*klopp*
Stimmt ja, ich habs doch glatt vergessen, warum Unterhalt wichtiger ist als Umgang, mea culpa...
Unterhalt senkt die Kosten des Staates, zumindest auf den ersten Blick. Umgang nicht.
Gruß, Xe
Hallo Leopardin,
Der Gesetzgeber hat sich aber besseres dabei gedacht, als es praktiziert wird.
Und warum setzt der Gesetzgeber das dann nicht um? Wie von @brille007 schon formuliert, wer Umgang boykottiert verliert Unterhaltsanspruch bzw. im Extremfall das Sorgerecht. Oder bei "Kleinigkeiten" wie einer Ummeldung bzw. Anmeldung beim Kindergarten oder an der Schule müssen beide Eltern unterschreiben oder zumindest versuchen, die Unterschrift beider Eltern einzuholen. Handelt das Amt bzw. der Kindergarten / die Schule anders, gibts was auf die Finger. Wetten, dass das hilft?
Bis 1984 galt eine Anschnallpflicht ohne dass es Bußgelder gab, wenn man sich im Auto nicht anschnallte. Ergebnis: Nur 80 % der Autofahrer schnallten sich an. Dann gab es verstärkte Kontrollen und Bußgelder. Die Anschnallquote stieg.
Und was lernen wir daraus? Auch bei Erwachsenen geht es nur mit Sanktionen. Wir sind halt Menschen.
Schlimm finde ich es, wenn z.B. bei Umgangs- und Sorgerechtssachen Monate vergehen, bis Gerichte und Behörden reagieren. Zahle ich einen Strafzettel nicht rechtzeitig oder mache ich meine Steuererklärung nicht rechtzeitig, so ist der Staat verdammt fix mit dem Ankündigen von Sanktionen, sprich: Androhen von Strafgeldern. Der Staat kann also, wenn er will. Nur im Familienrecht will er halt nicht. Dort sind wir noch im Stadium der Anschnallpflicht ohne Bußgelder.
Nun sagst du, das geht nicht so einfach? Doch, das geht, schau mal in unsere Nachbarländer, z.B. Spanien, Frankreich und Dänemark(?), ich glaube die haben eine "Zwangsmediation" vorgeschrieben bei einer Scheidung. Ich habe noch nicht gehört, dass das alles dort nicht funktioniert.
Komm zurück in die Realität, und diese hat @Weisnich in seinem Beitrag schön geschildert...
Gruß
Martin
@schmusepapa und alle
ich habe nie behauptet, das Realität anders aussieht, und ich teile eure Ansichten, dass das System dahinter ungerecht ist (der Grund, weshalb ich diese Seiten so schätze und weiterempfehle). Das Elternrecht ist in diesem Statt aber sehr, sehr hoch, (für meinen Geschmach zuhoch, inbesondere wenn es um Kindeswohlgefährung geht) gesetzt.
Das GSR obliegt nun mal in der Ausführung den Eltern. Damit machen es sich die Gerichte leicht und schieben die Verantwortung dort hin zurück, wo sie laut Gesetzgeber liegen soll: bei den Eltern. Zwangsmediationen, prima Sache, wenn der Zwang denn dazu führen würde, dass ein Elternteil den Kampf gegen den anderen aufgeben würde. Bußgelder, prima, nur, wenn der Elternteil sowieso kein Geld hat, oder genug?
Ich kann nichts dafür, dass es Elternteile gibt, die sich .....benehmen, ich klage es wie du, ihr an. Und klammere mich an die wenigen guten Beispiel, die ich auch kennengelernt habe, die mir Mut geben und vielleicht auch euch. Mehr nicht,
mit solidarischen Grüßen. Leopardin
Das Glück deines Lebens hängt ab, von der Beschaffenheit deiner Gedanken...
Mark Aurel
...und dem Wohlergehen deines Kindes
Leopardin
Wie auch immer ein System beschaffen ist - man bekämpft es durch Kämpfen.
Milan
Hallo Forum,
ich war letztens mal wieder bei meiner JA Sachbearbeiterin und seitdem geht mir eine Frage durch den Kopf: Warum gibt es eigentlich ein gemeinsames Sorgerecht?Warum komme ich darauf?
Also, mein Kurzer wurde umgemeldet, ohne dass es mich brauchte. Genau das selbe wird für den Kindergarten gelten.
Jetzt werdet ihr mir sagen. Nee, Michael, da musst Du schon zustimmen.Gut. Folgende Situation: Mein Kind muss operiert werden, oder geht auf eine Schule, in einen Kindergarten...
Aus purer 'Vergesslichkeit' erwähnt die KM nun nicht die Trennungssituation. Was passiert nun? Ja, ihr werdet es erraten. Nix.
Gut, wenn ich dann vor vollendete Tatsachen gestellt werde, kann ich Beschwerde einlegen und die Kindergartenpolizei kommt und richtet alles wieder. Oder werde ich doch an das Kontinuitätsprinzip erinnert und mit der Härte der Fakten konfrontiert? Also ich bin mir nicht so sicher, dass ich bei Erziehung und Gesundheit ein echtes Mitspracherecht habe.Kommen wir dann zum Umgang. Da weiss ich schon, dass ich zwar ein Mitspracherecht habe, das allerdings nur imaginär.
Ich reisse mir den Allerwertesten auf um den Umgang zu ermöglichen und wenn ich dann mal in einem Dialog das Umgangsrecht verhandeln will werde ich damit abgekanzelt, dass die Mama nicht will. Sie reagiert nicht mal auf Schreiben vom JA. Und das mit Billigung desselben. Statt dessen kann ich hin und wieder da auflaufen und mir eine Schlappe nach der anderen abholen. Das letzte Mal wurde ich als Verbrecher dargestellt und Wegen meiner Zweitfamilie als moralisch Unterliegenden. Ich hatte nicht wirklich verstenaden, was das mit dem Umgang unseres Sohns zu tun hat... aber irgend eine Argumentation brauchte die Dame vom JA. Also Umgangsrecht ist auch Asche. Wer es nicht glaubt, der kann sich ja mal die Logik aus dem Urteil zum Umgangsrecht der Grosseltern anlesen. Auf der Schiene hat meine JA Mitarbeiterin übrigens auch argumentiert und ich hatte damit zu kämpfen, mich nicht spontan übergeben zu müssen.Kommen wir zum Aufenthaltsbestimmungsrecht. Angenommen, die KM zieht um und sagt dass sie das nur macht um einen Job zu finden. Ob sie jetzt einen sucht oder findet ist dann egal. Auf jeden Fall ist sie weg, ich kann nichts dagegen machen und zahle ggf. auch den Mehraufwand beim Umgang. Nix Verursacherprinzip im Familienrecht.
Seitdem sitze ich also hier und grübele.
Ich komme nur auf folgende Vorteile, die durch das GSR entstehen:
- sollte die KM verunglücken, hätte ich bessere Chancen, die Sorge übernehmen zu dürfen (da bin ich mir aber schon nicht mehr sicher, da ich im Ausland lebe)
- ich kann eine Privatschule, die ich bezahlen müsste verhindernDenn die Rechte
- generelles Umgangsrecht
- Namensrecht
hätte ich auch ohne GSR.Kommen wir dann zu den Pflichten, fällt mir dann doch ein deutlicher Unterschied auf. Ich darf für die KM nicht nur die ersten 3 JAhre sorgen, sondern 12, 16, 18 oder bis zu ihrem Ableben, da ich das GSR ja per Ehe bekommen habe und wegen des Kindes daraus besondere Pflichten entstehen.
Wenn ich das jetzt aber nun weiterdenke. Was will mir das deutsche Recht sagen? Schockierend, oder?
Naja, vielleicht habe ich mich ja nur verrannt und ihr überzeugt mich, das alles ganz anders ist. Ein wenig verwirrt bin ich schon.
Kenn ich auch alles.
Aber das scheint sich bei mir zum Glcük alles postiv aufzulösen.