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Was kostet eine Sorgerechtsklage und wo reiche ich Sie ein?

 
(@tigerus1)
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Hallo zusammen,
ich bin Newbie hier und schreibe euch kurz worum es geht.Am 23.03.2005 trennte sich meine damalige Lebensgefährtin nach 4,5 Jahren von mir mit der Aussage das ein Zusammenleben nicht möglich ist.Sie war damals in dem 9.Schwangerschaftsmonat,am 20.4 wurde der gemeinsame Sohn geboren.Sie erhielt anschliessend vor dem Jugendamt das alleinige sorgerecht,ich weiss nun aus ihren eigenen Erzählungen,das Sie nervlich sehr angespannt ist und phasenweise Heulkrämpfe bekommt und sich selbst verletzt hat.Sie hat bisher auch keinen geregelten Rhythmus für das Kind,sobald Probleme auftreten wird die Mutter geholt,so wurde der Kleine gestern geimpft u. da er dann bissele geschrieen hat,war ihre Mutter bis 19 Uhr bei Ihr.
Wir haben bis ein Besuchsrecht von 2 mal die Woche für 2 Stunden vereinbart,bisher hielt Sie sich auch an die Absprachen bis es gestern zum Knall kam und Sie 1. umbedingt mit spazieren gehen wollte und 2. den Kleinen während des Spazierganges aus dem Kinderwagen gerissen (!) hat und heimgerannt ist.
Da Sie im Sept in Urlaub gehen möchte und der Junior während dieser 1 Woche bei Ihren Eltern (Mutter ca. 61 Jahre Vater 63 Jahre,Alkoholiker und offene Bein) lebt und dort keine angemessene Übernachtungsmöglichkeit hat,stellt sich für mich nun die Frage ob ich eine Klage auf gemeinsames Sorgerecht stellen kann und was dies kosten würde???

Seht ihr es auch,wie mein Anwalt als sinnvoll an,das ich früher oder später einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stelle???

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2005 19:21
(@wurzel30)
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hi,

Sorgerechtklage ist streiwert von 3000 €. Gibts ja hier prozesskostenrechner.
So wie du geschrieben hast seit und wart ihr nie verheiret und deshalb hat sie ASR.
schätze mal dann wird schwierig - wir wohnen ja in deutschalnd !
MFg Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2005 19:52
(@tigerus1)
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Hallo.
vielen Dank für die antwort,die Sache mit dem gemeinsamen SR sieht laut meinem Anwalt nicht so schlecht aus,da Sie partout alle Entscheidungen auch gegen das Wohl des Kindes alleine trifft und somit auch die Besuchsrechte mir gegenüber einschränkt.Wo kommen wir hin,das ich mit einem Baby in einer mit nicht mehr vollgesonnene Wohnung 2 Std. verbleibe.??
Aber ich sage schon immer,in Deutschland gibt es keine Väter sondern nur Erzeuger und die müssen bei einer Trennung richtig bluten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2005 20:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hmmmmmmmmm...

die Sache mit dem gemeinsamen SR sieht laut meinem Anwalt nicht so schlecht aus,

*ketzerischer Modus an*
Würde ich als RA auch sagen, verdiene ich schließlich mein Geld durch Prozesse
*ketzerischer Modus aus*

da Sie partout alle Entscheidungen auch gegen das Wohl des Kindes alleine trifft

Sie hat das ASR und muss niemandem Rechenschaft ablegen. Das ist leider so. Was exakt entspricht nach deiner Auffassung und der deines RA nicht dem Kindeswohl?

und somit auch die Besuchsrechte mir gegenüber einschränkt

Umgangsrecht ist ein isolierter Rechtsanspruch des Kindes und hat weder mit SR noch mit Unterhalt was zu tun.

Wo kommen wir hin,das ich mit einem Baby in einer mit nicht mehr vollgesonnene Wohnung 2 Std. verbleibe.??

Den Satz verstehe ich nicht.

Aber ich sage schon immer,in Deutschland gibt es keine Väter sondern nur **tsts - ID 28**

Ich empfinde mich sehr wohl als Vater! Meine Tochter glaube ich auch. Aber das ist situativ 🙂

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2005 21:09