Was kann ich tun???...
 
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Was kann ich tun????

 
(@hoffy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hab ein Problem ich bin vor ca. ein halben Jahr Vater geworden. Leider komm ich mit der Frau einfach nicht klar und sie mit mir auch nicht, also wir waren nie zusammen, aber wir dachten es würde auch so klappen. Das ich meinen Kleinen hin und wieder sehe. Leider gab es immer Probleme. Nun möchte sie das ich meinen Kleinen nur in Verbindung eines Betreuers besuchen darf. Sie wohnt in einem betreuten Wohnheim früher im Kinderheim.

Leider kann ich aus beruflichen Gründen den Kleinen nur am Wochenende sehen, nur leider haben die Betreuer da frei. Ich muss dazu sagen, dass sie ca. 150km von mir weg wohnt. Sie macht mir Vorwürfe das ich mich nicht kümmern würde, nur wie soll ich mich kümmern wenn am WE kein Betreuer zur Verfügung steht und ich meinen Kleinen nicht übers WE mit nach hause nehmen darf, da er mich nicht gut kennen würde. So die Auskunft von der Mutter und von dem zuständigen Jugendamt.

Ich kann auch nicht wie ich lustig bin in der Woche immer einen Tag freinehmen. Ich möchte eigentlich nur das mein Kleiner mich so kennt wie es die Mutter für angemessen hält, das ich ihn mit nach hause nehmen darf. Ich denke das man es aber jetzt schon machen könnte. Ich muss dazu sagen, dass ich noch zu hause wohne und meine Mutter selbst gelernte Kindergärtnerin ist, aber das tut anscheindend nichts zu Sache.

Ich weiß nicht mehr was ich machen soll. Mit ihr zu reden ist zwecklos. Ich möchte nur das ich meinen kleinen jedes We oder alle 2 WE bei mir habe.

MfG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2005 21:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

zunächst die Frage: Wird das Kind evtl. noch gestillt? Dann ist es natürlich knifflig.

Faustregel des Umgangs mit Kleinstkinder ist: Oft aber kurz. Dem steht deine berufliche Tätigkeit entgegen und wohl auch die KM. Sehr wohl hingegen darfst du mit dem Lütten z.B. alleine Spazierengehen oder im Sommer alleine über einen Spielplatz toben. Da die KM betreut wohnt nehme ich an, hier liegen noch ganz andere Probleme vor.

Wenn du mit ihr nicht reden kannst, beim JA zum Vermittlungsgespräch. Kommt da nix raus oder die KM hält sich nicht dran, Umgangsklage bei Gericht einreichen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2005 11:04
(@Muckebruder)

Hi Hoffy

Ich bin noch ne dazu gekommen meine Geschichte hier zu posten, aber im Grunde hatte ich genau das selbe Problem wie du.

Meine Ex ist (noch) minderjährig und lebte bei Geburt meiner Tochter auch in einem Mutter-Kind Heim. Leider habe ich mit Denen keine guten Erfahrungen gemacht, was letztendlich dazu geführt hat das meine Tochter nun (seit 1 Jahr fast) glücklicherweise bei mir lebt und ich gegen den ganzen Kinderheimverein und die Kindesmutter vor Gericht gezogen bin. Wie ich schon sagte, werde ich die ganze Geschichte hier noch posten,...

Nun aber erstmal zu Deinen Problem.

Ich geh mal davon aus das die Vaterschaftsfrage geklärt ist und du eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hast. Dann hast du erstmal ein gewisses Anrecht auf Umgang.

Wenn du ein wirkliches Interesse an deinem Kind hast, dann rate ich dir dringend dich um Umgangskontakte zu bemühen (soweit es dir aus deiner beruflichen Situation möglich ist). Dabei spielt es erstmal gar keine Rolle ob die Mutter das will oder nicht. Betreutes Wohnen heißt sicherlich das die Mutter noch minderjährig ist oder das sie aus irgend einen Grund eine Nachbetreuung nach dem Kinderheim bekommen hat.

Wenn Mama also minderjährig ist wird dein Kind einen Amtsvormund beim zuständigen Jugendamt haben - an den wendest du dich am Besten als Erstes und regelst da (gem. mit der KM) den Umgang.

Wenn das Jugendamt nicht zuständig sein soll, wendest du dich damit an das Heim (Bezugserzieher), wenn Mama nicht darüber mit dir verhandeln will.

Grundsätzlich kann man dir -rein rechtlich- ohne Grund den Umgang nicht verweigern. Wenn alle Mittel nicht helfen und du ausgeschloßen wirst, hilft nur noch der Gang zum Familiengericht. Wichtig hierbei ist, das du dich nachweislich um Umgangskontakte bemüht hast und auch sonst alle Vorraussetzungen im Umgang mit einem Kleinkind erfüllen kannst.

Eine verbindliche Regelung in Bezug auf Umgang mit einem Baby gibt es nicht. Grundsätzlich sollte - wie hier schon gesagt wurde - der Umgang so oft wie möglich stattfinden, da eine Bindung zum Kind durch regelmäßig häufige Kontakte entsteht. Dabei ist es nicht so wichtig wie lang der Umgang dann immer dauert.

Beispielsweise kannst du vieleicht mehrmals die Woche nach der Arbeit oder davor mal bei deinem Kleinen vorbeischauen,...

Alleinigen Umgang mit dem Baby wirst du erstmal nicht bekommen, aber du kannst ja anbieten ihn erstmal innerhalb des Heimes zu betreuen. Wenn du dich da gut anstellst kannst du später vieleicht mal allein mit ihm rausgehen und nach einiger Zeit mit zu dir nach hause nehmen,...!? Dann werden auch mal Übernachtungen drin sein.

...

Wenn du willst kannst du mich auch gern per PN erreichen !!!

Gruß, Stefan

[Editiert am 22/1/2006 von Muckebruder]

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2006 20:29