ist die gesellschaft beruhigt. nach dem motto:"das haben wir gut gemacht - beide elternteile haben die gleichen rechte beim kind."
aber das ist doch in der praxis ein mehr als schlechter scherz!!!
ja, ich kann mich im spital erkundigen, wie es meinem kind geht. ABER NUR DANN, WENN ICH ÜBERHAUPT VON DER KM ERFAHRE, DASS MEIN KIND IM SPITAL IST!!
wenn die KM beschließt (wie es bei mir soeben der fall ist), jetzt 200km weg zu ziehen (incl meinem kind natürlich), dann kann ich nur eines tun: traurig sein.
sonst bleibt mir nämlich nichts anderes übrig.
die zeit- und fahrtkosten bleiben auch IMMER mein problem - so gesehen sollte ich noch dankbar sein, dass es nicht 400 km sind.
die ex kann das kind auch OHNE mich in einer anderen schule anmelden. ich erfahr das doch gar nicht.

wenn die KM den vater über die wichtigen dinge im leben des kindes nicht informieren will, kann man nur aus der haut fahren - sonst nichts.

wenn ich beschließe, weniger arbeiten zu wollen, und dadurch auch weniger verdiene, muß ich (zumindest in Ö) trotzdem den bisherigen betrag an alimente weiter überweisen. das gericht argumentiert, dass es dem kind nicht schlechter gehen darf, als bisher. wenn die KM das gleiche beschließt, interessiert das keinen menschen. obwohl sich natürlich auch das auf das kind auswirkt. (im übrigen interessiert bei aufrechter ehe keinen menschen, ob ich vielleicht einen für mich angenehmeren job mit weniger verdienst annehme!!!!).

wenn ich bei mir nachdenke, wüsste ich wirklich nicht, welchen vorteil mir das GSR gebracht hat. ich hab das gleiche besuchsrecht wie alle anderen, die alimente sind so hoch wie es das gesetz vorschreibt, infos über die schule erhalte ich ausschließlich auf nachfrage, die anstehende übersiedlung hab ich zufällig erfahren.

ich fühle mich augeliefert - und sie weiß das auch....

lg

rainbow

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 17:16




(@leopardin)
Zeigt sich öfters Registriert

die Idee des GSRs ist, dass Eltern begreifen, dass sie Eltern bleiben, auch wénn sie als Paar nichts mehr miteinander zu tun haben wollen.

Das Eltern und in der Regel ein Elternteil 😉 dieses Recht für sich mehr in Anspruch nehmen oder nehmen dürfen, ändert nichts an der Grundidee.

Theoetisch müssen sich Eltern zum Wohle ihres Kindes zusammenraufen, gemeinsam wichtige Fragen für den Lebensweg des Kindes besprechen, das fängt damit an, bei wem das Kind in Zukunft leben soll und hört bei der Mitgestaltung des schulischen und beruflichen Werdegangs auf.

Es ist ersteinmal mehr als früher, als ein Vater keine Rechte mehr hatte und sein Sorgerecht ersteinmal aberkannt bekommen hat. Leider ist es nicht wirklich viel mehr. Und nichteheliche Väter bekommen noch immer nicht selbstverständlich das GSR.

Wofür also ist es gut?

Vielleicht, dass es sich in den Köpfen der Menschen doch einnisten kann, dass Väter wissen, ich habe, wenigsten theoretisch das Recht, mitverantwortlich für die Zukunft meines Kindes zu sein, dass Mütter lernen, Väter nicht hinauszudrängen aus der Erziehung und dem Leben ihres gemeinsamen Kindes, JAs und Gerichte die Interessen der Väter und damit letztlich der Kinder besser zu berücksichtigen.

Wenn ich die Geschichten und Erfahrungen lese, verstehe ich die Wut, Resignation und Hilflosigkeit. Aber allein durch die Tatsache, dass es diese Seiten hier gibt, verändert sich was, Menschen, insbesondere Väter bekommen den Mut und die Kraft, sich nicht zurückzuziehen und den ... Müttern das Feld freizumachen. Die Kinder erleben ihre Väter anders, und es wird sich etwas ändern, egal, wie utopisch ihr mich jetzt wieder nennen wollt, (gell sandgren!)

es wird! Leopardin

PS: Könnte es nicht etwas schneller gehen?

Das Glück deines Lebens hängt ab, von der Beschaffenheit deiner Gedanken...
Mark Aurel
...und dem Wohlergehen deines Kindes
Leopardin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 18:26
(@bengel)
Registriert

hi leopoardin,

also, dein optimismus in allen ehren. aber dein beitrag ist gespickt mit dem wort "theorethisch".
ich glaub wirklich es ist wie schon jemand schrieb (oder so ähnlich): GSR = einer macht sich SORGEN und der (die) andere lebt mit den kids GEMEINSAM.

Ist bitter, vielleicht etwas platt und kapitulativ, aber wahr.

gruss

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 18:33
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

ich habe kein GSR. Ich habe nicht mal ein Papier, auf dem das steht.
Was ich habe, ist nur ein Quasi-Standard, der besteht, weil ich noch immer verheiratet bin. Und als Ersatz dafür auch noch theoretisch ehegattenunterhaltspflichtig bin, bis Kind 16 ist - theoretisch. Im Endeffekt habe ich also (zumindest theoretisch) eine Zigtausend Euro betragende Unterhaltspflicht, darf für alles als einziger Erwerbstätiger von beiden im Außenverhältnis gradestehen, damit ich es im Innenverhältnis doch sowieso nicht einfordern kann, wärend die positiven Seiten dieser Ehe (GSR, STK III) praktisch entweder praktisch SOFORT einkassiert werden oder schlicht nichts wert sind. EHE steht wirklich für Errare humanum est.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 18:57
(@leopardin)
Zeigt sich öfters Registriert

etwas kapitulativ isz nett formuliert, ich verstehe schon die Frustration. Der Gesetzgeber hat sich aber besseres dabei gedacht, als es praktiziert wird.
Das Bessere ist, dem Kind quasi Fürsorge beider Eltern zu sichern. Wir brauchen nicht darum streiten, wie die Realität in den meisten Fällen aussieht.
Der Gesetzgeben kann aber wenig dafür tun, wie Eltern ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen. Diese Seiten hier sind voll von Geschichten, in denen Eltern ihre Verantwortung nicht so wahrnehmen, wie es idealer weise zu wünschen wäre.

Aber wer bestimmt, was idealerweise erwünscht ist. Diese Verantwortung liegt nun mal bei den Eltern, und dort erstmal auch bei ihnen alleine.

Ich möchte nicht darum diskutieren, ob es einfacher wäre, x oder y würden etscheiden, sondern an alle Menschen beiderlei Geschlechts appelieren, ihre Kinder in den Vorgrund zu stellen und nicht verletzte gefühle, Rache, Geld, Macht und was weiß ich.

Hier melden sich nun mal Thema bedingt Väter zu Wort, die einschlägig schlechte Erfahrung mit dem anderen Elternteil und letztlich vor den Gerichten gemacht haben. Die gerne die Verantwortung übernommen hätten, wenn man sie nur lassen würde. Es gibt aber auch eine andere Seite, Väter, die keine Verantwortung übernehmen wollen, die sich mehr als rar machen, auch für diese Väter gilt: Du hast, ob es dir gefällt oder nicht weiterhin die volle Sorge für dein Kind. Du bist verantwortlich. Dein Leben lang. Egal, ob du mit dem anderen Elternteil kannst oder nicht. Dies gilt auch, wenn sich darum niemand schert und selbstverständlich für alle Geschlechter dieser Erde.

Schön wärs, wenn einfacher wäre. Gruß, Leopardin

Das Glück deines Lebens hängt ab, von der Beschaffenheit deiner Gedanken...
Mark Aurel
...und dem Wohlergehen deines Kindes
Leopardin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 18:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi @ll,

ich kann nur wieder einmal die Anregung in den Raum werfen (wohl wissend, dass wir hier bei vs.de nicht der Gesetzgeber sind), dass Sorgerecht und Unterhaltspflicht einfach miteinander verknüpft werden sollten. Meines wissens wird das beispielsweise in Spanien so gehandhabt: Wenn der Betreuungselternteil den Umgang boykottiert, kann er den Unterhalt vergessen. Am besten auch gleich den UHV. Hört sich krass an, aber verhindert zum einen, dass ein Elternteil das/die Kind(er) als Unterhaltsgeiseln missbraucht; zum zweiten könnte es in vielen Fällen die Elternkommunikation fördern.

Schlussendlich: Es regt sich ja auch niemand darüber auf, dass ein Gehalt zwingend vom täglichen Erscheinen am Arbeitsplatz abhängt. Oder der Besitz eines Führerscheins vom Befolgen der Strassenverkehrsordnung. Warum also sollte eine Unterhaltspflicht nicht davon abhängen, dass der Unterhaltsverpflichtete seine elterliche Sorge auch aktiv ausüben darf? Und nicht zuletzt: In einer "intakten" Familie sind Sorgerecht und Unterhaltspflicht ja auch eng miteinander verbunden, ohne dass das jemand stört. Warum muss sich daran etwas ändern, nur weil die Alten nicht mehr unter einem Dach leben wollen oder können?

Ja, ich weiss, dass es dann sicherlich auch Umgangselternteile gäbe, die von sich aus den Umgang boykottieren würden, um nicht mehr zahlen zu müssen. Es kann auch sein, dass sich vor einem solchen Hintergrund ein paar Frauen mehr als heute überlegen würden, ob sie wirklich nur deshalb ein Kind haben wollen, weil sie gerade keinen anderen Lebensplan haben - was den derzeit diskutierten Geburtenrückgang natürlich noch ein bisschen weiter beflügeln würde. Aber man muss eine gute Idee ja nicht deshalb gleich zerreden, weil sie auch ein paar Nachteile haben könnte.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 19:24
(@leopardin)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi auch, da fand ich die Idee, die Autos der Väter stillzulegen, die keinen Unterhalt zahlen lustiger 😉 , ne im Ernst, das klingt wie Kinder verkaufen.

Es müsste einfach eine möglichleit geben, das Recht auf Umgang strickter durchzusetzen. Mir gefiel der Satz eines Richters: Wenn der Elternteil, bei dem die Kinder leben, nicht dafür Sorge trägt, dass das Umgangrecht stattfinden kann, ist es ein Mißbrauch des SR. Jo!

Leopardin

Das Glück deines Lebens hängt ab, von der Beschaffenheit deiner Gedanken...
Mark Aurel
...und dem Wohlergehen deines Kindes
Leopardin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 19:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Leopradin,

Wenn der Elternteil, bei dem die Kinder leben, nicht dafür Sorge trägt, dass das Umgangrecht stattfinden kann, ist es ein Mißbrauch des SR.

Wenn schon denn schon müsste die Formulierung heissen:

Wenn der Elternteil, bei dem die Kinder leben, nicht dafür Sorge trägt, dass das Umgangrecht stattfinden kann, steht seine Eignung zur Kindererziehung in Frage und bedarf der behördlichen Überprüfung

Oder so.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 20:21
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Wie wäre es damit...

§ 170
Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 170a
Verletzung der Mitwirkung zur Umgangspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Umgangspflicht entzieht oder das Ausüben einer gesetzlichen Umgangspflicht verhindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Auch der Versuch ist strafbar.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 21:26
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo ihr,
gerade habe ich mich wieder dabei erwischt.

Ich las Leopardin's Beitrag, in dem sie schildert, dass wir schon einmal dabei sind, dass es im Recht festgeschrieben ist und die Eltern daran erinnert...

Ich dachte....naja, eigentlich hat sie Recht.

Aber dann dachte ich. Wenn ich nun keinen KU bezahle. Oder bei rot über die Ampel fahre. Oder einem das Auto klaue.
Kommt dann auch jemand zu mir und sagt mir: Weisnich, also ich wollte dich daran erinnern, das man das eigentlich anders macht? Eigentlich glaube ich: Da kommt dann so ein netter Beamter vorbei und sagt zu mit: Zahltag, macht xx Euro.

Also, wieder einmal ist kurzzeitig für mich normal, was es nur im Familienrecht der Umgangseltern gibt: Absurditäten.

Das mit dem Unterhalt drücken finde ich, nebenbei gesagt, aber auch nicht wirklich förderlich. Weil es schlägt am Ende wieder bei den Kindern durch.

Ich denke wir brauchen kein mehr an Gesetzen. Vielleicht sollte man einfach nur mal dafür sorgen, dass sie nicht nur beim Unterhalt gnadenlos durchgezogen werden.

Und vielleicht sollte man auch mal wieder ein wenig Logik und Selbstverantwortung in Urteile bringen. Weil, diejenigen, die schon über mich ergangen sind, verstehe ich nicht, speziell, wenn ich den Taschenrechner anschalte.

Gruss,
Michael

[Editiert am 4/4/2006 von Weisnich]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2006 21:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie wäre es damit...

§ 170a
Verletzung der Mitwirkung zur Umgangspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Umgangspflicht entzieht oder das Ausüben einer gesetzlichen Umgangspflicht verhindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Auch der Versuch ist strafbar.

Gruß, Xe

:rofl2: 'n bisserl spät für den 1. April, aber echt gut :rofl2:

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 21:53




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