Was muß mir die Kin...
 
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Was muß mir die Kindmutter sagen??? Und was brauch Sie nicht!

 
 Celi
(@celi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin Marcel 33 Jahre jung und stolzer Papa von zwei Jungen, 9 ( leider nicht mein leblicher Sohn ) und 6 ( mein leibliches Kind mit gemeinsamen Sorgerecht ).

Vor 10 Monaten hat sich die Kindmutter von mir getrenn wegen einem anderen Mann. Das ist für mich heute auch ok und ich möchte Sie auch nicht mehr zurück. Bin einfach nur um das wohlergehen der beiden Kinder besorgt den seit dem sie ihre neue Beziehung hat, ist sie jedes Wochenende mit Ihren Freund auf Achse. Die Kinder sind dann entweder bei mir oder ihrer Mutter. Soweit war das für mich auch in Ordnung bis vor ca.12 Wochen mein Kleiner mir erzählte das Mama mit ihnen nichts mehr unternimmt. Kein Besuch auf dem Spielplatz ect.!!! Ich habe Sie darauf angesprochen und als Antwort bekam ich " das geht dich garnichts an was ich mit den Kindern mache und was nicht"
Dachte ich hör nicht richtig aber das war alles was sie sagte und das Gespräch war beendet. hab es dann nochmals Versucht aber ohne Erfolg. Als Ergebnis daraus hab ich seit dem versucht, das alles an den Wochenenden nachzuholen was sich die Kids gewünscht haben.
So nun zu meiner Frage: Ich konnte nun weil ich arbeiten mußte diese WE die kKinder leider nicht holen. Hbae gestern Nachmittag versucht Sie anzurufen um mit meinem Sohn zu sprechen. Er ist gerade in die Schule gekommen und ich wollte hören wie es war. Sie hatte das Telefon aus wie so oft. also habe ich ihre Mutter angerufen um zufragen ob mein Sohn bei Ihr ist. Ihre Mutter erzählte mir das sie sich mit ihr gestritten hat und sie nicht mehr miteinander reden. Die Kinder seien bei einer Freundin von der Kindsmutter über WE. Ich noch mal versucht die kindmutter anzurufen aber kein Glück Handy aus. Also habe ich diese Freundin angerufen und Sie gefragt wenn Sie denn im Notfall informieren soll. Antwort: Die Kindsmutter!!! Hab ihr dann erklärt das diese das Telefon aus hat. Die Freundin hat es dann selbst probiert und mir bestätigt das das Telfon aus ist: Das fand sie dann auch nicht mehr komisch. Auf meine Frage ob die Kindmutter den auch meine Telefonnummer Ihr geben hätte, kam die Antwort: Nein!!! Ich war total entsetzt. Wenn etwas passiert wäre hätte keiner informiert werden können. Nun meine Frage:

Muß mich die Kindsmutter wenn wir beide das Sorgerecht haben über den Aufenthaltsort unseres Kindes informieren wenn sie selbst nicht anwesend ist???

Danke in voraus

Marcel


Bitte keine Realnamen der Kinder! Forenregeln lesen und beachten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2010 14:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi marcel,

kurze Antwort:

Nein muß sie nicht. Genauso wenig müßtest du ihr mittelen wo und bei wem du mit dem Kind bist oder von wem du es betreuen lässt, wenn du in deiner Umgangszeit verhindert bist.

btw. Was ist denn mit dem vater des anderen Kindes.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2010 14:20
 Celi
(@celi)
Schon was gesagt Registriert

Hi Tina,

danke für deine Antwort. B.s Vater holt ihn alle 14 Tage mehr oder weniger regelmäßig.
Wenn sie das nicht tun muß was passiert dann im Notfall?

Gruss Marcel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2010 14:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Marcel.

Zunächst die Antwort auf deine Frage:
Nein, muss sie nicht.

Zu dem, was noch auf dich zukommen könnte, frage dich mal, was aus dem Vater des ältesten Kindes geworden ist.

Kennst du ihn? Habt ihr Kontakt?

Oops, heute besonders langsam

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2010 14:56
 Celi
(@celi)
Schon was gesagt Registriert

Hi Beppo,

ja ich kenne den Vater von ***. Ist eigentlich ein echt netter Typ hat aber seit 2 Jahren noche ne kleine Tochter.
Er zahlt fleißig Unterhalt und lässt KM machen.

Es kann doch nicht sein das mein Kind irgenwo über 3 Tage untergebracht ist und die KM dann nicht einmal zu erreichen ist und ich als Vater da alles hinnehmen muß. Muß den wirklich etwas schlimmes passieren bevor man etwas machen muß?

Was denk Ihr wenn ich das mal bei Jungenamt anspreche?

Gruss Marcel


Realname entfernt. Ist es so schwer die Forenregeln zu lesen und sie zu beachten. Grade bei nicht so häufigen Namen ist die Gefahr durch die Ex im netz gefunden zu werden höher. Das ist meist nicht förderlichg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2010 15:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was denk Ihr wenn ich das mal bei Jungenamt anspreche?

Dann werden sie dich ziemlich dumm angucken und beruhigend auf dich einwirken, es sei alles in Ordnung, das Kind ist schließlich bei der Mutter und da ist es gut aufgehoben.
Mehr wird da nicht passieren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2010 15:17
 Celi
(@celi)
Schon was gesagt Registriert

Hi Beppo,

genau das befürchte ich auch. Aber dann hab ich wenigsten schon mal vorgesprochen. Ich muß dazu sagen ich komme aus einer Region in ( Brandenburg ) wo es vermehrt Klagen gegen das Jugendamt gab wegen unterlassener
Tätigkeit , und ich hoffe bzw. weiß das unser Landrat sich keine bösen Schlagzeilen leisten will.

Gruss Marcel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2010 15:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich komme aus einer Region in ( Brandenburg ) wo es vermehrt Klagen gegen das Jugendamt gab wegen unterlassener
Tätigkeit , und ich hoffe bzw. weiß das unser Landrat sich keine bösen Schlagzeilen leisten will.

und Du glaubst, dass das Jugendamt deswegen bibbernd tun wird, was Du möchtest? Auch wenn es damit seine Kompetenzen weit überschreiten würde, weil es gar keine Weisungsbefugnisse hat?

Was Deine Ex während "ihrer" Zeiten tut bzw. wie sie die Kinderbetreuung organisiert, ob sie telefonisch erreichbar ist etc. ist ihr Bier und nicht Deines. Und "was alles passieren könnte, wenn..." ist kein Argument für oder gegen irgendwas. Zumal Du für eines der Kinder nicht mal sorgeberechtigt bist.

Du handelst Dir mit solchen Aktivitäten höchstens den Status eines Querulanten ein, der seiner Ex ständig am Zeug flicken möchte. Eine respekt- und verantwortungsvolle Elternebene ist das genaue Gegenteil davon.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2010 15:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und was willst du beim JA vorsprechen?

In einem Notfall darf sogar der Unbeteiligte auf der Straße das Kind ins Krankenhaus bringen und der Arzt dort das Kind ohne jegliches ok der Erziehungsberechtigten behandeln.

Im Zweifelsfall kann sowohl ein 6, als auch ein 9 jähriges Kind den Namen beider Elternteile nennen und die Polizei findet dann schon  einen von euch beiden.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2010 15:57
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Celi,

das JA kannst du in diesem Fall getrost außen vor lassen. Mein lieber Ex hat härtere Dinge gefahren, als die Kids ohne Telefonnummer bei einer Freundin zu lassen (da sind ja schließlich bestens betreut). Was passiert ist war, dass ich mir anhören musste, dass ich mich raus zu halten hätte, und er hat so ein bisschen den erhobenen Zeigefinger bekommen.

Keine Frage ist das schwer zu schlucken, wenn das "gegnerische" Elternteil nicht so mit den Kindern umgeht, wie man es selbst gerne würde oder wie man sich vorstellt, dass die Kinder es gerne hätten. Einfluss hat man allerdings sehr wenig darauf. Und letztlich ist das auch gut so, denn sonst wäre es ja noch schwieriger, die viel zitierte Beziehungs- von der Elternebene zu trennen.

Das einzige was hilft und das hilft IMMER: die Kinder machen sich selbst ein Bild und verlangen, was sie sich wünschen, je nachdem, wo sie es bekommen.

In diesem Sinne - alles Gute
pk

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2010 23:43